Der Rechnungshofausschuss nahm in seiner Sitzung am 29. Juni 2017 die Berichte des Landesrechnungshofs über die Förderung der Jugendausbildungs- und Leistungszentren, die Unterstützung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen und die Förderungen aus dem Teilabschnitt 05908, aus dem auch die Dr. Erwin Pröll Privatstiftung gefördert wurde, zur Kenntnis. Daher kann der NÖ Landtag diese Berichte bereits am 6. Juli 2017 behandeln.
Landesförderung, Teilabschnitt 05908, Bericht 7/2017
Im Teilabschnitt 05908 des NÖ Landeshaushalts wurden die Mittel für Förderungen von „Fonds, sonstige Einrichtungen und Maßnahmen" veranschlagt. Nach einer schrittweisen Reduktion verblieben im Jahr 2016 dafür nur noch 600.000,00 Euro für 42 Förderungsfälle (im Jahr 2009 waren es noch 1,90 Millionen Euro und 98
Förderungsfälle). Das waren im Jahr 2016 0,03 Prozent der im Landeshaushalt insgesamt veranschlagten Förderungen von 1,88 Milliarden Euro. Davon entfielen über eine Milliarde Euro auf Soziale Wohlfahrt, Wohnbau, Gesundheit und Umwelt; 167 Millionen Euro flossen in den Straßen- und Wasserbau sowie in den Verkehr, 150 Millionen Euro in die Wirtschaftsförderung, 117 Millionen in die Kultur, 79 Millionen in Unterricht, Erziehung, Sport, Wissenschaft und 236 Millionen gingen an die NÖ Gemeinden. Ein Gesamtüberblick über die NÖ Förderungslandschaft bzw. eine zentrale Förderungsevidenz fehlten.
In den Jahren 2008 bis 2016 erhielten aus dem Teilabschnitt 05908 insgesamt 292 unterschiedliche Förderungsempfänger in Summe 9,29 Millionen Euro. Diese Summe verteilte sich auf 534 Förderungsfälle, von denen nur 125 ordnungsgemäße, vollständige Unterlagen aufwiesen. In der Regel war eine Vorlage von Nachweisen zur widmungsgemäßen Verwendung in den Förderungsakten dokumentiert.
Auflösung der Privatstiftung und des Teilabschnitts, Rückzahlung der Landesförderung und neue Allgemeine Richtlinien sind zweckmäßige Maßnahmen zur Bereinigung und zur Verbesserung des NÖ Förderungswesens
Die Förderungsabwicklung aus dem Teilabschnitt wich von den Allgemeinen Richtlinien für Förderungen des Landes Niederösterreich ab und erwies sich daher als mangelhaft. Das galt auch für die Subvention der Dr. Erwin Pröll Privatstiftung in Höhe von 300.000,00 Euro, die den Betrag samt Zinsen am 19. Juni 2017 zurückzahlte, nachdem sie bereits am 23. März 2017 ihre Auflösung beauftragt hatte. Damit sowie mit der Auflösung des Teilabschnitts und den neuen Richtlinien für Förderungen lagen zweckmäßige Maßnahmen zur Bereinigung und zur Verbesserung des NÖ Förderungswesens vor.
Die Feststellungen des Landesrechnungshofs mündeten in den Hinweisen zur Förderungsverwaltung, die grundsätzlich bei allen Landesförderungen berücksichtigt werden sollten und bei den jüngeren Förderungsrichtlinien des Landes NÖ bereits berücksichtigt wurden, so zum Beispiel im Bereich der Sportförderung oder der Wirtschaftsförderung (Bericht Seite 63 – 67).
Unterstützung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Bericht 06/2017
Die Unterstützung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen beruhte auf dem NÖ Sozialhilfegesetz 2000 und verursachte bereits im Jahr 2015 steigende Ausgaben von 241 Millionen Euro, denen rückläufige Einnahmen aus Kostenbeiträgen und Ersätzen von 44 Millionen Euro gegenüberstanden. Die mit Abstand größten Ausgaben von 163 Millionen Euro entfielen auf die teilstationäre und die stationäre Versorgung. Dafür standen 8.500 bewilligte Plätze in Tagesstätten, Wohneinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen zur Verfügung. Die zweithöchsten Ausgaben verzeichnete der Bereich der persönlichen Hilfe mit 35 Millionen Euro im Jahr 2015.
Das Sozialhilfegesetz sollte um die Grundsätze der Inklusion und der Partizipation erweitert werden. Diese Grundsätze der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen zielen auf die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung an der Gesellschaft ab und wurden teilweise schon berücksichtigt. Die weitere Verbesserung der bereits vorhandenen, inklusiv wirkenden Maßnahmen sollten nach Möglichkeit bundesweit und mit den dafür erforderlichen Mitteln abgestimmt werden.
Jugendausbildungs- und Leistungszentren, Bericht 5/2017
Von 2012 bis 2016 gab das Land NÖ für Jugendausbildungs- und Leistungszentren jährlich zwischen 1,10 und 1,40 Millionen Euro aus. Damit flossen zwischen fünf und sieben Prozent der gesamten jährlichen Sportausgaben in die 44 Leistungszentren der 16 Sportarten (Stand 2015). Das jahrzehntelang fortgeschriebene Sportförderungswesen entsprach nicht mehr den zeitgemäßen Anforderungen und wies Unzulänglichkeiten und Vollzugsmängel auf. Das betraf auch den Förderungsbedarf, sodass Mitnahmeeffekte und Überförderungen nicht ausgeschlossen werden konnten. Mit der „Sportstrategie Niederösterreich 2020" und dem „NÖ Sportfördersystem – NEU" lagen die Voraussetzungen für eine ergebnis- und wirkungsorientierte Sportförderung vor, von denen auch eine organisatorische Optimierung in der Förderungsabwicklung erwartet werden konnte. Sportförderungen außerhalb des Systems sollten prinzipiell unterbleiben.