Der Landesrechnungshof hat alle gebotenen Maßnahmen ergriffen, um dem NÖ Landtag auch unter den außergewöhnlichen Umständen zur Überwindung der COVID-19-Pandemie eine wirksame Finanzkontrolle bieten zu können. Andere und sich selbst vor Ansteckung zu bewahren, ist dabei oberste Verpflichtung.
Alle Regelungen für den Landesdienst gelten daher sinngemäß auch für den Prüfungsdienst, der grundsätzlich von zu Hause aus digital abgewickelt wird. Anwesenheiten im Landesrechnungshof beschränken sich auf die Direktorin und die von ihr bestimmten Mitglieder (Stellvertretung, Direktion und Kanzlei, Prüfungsteams) und auf das notwendige Ausmaß, zum Beispiel um die Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses oder anliegende Berichte fertigzustellen.
Überprüfungen wurden unterbrochen oder werden umgeplant. Analysen, Erhebungen und Termine mit überprüften Stellen erfolgen elektronisch (Datenbanken, ELAK, Videokonferenzen, E-Mail) oder telefonisch, immer mit voller Rücksichtnahme auf die schwierige Situation und die besonderen Belastungen bei den überprüften Stellen, die mit der Bewältigung der Pandemie oder der Abmilderung ihrer Folgen in Niederösterreich befasst sind.
Der Landesrechnungshof baut soweit möglich Urlaube und Plusstunden ab und übt seinen Kontrollauftrag mit dem notwendigen Augenmaß aus. Auf diese Weise liefert er dem NÖ Landtag weiterhin Stellungnahmen und Berichte mit Hinweisen auf mögliche Minderausgaben oder Mehreinnahmen sowie auf vorhandene Reserven, wie in den aktuellen Berichten. Er wird schrittweise in den Normalbetrieb zurückkehren und die vorbereiteten Prüfungspläne dann zügig umsetzen.
Der Landesrechnungshof dankt allen, die an vorderster Front an der Überwindung der Coronapandemie sowie deren vielfältigen Folgen arbeiten und wünscht dazu weiterhin viel Erfolg, Kraft und Zuversicht.