Der Landesrechnungshof hat auf Ersuchen der Landesregierung „in speziellen Fällen zu bestimmten Fragen der Gebarung von Gemeinden“ ein Gutachten zu erstellen. Die Ergebnisse dieses Gutachtens sind im Bericht der Aufsichtsbehörde an die Gemeinde zu berücksichtigen (Antrag vom 12. April 2012, Ltg.-1197/A-1/91-2012). Die Landesverfassung räumt dem Landesrechnungshof dabei keine Einflussnahme auf diesen Bericht der Gemeindeaufsicht, auf dessen Auslegung oder Veröffentlichung ein. Das Ersuchen betreffend die Marktgemeinde Grafenwörth umfasste ein Gutachten über die Grundstücksankäufe und -verkäufe der Marktgemeinde in den Jahren 2008 bis 2023. Das Gutachten wurde im Rahmen des Gemeindeaufsichtsverfahrens erstellt. Die Gemeindeaufsicht hat das Ergebnis ihrer Überprüfung dem Bürgermeister zur Vorlage an den Gemeinderat übermittelt, der sich damit am 20. Februar 2024 befasste.
Eine Veröffentlichung des Gutachtens oder eine Bekanntgabe der Ergebnisse durch den Landesrechnungshof sieht die Landesverfassung nicht vor, auch nicht zur Klarstellung von kolportierten Meldungen. Aktuelle Medienberichte über Vorfälle in Gemeinden zeigen, dass eine unabhängige öffentliche Finanzkontrolle für Gemeinden und Gemeindeverbände durch den Landesrechnungshof in Niederösterreich fehlt.