Am 14. November 2023 beging der Landesrechnungshof sein 25-jähriges Bestandsjubiläum mit einem Festakt, zu dem Landtagspräsident Karl Wilfing und Direktorin Edith Goldeband in den Landtagssaal nach Sankt Pölten einluden.
In seiner Eröffnungsansprache würdigte Landtagspräsident Wilfing, dass der Landesrechnungshof nicht schrille Schlagzeilen erzeugt, sondern durch seine Argumente überzeugt und damit Vertrauen stärkt. Er hob die Bedeutung des Landesrechnungshofs als wichtigstes Kontrollorgan der Landtagsabgeordneten hervor. Zudem zählte die Kontrolle, wie Regierende mit den ihnen anvertrauten Steuermitteln umgehen, ob sie diese zweckmäßig, sparsam und wirtschaftlich verwenden, zu den wesentlichsten Aufgaben der Parlamente und des Landtags. Der Landesrechnungshof als unabhängiges und integres Organ liefert mit seinen Berichten die Grundlagen für die politischen Entscheidungen. Allerdings stellte der Landtagpräsident auch unmissverständlich klar, dass die Ziele im Hohen Haus von den gewählten Abgeordneten beschlossen werden und das Landesrechnungshof-Team keine Zielkritik, sondern Wegekontrolle übt, also nicht Landtagsbeschlüsse, sondern deren Umsetzung überprüft und dazu Verbesserungen vorschlägt.

Volles Vertrauen und uneingeschränkte Rückendeckung des Landtagspräsidenten

Außerdem verwies Landtagspräsident Wilfing auf die verfassungsrechtliche Unabhängigkeit des Landesrechnungshofs und stellte klar, dass der Landesrechnungshof nicht die Aufgabe eines „Ersatz-Untersuchungsausschusses“ übernehmen kann und sprach ihm sein volles Vertrauen und uneingeschränkte Rückendeckung aus.

Arbeitet unabhängig, sachlich, nüchtern und unaufgeregt

Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner unterstrich in ihrer Festrede, dass der Landesrechnungshof "wachsames Auge, mahnendes Gewissen, Wegweiser und Ratgeber“ ist. Wenn er den Landeshaushalt, die Verwaltung, Unternehmungen, Anstalten, Fonds und Stiftungen des Landes prüft, geht es um Richtigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Den Landesrechnungshof zeichnet „Kompetenz und Objektivität, Sensibilität und Hausverstand und der starke Willen zur Zusammenarbeit“ aus, so die Landeshauptfrau, die weiters betonte, dass die Direktorin und die Prüferinnen und Prüfer „unabhängig, sachlich, nüchtern und unaufgeregt“ arbeiten und dabei „auf jegliche Polemik und mediale Effekte“ verzichten. Der Landesrechnungshof ist wertvoll für das Land, weil es bei seinen Prüfungen "ausschließlich um konstruktive Kritik und Kontrolle der Finanzgebarung des Landes geht und diese Kontrolle wirkt".

In 25 Jahren hat sich Niederösterreich trotz aller Herausforderungen zu einer starken und sozialen Region, einer prosperierenden Vorzeigeregion in Europa entwickelt. „Dafür brauchte es eine Landesregierung, die an einem Strang zieht, eine effiziente, bürgernahe Landesverwaltung und den Landesrechnungshof als kompetenten Begleiter“, erinnerte Landeshauptfrau Mikl-Leitner.

366 Berichte mit insgesamt 3.790 Empfehlungen

Der Landesrechnungshof hat seit Beginn seiner Arbeit am 1. Juli 1998 insgesamt 366 Berichte mit insgesamt 3.790 Empfehlungen vorgelegt, die zuletzt einen Umsetzungsgrad von 87 Prozent aufweisen. Darüber hinaus wendet er das Qualitätsmanagementsystem der Europäischen Union für den öffentlichen Bereich, genannt „Common Assessment Framework" (CAF), an. Dafür erhielt er als erster Rechnungshof überhaupt das CAF-Qualitätszertifikat. Überdies lässt der Landesrechnungshof seine Arbeit im Sinn von "Wer überprüft die Prüfer" auch regelmäßig extern vom Institut für Strategieanalyse untersuchen, anerkannten der Landtagspräsident und die Landeshauptfrau unisono.

Sehr gute und gute Noten durch Landtagsabgeordnete und Prüfungskunden

Politologin Katrin Praprotnik und Universitätsprofessor Peter Filzmaier vom Institut für Strategieanalyse präsentierten die Ergebnisse der aktuellen Untersuchungen 2023. Diese ergab unter anderem, dass 45 Prozent der Prüfkunden die Arbeit des Landesrechnungshofs mit „sehr gut“ und 52 Prozent mit „eher gut“ bewerten, so Filzmaier. Unter den Landtagsabgeordneten vergaben 55 Prozent die Note "sehr gut" und 45 Prozent die Note „eher gut“. "Den Arbeitsstil des Landesrechnungshofs“ benoteten die Befragten mehrheitlich mit “ausgezeichnet", erklärte Praprotnik. Breite Zustimmung von 61 beziehungsweise 70 Prozent erhielten die Aussagen, dass der Landesrechnungshof die Versachlichung fördert und konstruktive Kritik an der Gebarung (nicht an der Person) übt. Dennoch besteht noch „Luft nach oben“, so bei der Vermittlung der Nutzen und der finanziellen Verbesserungen, die der Landesrechnungshof bewirkt.

Festvortrag untermauert die Aufgaben und die Rolle des Landesrechnungshofs als unabhängiges Kontrollorgan für den Landtag

Den Festvortrag zum 25-jährigen Jubiläum des Landesrechnungshofs hielt Universitätsprofessor Andreas Janko, Vizerektor an der Johannes Kepler Universität Linz, Leiter der Abteilung für Staatsorganisationsrecht und Staatsfinanzrecht am Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften. Er erläuterte die Aufgaben und die Rolle der Rechnungshöfe, nämlich mit ihrer Expertise dem jeweils zugeordneten Parlament jene Grundlagenarbeit abzunehmen, die Abgeordnete und deren Mitarbeitende schon rein faktisch weder in qualitativer noch in quantitativer Hinsicht leisten könnten. Der Landesrechnungshof Niederösterreich wurde nicht als „Ermittlungsbehörde, sondern nach dem Vorbild von anderen Rechnungshöfen als „Organ des Landtages“ mit einer diesem gegenüber dienenden Funktion errichtet“, stellte Janko den in der Bundes-Verfassung vorgegebenen Wesensgehalt auch des Landesrechnungshofs klar.
Dazu zählt, dass dem Landesrechnungshof die seiner Kontrollkompetenz unterliegenden Stellen einen umfassenden Zugang zu nahezu allen die Geschäftstätigkeit betreffenden Informationen gewähren müssen. Diese umfassen nicht nur personenbezogene Daten der überprüften Stelle, sondern auch solche unbeteiligter Dritter. Schon aus Gründen des Datenschutzes wäre es daher unzulässig, diese Informationen ungefiltert in Berichten zugänglich zu machen, erklärte Janko.
Denn der verfassungsrechtliche Auftrag des Landesrechnungshofs besteht vielmehr darin, die erhobenen Daten für den Landtag zu sachverständigen Berichten über die Wirtschaftlichkeit der Gebarung der überprüften Stelle zu verarbeiten und dabei auf jene Informationen zu reduzieren, die für die Wahrnehmung der Kontrollaufgabe erforderlich sind. Darin besteht auch der signifikante Unterschied zu Untersuchungsausschüssen, so Janko in seinen von den Anwesenden mit großem Interesse verfolgten und viel beachteten Ausführungen.

Prüfrechte für kleinere Gemeinden und ein Rederecht in eigener Sache

Landesrechnungshofdirektorin Edith Goldeband dankte in ihren Schlussworten den hochrangigen Gästen aus Landtag, Landesregierung, Landesverwaltung, Landesgerichtsbarkeit, öffentlicher Wirtschaft, Politik und Medien für ihr zahlreiches Kommen und die damit zum Ausdruck gebrachte Wertschätzung; insbesondere in den Reihen der Finanzkontrolle, die mit dem Rechnungshof des Bundes, dem Stadtrechnungshof Wien, den Landesrechnungshöfen und dem Präsidenten des Rechnungshofs des Freistaats Sachsen, Jens Michel, vertreten war.
Fast auf den Tag genau vor 25 Jahren, am 12. November 1998, befasste sich der Landtag von Niederösterreich erstmals mit Anträgen des Rechnungshof-Ausschusses und mit Berichten des Landesrechnungshofs, die den Finanzkontroll-Ausschuss und das Kontrollamt mit 1. Juli 1998 abgelöst hatten. Die ersten Anträge des Rechnungshof-Ausschusses betrafen zwei Berichte des Rechnungshofs und sieben Berichte des Landesrechnungshofs. Die beiden Rechnungshofberichte behandelten die Bezüge öffentlicher Funktionäre in Ländern und Gemeinden sowie die Sparkasse der Stadt Amstetten. Die ersten sieben Berichte des Landesrechnungshofs betrafen die Landesstelle für Brandverhütung, die EDV-Ausstattung in den NÖ Landes-Pensionisten- und Pflegeheimen, den NÖ Landwirtschaftlichen Förderungsfonds, die Küchenwirtschaft in der NÖ Landesnervenklinik Mauer bei Amstetten, das Landes-Pensionisten- und Pflegeheim Hollabrunn sowie zwei Nachkontrollen bei der Landesgeschäftsstelle für Dorferneuerung und der Landeskoordinierungsstelle für Stadterneuerung, erinnerte Goldeband. Damals verfügte der Landesrechnungshof über 17 Dienstposten. 25 Jahre später sind es aufgrund der vermehrten Aufgaben und Anforderungen 24 höher bewertete Posten.
Für die organisatorische Unterstützung durch Amtsdruckerei, Protokoll, Technik, Küche, Sicherheit sowie durch den Sprecher des Landtagspräsidenten Christoph Fuchs bedankte sich die Direktorin bei Landesamtsdirektor Werner Trock und Landtagsdirektor Thomas Obernosterer sowie bei Landtagspräsident Wilfing. Besonderen Dank sagte sie ihrem Team, das ihr „den Rücken stärkt“ und die Veranstaltung neben ihren Prüfungsaufgaben mitorganisierte, wobei Johann Hörth (Sousaphon) und Christoph Schodl (Posaune) in der New Orleans Dixielandband für den schwungvollen musikalischen Rahmen sorgten. Nicht zuletzt stellte die professionelle Moderation durch Michael Battisti den reibungslosen Ablauf sicher.
Die Anerkennung für die Kontrollarbeit zeigt sich nicht zuletzt im schrittweisen Ausbau der Prüfungskompetenzen. Dem fehlt jedoch noch der Schlussstein, eine Prüfungskompetenz für Gemeinden mit unter 10.000 Einwohnern sowie ein Rederecht in eigener Sache vor dem Landtag. Nicht um politische Debatten zu führen, sondern um die eigene Rechtsauffassung selbst vertreten oder Missverständnisse ausräumen zu können, bekräftigte Goldeband abschließend.

Wahrnehmungen zum NÖ LRH: Befragung 2023

Grußbotschaften zum 25-jährigen Jubiläum (Video öffnen >)

 

Copyright: NLK Reinberger

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Keine ergänzenden Sonderprüfungen zum Prüfauftrag vom 18. Jänner 2023

Mit der Beschlussfassung des Landtags am 23. November 2023 zieht der Landesrechnungshof einen Schlussstrich unter die Berichte über die Sonderprüfungen bei der EVN AG sowie deren Tochtergesellschaften, der NÖ.Regional.GmbH, der NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH, der Niederösterreichischen Verkehrsorganisationsges.m.b.H, der ecoplus.Niederösterreichs Wirtschaftsagentur GmbH, der Natur im Garten GmbH, der Natur im Garten Service GmbH und der DIE GARTEN TULLN GmbH sowie der HYPO NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG. Die Sonderprüfungen waren am 28. April 2022 von 26 Landtagsabgeordneten beauftragt worden.

