Der Rechnungshof-Ausschuss befasste sich am 30. April 2020 mit den Landesrechnungshofberichten über die NÖ Kulturwirtschaft GesmbH. (NÖKU), die NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH, die Psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in den NÖ Landes- und Universitätskliniken sowie über die Nachkontrolle beim NÖ Landesfeuerwehrverband.
Außerdem standen das vorläufige Prüfungsprogramm 2020/21 sowie der Voranschlag und der Dienstpostenplan des Landesrechnungshofs für das Jahr 2021 auf der Tagesordnung. Der Rechnungshof-Ausschuss verabschiedete den Voranschlag und die Berichte einstimmig in den NÖ Landtag und fragte nach, wie die Bekämpfung der Covid-19-Pandemie im Prüfungsprogramm berücksichtigt wird.
Die NÖ Kulturwirtschaft GesmbH., Bericht 4/2020
Die NÖ Kulturwirtschaft GesmbH wies im Jahr 2018 eine Bilanzsumme von rund 140 Millionen Euro und zeichnete sich durch eine Professionalisierung und eine Ökonomisierung der Betriebsführung aus. Sie strebte Eigendeckungsgrade von 16 Prozent für Ausstellungsbetriebe und 25 Prozent für Veranstaltungsbetriebe an. Mit der Anzahl der Kulturbetriebe stieg die Landesförderung stetig auf über 60 Millionen Euro. Davon wurde eine Risikoreserve von 8,26 Millionen Euro gebildet, mit der auch coronabedingte Einnahmenausfälle bedeckt werden können.
NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH und NÖ Energie- und Umweltagentur Betriebs-GmbH, Bericht 3/2020
Die gemeinnützige NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH vermittelte erfolgreich eine ressourcenschonende und nachhaltige Lebensführung an Bevölkerung, Betriebe und Gemeinden in Sachen Energie, Klima, Umwelt, Natur, Mobilität und Kulinarik. Sie finanzierte sich in den Jahre 2015 bis 2018 zu durchschnittlich 90 Prozent aus dem Gesellschafterzuschuss des Landes von 5,68 Millionen Euro. Daher war mit dem Finanzamt zu klären, ob aus steuerlichen Gründen weiterhin eine eigennützige Betriebsgesellschaft aufrechterhalten werden muss oder der damit verbundene Verwaltungsaufwand von immerhin einem Vollzeitäquivalent jährlich eingespart beziehungsweise in Beratung und Projekte investiert werden kann.
Psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in den NÖ Landes- und Universitätskliniken, Bericht 1/2020
An den NÖ Landes- und Universitätskliniken Mauer, Baden-Mödling (Hinterbrühl) und Tulln bestanden drei Abteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie mit dislozierten Tageskliniken (Waidhofen an der Thaya, Wiener Neustadt, Mistelbach). Im Jahr 2017 kostete der Betrieb der insgesamt 72 stationären Betten und 22 Tagesklinikplätze 18,7 Millionen Euro, wobei Endkosten je Belagstag von 760,00 Euro (Mauer) und 947,00 Euro (Hinterbrühl) anfielen. Die Abteilungen in Hinterbrühl und in Tulln hätten bei durchschnittlichen Endkosten je Belagstag in drei Jahren rund zwei Millionen Euro einsparen können. Die Mitversorgung des Nord-Burgenlands beanspruchte 15 Betten im Gegenwert von drei Millionen Euro pro Jahr.
Am Beispiel der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen zeigte sich, dass standortbezogene Versorgungsaufträge weiterhin fehlten, um eine bedarfsgerechte, leistungsfähige sowie eine abgestimmte ambulante, tagesklinische und stationäre Versorgung in allen Bereichen herzustellen.
Mehr Aufsicht und Kostenbewusstsein im NÖ Landesfeuerwehrverband, Nachkontrolle, Bericht 2/2020
Der NÖ Landesfeuerwehrverband kam im Jahr 2018 mit sechs Prozent weniger Einnahmen (18,70 Millionen Euro) und neun Prozent weniger Ausgaben (17,75 Millionen Euro) aus als im Vergleichsjahr 2015, in dem Rücklagen aufgelöst wurden. Dennoch konnte er seine Rücklagen um 2,44 Millionen Euro auf 12,87 Millionen Euro erhöhen. Diese Entwicklung sollte das Land bei den Finanzierungsbeiträgen für den Verband berücksichtigen, zumal die Umsatzsteuerrückvergütung den Landeshaushalt belastet. Vorbericht, Nachkontrolle und Aufsichtstätigkeiten der Fachabteilung des Landes bewirkten einerseits, dass der Verband seine organisatorischen, rechtlichen und strategischen Grundlagen und sein Kostenbewusstsein verbesserte. Andererseits zeigten Verluste bei der Atemschutzwerkstätte von über 400.000,00 Euro die Notwendigkeit, dass die Gebarungsaufsicht des Landes fortgeführt werden muss, um die auch im NÖ Feuerwehrgesetz 2015 verankerten Grundsätze der Richtigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit in allen Bereichen sicherzustellen.