


11. Mai 2022
Die NÖ Landesverfassung 1979 sieht Prüfaufträge des Landtags, des Rechnungshofausschusses oder eines Drittels der Landtagsabgeordneten vor. Der Landesrechnungshof erhielt am 29. April 2022 fünf Prüfaufträge von 26 Abgeordneten des Landtags. Diese verlangen eine Sonderprüfung der Gebarung der HYPO NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG, der ecoplus. Niederösterreichs Wirtschaftsagentur GmbH, der EVN AG sowie deren Tochtergesellschaften, der NÖ Landesgesundheitsagentur und unter einem Antrag der NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH, der NÖ Familienland GmbH, der Radland GmbH, der Niederösterreichische Verkehrsorganisationsges.m.b.H., der Natur im Garten GmbH mit Natur im Garten Service GmbH und DIE GARTEN TULLN GmbH sowie der NÖ.Regional.GmbH.
Die Gebarung dieser Unternehmungen soll in Bezug auf Rechtsgeschäfte mit Zahlungsflüssen an juristische und natürliche Personen im Zusammenhang mit Inseraten und Werbung, Förderungen, Spenden, Sponsorings, Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen, Kooperationen und Mitgliedschaften in Vereinen im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 überprüft werden. Die Antragstellenden erwarten sich einen Vorbericht bis 20. Juni und einen Endbericht bis 30. September 2022. Der Landesrechnungshof hat die Prüfaufträge in sein Prüfungsprogramm 2022/2023 aufgenommen, das rollierend an aktuelle Entwicklungen angepasst wird.
Fünf Prüfteams mit mindestens zwei Mitgliedern arbeiten die Aufträge im Rahmen der Zuständigkeiten und der Überprüfungsbefugnisse des Landesrechnungshofs, welche die NÖ Landesverfassung 1979 im IX Abschnitt Finanzkontrolle des Landes vorgibt, professionell ab. Die betroffenen Unternehmungen wurden darüber informiert. Sie können sich bereits auf die Einschau der Prüfteams vorbereiten sowie die Daten und die Unterlagen zu den im Prüfauftrag genannten Fragen, Gegenständen und Rechtsgeschäften bereitstellen.
Foto: Landesrechnungshof
Prüfung der Hypo NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG
Prüfung der ecoplus. Niederösterreichs Wirtschaftsagentur GmbH
Prüfung der EVN AG sowie deren Tochtergesellschaften
Prüfung der NÖ Landesgesundheitsagentur
Prüfung von ausgewählten Rechtsträgern, an welchen das Land Niederösterreich beteiligt ist
2. Mai 2022
Der NÖ Landtag hat am 28. April 2022 Landesrechnungshofdirektorin Edith Goldeband mit 54 von 55 abgegebenen Stimmen für eine weitere Amtsperiode von sechs Jahren wiederbestellt. Der All-Parteienantrag und das Abstimmungsergebnis zeigten, dass die Mitglieder des NÖ Landtags die Arbeit ihres Kontrollorgans schätzten. Landtagspräsident Karl Wilfing gratulierte zur erneuten Wiederbestellung als Direktorin des Landesrechnungshofs ab 1. Juli 2022 und überreichte die Bestellungsurkunde. Landesrechnungshofdirektorin Goldeband dankte für das überwältigende Votum, das dem gesamten Landesrechnungshof-Team geschuldet ist. Mit 140 Prüfberichten und Stellungnahmen sowie einem Umsetzungsgrad der Empfehlungen von zuletzt rund 86 Prozent sparte der Landesrechnungshof seit 1. Juli 2010 mehr ein als er selbst kostete und bewirkte zudem unzählige nicht monetäre Verbesserungen. Ziel bleibt auch in den nächsten sechs Jahren, auf die optimale Verwendung von Landesmitteln hinzuwirken ohne zu skandalisieren.


