Der NÖ Landtag folgte dem Antrag des Rechnungshof-Ausschusses vom 24. Jänner 2019 und nahm am 31. Jänner 2019 drei Berichte des Landesrechnungshofs einstimmig an.
- NÖ Pflege- und Betreuungszentrum Mödling (Bericht 9/2018)
- Psychiatrische Versorgung von Erwachsenen in den NÖ Landeskliniken, Nachkontrolle (Bericht 10/2018)
- Förderungen im Zusammenhang mit dem Künstler Hermann Nitsch (Bericht 11/2018)
Im Verlauf der Debatte wurden mehrere Resolutionsanträge gestellt, die keine ausreichende Unterstützung fanden. Ein Antrag bezog sich auf den Bericht über das NÖ Pflege- und Betreuungszentrum Mödling und war auf die „Möglichkeit des Erwerbes, der Verarbeitung und des Besitzes von Medikamenten mit Suchtmittelcharakter zur vorgesehenen ärztlichen Versorgung der Patientinnen in Pflege- und Betreuungszentren“ ausgerichtet, die im Suchtmittelgesetz des Bundes verankert werden müsste. Das Gesetz untersagt es Pflege- und Betreuungszentren, einen Vorrat an Medikamenten anzulegen, was etwa Justizanstalten erlaubt ist. Zudem müssen überzählige Medikamente vernichtet werden. In der Praxis fehlen insbesondere Schmerzmittel, was das Leiden der Patienten unnötig verlängert und vermeidbare Kosten verursacht. Die Problematik wurde auch von der Volksanwaltschaft aufgegriffen und in der ORF Sendung „Bürgeranwalt“ am 2. Februar 2019 am Beispiel des Stationären Hospizes in Melk behandelt.
Zwei weitere Anträge, einer von Abgeordneten der NEOS und einer von Abgeordneten der FPÖ, waren auf eine Ausweitung der Prüfungsbefugnisse des Landesrechnungshofs auf die Gebarung von Gemeinden unter 10.000 Einwohnern ausgerichtet, ein weiterer von den NEOS auf eine Prüfbefugnis des Landesrechnungshofs für die Gebarung von landesnahen gemeinnützigen Gesellschaften.
Der am 28. Jänner 2019 eingebrachte Bericht des Landesrechnungshofs über die NÖ Agrarbezirksbehörde (Bericht 1/2019) wurde dem Rechnungshof-Ausschuss zugewiesen.