Die NÖ Landesregierung sollte die finanzielle Unterstützung reduzieren können, wenn der Finanzierungsbedarf geringer ist als der zugesagte Betrag. Dafür sind die Verträge entsprechend zu gestalten.
Gesellschaftsverträge sind so zu gestalten, dass diese unter Berücksichtigung einer angemessenen Kündigungsfrist beendet werden können, sobald deren Zweck erfüllt wurde.
Bei der vertraglichen Gestaltung der Gewinn- und Verlustbeteiligung sind nicht nur Bareinlagen sondern auch unbare Einlagen der Gesellschafter zu berücksichtigten, um eine leistungsgerechte Verteilung sicherzustellen.
Vertragsverhältnisse bei Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist, sind aufeinander abzustimmen und so zu gestalten, dass vereinbarte Entgelte eindeutig den Kosten und Leistungen zugeordnet werden können.
Erfolgsabhängige Managemententgelte sind nur vorzusehen, wenn dafür zusätzliche Leistungen oder Erfolge erbracht und negative Ergebnisse ausgeglichen wurden.
Das Vergütungssystem für Leitungsorgane in Gesellschaften, an denen das Land NÖ maßgeblich beteiligt ist, sollten nach Maßgabe der Bundes-Vertragsschablonenverordnung bzw. des Public Corporate Governance Kodex gestaltet werden.
- Bericht 8/2013 Fachhochschule Wiener Neustadt für Wirtschaft und Technik Gesellschaft m.b.H.; Seite 13 (Ergebnis 7)
- Bericht 8/2012 Donau Schiffsstationen GmbH; Seite 40 (Ergebnis 14)
Bei der Berechnung eines Erfolgshonorars auf Basis von Umsatzerlösen sollten darin enthaltene Durchlaufpositionen nicht berücksichtigt werden.