2. Februar 2022
In seiner ersten Sitzung des Jahres 2022 am 27. Jänner nahm sich der NÖ Landtag fünf Berichte seines Kontrollorgans vor. Die Mitglieder des Hohen Hauses nahmen die Berichte über die Integrationsangelegenheiten, die Energieversorgung der Landesgebäude, den NÖ Amtshaftungsausgleichsfonds, die Nachkontrolle der Kinderbetreuungseinrichtungen des Landes NÖ sowie die Tätigkeiten des Landesrechnungshofs im ersten Jahr der SARS-CoV-2-Pandemie einstimmig zur Kenntnis.
Der Tätigkeitsbericht 2020 zeigte, dass der Landesrechnungshof seine Aufgaben auch während der Corona Pandemie erfüllte. Er berücksichtigte dabei die jeweilige Situation der zu überprüfenden Stellen, vor allem im Gesundheitswesen und passte sein Prüfungsprogramm und sein Personalkonzept an. Mit 20,5 besetzten Dienstposten, davon 18,1 im Prüfungsdienst legte er insgesamt 14 Berichte vor, davon drei Nachkontrollen zu Berichten aus Vorjahren. Diese ergaben einen Umsetzungsgrad von 84 Prozent und finanzielle Verbesserungen von rund sieben Millionen Euro bei Gesamtausgaben für den Landesrechnungshof von rund 2,4 Millionen Euro.
Die beiden Lockdowns im März und November 2020 wirkten im Jahr 2021 nach, in dem auf 19,6 besetzte Dienstposten, davon 17,6 im Prüfungsdienst insgesamt 13 Berichte kamen. Darunter die fünf am 27. Jänner 2022 behandelten.
Die Nachkontrolle zum Bericht über die zwölf Kinderbetreuungseinrichtungen an den NÖ Universitäts- und Landeskliniken sowie den Landhauskindergarten ergab einen Umsetzungsgrad von 87,5 Prozent. Neben dem Neubau der Kinderbetreuungseinrichtung am Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf und organisatorischen Verbesserungen konnte die Kinderbetreuung ausgebaut werden. Im Jahr 2020/2021 standen 140 Kindergartenplätze mehr sowie mehr Personal zur Verfügung. Auch landesweit stiegen die Betreuungsquoten in allen Altersgruppen. Damit konnte die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter verbessert werden.
Der Bericht über die Integrationsangelegenheiten anerkannte die Fachkompetenz der beiden Koordinationsstellen für Ausländerfragen und für Integrationsangelegenheiten in der Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen, die sich durch eine zweckmäßige Organisation auszeichnete und ihre Tätigkeit an die an- und abschwellenden Flüchtlingszahlen anpasste. In den Jahren 2017 bis 2020 ging die Anzahl der Integrationsprojekte und damit die Ausgaben für Förderungen zurück. Der Landesrechnungshof regte an, Abrechnungen von kofinanzierten Förderungsprojekten, die der Bund bereits überprüft hat, zu vereinfachen beziehungsweise stichprobenartig zu kontrollieren und die langfristigen Wirkungen der Integrationsmaßnahmen untersuchen zu lassen.
Die Überprüfung des NÖ Amtshaftungsausgleichsfonds ergab, dass der Fonds seinen Zweck, nämlich Zahlungen von Gemeinden für Amtshaftungsfälle auszugleichen, erfüllt hatte. In den Jahren 2010 bis 2020 leistete der Fonds in vier Fällen Ausgleichszahlungen von insgesamt 216.370,00 Euro an Gemeinden. Das Vermögen betrug 1,20 Millionen Euro, schrieb jedoch seit dem Jahr 2019 negative Ergebnisse. Daher regte der Landesrechnungshof an, die Beiträge der Gemeinden und die Rechtsgrundlagen aus dem Jahr 1950 zeitgemäß anzupassen.
Der Bericht zur Energieversorgung von NÖ Landesgebäuden informierte, dass der Gesamtenergiebedarf der 574 Landesgebäude von 2010 bis 2020 um 4,4 Prozent anstieg, wobei sich die Grundflächen um 21,6 Prozent erhöhten. Rund 70 Prozent des Energiebedarfs entfielen auf Landeskliniken sowie auf Pflege und Betreuungszentren. Der Umstieg auf erneuerbare Energieträger seit dem Jahr 2005 drückte den Treibhausgasausstoß um rund 35,5 Prozent. Die bereits seit Anfang 1983 bestehende Energiebuchhaltung sollte digitalisiert und weiterentwickelt werden. Die Gebäudeverwaltung konnte ihre jahrelangen Bemühungen um Anpassungen der Energielieferverträge abschließen und damit Kostenvorteile von rund einer Millionen Euro ermöglichen. Das Vertragsmanagement sollte weiter verbessert werden.
