Der NÖ Landtag folgte den Anträgen des Rechnungshof-Ausschusses vom 16. Mai 2019 und erhob in seiner Sitzung am 23. Mai 2019 folgende Berichte seines Kontrollorgans einstimmig zum Beschluss:
- NÖ Agrarbezirksbehörde (Bericht 1/2019)
- Volksschulprojekt Petzenkirchen (Bericht 2/2019),
- Umgang mit Beschwerden am Beispiel des Abwasserverbands Oberes Schwarzatal (Bericht 3/2019)
- Auslastung der NÖ Pflege- und Betreuungszentren im Kontext mit der 24-Stunden-Betreuung, Nachkontrolle (Bericht 4/2019)
Der Bericht über die Agrarbezirksbehörde befasst sich vor allem mit den Aufgaben und der Organisation dieser Sonderbehörde. Der Landesrechnungshof anerkannte, dass die Behörde nach der Strukturreform 2013 ihre Aufgaben bündelte und neun Dienstposten einsparte. Er zeigte zudem weitere Möglichkeiten auf, Organisation und Personalbedarf zu verbessern (Organisations- und Personalkonzept).
Die Berichte zum Volksschulprojekt Petzenkirchen und Abwasserverband Oberes Schwarzatal beruhen auf anonymen Hinweisen, denen der Landesrechnungshof im Rahmen seiner Möglichkeiten nachgeht. Sie ließen sich aber nur teilweise verifizieren. Mit den Berichten verfügen die Entscheidungsträger im Land NÖ, in der Gemeinde Petzenkirchen und im Abwasserverband über eine objektive Beurteilung der angezeigten Sachverhalte sowie über einige Empfehlungen aus der Sicht der Finanzkontrolle.
Die Nachkontrolle des Berichts zur Auslastung der NÖ Pflege- und Betreuungszentren im Kontext mit der 24-Stunden-Betreuung ergab eine Umsetzung von über 80 Prozent der Empfehlungen aus dem Vorbericht und eine anhaltend hohe Auslastung der NÖ Pflege und Betreuungszentren von durchschnittlich 99 Prozent, wobei ein Prozentpunkt mehr Auslastung rund zwei Millionen Euro weniger Abgang bedeutete. Die Förderung der 24-Stunden-Betreuung verzeichnete weiterhin Steigerungen, so stieg die Anzahl der geförderten Personen von 2014 auf 2017 um rund 21 Prozent und die Ausgaben des Landes um 26 Prozent. Die Förderung der 24-Stunden-Betreuung belastete das NÖ Landesbudget zwar weniger als eine stationäre Versorgung, sollte jedoch evaluiert werde, zumal nach dem Entfall des Pflegeregresses am 1. Jänner 2018, die Aufnahmen in die stationäre Versorgung wieder anstiegen.
Das Team des Landesrechnungshofs konnte sich am Ende der Debatte über seine Berichte über anerkennende Worte aus allen Fraktionen im NÖ Landtag freuen.