Die Berichte enthalten Informationen, die nur der Landesrechnungshof bieten kann

Die sieben Berichte über die Sonderprüfungen informieren über die Höhe der Aufwendungen für Inserate und Werbung, Förderungen, Spenden, Sponsoring, Kooperationen, Vereinbarungen über Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen sowie über Mitgliedschaften in Vereinen. Zudem informieren die Berichte über die Verteilung dieser Aufwendungen auf die Medienarten beziehungsweise verschiedenen Formate eines Mediums (Print, Online, Rundfunk) sowie auf Geschäftsfelder und andere strategische Schwerpunkte. Daraus ist ersichtlich, ob sich die Aufwendungen auf mehrere verschiedene Medien oder Mediengruppen verteilten oder nur auf einige wenige konzentrierten. Zudem beantworten die Berichte die zentrale Frage der Prüfaufträge, inwieweit die Aufwendungen im Einklang mit einer Kommunikationsstrategie der überprüften Unternehmungen standen, oder ob es sich um „Ad-hoc-Rechtsgeschäfte“ handelte.

41 Empfehlungen und zahlreiche Hinweise für Verbesserungen

Die sieben Berichte enthalten 41 Empfehlungen und zahlreiche Hinweise für Verbesserungen. Das betraf im Bereich der Finanzverwaltung des Landes die Herausgabe eines neuen Handbuchs für das Beteiligungsmanagement des Landes. Weitere Empfehlungen betreffen die Kommunikations- und Marketingkonzepte sowie die Planung und Steuerung von Kommunikations- und Marketingmaßnahmen. Diese sollten Zielwerte für die Leistungen und die damit angestrebten Wirkungen sowie Indikatoren und Kennzahlen zur Erfolgsmessung enthalten; Zahlungen an wahlwerbende Parteien sowie parteinahe Organisationen, Behörden oder Rechtsträger von Behörden und parlamentarische Klubs jedoch grundsätzlich ausschließen. Die überprüften Unternehmungen sagten die Umsetzung dieser sowie weiterer Empfehlungen zur Verbesserung der Dokumentation und der Rechnungsprüfung zu. So sollten Auftragsvergaben nachvollziehbar dokumentiert und nach vereinbarungsgemäß erbrachter Leistung abgerechnet werden, wobei nicht erfüllte Leistungsmerkmale zu berücksichtigen wären.

Abschluss der Berichterstattung zu den fünf Prüfaufträgen vom 28. April 2022

Die fünf Prüfaufträge vom 28. April 2022 umfassten die HYPO NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG, die ecoplus.Niederösterreichs Wirtschaftsagentur GmbH, die EVN AG sowie deren Tochtergesellschaften, die NÖ Landesgesundheitsagentur sowie unter einem Prüfauftrag die NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH, die NÖ Famlienland GmbH, die Radland GmbH, die Niederösterreichische Verkehrsorganisationsges.m.b.H, die Natur im Garten GmbH, die Natur im Garten Service GmbH und DIE GARTEN TULLN GmbH sowie die NÖ.Regional.GmbH.
Die ersten drei Berichte zu diesen Prüfaufträgen betrafen die NÖ Famlienland GmbH, die Radland GmbH und die NÖ Landesgesundheitsagentur und wurden bereits am 15. Dezember 2022 im Landtag debattiert und verabschiedet. Somit hat der Landesrechnungshof insgesamt zehn Berichte mit 56 Empfehlungen und weiteren Hinweisen für Verbesserungen vorgelegt.
Die überprüften Unternehmungen sagten deren Umsetzung zu. Damit sollte es gelingen, die Wirtschaftlichkeit und die Zweckmäßigkeit von Inseraten und Werbung, Förderungen, Sponsoring, Kooperationen und Dienstleistungen um fünf bis zehn Prozent beziehungsweise um insgesamt eine Million Euro jährlich (bezogen auf die Aufwendungen für Inserate und Werbung, Förderungen, Spenden, Sponsoring, Kooperationen, Vereinbarungen über Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen sowie über Mitgliedschaften in Vereinen der zwölf überprüften Unternehmungen) zu optimieren.
Der Landesrechnungshof schließt damit die Berichterstattung zu den fünf Prüfaufträgen vom 28. April 2022 ab.

Keine Sonderprüfungen zum ergänzenden Prüfauftrag vom 18. Jänner 2023

Der ergänzende Prüfauftrag vom 18. Jänner 2023 erwies sich als verfassungswidrig und damit als rechtsunwirksam. Denn eine namentliche Berichterstattung über Inhalte, Auftragswerte, Kosten und Zwecke einzelner Inserate und Werbung sowie einzelner Förderungen, Spenden, Sponsoring, Kooperationen und Dienstleistungen sieht die NÖ Landesverfassung 1979 nicht vor und würde Grundrechte (Datenschutz, Erwerbsfreiheit, Achtung des Privat- und Familienlebens) verletzen.
Daher hat der Landesrechnungshof dem Rechnungshof-Ausschuss mitgeteilt, dass dem Prüfauftrag keine Rechtswirksamkeit zukommt. Seine Mitteilung stützt sich auf Lehre und Rechtsprechung sowie auf ein Rechtsgutachten von Univ. Prof. Dr. Andreas Janko, Vizerektor der Johannes Kepler Universität Linz, der auch den Festvortrag anlässlich 25 Jahre Landesrechnungshof Niederösterreich am 14. November 2023 gehalten hat.