Am 5. November nahmen rund 70 Teilnehmende aus elf Ländern am Seminar der EURORAI (https://www.eurorai.org) in Sarajevo teil, um ihre unterschiedlichen Funktionen, Leistungen und Strategien zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie auszutauschen.
Landesrechnungshofdirektorin Goldeband hob den Mehrwert der regionalen Finanzkontrolle in Zeiten einer Pandemie hervor, der sich aus der Vertrautheit mit den örtlichen Verhältnissen, dem direkten Zugriff auf elektronische Akten, Haushaltsdaten und Systeme, den besseren Kenntnissen über die jeweilige Situation der überprüften Stellen und der Möglichkeit, die Prüfungspläne kurzfristig anzupassen und flexibel zwischen mobilem Arbeiten und Arbeiten im Büro wechseln zu können, ergab. Die finanziellen Auswirkungen der Pandemie, insbesondere die Rückführung der gestiegenen Schulden und Haftungen, werden die regionalen Rechnungshöfe noch lange beschäftigen.
Trotz Pandemie und schweren Unwettern, hat der Rechnungshof der Institutionen der Föderation in Bosnien und Herzegowina, gemeinsam mit dem Generalsekretariat der EURORAI, das interessante Seminar erfolgreich durchgeführt und sich als gewandter Gastgeber erwiesen.

Gruppenbild der Teilnehmenden am EURORAI Seminar

Landesrechnungshofdirektorin bei ihrem Vortrag
Der NÖ Landtag hat am 21. Oktober 2021 die Berichte über Integrationsangelegenheiten und die betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen dem Rechnungshof-Ausschuss zugewiesen.
Die Berichte über die sozialmedizinischen und sozialen Betreuungsdienste, den NÖ Landschaftsfonds und die urologische Versorgung in Niederösterreich nahm der Landtag, wie vom Ausschuss beantragt, einstimmig zur Kenntnis
Die sozialmedizinischen und sozialen Betreuungsdienste ermöglichen eine lange Versorgung von pflege- und betreuungsbedürftigen Personen zu Hause. Im Jahr 2019 betrug der Gesamtaufwand dafür rund 174 Millionen Euro. Davon trugen das Land NÖ und die 17.272 betreuten Personen 81 Prozent. Weitere 18 Prozent steuerte der NÖ Gesundheits- und Sozialfonds bei und nur 1 Prozent die Sozialversicherung (Hauskrankenpflege). Die soziale Entwicklung verschärfte die personellen Engpässe der fünf Organisationen, die diese Dienste erbrachten und das Versorgungsrisiko. Daher sollten die unterschiedlichen Planungen zu einer Sozialplanung zusammengeführt werden.
Die Förderungen des NÖ Landschaftsfonds dienten der Erhaltung und Wiederherstellung einer ökologisch intakten Kulturlandschaft, insbesondere in NÖ Gemeinden mit Gewinnungsstätten. Dafür vergab der Fonds jährlich rund vier Millionen Euro aus Mitteln der Landschaftsabgabe. Der Fonds richtete diese Förderungen verstärkt auf Bodenschutz und Klimaschutz aus. Er sollte seine Richtlinien durch ein Kennzahlensystem ergänzen, um die Wirkung der Förderungen messen zu können.
Die urologische Versorgung in den NÖ Universitäts- und Landeskliniken verteilte sich auf sieben Standorte mit insgesamt 234 stationären und tagesklinischen Betten und zeichnete sich durch hohe Zufriedenheit der befragten Patienten aus. Ein Überhang von 23 Betten und regionale Unterschiede wiesen jedoch auf Optimierungspotenziale im Gegenwert von über sechs Millionen Euro hin. Weiterhin fehlte eine standortgenaue Versorgungsplanung.
