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Die NÖ Landesregierung sollte ein zweckmäßiges Regelwerk für die Verwaltung der Anteile des Landes ausarbeiten lassen und verbindlich in Kraft setzen.

Die Vertreter des Landes NÖ in Organen von Gesellschaften (Geschäftsführung, Gesellschafterversammlung) sind anzuweisen, auf sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Auftragsvergaben und Verträge hinzuwirken. Dazu zählen nachvollziehbare Kostenschätzungen vor der Auftragsvergabe ebenso wie eine Verpflichtung zu nachvollziehbaren Abrechnungen in Verträgen (hier Totalunternehmervertrag).

Die Vorgaben des Handbuchs für das Beteiligungsmanagement des Bundeslandes Niederösterreich sind einzuhalten.

Gesellschaftsverträge und Geschäftsordnungen der Organe sind so zu gestalten, dass die Anteilsrechte des Landes NÖ bzw. maßgebliche Einflüsse des Landes gewahrt werden können. Dabei ist eine Aufsichtsfunktion vorzusehen.

Die Vertreterinnen und Vertreter des Landes NÖ in Gesellschaften haben die wirtschaftlichen Interessen des Landes NÖ wahrzunehmen und dabei die Einhaltung bestehender Verträge oder – für das Land NÖ wirtschaftliche und zweckmäßige – Vertragsänderungen rechtzeitig einzufordern. Weiters haben sie darauf zu achten, dass Verträge, Vereinbarungen und Protokolle alle wesentlichen Bestandteile beinhalten sowie auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden.

Der Generalversammlung kommt eine erhöhte Aufsichts-, Beratungs- und Überprüfungsfunktion zu, wenn die Vertretung des Landes NÖ in der Generalversammlung – neben den Interessen des Landes NÖ als Gesellschafter – auch die einem Aufsichtsrat bzw. Beirat bestimmten Funktionen wahrzunehmen hat.

Ein vom Gesellschafter Land NÖ entsandtes Aufsichtsratsmitglied soll nur durch ein anderes vom Land NÖ entsandtes Aufsichtsratsmitglied vertreten werden. Bestellte Aufsichtsratsmitglieder, die ihr Mandat nicht mehr persönlich ausüben können, sind durch jeweils eine andere geeignete Person abzulösen.

Im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen auf das Land NÖ sind operative Vorgaben zu erstellen. Betriebsbudgets und Investitionsplanungen sind realistisch festzulegen. Die Bildung von liquiden Mittel ist darauf abzustimmen.

Für Beteiligungen sind – durch die Muttergesellschaft – eine Beteiligungsstrategie zu erarbeiten und ein Beteiligungscontrolling einzurichten. Damit ist sicherzustellen, dass die in die Beteiligung investierten Mittel refinanziert werden und wirtschaftliche Nachteile durch die Beteiligung vermieden werden.

Bei einem Verkauf von Geschäftsanteilen des Landes NÖ ist darauf zu achten, dass sich die vom Land NÖ getätigten Investitionen refinanzieren und ein Beitrag zur Budgetentlastung geleistet wird. Unversteuerte Rücklagen sollten bei der Ermittlung des Verkaufspreises von Geschäftsanteilen des Landes NÖ geltend gemacht werden.

Bei Übernahmen von Geschäftsanteilen durch das Land NÖ sind der Gesellschaftsvertrag und die Geschäftsordnungen der Organe so anzupassen, dass die Anteilsrechte des Landes NÖ wahrgenommen werden.

 

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Das Land NÖ als öffentlicher Auftraggeber investiert direkt oder indirekt über Gesellschaften in zahlreiche Bauvorhaben, zum Beispiel Landeskliniken, Pflegeheime, Berufsschulen, Kulturbauten, Verwaltungsgebäude, Universitäten und Fachhochschulen, Straßen- und Brückenbauvorhaben, Tunnelbauwerke.