Prüfaufträge sind keine Normen und unterliegen keinem Fehlerkalkül

Die NÖ Landesverfassung 1979 bestimmt, dass der Landesrechnungshof so zu prüfen hat, dass der Betrieb der überprüften Unternehmungen nicht unnötig behindert und kein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis verletzt wird. Zudem hat er vorläufige Überprüfungsergebnisse zu erstellen, dazu Stellungnahmen einzuholen und damit Berichte über die (endgültigen) Ergebnisse zu verfassen. Die Berichte sind dem Landtag (Rechnungshof-Ausschuss), der Landesregierung und der überprüften Unternehmung mitzuteilen.
Eine namentliche Mitteilung der erhobenen und überprüften Daten sieht die NÖ Landesverfassung 1979 nicht vor, auch nicht als „vertrauliche Zusatzberichte“. Letztere sind vorgesehen, falls und soweit ein „Bericht“ Amts-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse „berührt“. Das ist in der Regel nicht der Fall, weil Anonymisierungen und andere anerkannte Methoden (Durchschnittwerte, Bandbreiten, Mediane, Pseudonymisierungen) dafür sorgen, dass die (vorläufigen) Ergebnisse der Überprüfungen keine geheim zu haltenden Daten enthalten, die ein daraus erstellter Bericht berühren oder gar verletzen könnte.
Im Unterschied zu den Prüfaufträgen vom 28. April 2022 lässt der Wortlaut der Fragestellungen im Prüfauftrag vom 18. Jänner 2023 „im Bericht namentlich zu nennenden“ oder „die jeweiligen Auftragswerte bzw. Kosten für die einzelnen Inserate und Werbemaßnahmen“ keinen Freiraum für eine rechtskonforme Auslegung und damit keine Beantwortung zu.
Da Prüfaufträge weder Weisungs-, Bescheid- noch Verordnungsqualität besitzen und keine Normen im Sinn des verfassungsgesetzlichen Rechtsquellenkatalogs sind, unterliegen sie nach dem Grundsatz der Geschlossenheit des Rechtsquellenkatalogs keinem Fehlerkalkül. Daher entfalten fehlerhafte Prüfaufträge keine Rechtswirkung gegenüber dem Landesrechnungshof und sind absolut nichtig (so Hengstschläger, Der Rechnungshof [1982], 61, derselbe, Rechnungshofkontrolle [2000], Art 126b Rz 1; Kroneder-Partisch in Korinek/Holoubek B-VG Art 126 b Rz 48; Baumgartner in Rill/Schäffer, Kommentar Art 126 b Rz 26).
Da der Prüfauftrag vom 18. Jänner 2023 von der NÖ Landesverfassung 1979 nicht gedeckt wird, aufgrund des Wortlauts keine rechtskonforme Auslegung zulässt und keinem Fehlerkalkül unterliegt, vermag er keine Rechtswirksamkeit zu entfalten. Der Landesrechnungshof hatte – nach eigener und herrschender Auffassung – jedoch den Landtag darüber zu informieren.

Mitteilung an den Rechnungshof-Ausschuss vom 21. November 2023 samt Anhang (Rechtsgutachtliche Stellungnahme zur Vereinbarkeit eines dem Landesrechnungshof Niederösterreich am 18.1.2023 erteilten Prüfauftrags mit Art. 51 Abs. 3 lit. c NÖ LV 1979)

Mitteilung an den Rechnungshof-Ausschuss vom 21.11.2023
Stellungnahme Universitätsprofessor Janko

 

Der Landtag von Niederösterreich debattierte am 25. Oktober 2023 die Berichte des Landesrechnungshofs über die Organisation der NÖ Straßenbauabteilungen, die Errichtung der NÖ Landesgesundheitsagentur, Mitteilungen aus der Bevölkerung über Freiwillige Feuerwehren sowie über die beiden Nachkontrollen zum Blutmanagement in den NÖ Landes- und Universitätskliniken und zu Fahrprüfungen. Die Berichte wurden mit großer Mehrheit beziehungsweise einstimmig zur Kenntnis genommen. Drei Abgeordnete nahmen den Bericht über die Errichtung der NÖ Landesgesundheitsagentur nicht zur Kenntnis. Der Bericht umfasste die Jahre 2019 bis 2021 und den Stand der Umsetzung der Gesundheitsreform 2020, um den NÖ Landtag noch während der ersten Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung 2021 bis 2023 darüber zu informieren. Weiters diente die Überprüfung der NÖ Landesgesundheitsagentur unmittelbar nach ihrer Errichtung dazu, die Datenbasis für Folgeprüfungen zu erarbeiten. Der Landesrechnungshof anerkannte, dass die NÖ Landesgesundheitsagentur während der Covid-19 Pandemie die neuen Strukturen aufbaute. Unbeschadet dessen wies er auf zahlreiche Verbesserungspotenziale hin. Das betraf etwa die Personalvermehrung um rund 62 Vollzeitkräfte und einmalige „Gründungskosten“ von sieben Millionen Euro oder die Einbeziehung aller Beteiligungen in das Berichtswesen. Diese Hinweise sollten bei der nächsten Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung sowie beim nächsten Budgetprogramm berücksichtigt werden.

Die beiden Nachkontrollen ergaben einen Umsetzungsgrad der Empfehlungen des Landesrechnungshofs von 92 (Fahrprüfungen) und 83 Prozent (Blutmanagement), wobei der geringere Verbrauch an „Blutkonserven“ von 4.240 Einheiten auch Minderausgaben von rund 700.000 Euro bedeutete.

Auf der Tagesordnung standen auch Berichte des Rechnungshofs Österreich betreffend die Aktualisierung der Daten zu Umfang und Struktur von Hilfsmaßnahmen sowie betreffend die Covid-19 Tests. Auch diese Berichte wurden zum Beschluss erhoben.