Für den Fall ihrer Verhinderung hat die Landesrechnungshofdirektorin, Edith Goldeband, einen Stellvertreter zu bestellen oder wird jeweils vom rangältesten Mitglied des Landesrechnungshofs vertreten, so schreibt es die NÖ Landesverfassung vor.
Nachdem ihr langjähriger Stellvertreter Mag. Manfred Rohrböck, MBA, MSc mit 1. Mai dieses Jahres nach über 42 Jahren im Landesdienst, davon 38 Jahre in der Finanzkontrolle und 30 Jahre in der Personalvertretung in den wohlverdienten Ruhestand getreten war, musste sie diese wichtige Funktion mit einer ebenso anerkannten Persönlichkeit nachbesetzen. Ihre Wahl fiel auf Mag. Christian Pogats, MBA, MSc, der dafür nach zweieinhalb Jahren wieder in den Landesrechnungshof zurückkehrte. In der Zwischenzeit vertrat Mag. Erich Retzl die Landesrechnungshofdirektorin.
Der im Jahr 1973 geborene Christian Pogats begann seine Berufslaufbahn am 1. August 1997 ursprünglich als Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger und später als Qualitätsmanager im damaligen Landesklinikum Thermenregion Mödling. Von dort wechselte er mit Wirksamkeit vom 1. September 2005 in den Prüfungsdienst des Landesrechnungshofs. Aufgrund seiner fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen stieg er rasch zum Prüfungsleiter auf, wobei er sich auch konsequent fortbildete. So erwarb er nebenberuflich Studienabschlüsse in Pflegewissenschaft (Magister), Health Services Management (MBA) und Pflegemanagement (MSc), weiters absolvierte er Ausbildungen zum Diplomierten Krankenhausbetriebswirt und im Risikomanagement. Daher konnte es nicht überraschen, dass ihn Anfang April 2019 der Ruf von Landeshauptfrau-Stellvertreter Dr. Stephan Pernkopf ereilte. Während der Pandemie war die Expertise von Christian Pogats im Gesundheitsbereich sowie im Qualitäts- und Risikomanagement in einem Regierungsbüro besonders gefragt. Nach rund zweieinhalb Jahren kehrte diese Expertise angereichert um wertvolle Erfahrungen nun wieder in das Kontrollorgan des NÖ Landtags zurück und wird im Weg der Finanzkontrolle für den NÖ Landtag weiterhin der NÖ Landesregierung zu Gute kommen, versichert Landesrechnungshofdirektorin Edith Goldeband. Schließlich hat Christian Pogats den beratenden Prüfungsansatz des Landesrechnungshofs mitgeprägt und seine Hinweise und Vorschläge stets auf die Optimierung sowie kontinuierliche Verbesserung der überprüften Gebarungen – und nicht auf Skandalisierung – ausgerichtet.
Mit Christian Pogats als Stellvertreter der Landesrechnungshofdirektorin erfährt die Spitze des Kontrollorgans des NÖ Landtags die gewünschte Verstärkung und der Präsident des NÖ Landtags, Karl Wilfing, kann sich weiterhin darauf verlassen, dass sich die NÖ Finanzkontrolle auch im Vertretungsfall in besten Händen befindet.

Die Amtssignatur dient der erleichterten Erkennbarkeit der Herkunft eines Dokuments von einem Auftraggeber des öffentlichen Bereichs, in diesem Falle des Landesrechnungshofs Niederösterreich.
Damit wird kenntlich gemacht, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt. Die Amtssignatur gewährleistet die Erkennbarkeit der Herkunft des Dokuments und dessen Prüfbarkeit.

Dieses Dokument ist amtssigniert im Sinne des E-Government-Gesetzes.
Mechanismen zur Überprüfung des elektronischen Dokuments sind unter https://pruefung.signatur.rtr.at/ verfügbar.
Hinweis: Bitte speichern Sie das zu prüfende Dokument auf einen Datenträger, klicken Sie auf die Homepage und laden Sie dann das zu prüfende Dokument (mittels Button "Durchsuchen", dann "Prüfen") zur Prüfung hoch.
Für Rückfragen steht Ihnen der Landesrechnungshof Niederösterreich unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.
