08/2024 - Siedlungswasserwirtschaft in Niederösterreich, Nachkontrolle

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 2/2018 „Siedlungswasserwirtschaft in NÖ“ (Vorbericht) ergab, dass von sechs Empfehlungen aus diesem Bericht sechs ganz beziehungsweise großteils umgesetzt wurden. Das ergab insgesamt eine Umsetzung von 100,0 Prozent.
Zudem konnten finanzielle und organisatorische Verbesserungen für die Förderung der Siedlungswasserwirtschaft durch das Land NÖ in einer Größenordnung von 9,40 Millionen Euro (Reduktion der Verbindlichkeiten, Rückerstattung von Zinsen) erreicht werden. Die Förderung beruhte auf dem NÖ Wasserwirtschaftsfondsgesetz und bestand insbesondere aus nichtrückzahlbaren Beiträgen des Fonds.
Im Jahr 2023 wies der Fonds eine Bilanzsumme von 147,09 Millionen Euro aus und förderte ein Investitionsvolumen von 124,14 Millionen Euro. Von den ausgezahlten Förderungen entfielen 21,26 Millionen Euro auf nichtrückzahlbare Beiträge und 83.011,00 Euro auf rückzahlbare Darlehen. Außerdem erkannte der Fonds 367 kollaudierten Vorhaben mit einem förderungsfähigen Investitionsvolumen von 83,79 Millionen Euro nicht-rückzahlbare Beiträge von 15,81 Millionen Euro zu. Die zuerkannten Förderungen des Bundes betrugen 18,48 Millionen Euro. Die Ansuchen betrafen zunehmend Vorhaben der Wasserversorgung.
Mit der Änderung des NÖ Wasserwirtschaftsfondsgesetzes vom 28. Jänner 2020 verbesserte der NÖ Landtag die Berichterstattung des Fonds und änderte die Formvorschriften. Ab dem Geschäftsjahr 2019 legte der NÖ Wasserwirtschaftsfonds Gebarungsberichte mit Bestätigungsvermerken der Wirtschaftsprüfung vor (Ergebnis 1).
Die geänderten Formvorschriften betrafen die Geschäftsordnung, die Förderungsrichtlinien und Ausfertigungen von zuerkannten Förderungen (Ergebnis 2).
Mit einem Vergleich vom 29. Juni 2023 konnte eine Rückzahlung von 385.308,48 Euro an zu hoch verrechneten Zinsen für ein endfälliges Darlehen mit der strittigen Zinsgleitklausel an den NÖ Wasserwirtschaftsfonds erreicht werden. Zudem ersetzte der Fonds das betreffende Darlehen durch zwei um 7,72 Millionen Euro niedrigere Kredite (Ergebnis 3).
Im Jahr 2018 löste der NÖ Wasserwirtschaftsfonds die Zinsrückstellung über 5.647.207,26 Euro für das nicht verzinste Investitionsdarlehen des Landes NÖ auf (Ergebnis 4). Diese Mittel standen damit für Förderungen zur Verfügung.
Im Jahr 2023 erfolgte die Zuführung der Mittel des NÖ Wasserwirtschaftsfonds je zur Hälfte aus den Teilabschnitten 1/62902 „NÖ Wasserwirtschaftsfonds“ und 1/94000 „Bedarfszuweisungen an Gemeinden“ und entsprach damit dem NÖ Wasserwirtschaftsfondsgesetz (Ergebnis 5).
Im Jahr 2022 fand die empfohlene Rotation der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Rechnungsabschlüsse des NÖ Wasserwirtschaftsfonds statt und ließ eine interne Rotation des Abschlussprüfungsorgans der nunmehr beauftragen Gesellschaft erwarten (Ergebnis 6).
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 3. Dezember 2024 zu, eine Optimierung bei den Ausfertigungen der Zusicherungen von Förderungen aus dem NÖ Wasserwirtschaftsfonds anzustreben.