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Brandschutz

 

Bedienstetenschutz

Das Arbeits- bzw. Dienstrecht im Allgemeinen und das NÖ Bediensteten-Schutzgesetz samt NÖ Bediensteten-Schutzverordnung im Besonderen enthalten Verpflichtungen zur Verhütung arbeitsbedingter Gefahren für Leben, Gesundheit und Sittlichkeit der Mitarbeiter.

Der Bedienstetenschutz ist bereits in die Planungsphase von Bauvorhaben zu beachten. Aufgezeigte Mängel sind so rasch wie möglich zu beheben.

Die vorgeschriebenen periodischen Prüfungen von Einrichtungen wie Schultafeln, Kälteanlagen, Aufzugsanlagen, elektrische Anlagen und dgl. sind von Fachkundigen durchzuführen.

Die Vorschriften des Brand- und Bedienstetenschutzes sollten in einem Leitfaden zusammengefasst werden, um die fristgerechte Einhaltung zu erleichtern.

 

Brandschutzbeauftragte

Für den Brandschutzbeauftragten und seinen Stellvertreter sind Stellenbeschreibungen zu erstellen. Zum Brandschutzbeauftragten und zum Stellvertreter des Brandschutzbeauftragten sind entsprechend ausgebildete Personen zu bestellen, denen die Stellenbeschreibungen nachweislich zur Kenntnis zu bringen sind.

 

Risikoanalyse

Eine Risikoanalyse zum Brandschutz ist zu veranlassen und zu dokumentieren. Die daraus abzuleitenden Erkenntnisse sind zu evaluieren und in der Folge wirtschaftliche und zweckmäßige Brandschutzmaßnahmen (Brandschutzkonzept) umzusetzen sowie Notfall- und Brandschutzpläne zu erstellen. Das verbleibende Restrisiko ist zu dokumentieren.

 

Fluchtwege

Fluchtwege sind jederzeit ungehindert benutzbar zu halten und bestehende Einengungen zu beseitigen.

Unzulässig gelagerte brennbare Gegenstände auf Dachböden sind umgehend zu entfernen.

 

Betrieblichen Brandschutz

Bei Schwächen im baulichen und technischen Brandschutz eines Gebäudes (z.B. teilweise Holzbauweise) ist dem betrieblichen Brandschutz verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen.

 

Brandschutzkonzepte

Brandschutz- bzw. Evakuierungskonzepte sind zu erstellen und umzusetzen.

 

Betriebsfeuerwehr

Die Gründung einer personell und sachlich angemessen ausgestatteten, freiwilligen Betriebsfeuerwehr ist ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung des betrieblichen Brandschutzes.

 

Brandschutzunterlagen

Alle Brandschutzunterlagen wie Brandschutz- und Kontrollpläne, Brandschutzbücher, Brandschutz- und Evakuierungsordnungen, Anschlagblätter "Verhalten im Brandfall" und so weiter sind zu führen und auf dem aktuellen Stand zu halten.

 

Brandschutzbuch

Abgestimmt auf die jeweilige Art der Einrichtung sind standardisierte Brandschutzbücher zu erarbeiten. Die Führung in elektronischer Form ist zweckmäßig.

 

Abwehrender Brandschutz

Brandalarmübungen mit externen Einsatzkräften - insbesondere bei Objekten mit einem hohen Anteil an immobilen Personen - sind regelmäßig durchzuführen.

In den Landeseinrichtungen sind Brandalarm- und Räumungsübungen durchzuführen und im Einvernehmen mit der zuständigen Freiwilligen Feuerwehr objektbezogene Feuerwehralarmpläne zu erstellen.

 

Sicherheitsanlagen

Sicherheitsanlagen sind entsprechend der einschlägigen Vorschriften periodisch durch Fachkundige zu überprüfen. Dazu gehören zB Brandmeldeanlagen, Steigleitungen, Brandrauchentlüftungen, Blitzschutzanlagen, elektrischen Anlagen, Sicherheitsbeleuchtungen, etc. Wenn erforderlich sind sie umgehend instand zu setzen.

Die vorgeschriebenen Inspektionen der Brandmeldeanlage sind gemäß den „Technischen Richtlinien" durch akkreditierte Inspektionsstellen (zum Beispiel durch eine Brandverhütungsstelle) durchzuführen.

 

Sicherheitsmängel

Mängel die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Sicherheit von Personen stehen oder im Rahmen der feuerpolizeilichen Beschau festgestellt wurden sind vorrangig zu beheben. Dies ist sowohl in den internen Unterlagen als auch gegenüber der Behörde zu dokumentieren.