
Zusammenfassung
Die Nachkontrolle zum Bericht 6/2021 „NÖ Landschaftsfonds“ (Vorbericht) ergab, dass von 13 Empfehlungen aus diesem Bericht zwölf umgesetzt wurden. Das entsprach einem Umsetzungsgrad von 92,3 Prozent.
Offen blieb die Empfehlung, bei der nächsten Novelle des NÖ Landschaftsabgabegesetzes 2007 die empfohlene automatische Verständigung der Abteilung Agrarrecht LF1 über Gewinnungsstätten von abgabepflichtigen Rohstoffen zu berücksichtigen (Ergebnis 9).
Entwicklung der Fondsgebarung
Das Rechnungsjahr 2024 schloss der NÖ Landschaftsfonds mit Erträgen von 7,64 Millionen Euro sowie Aufwendungen von 8,60 Millionen Euro und somit mit einem negativen Saldo von rund einer Million Euro ab.
Die Vermögensrechnung wies ein negatives Nettovermögen von 5,68 Millionen Euro aus. Die liquiden Mittel aus der NÖ Landschaftsabgabe beliefen sich auf 9,61 Millionen Euro und die Rückstellungen für Förderungen auf 15,29 Millionen Euro. Die Verwaltungskosten trug nicht der Fonds, wie angeregt, sondern weiterhin das Land NÖ aus allgemeinen Deckungsmitteln.
Die Umsetzung der Empfehlungen aus dem Vorbericht verbesserte die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Förderungen aus dem NÖ Landschaftsfonds.
Zielwerte für geförderte Leistungen und deren Wirkungen
Die Abteilung Landwirtschaftsförderung LF3 legte Leistungs- und Wirkungskennzahlen für die Förderungen aus dem NÖ Landschaftsfonds fest (Ergebnis 1) und stellte sicher, dass die mit den Förderungen angestrebten Leistungen und Wirkungen mit messbaren Zielwerten verbunden wurden, indem vor der Mittelbewilligung gemeinsam mit der fachlich zuständigen Stelle Kennzahlen festgelegt und im Zuge der Endabrechnung kontrolliert wurden (Ergebnis 2).
Um sicherzustellen, dass vorrangig Projekte in Gemeinden mit Gewinnungsstätten von abgabepflichtigen Rohstoffen gefördert werden, teilten die Fachabteilungen der Abteilung Landwirtschaftsförderung LF3 vor der Genehmigung einer Förderung mit, in welcher Gemeinde das Projekt wirksam werden sollte (Ergebnis 3).
Die im Zuge der Nachkontrolle überprüften Förderungsfälle zur nachhaltigen Landnutzung entsprachen den Richtlinien des NÖ Landschaftsfonds und waren im elektronischen Akt nachvollziehbar dokumentiert. Das betraf auch die Förderungshöhe (Ergebnis 4). Im Bereich der Förderungen für Gewässer war in den überprüften Förderungsfällen nun das Datum der Antragstellung erfasst (Ergebnis 5).
Umstellung auf die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015
Das Rechnungswesen des NÖ Landschaftsfonds sowie die Verrechnung der NÖ Landschaftsabgabe wurde ab 1. Jänner 2020 auf die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015 und somit auf eine Finanzierungs-, Ergebnis- und Vermögensrechnung umgestellt. Die Gebarung des NÖ Landschaftsfonds wurde seit dem Rechnungsabschluss 2021 in der korrekten Gruppe ausgewiesen (Ergebnis 6).
Die Abteilung Landwirtschaftsförderung LF3 stimmte sich bei der Veranschlagung für den NÖ Landschaftsfonds mit den Abteilungen Finanzen F1 und Agrarrecht LF1 besser ab und begründete in den Erläuterungen zum Rechnungsabschluss die Abweichungen zum Voranschlag auch sachlich (Ergebnis 7).
Ab dem Voranschlag 2024 wurde zwischen Finanzierungs- und Ergebnishaushalt unterschieden, indem im Ergebnishaushalt Rückstellungen für zugesagte Förderungen budgetiert wurden. Damit entfielen im Rechnungsabschluss wesentliche Abweichungen zum Voranschlag (Ergebnis 8).
Wie empfohlen, erfolgte wegen der Systemumstellung im Rechnungswesen vorübergehend keine weitere Digitalisierung in Angelegenheiten der NÖ Landschaftsabgabe (Ergebnis 10).
Die Ertragsanteile der Gemeinden an der NÖ Landschaftsabgabe wurden ab dem Rechnungsabschluss 2021 richtig ausgewiesen (Ergebnis 11) und ab dem Jahr 2022 im Finanzierungs- und Ergebnishaushalt mit Rückstellungen unterschiedlich veranschlagt (Ergebnis 13).
Der jährliche Bericht über die Entwicklung der Gewinnungsstätten, der Abbaumengen und der Einnahmen aus der NÖ Landschaftsabgabe enthielt nun Daten zu allen Gemeinden mit Gewinnungsstätten in Niederösterreich, in denen abgabepflichtige Rohstoffe abgebaut wurden (Ergebnis 12).
Im Jahr 2024 wurde, wie angeregt, erstmals der Förderungsbericht des NÖ Landschaftsfonds veröffentlicht.
Die NÖ Landesregierung teilte in ihrer Stellungnahme vom 20. Jänner 2026 mit, dass weiterhin beabsichtigt ist, der Empfehlung des Landesrechnungshofs zu Ergebnis 9 nachzukommen.

