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Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015

Die Gebarung ist entsprechend dem Ansatzverzeichnis der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 in den richtigen Gruppen, Abschnitten und Unterabschnitten darzustellen. 


Die Gebarung ist in der Finanzierungs-, Ergebnis- und Vermögensrechnung entsprechend der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 richtig darzustellen und zu verrechnen.