3. August 2023

Der Landesrechnungshof erwartet das in den Medien angekündigte Ersuchen der Landesregierung betreffend die Marktgemeinde Grafenwörth.
Die Landesverfassung sieht seit einer Novelle im Jahr 2012 vor, dass es dem Landesrechnungshof im Rahmen des Gemeindeaufsichtsverfahrens über Ersuchen der Landesregierung „obliegt“, ein Gutachten über die Gebarung der Gemeinden zu erstellen. Er ist auch dabei unabhängig und an keine Weisungen gebunden.
Der Landtag stellte damit der Aufsichtsbehörde – in speziellen Fällen und zu bestimmten Fragen der Gebarung – sein Kontrollorgan zur Verfügung.
Die Landesregierung macht davon nun erstmals Gebrauch.
Der Landesrechnungshof geht davon aus, dass das Ersuchen den rechtlichen Anforderungen entspricht und wird dazu ein Gutachten im Rahmen des Gemeindeaufsichtsverfahren erstellen; sein Gutachten ist im Bericht der Aufsichtsbehörde an die Gemeinde zu berücksichtigen. Das heißt, der Landesrechnungshof erstellt keinen Bericht, sondern ein Gutachten.
Die Vorgangsweise wird sich an das Verfahren für Gebarungskontrollen anlehnen, das heißt, der Landesrechnungshof wird die erforderlichen Unterlagen anfordern, prüfen, bewerten, an Ort und Stelle mit den zuständigen Stellen/Personen sprechen und aufgrund seiner Feststellungen die Fragen der Aufsichtsbehörde beantworten.
Auch dabei wird er auf die Tätigkeit anderer Kontrolleinrichtungen (Gemeindeabteilung des Landes, Bezirkshauptmannschaft) „tunlichst Bedacht nehmen“ (wie es in der Landesverfassung generell heißt).

29. Juni 2023

Der Landesrechnungshof musste seine Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2022 austauschen, weil beim Umwandeln vom korrekten Word-Dokument in ein barrierefreies PDF Format in einigen Tabellen das Datum 31.12.2021 und in einer Tabelle die Jahreszahl 2022 addiert wurde.

Die Aussagen und die Ergebnisse der Stellungnahme und sämtliche Zahlen in den Texten waren wie die ursprünglichen Tabellen richtig und vom Umwandlungsfehler, der erstmals auftrat, nicht berührt.

Der Landesrechnungshof hat nun ein – nicht barrierefreies – Austauschexemplar vom 28. Juni 2023 erstellt, um die Fehlerquelle auszuschließen.

28. April 2023

Die Website www.lrh-noe.at erhält das Qualitätssiegel „Web Accessibility Certificate Austria (WACA)“. Dieses Zertifikat bestätigt die Barrierefreiheit der Website sowie deren Zugänglichkeit für alle Menschen nach den internationalen W3C-Richtlinien (WCAG 2.1 – AA).

Die Initiative WACA und die Zertifizierungsstelle TÜV Austria verliehen dem Landesrechnungshof das WACA Zertifikat für die Barrierefreiheit seiner Website. Die Direktorin des Landesrechnungshofs, Edith Goldeband, nahm die Auszeichnung im Beisein des Präsidenten des Niederösterreichischen Landtags, Karl Wilfing, am 27. April 2023 im Forum Landtag in Sankt Pölten entgegen. Sie dankte Werner Rosenberger, dem Barrierefreiheitsexperten der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs für die Beratung und Koordination des Projekts. Im Landesrechnungshof lag die Projektverantwortung bei Reinhold Horsky. Die Umsetzung oblag der EDBS GmbH.

Für die Zertifizierung gilt es die vier Prinzipien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit sowie 13 Richtlinien mit insgesamt 78 Kriterien zu beachten beziehungsweise überwiegend zu erfüllen. Diese Anforderungen an die Funktionalität und die Gestaltung der Website umfassen einerseits eine barrierefreie Menüführung mit Veränderbarkeit von Textgrößen und Kontrasten sowie Schnittstellen beziehungsweise Interoperabilität mit assistierenden Techniken und Ausgabegeräten wie Screenreader (Bildschirmvorleser) oder eine entsprechende Suchfunktion. Andererseits ist eine konsistente Verwendung von Strukturen und Kategorien (Überschriften, Erscheinungsbild) gefordert.

Ob die Website www.lrh-noe.at die Anforderungen und die Kriterien der WCAG Richtlinien (Web Content Accessibility Guideline) erfüllt, prüft die TÜV Austria GmbH als unabhängige Zertifizierungsstelle und verfasst danach einen Zertifizierungsbericht. Die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs fungiert dabei als abwickelnde Stelle. Das abschließende Audit der Website des Landesrechnungshofs fand am 27. Februar 2023 statt. Das Zertifikat ist bis Februar 2026 gültig.

Dem Landesrechnungshof ist es ein Anliegen, allen Menschen barrierefreie Informationen über seine Kontrollarbeit und einen möglichst ungehinderten Zugang zu seinen Berichten zu ermöglichen. Er hat damit die gesetzlichen Vorgaben und die Konformitätsstufe Level AA (Silber) erreicht und wird an weiteren Verbesserungen arbeiten, betont Edith Goldeband. Sie lädt dazu ein, Anregungen und Hinweise für solche Verbesserungen an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu senden.

Auch Landtagspräsident Karl Wilfing bekräftigt, dass der Landtag von seinem Kontrollorgan hervorragende Qualität erwartet. Diese kommt im Europäischen Qualitätszertifikat für den öffentlichen Sektor (Effective CAF User) zum Ausdruck, das der Landesrechnungshof seit November 2015 führt und durch Rezertifizierung regelmäßig erneuert: „Ich gratuliere Direktorin Edith Goldeband und ihrem Team zur Auszeichnung für die Barrierefreiheit der Webseite. Auch wenn der Landesrechnungshof das wichtige Kontrollorgan des Landtages ist, ist es genauso wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger einfach zu den Informationen des Landesrechnungshofs kommen. Das gelingt einerseits durch die technischen Voraussetzungen wie der Website, andererseits durch die Lesbarkeit der Berichte.“

Foto NÖ Landesrechnungshof/Retzl: Übergabe WACA Zertifikat für die Barrierefreiheit der Website www.lrh-noe.at: Projektleiter Reinhold Horsky, Landtagspräsident Karl Wilfing, Experte der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs Werner Rosenberger, Landesrechnungshofdirektorin Edith Goldeband und stv Direktor Christian Pogats (v.l.n.r.)

Rückfragen zum Landesrechnungshof bitte direkt an die Landesrechnungshofdirektorin erreichbar über Frau Heidelinde Engelhardt +43 2742 9005 12621 oder direkt unter +43 2742 9005 12620.

