03/2026 - Grundversorgung in Niederösterreich, Nachkontrolle

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 11/2020 „Grundversorgung in Niederösterreich“ ergab, dass von den sechs Empfehlungen aus diesem Bericht (Vorbericht) fünf ganz und eine teilweise umgesetzt wurden. Das entsprach insgesamt einer Umsetzung von 91,7 Prozent.
Die Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen IVW2 konnte damit Verbesserungen bei der Unterbringung, der Verrechnung und in der Organisation erreichen sowie die Erfüllung der für Niederösterreich geltenden Grundversorgungsquote verbessern.
Aufgrund der sprunghaft gestiegenen Flüchtlingszahlen, insbesondere durch den Krieg gegen die Ukraine, wurde eine Neuausschreibung der Leistung „Information, Beratung und soziale Betreuung“ erst im Jahr 2025 vorbereitet (Ergebnis 2).

Die Grundversorgung stellte weiter eine Herausforderung dar

Im Jahr 2024 führten Auszahlungen für Leistungen der NÖ Grundversorgung von 88,88 Millionen Euro und Einzahlungen von 28,02 Millionen Euro, insbesondere aus Bundesanteilen, zu einem Abgang von 60,86 Millionen Euro. Das waren 68,5 Prozent der Auszahlungen, die das Land NÖ trug, weil bereits in den Jahren 2022 und 2023 Vorauszahlungen des Bundes für das Jahre 2024 erfolgt waren.
Ende 2024 befanden sich 9.219 Personen in der NÖ Grundversorgung. Darunter befanden sich 155 unbegleitete minderjährige Fremde. Das stellte einen Anstieg um 5.623 Personen oder 156,4 Prozent beziehungsweise um 30 unbegleitete Minderjährige oder 24,0 Prozent mehr als im Vergleichsjahr 2019 dar. Davon kamen insgesamt 7.724 Personen oder 83,8 Prozent beziehungsweise 5.326 Erwachsene, 2.389 Minderjährige und neun unbegleitete minderjährige Fremde aus der Ukraine.
Die Anzahl der organisierten Quartiere stieg von 232 im Jahr 2019 um 167 beziehungsweise 72,0 Prozent auf 399 im Jahr 2024. Die verfügbaren Plätze erhöhten sich um 1.305 beziehungsweise 45,8 Prozent auf 4.156 im Jahr 2024. In diesem Zeitraum konnte die Anzahl der individuellen Quartiere von 1.234 um 1.382 oder rund 112,0 Prozent auf 2.616 Quartiere im Jahr 2024 mehr als verdoppelt werden.
Wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt waren, förderte die Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen IVW2 weiterhin die individuelle Unterbringung, auch weil diese geringere Kosten verursachte als eine organisierte (Ergebnis 1). Das betraf insbesondere Flüchtlinge aus der Ukraine, die Zugang zum Arbeitsmarkt hatten (Selbsterhaltungsfähigkeit).
Der Anteil der Personen in individuellen Quartieren erhöhte sich damit von 50,0 Prozent im Jahr 2019 auf 57,0 Prozent im Jahr 2024.
Nunmehr zahlte die Abteilung jedoch grundsätzlich die Kostenhöchstsätze.

Konzept für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Fremden mit erhöhtem Betreuungsaufwand

Im Jahr 2019 bestanden für 125 unbegleitete minderjährige Fremde neun Quartiere. Im Jahr 2024 entfielen auf 155 unbegleitete Minderjährige zwölf Quartiere. Davon konnte eine Einrichtung erhöhten Betreuungsaufwand erbringen.
Für die Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen mit erhöhtem Betreuungsaufwand lag ein Konzept für eine Einrichtung mit 14 Betreuungsplätzen vor, davon acht für Minderjährige mit erhöhtem Betreuungsaufwand. Das Konzept aus dem Jahr 2020 beruhte auch auf Vorgaben der Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen IVW2. Die Finanzierung für die acht Betreuungsplätze mit erhöhtem Betreuungsaufwand erfolgte mit einem erhöhten Tagsatz von 130,00 Euro durch die Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen IVW2 und zusätzlich von 130,00 Euro durch die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe GS6 (Ergebnis 6).

Verbesserte Kontrollen und Organisationshandbücher

Die Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen IVW2 führte die empfohlenen Kontrollen zur Verrechnung der Betriebspauschale für die Jahre 2020 bis 2024 durch und forderte die Betreuungsorganisationen zudem auf, die Kosten für die Betreuungsstandorte (Betriebskostenpauschale) samt Bestätigungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers jährlich zu Beginn des zweiten Quartals des Folgejahrs vorzulegen. Den monatlichen Abrechnungen der Betreuungsorganisationen lagen nun Fahrtenbuchauszüge bei (Ergebnis 3).
Im Zuge der Schlussbesprechung wies die Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen IVW2 darauf hin, dass die Betreuungsorganisationen keine Rückkehrberatung durchführten (Ergebnis 4).
Die Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen IVW2 verfügte nun über ein Organisationshandbuch, das sich in vier Organisationshandbücher gliederte. Diese stellten zweckmäßige Grundlagen insbesondere für neue Bedienstete dar (Ergebnis 5).
Außerdem verfügte die Abteilung über eine Strategie „Risikobeurteilung & Maßnahmenplan zur Unterbringung von Flüchtlingen bei Flüchtlingskrisen“.
Eine bundesweite Strategie mit einem Vorsorge- und Krisenplan für Migration lag noch nicht vor und war im Bund-Länder-Koordinationsrat entsprechend der „Krisenverordnung“ der Europäischen Union (Verordnung (EU) 2024/1359) bis 30. Juni 2026 zu verabschieden.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 10. Februar 2026 zu, die empfohlene Neuausschreibung der Leistungen „Information, Beratung und soziale Betreuung nach der Grundversorgungsvereinbarung“ nach den vorbereitenden Schritten noch im Jahr 2026 durchzuführen. Damit wären alle Empfehlungen des Landesrechnungshofs umgesetzt.