04/2026 - Integrationsangelegenheiten, Nachkontrolle

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 8/2021 „Integrationsangelegenheiten“ (Vorbericht) ergab, dass von elf Empfehlungen aus diesem Bericht zehn ganz beziehungsweise großteils und eine teilweise umgesetzt wurden. Das entsprach einer Umsetzung von insgesamt rund 95,5 Prozent.
Damit konnten finanzielle und vor allem organisatorische Verbesserungen erreicht werden. Im Zeitraum 2020 bis 2024 wurden die veranschlagten Mittel für Integrationshilfen von 1,52 Millionen Euro (2020) beziehungsweise 1,50 Millionen Euro (2024) nur zu 36,1 beziehungsweise 57,8 Prozent ausgeschöpft. Damit wurden Integrationsmaßnahmen unterstützt, die beispielsweise aus Sprach-, Bildungs- und Integrationsförderung sowie aus Beratungen in den Bereichen Arbeitsmarkt und Wohnen bestanden. Unterstützung war auch konkret für die ukrainische Bevölkerung mit einer Ausbildung zur Heimhilfe vorgesehen, um damit auf dem heimischen Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können.

Voranschläge für Integrationshilfen nicht voll ausgeschöpft

Die Auszahlungen für Integrationshilfen stiegen von 549.416,26 Euro im Jahr 2020 um 317.008,64 Euro oder 57,7 Prozent auf 866.424,90 Euro im Jahr 2024, wobei die Anzahl der zu versorgenden Personen mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine von Ende Jänner bis Juli 2022 von 2.600 Personen auf 13.650 sprunghaft anstieg. Die Anzahl der zu versorgenden ukrainischen Vertriebenen belief sich im Jänner 2024 auf 8.290 Personen von insgesamt 10.710 zu Versorgenden.
Die Voranschläge für die Jahre 2025 und 2026 sahen für Integrationshilfen Auszahlungen von 1,40 Millionen Euro und 1,36 Millionen Euro vor. Das entsprach einer Reduktion um insgesamt 240.000,00 Euro gegenüber dem Voranschlag 2024. Weiterhin bestand die Herausforderung, Integrationshilfen bedarfsgerecht zu veranschlagen und Ausgabenanreize durch eine überschüssige Budgetierung zu vermeiden.

Neue Ausrichtung der Integrationsangelegenheiten

Die Vollziehung der Integrationsangelegenheiten oblag der Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen IVW2 beziehungsweise der Koordinationsstelle für Integrationsangelegenheiten in der Abteilung.
Dazu enthielt das Arbeitsübereinkommen der Volkspartei Niederösterreich und der FPÖ Niederösterreich 2023 bis 2028 für die XX. Gesetzgebungsperiode des NÖ Landtags in den Abschnitten „Familie und Kinder“, „Integration“ und „Wohnen“ auch Vorgaben und Maßnahmen.
Das „NÖ Integrationsleitbild 2008“, der „Niederösterreich ist unser Zuhause. Integrationsleitfaden für die Vielfalt“ 2012 sowie der „Nationale Aktionsplan Integration 2010“ des Bundes blieben jedoch unverändert (Ergebnis 2).

Weiterentwicklung der Grundlagen für Integrationshilfen

Auf der Grundlage der Allgemeinen Richtlinie für Förderungen des Landes Niederösterreich erleichterten neue Richtlinien der Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen IVW2 die Abwicklung der Förderung von Integrationsprojekten (Ergebnis 1).
Außerdem verfügte die Abteilung nun in allen Bereichen über Organisationshandbücher sowie über eine ergänzte Risikomatrix zur Korruptionsprävention. Wegen des anhaltenden Angriffskriegs gegen die Ukraine fehlten Ressourcen für die Fertigstellung des Personalentwicklungskonzepts (Ergebnis 3).
Der Personaleinsatz in der Koordinationsstelle für Integrationsangelegenheiten lag im Jahr 2024 mit 4,30 Vollzeitäquivalenten unter den im Jahr 2017 geplanten fünf Vollzeitäquivalenten sowie unter den im Jahr 2020 eingesetzten 4,55 Vollzeitäquivalenten.
Die Koordinationsstelle für Integrationsangelegenheiten stellte ihre Expertise weiterhin im Rahmen von Seminaren für den NÖ Landesdienst und für andere Einrichtungen (beispielsweise Sicherheitsakademie, Bezirkspolizeikommanden) zur Verfügung (Ergebnis 4).

Verbesserungen bei der Vergabe von Integrationshilfen

Die Vergabe von Integrationshilfen betraf im Jahr 2024 die Förderung von 28 Integrationsprojekten. Davon erhielten acht Projekte keine Förderung, weil der Antrag nicht vorgelegt oder zurückgezogen wurde, sich das Projekt als nicht förderungsfähig erwies, weil es beispielsweise nicht den inhaltlichen Vorgaben für Integrationsförderungen entsprach, oder abgelehnt wurde.
Die empfohlenen Vergleiche der Projektkalkulation von Integrationsprojekten mit einer Förderungssumme von über 15.000,00 Euro mit gleichartigen Förderungsprojekten erfolgten, jedoch teilweise ohne Dokumentation (Ergebnis 5).
Weiterhin kontrollierte die Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen IVW2 die Endabrechnungen von kofinanzierten Förderungsprojekten, weil keine Prüfberichte und Bestätigungsvermerke des Bundes und anderer Hauptförderungsgeber vorlagen, um die Auszahlungen im selben Rechnungsjahr durchführen zu können (Ergebnis 6).
Die Projektbewertungsformulare führten nun die Grundlage für die Förderung der Integrationsprojekte an, zum Beispiel das Integrationsleitbild, um die gebotene Gleichbehandlung von gleichgelagerten Förderungsansuchen zu dokumentieren (Ergebnis 7).
Im Jahr 2024 erhielten die geförderten Integrationsprojekte keine Anschubfinanzierungen. Aufrundungen führten zwar teilweise zur Auszahlung höherer Teilbeträge als es dem Projektfortschritt entsprochen hätte, jedoch ohne die Förderungssumme zu erhöhen. Die Abteilung begründete dies mit dem Projektverlauf und der Zuverlässigkeit des Projektträgers (Ergebnis 8).
Die Prüfberichte zu den Endabrechnungen dokumentierten die förderbaren Kosten mit Kostenaufstellungen oder Originalbelegen (Ergebnis 9) und begründeten die Überschreitungen der einzelnen Kostenarten von geförderten Integrationsprojekten (Ergebnis 11).
Eine einheitliche Struktur für alle Förderungen von Integrationsprojekten nach Projektphasen und gleichartig strukturierte Dokumente (wie Projektbewertungsformular, Prüfberichte für Zwischen- und Endabrechnung, freigegebener Finanzplan und Kennzahlen, Abrechnungsmodell, Endabrechnung inklusive Ausfüll- und Abrechnungshilfe) stellten die empfohlene Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit aller wesentlichen Verfahrens- und Kontrollschritte zweckmäßig her (Ergebnis 10).
Die NÖ Landesregierung teilte in ihrer Stellungnahme vom 10. Februar 2026 mit, dass zur empfohlenen Anpassung sowie zur Weiterentwicklung des Integrationsleitfadens bereits mit wissenschaftlicher Expertise ein Prozess geprüft werde. Mit der Anpassung beziehungsweise Weiterentwicklung wären alle Empfehlungen des Landesrechnungshofs umgesetzt.