§ 19 E-Government Gesetz (E-GovG)
§ 20 E-Government Gesetz (E-GovG)
Der NÖ Landtag befasste sich am 12. und 20. Mai 2021 mit vier Berichten des Landesrechnungshofs und erhob diese einstimmig zum Beschluss. Dabei handelte es ich um zwei Nachkontrollen, einen Bericht über die Vollziehung der Ausnahmen vom Wochend-, Feiertags- und Nachtfahrverbot sowie einen Bericht über die Errichtung des zweiten Verwaltungsgebäudes für das Institute of Science and Technologie – Austria in Klosterneuburg. Ein weiterer Bericht über die Sozialmedizinischen und sozialen Betreuungsdienste vom 18. Mai 2020 wurde dem Rechnungshof-Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen.
Die Nachkontrolle zum System der NÖ Wohnungsförderung ergab, dass das Haftungsmodell und die Niedrigzinsen den Förderungsbedarf um 65 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2016 senkten. Die zuständige Abteilung baute zudem 3,5 Vollzeitäquivalente ab. Die Empfehlungen zur Abwicklung des NÖ Wohnbauförderungsfonds und Evaluierung der Mitnahmeeffekte sowie das Gesamtkonzept für die Öffentlichkeitsarbeit fehlten. Auch die Leistungs- und Wirkungsziele waren noch ausbaufähig.
Die Nachkontrolle zum System der NÖ Wirtschaftsförderung im Bereich Handel, Gewerbe und Industrie ergab, dass der NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds seine Verbindlichkeiten um über 127 Millionen Euro auf rund 24 Millionen abbaute. Damit senkte der Fonds seine Finanzierungskosten um 1,40 Millionen Euro. Stammvermögen und Rückstellungen konnten erhöht werden, sodass der Fonds über Mittel zur Überwindung der COVID-19 Pandemie verfügte.
Die Landesrechnungshöfe Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg überprüften die Vollziehung des Wochenend-, Feiertags- und Nachtfahrverbots für den Schwerverkehr. Die koordinierte Prüfung ergab, dass zahlreiche Ausnahmen die Wirkung dieser Fahrverbote herabsetzen, die gewünschte Wirkung jedoch durch andere Faktoren wie Ruhezeiten und Geschäftszeiten eintritt. Alle fünf Rechnungshöfe zeigten Möglichkeiten der Digitalisierung und Deregulierung sowie der Verwaltungsvereinfachung auf.
Das Land NÖ verpflichtete sich, die Infrastruktur für das Institute of Science and Technology – Austria in Klosterneuburg zu errichten und zu erhalten. Dafür stellte der NÖ Landtag 479,5 Millionen Euro in den Jahren 2007 bis 2025 bereit. Das zweite Verwaltungsgebäude des IST-Austria wurde mit dem „klimaaktiv“ Qualitätszeichen ausgezeichnet. Errichtung und Finanzierung des Verwaltungsgebäudes beruhten jedoch teilweise auf zwanzig Jahre alten Strukturen, die evaluiert und zeitgemäß angepasst werden sollten, um mit der Exzellenz des IST-Austria mithalten zu können.
Der NÖ Landtag hat am 18. März 2021 einstimmig die Prüfungsbefugnisse des Landesrechnungshofs auf Unternehmungen ab einer Beteiligung der öffentlichen Hand von 25 Prozent am Stamm-, Grund- oder Eigenkapital erweitert. Ausgenommen bleiben börsennotierte Unternehmungen, für die das prüfungsbegründende Beteiligungsausmaß weiterhin mindestens 50 Prozent betragen muss. Mit der Novelle zur NÖ Landesverfassung 1979 hat der NÖ Landtag zudem klargestellt, dass sich die Zuständigkeit seines Kontrollorgans auch auf Unternehmungen jeder weiteren Stufe (Tochtergesellschaften) erstreckt, bei denen dieselben Voraussetzungen vorliegen. Bisher musste dazu ein Bezug zur Gebarung des Landes oder eine „tatsächliche Beherrschung“ durch das Land NÖ nachgewiesen werden.
