Nachkontrolle New Public Management und Betrieb der Donauschiffstationen GmbH
Der Rechnungshofausschuss am 12. April 2012 stand zunächst im Zeichen der Nachkontrolle zum New Public Management, Teilbereich Kosten- und Leistungsrechnung, Bericht 6/2012. Der Landesrechnungshof erwartet eine zügige Umsetzung des Projekts „NÖ Leistungskatalog", das an die bisherigen Effizienzprojekte des Landes NÖ anschließt. In den letzten zehn Jahren wurden allein im Amt der NÖ Landesregierung zwölf Gruppen mit 77 Abteilungen zu elf Gruppen mit 58 Abteilungen zusammengefasst, wobei die Hoheitsverwaltung 269 und die Straßenverwaltung rund 450 Dienstposten einsparte. Mit dem NÖ Landes-Bedienstetengesetz wurde ein Referenzmodell für ein zeitgemäßes, leistungsorientiertes Dienst- und Besoldungsrecht entwickelt. Die Pensionsreform ermöglicht Einsparungen von 45 Millionen Euro.
Außerdem informierte der Landesrechnungshof über seine Prüfung der Donau Schiffsstationen GmbH, Bericht 8/2012. Die Gesellschaft wurde im Jahr 1999 gegründet, um 18 Anlegestellen, die das Land NÖ von der Donau-Dampfschifffahrts-Gesellschaft AG gekauft und generalsaniert hatte, sowie die Anlegestellen der Stadtgemeinde Korneuburg und die des privaten, in der Schifffahrt erfahrenen Partners gemeinsam zu betreiben. Die Gesellschaft erwirtschaftete regelmäßig Überschüsse. In den Jahren 1999 bis 2010 standen den investierten Ausgaben des Landes NÖ von rund 6,15 Millionen Euro Einnahmen von rund 3,71 Millionen Euro gegenüber. Der Landesrechnungshof drängte auf eine vollständige Refinanzierung. Außerdem sollte die erfolgreiche Öffentlich-Private-Partnerschaft neu geregelt werden, mit der das Land NÖ in elf Jahren rund 60 Prozent der für die Donaustationen getätigten Ausgaben wieder eingenommen hat.
Der Landesrechnungshof nahm damit erstmals die vom NÖ Landtag am 19. November 2009 geschaffene Prüfungsbefugnis für Unternehmungen wahr, die das Land NÖ im Sinn der NÖ Landesverfassung tatsächlich beherrscht. Das wurde von der Gesellschaft bestritten. Der Landesrechnungshof setzt sich daher für eine Prüfungszuständigkeit bei Unternehmungen ein, an denen das Land NÖ mit 25 Prozent des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals (Sperrminorität) direkt oder indirekt beteiligt ist. Denn ohne eine solche Beteiligung wird faktisch kaum ein maßgeblicher Einfluss des Landes NÖ möglich sein.