 

27. April 2023

Der Landesrechnungshof startet mit den Berichten über die Sonderprüfung der EVN AG sowie deren Tochtergesellschaften, über Mitteilungen aus der Bevölkerung zu Freiwilligen Feuerwehren sowie über die Errichtung der NÖ Landesgesundheitsagentur in die 20. Gesetzgebungsperiode. Bereits zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten NÖ Landtags am 23. März 2023 brachte er den Bericht über die Sonderprüfung der EVN AG sowie deren Tochtergesellschaften ein. Zur Landtagssitzung am 27. April 2023 legt er nun seine Berichte über Mitteilungen aus der Bevölkerung zu Freiwilligen Feuerwehren sowie über die Errichtung der NÖ Landesgesundheitsagentur vor.

Evaluierung der Sonderprüfungen auf Verfassungskonformität

Die beauftragten Sonderprüfungen betreffend Inserate und Werbung, Förderungen, Spenden, Sponsoring, Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen, Kooperationen und Mitgliedschaften in Vereinen laufen unterdessen weiter. Der Landesrechnungshof ist von der Richtigkeit der bisherigen Vorgangsweise und parlamentarischen Praxis überzeugt. Unbeschadet dessen, lässt er die Verfassungskonformität seiner Vorgangsweise unter Beiziehung externer Rechtsexpertise evaluieren.
Noch offen sind die Sonderprüfungen der Hypo NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG, der ecoplus. Niederösterreichs Wirtschaftsagentur GmbH, der NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH, der Niederösterreichische Verkehrsorganisationsges.m.b.H. (NÖVOG), der Natur im Garten GmbH, der Natur im Garten Service GmbH und der DIE GARTEN TULLN GmbH sowie der NÖ.Regional.GmbH.

Kundenbefragungen und 25-Jahre-Landesrechnungshof 2023 sowie dritte Rezertifizierung 2024

Mitte Mai 2023 werden die Online-Befragungen der Mitglieder des NÖ Landtags und der überprüften Einrichtungen durchgeführt. Um die Anonymität, die Objektivität und die Vergleichbarkeit der Ergebnisse 2023 mit denen der Studien 2015 und 2018 sicherzustellen, erfolgen die Kundenbefragungen wieder unter der Obhut von Univ. Prof. Dr. Peter Filzmaier sowie Dr.in Katrin Praprotnik. Die Ergebnisse sollen zum 25-jährigen Bestandsjubiläum des Landesrechnungshofs im Herbst 2023 vorliegen.
Die Meinung der Mitglieder des NÖ Landtags, der überprüften Einrichtungen sowie der eigenen Mitarbeitenden bilden einen festen Bestandteil des Qualitätsmanagements des Landesrechnungshofs, der seit dem November 2015 das Europäische Qualitätszertifikat für den öffentlichen Sektor führt. Diese Auszeichnung als „Effective CAF User“ wird regelmäßig nach externen Audits erneuert. Damit stellt der Landesrechnungshof sicher, dass er bei sich dieselben Qualitätskriterien anwendet wie bei den überprüften Einrichtungen.

20. März 2023

Am 16. März 2023 fand die Akademische Abschlussfeier des 5. Universitätslehrgangs „Public Auditing“ statt, den der Rechnungshof und die Landesrechnungshöfe in Kooperation mit der WU Executive Academy der Wirtschaftsuniversität Wien seit dem Jahr 2017 als Grundausbildung durchführen.
Im Rahmen des Festakts mit der Präsidentin des Rechnungshofs Österreich, der Dekanin der WU Executive Academy und der Lehrgangsleitung erhielten die erfolgreichen Lehrgangs-Teilnehmenden ihre Zeugnisse und Urkunden, so auch ein weiterer aus dem Landesrechnungshof Niederösterreich. Die Direktorinnen und Direktoren der Landesrechnungshöfe ließen es sich nicht nehmen, persönlich zu gratulieren.
Bisher haben alle Teilnehmenden aus dem Landesrechnungshof den Universitätslehrgang mit Auszeichnung absolviert, namentlich: Manfred Kaltenbrunner, Christoph Schodl, Thomas Walterskirchen, Daniela Pfeiffer und Christian Müllner, was keineswegs selbstverständlich ist.
Sie treten damit in die Fußstapfen ihrer erfolgreichen Kolleginnen und Kollegen, die den FH Lehrgang zum/zur Akademischen Rechnungshofprüfer/in beziehungsweise das MBA Programm „Public Auditing“, aus denen der Universitätslehrgang entstand, oder vergleichbare Aus- und Weiterbildungen abgeschlossen haben. Derartig anspruchsvolle Zusatzausbildungen sind im Landesrechnungshof für den Prüfungsdienst verpflichtend und kommen der NÖ Finanzkontrolle zu Gute.
Der Universitätslehrgang „Public Auditing" bietet eine hochwertige praxisnahe Grundausbildung für die anspruchsvollen Tätigkeiten im Bereich der öffentlichen Finanzkontrolle, der internen Revision und des Controllings. Damit werden die spezifischen Anforderungen des Prüfungsalltages mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen verbunden. Dies erfolgt durch die Vermittlung von grundlegenden
fachlich-methodischen und sozial-kommunikativen Kompetenzen.
Die Landesrechnungshofdirektorin dankt anlässlich der jüngsten Auszeichnung ihrem gesamten Team für die Bereitschaft zur ständigen Aus- und Weiterbildung, ohne die die NÖ Finanzkontrolle nicht so erfolgreich wäre.

Präsidentin Kraker und Direktorin Goldeband mit Manfred Kaltenbrunner, Absolvent des 5. Universitätslehrganges

Thomas Walterskirchen, Absolvent und Christoph Schodl, Absolvent und Lehrgangssprecher des 4. Universitätslehrganges

  

Daniela Pfeiffer und Christian Müllner, Absolventen des 3. Universitätslehrganges

28. Dezember 2022

Im Hinblick auf haltlose Behauptungen und Unterstellungen in Interviews zu den Berichten über die Sonderprüfungen betreffend Inserate und Werbung von Unternehmungen des Landes NÖ mahnt der Landesrechnungshof zu Sachlichkeit und stellt klar:

Die Prüfaufträge an den Landesrechnungshof verlangen keine Darstellung der Zahlungen an „parteinahe Medien“.

