Gemeinsame Erklärung der Landesrechnungshöfe und des Kontrollamts der Stadt Wien

Begleitende Kontrolle kein Fall für den Landesrechnungshof

Die Landesrechnungshöfe und das Kontrollamt der Stadt Wien haben eine gemeinsame Erklärung zur begleitenden Kontrolle verabschiedet. Darin stellten sie klar, dass eine begleitende Kontrolle von Vorhaben zweckmäßig und von dazu geeigneten Stellen durchzuführen ist. Die begleitende Kontrolle kann von den Landesrechnungshöfen auch überprüft werden. Ihre Unabhängigkeit schließt jedoch aus, dass die Landesrechnungshöfe an der Gebarung oder an Vorgängen mitwirken, die sie nachträglich zu kontrollieren haben; ebenso unvereinbar mit der unabhängigen Kontrolle ist eine Einbindung in Entscheidungen von überprüften Stellen. Von einer begleitenden Kontrolle strikt zu unterscheiden ist jedoch die zeitnahe, aber nachgängige Finanzkontrolle, wie sie die Landesrechnungshöfe im Rahmen ihrer jeweiligen Prüfungsbefugnisse nach internationalen Standards erfolgreich ausüben.

Erklärung