Bei der Vergabe von Bauvorhaben sind dabei zu beachten:

 

Grundsatzgenehmigung von Großprojekten durch den NÖ Landtag:

Die in der Dienstanweisung „Bauvorhaben des Landes" vorgesehene grundsätzliche Genehmigung durch den NÖ Landtag für Bauvorhaben ab der Größenordnung von rund 3,60 Millionen Euro ist einzuholen. Der Landtag ist dabei über die gesamten Anschaffungskosten (Planungskosten, Baukosten, Grundkosten, Finanzierungskosten) mit aussagekräftigen Unterlagen zu informieren.

 

Abwicklung von Hochbauvorhaben:

Gemäß Beschluss der Landesregierung sollen Bauvorhaben des Landes grundsätzlich nach Gewerken und nicht als Generalunternehmer- oder Totalunternehmerauftrag abgewickelt werden.

Hochbauvorhaben des Landes sind mit dem Ziel einer einheitlichen, systematisch strukturierten und verwaltungsökonomischen Vorgangsweise gemäß den in der Geschäftseinteilung des Amtes der NÖ Landesregierung vorgesehenen Zuständigkeiten sowie gemäß der Dienstanweisung „Hochbauvorhaben" grundsätzlich im Einvernehmen mit der Abteilung Landeshochbau abzuwickeln.

 

Internes Kontrollsystem:

Ein effizientes und transparentes Internes Kontrollsystem ist einzurichten.

 

Baukostenmanagement:

Alle Kosten eines Bauvorhabens sind in Anlehnung an die wichtigsten Kostenbegriffe der ÖNORM B 1801-1 projektbezogen darzustellen, zu verfolgen und elektronisch zu dokumentieren.

 

Elektronisches Dokumentationssystem:

Im Rahmen des bestehenden elektronischen Aktensystems ist für die Abwicklung von Projekten ein projektbezogenes, zweckmäßig strukturiertes und übersichtliches Dokumentationssystem einzurichten.

 

Regiearbeiten und -nachweise:

Regiearbeiten sind nur im Rahmen des Bauvertrages anzuordnen und rechtzeitig zu prüfen beziehungsweise zu bestätigen. Die Prüfung von Regienachweisen durch eine private örtliche Bauaufsicht ist von der verantwortlichen Organisationseinheit stichprobenweise zu kontrollieren.

Dem Landesrechnungshof Niederösterreich ist die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit seiner Inhalte ein zentrales Anliegen. Daher wird die Website laufend adaptiert. Wir sind Ihnen dankbar für Hinweise, sollten Sie auf Barrieren und Mängel bei der Nutzung stoßen.

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Der Landesrechnungshof von Niederösterreich arbeitet stets daran, seine Website barrierefrei zugänglich zu machen. Er orientiert sich dabei am NÖ Antidiskriminierungsgesetz 2017 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Von der Zertifizierungsstelle wurde folgendes Zeugnis ausgestellt:
"Die Website des Landesrechnungshofes Niederösterreich ist in sehr gutem Maß barrierefrei gestaltet worden und daher für alle Nutzerinnen und Nutzer optimal zugänglich. Die WCAG-Kriterien wurden mit minimalen Ausnahmen erfolgreich umgesetzt und es kann daher WACA in Silber vergeben werden. Gratulation zur barrierefreien Umsetzung einer weiteren öffentlichen Einrichtung."

Technische und redaktionelle Verbesserungen werden laufend vorgenommen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.lrh-noe.at

Feedback und Kontaktaufgabe

Die Redaktion versucht, den Internetauftritt möglichst einfach bedienbar und ohne Barrieren zu gestalten. Dazu führen wir regelmäßige Tests zur Bedienbarkeit und Barrierefreiheit durch. Sollten Sie dennoch Barrieren finden, teilen Sie uns das bitte mit.  Dadurch helfen Sie uns, das Webservice weiter zu verbessern. Die Website enthält nicht barrierefreie PDF-Dokumente. Dem Landesrechnungshof ist der ungehinderte Zugang jedoch ein großes Anliegen. Daher stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne eine barrierefreie Version oder eine barrierefreie Information über die gewünschten Inhalte zur Verfügung.

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Zuletzt aktualisiert am 24.05.2018

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