Die Prüfaufträge an den Landesrechnungshof beschränken sich auf die Rechtsgeschäfte mit Zahlungen an juristische und natürliche Personen im Zusammenhang mit Inseraten und Werbung, Förderungen, Spenden, Sponsoring, Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen, Kooperationen sowie Mitgliedschaften in Vereinen. Dazu solle dargestellt werden, inwieweit die Zahlungen beziehungsweise die Vereinbarungen im Einklang mit oder aufgrund einer Kommunikationsstrategie der überprüften Gesellschaft erfolgten oder ob es sich um „ad hoc Rechtsgeschäfte“ handelte. Die Fragestellung in Bezug auf Inserate und Werbung laute für den Zeitraum von März 2017 bis zum Beginn der Prüfung im Mai 2022: „In welchen Print-, Online- und Rundfunkmedien wurden vom geprüften Unternehmen Inserate und Werbung geschaltet und wie hoch waren die jeweiligen Auftragswerte bzw. Kosten?“

Der Landesrechnungshof hat die Zahlungen an die einzelnen Medien/Mediengruppen aufgegliedert nach Print-, Online- und Rundfunkmedien dargestellt und beurteilt, ob die Zahlungen im Einklang mit der Kommunikationsstrategie und dem Unternehmensgegenstand standen oder ob es sich um „ad hoc“ Rechtsgeschäfte handelte. Die Überprüfung der Parteienfinanzierung war nicht verlangt und führt der Rechnungshof Österreich durch und obliegt nicht dem Landesrechnungshof, der seine Tätigkeit tunlichst mit diesem abzustimmen hat.

Die Landesrechnungshofberichte (Endberichte) enthalten alle Auftragswerte und Zahlungen für Inserate und Werbung, die auch im vorläufigen Überprüfungsergebnis (Rohberichte) enthalten sind.

Die Namen der Print-, Online- und Rundfunkmedien wurden mit zwei Ausnahmen bereits in den vertraulichen vorläufigen Überprüfungsergebnissen (Rohberichten) vorsorglich anonymisiert und waren in den Berichten an den NÖ Landtag nach den Regeln der NÖ Landesverfassung zu anonymisieren.

Die erste Ausnahme betraf die strategische Ausrichtung der Mediaplanung der NÖ Familienland GmbH auf die Niederösterreichteile von Tageszeitungen, Regionalmedien und Spezialmedien für Familien, Personen mit nicht deutschsprachigem Migrationshintergrund sowie türkischsprachige Personen. Im vorläufigen Überprüfungsergebnis wurden die Namen dieser Medien kursiv angeführt, damit die NÖ Landesregierung die diesbezügliche Empfehlung (Ergebnis 3) für eine Stellungnahme nachvollziehen kann. Die strategische Ausrichtung auf bestimmte Medien stellt ein Geschäftsgeheimnis dar, sowohl für die überprüfte NÖ Familienland GmbH als auch für die genannten Medien, die untereinander im Wettbewerb um Schaltungen von Inseraten und Werbung stehen. Daher durfte der Landesrechnungshof die Namen der Medien im Bericht an den Landtag nicht nennen.

Angaben über Auftragswerte waren dazu weder in der Mediaplanung der NÖ Familienland GmbH noch im vorläufigen Überprüfungsergebnis enthalten und konnten daher auch nicht verschwinden, wie in einem Presseinterview behauptet wurde.

Die zweite Ausnahme betraf das vorläufige Überprüfungsergebnis und den Bericht über die NÖ Landesgesundheitsagentur (NÖ LGA). In diesem Bericht an den NÖ Landtag wurde der Name des Kooperationspartners für eine Reportage im Magazin „Marktplatz Niederösterreich“ über das Healthacross - Gesundheitszentrum in Gmünd im Oktober 2021 anonymisiert. Der Name war im vorläufigen Überprüfungsergebnis enthalten, damit die NÖ Landesregierung die diesbezügliche Empfehlung für eine Stellungnahme nachvollziehen kann (Ergebnis 5). Der Auftragswert von 840,00 Euro ist im Bericht genauso wie im vorläufigen Überprüfungsergebnis enthalten und daher nicht verschwunden!

Abgesehen von diesen beiden, rechtlich gebotenen Ausnahmen, erfolgten keine nachträglichen Anonymisierungen der vorläufigen Überprüfungsergebnisse (Rohberichte) in den Berichten an den Landtag (Endberichte). Die Berichte an den Landtag enthalten insbesondere alle Auftragswerte und Zahlungen für Inserate und Werbung unverändert, die auch im vorläufigen Überprüfungsergebnis enthalten sind.

Die Aussage „Wir wissen, dass zwischen den Roh- und Endberichten jene Zahlungen verschwunden sind, die Zahlungsflüsse in ÖVP-Parteimedien nachgewiesen hätten.“ widerspricht den Fakten und entbehrt jeder sachlichen Grundlage.

Die NÖ Landesverfassung verpflichtet den Landesrechnungshof, bereits die Überprüfungen so durchzuführen, dass der Betrieb der überprüften Unternehmung oder sonstigen Einrichtung keine unnötige Behinderung erfährt und dass keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse verletzt werden. Auch Berichte an den Landtag dürfen Wirtschaftsgeheimnisse nicht „berühren“. Daher verfasst der Landesrechnungshof seit seinem Bestehen, also seit rund 25 Jahren, seine vorläufigen Überprüfungsergebnisse und seine Berichte grundsätzlich (abgesehen von Ausnahmen) so, dass diese keine Amts-, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder andere gesetzlich geschützte Daten (Bankgeheimnis, personenbezogene Daten) „berühren“ beziehungsweise „verletzen“.

