Die Gebarung ist entsprechend dem Ansatzverzeichnis der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 in den richtigen Gruppen, Abschnitten und Unterabschnitten darzustellen.
Die Gebarung ist in der Finanzierungs-, Ergebnis- und Vermögensrechnung entsprechend der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 richtig darzustellen und zu verrechnen.