Im Jahr 2012 wickelten Dienststellen des Landes NÖ 70 Millionen Euro an Strafgeldern ab. Davon flossen über 20 Millionen Euro an das Land NÖ, insbesondere für Zwecke der Sozialhilfe. Die Nachkontrolle zur Strafgeldgebarung ergab, dass von zwölf Empfehlungen neun ganz bzw. teilweise und drei noch nicht umgesetzt waren.
Dadurch wurden die Verrechnungsabläufe verbessert, Fehlerquellen vermieden und der Arbeitsaufwand bei der zentralen Verrechnung durch zusätzliche Programm-Schnittstellen um rund 250 Personenstunden pro Jahr verringert. Die Aktualisierung der Personalbedarfsberechnung aus dem Jahr 1990, des Personaleinsatzes und der Stellenbeschreibungen war jedoch noch abzuschließen. Weiters sollte auf eine Vereinfachung der vielen Widmungen von Verwaltungsstrafgeldern sowie auf bessere rechtliche Grundlagen zur Verfolgung von Verwaltungsstrafsachen mit Auslandsbezug hingewirkt werden. Auch ein bundesweites Verwaltungsstrafregister wäre zweckmäßig.