Der Landesrechnungshof weist zudem die Aussage „Die Nichtnennung der Medien aus Datenschutzgründen ist nicht nachvollziehbar. Denn ab 5000 Euro müssen allen Inserate in die Datenbank der Regulierungsbehörde (RTR) eingemeldet werden.“ als unzutreffend entschieden zurück.

Denn das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) entbindet den Landesrechnungshof nicht von seiner Verpflichtung, Geschäftsgeheimnisse und geschützte Daten zu wahren, sondern schützt Daten, die nicht von der Bekanntgabeverpflichtung umfasst sind. Die Prüfaufträge und die Feststellungen des Landesrechnungshofs enthalten solche Daten und gehen über die Bekanntgabeverpflichtungen des MedKF-TG hinaus, sonst wären die Prüfaufträge, nebenbei bemerkt, unwirtschaftlich und unzweckmäßig.

Das betrifft zum Beispiel Informationen über die Anzahl der Inserate, Auflagenkontaktpreise, Auftragswerte/Zahlungen unter 5.000 Euro, Stelleninserate, nicht periodische Medien, die Darstellung einzelner Inserate (Stichproben), weiters Spenden, Sponsoring, Kooperationen, Dienstleistungen und Mitgliedschaften in Vereinen sowie Unternehmungen, die wegen des Beteiligungsausmaßes von 25 Prozent nur der Landesrechnungshofkontrolle unterliegen.

Diese Informationen kann nur der Landesrechnungshof und selbstverständlich nur im Rahmen der Bundes-Verfassung (Datenschutz) und der Landesverfassung dem Landtag liefern. Die Landesrechnungshofberichte bieten objektive Information (nicht Munition) und ermöglichen es dem NÖ Landtag damit, seine Budget- und Kontrollrechte gegenüber den überprüften Unternehmungen und Rechtsträgern auszuüben.
Diese bestehen nicht gegenüber Medien, für die keine Prüfungszuständigkeit des Landesrechnungshofs gegeben ist.


Rechtsgrundlagen

Die Verpflichtung des Landesrechnungshofs zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen findet sich in der NÖ Landesverfassung 1979 in Artikel 54 über die Überprüfungsbefugnisse in Absatz 5 und 6. Diese lauten:
(5) Dem Landesrechnungshof steht bei der Durchführung seiner Überprüfungstätigkeiten keine Einflußnahme auf die Verwaltung oder Führung der seiner Überprüfung unterliegenden Dienststellen, Unternehmungen oder sonstigen Einrichtungen zu.
Die Überprüfungen haben so zu erfolgen, daß die Amtstätigkeit oder der Betrieb der überprüften Dienststelle, Unternehmung oder sonstigen Einrichtung keine unnötige Behinderung erfährt und daß keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse verletzt werden.
(6) Die Überprüfungstätigkeiten des Landesrechnungshofes sind nach Möglichkeit mit denen des Rechnungshofes abzustimmen. Auf die Tätigkeiten anderer Kontrolleinrichtungen ist tunlichst Bedacht zu nehmen.

15. Dezember 2022

Die Parteienfinanzierung war nicht Prüfungsgegenstand. Die Prüfaufträge verweisen dazu auf den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat und den Rechnungshof.

Die ersten drei Berichte zu den Prüfaufträgen betreffend die NÖ Familienland GmbH, die Radland GmbH und die NÖ Landesgesundheitsagentur liegen vor.
Diese Berichte beantworten die in den Prüfaufträgen gestellten Fragen, die dem Landesrechnungshof am 28. April 2022 erteilt wurden. Dafür gelten Regeln, welche die Landesverfassung vorgibt, das betrifft die Zuständigkeit und die Art und Weise der Berichterstattung. Erstere bezieht sich auf die Gebarung der Landesgesellschaften und grundsätzlich nicht auf deren Medien- und Geschäftspartner. Diese sind nicht überprüfte Stelle, sondern betroffene Dritte, und haben Anspruch auf Vertraulichkeit ihrer wettbewerbsrelevanten Geschäftsdaten („Drittgeheimnisse“).

Die Berichte des Landesrechnungshofs bieten objektive Informationen, die der Öffentlichkeit sonst verborgen blieben.

Die Berichte enthalten objektive Informationen und praktische Hinweise für Verbesserungen der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit der überprüften Unternehmen. Dazu zählt:

  • ob und gegebenenfalls wie viel Geld die Unternehmen für Inserate, Werbung, Förderungen, Spenden, Sponsoring, Dienstleistungen, Kooperationen und Mitgliedschaften in Vereinen ausgegeben haben,
  • wie sich diese Ausgaben auf Print-, Online- und Rundfunkmedien verteilen,
  • welche Themen und Projekte beworben wurden,
  • ob diese Ausgaben mit den Aufgaben der überprüften Unternehmen im Einklang stehen,
  • welchen Vereinen die überprüften Unternehmen angehören,
  • welche Dienstleistungen beansprucht wurden und welche Kooperationen bestanden.

Vorschläge für Verbesserungen der Beteiligungsverwaltung sowie der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Die Berichte enthalten zahlreiche Vorschläge für Verbesserungen zur Beteiligungsverwaltung, zur Weiterentwicklung der rechtlichen und strategischen Grundlagen, um die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit des Mitteleinsatzes zu erhöhen sowie zur Abrechnung von Dienstleistungen. Weitere Hinweise betrafen die Überarbeitung des Systems des Familienpasses und den Abschluss einer Forschungskooperation, die seit dem Jahr 2015 bestand.

Diese Feststellungen und die Vorschläge zeigen, wie die NÖ Familienland GmbH, die Radland GmbH und die NÖ Landesgesundheitsagentur in den Bereichen Inserate, Werbung, Förderungen, Spenden, Sponsoring, Dienstleistungen, Kooperationen und Vereinsmitgliedschaften wirtschaften. Dazu müssen und dürfen Mediengruppen, Auftragnehmer und Geschäftspartner, vor allem bei den im Wettbewerb stehenden Unternehmungen, nicht namentlich genannt und wettbewerbsrelevante Geschäftsgeheimnisse nicht offenbart werden.