Der Landesrechnungshof sieht seinen Weg bestätigt, durch Prüfung und Beratung zur Optimierung der Verwaltung und Wirtschaftsführung des Landes NÖ beizutragen (nicht zur Skandalisierung). Er wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Prüfungslücke bei börsennotierten Unternehmungen und Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern wie in anderen Bundesländern geschlossen wird. Allein die Möglichkeit einer Kontrolle wirkt präventiv und stärkt das Vertrauen der Aktionäre und Investoren in die Unternehmung; zudem hätten gerade kleinere Gemeinden große Vorteile durch Hinweise und Empfehlungen des Landesrechnungshofs.
Eine weitere Änderung der NÖ Landesverfassung 1979 ermöglicht die Vorlage eines Doppelbudgets. Die Rechnungsabschlüsse werden weiterhin jährlich vorgelegt und im Entwurf vom Landesrechnungshof begutachtet, ob der Abschluss im Einklang mit dem Voranschlag sowie den dazu erteilten Vorgaben und voranschlagswirksamen Beschlüssen des NÖ Landtages steht.
In seiner Sitzung am 21. Jänner 2021, nahm sich der NÖ Landtag vier Berichte des Landesrechnungshofs vor und erhob diese nach intensiven Debatten einstimmig zum Beschluss. Damit zog der NÖ Landtag auch einen Schlussstrich unter die Vorgänge um die Grundversorgung in Drasenhofen.
Der Bericht zur Ausstattung der Gruppe Straße mit Fahrzeugen, Maschinen und Geräten anerkannte, dass die Ausstattung über die Bundesbeschaffung GmbH sowie die NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH erfolgte, wobei auf Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit geachtet wurde. Mit dem Einsatz von Elektrofahrzeugen konnte der Ausstoß an Kohlendioxid verringert werden. Die jährlichen Investitionen betrugen rund neun Millionen Euro. Ende 2019 bestanden Verwaltungsschulden rund 27 Millionen Euro. Daher sollten auch mittelfristige Investitionspläne erstellt werden.
Dem Bericht über die Grundversorgung gingen drei Anträge auf Sonderprüfung voraus. Diese ergab, dass die Flüchtlingswelle 2015 und 2016 zweckmäßig und mit hohen persönlichen Einsatz der Mitarbeitenden im Landesdienst bewältigt werden konnte. Im Zeitraum 2015 bis 2019 zahlte das Land NÖ insgesamt 119 Millionen Euro für die Grundversorgung der hilfe- und schutzbedürftigen Fremden zusätzlich zu den Aufwendungen des Bundes. Das Vorhaben, innerhalb von wenigen Wochen eine Sonderbetreuung für straffällige minderjährige Fremde in Drasenhofen einzurichten, um bestehende Quartiere zu entlasten, scheiterte an den hohen Anforderungen an eine grundrechtskonforme Unterbringung und resozialisierende Betreuung. Die von allen Fraktionen im NÖ Landtag unterstützte Sonderprüfung bewirkte, dass künftige Flüchtlingswellen noch besser bewältigt werden können.
Die Nachkontrolle zu den Jugendausbildungs- und Leistungszentren ergab einen Umsetzungsgrad von 93 Prozent. Im Jahr 2019 förderte das Land NÖ den Nachwuchsleistungssport mit 2,10 Millionen Euro, das waren zehn Prozent der gesamten Sportförderung. Trotz einzelner Rückschläge sollten die durchaus ambitionierten Förderungsziele im Breiten- und Spitzensport mit messbaren Zielwerten weiterverfolgt werden.
Der Bericht über die NÖ Familienland GmbH anerkannte, dass die Landesgesellschaft die qualitätsvolle Tages- und Ferienbetreuung an 186 Schulstandorten sowie Aus- und Weiterbildungen für Freizeitpädagogik organisierte. Die Gesellschaft trug damit zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei. Zudem wickelte sie die Förderungsaktion „Schulhöfe und Spielplätze in Bewegung“ ab und gab das Magazin „Familienzeit“ heraus. Die Landeszuschüsse erfolgten jedoch ohne messbare Wirkungsziele und führten zu hohen Rücklagen von über sechs Millionen Euro, die den Abgang im Landeshaushalt erhöhten und daher unwirtschaftlich waren.