Der Landesrechnungshof hat den Ministerialentwurf, mit dem ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen werden soll, begutachtet. Seine Berichte informieren über die überprüften Bereiche der Verwaltung und der öffentlichen Wirtschaft. Außerdem legt er in seinen Tätigkeitsberichten öffentlich Rechenschaft über Organisation, Leistungen, Kundenbefragungen und externe Audits in eigener Sache ab. Der Landesrechnungshof bekennt sich somit zu einer proaktiven Veröffentlichung von Informationen von allgemeinem Interesse und zu einem Recht auf Informationszugang für alle unter Wahrung der demokratischen Grundprinzipien und der Grundrechte. Als unabhängiges Kontrollorgan des Landtags mahnt er die Zuordnung der Rechnungs- und Gebarungskontrolle zur Gesetzgebung, die Trennung von Gesetzgebung und Vollziehung sowie die Wahrung von geschützten Daten und Rechten ein. Diese Angelegenheiten und Anliegen der Rechnungs- und Gebarungskontrolle kommen im Ministerialentwurf, der auf die Verwaltung abstellt, zu kurz. Das kann ausgerechnet die unabhängige öffentliche Finanzkontrolle beeinträchtigen und wohl nicht gewollt sein. Denn diese verschafft – nach einem bewährten und fairen Verfahren – allen Interessierten Einblick in die überprüften Bereiche und in den Landesrechnungshof.