Am 12. Dezember 2019 wurde der Antrag betreffend „Änderung des NÖ Landesgesundheitsagenturgesetzes (NÖ LGA-G) eingebracht. Damit ergänzte der NÖ Landtag einstimmig das NÖ LGA-G und regelte damit die Zuständigkeit des Landesrechnungshofs für die Kontrolle der NÖ Landesgesundheitsagentur, deren Organisationsgesellschaften sowie der Servicegesellschaften unter der Voraussetzung einer Mindestbeteiligung von 50% des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals.