Rechnungshofausschuss befasste sich mit Datenschutz und Informationssicherheit in den NÖ Landeskliniken und mit dem Landesklinikum Krems
Der Bericht 3/2012 über Datenschutz und Informationssicherheit in den NÖ Landeskliniken, sowie der Bericht 4/2012 über die Nachkontrolle beim Landesklinikum Krems standen auf der Tagesordnung des Rechnungshofausschusses des NÖ Landtags am 16. Februar 2012.
In Bezug auf Datenschutz und Informationssicherheit in den NÖ Landeskliniken anerkannte der Landesrechnungshof, dass eine Risikoanalyse für einzelne Bereiche erstellt und in Projekten daran gearbeitet wurde, die inhomogene Hard- und Softwarelandschaft zu konsolidieren. Er empfahl die Vermögenswerte (Hard- und Software) vollständig zu erfassen, um weitere Einsparungsmöglichkeiten zum Beispiel bei Lizenzmodellen zu erkennen. Außerdem sollte eine unternehmensweite Sicherheitspolitik entwickelt und umgesetzt werden, um die personelle und betriebliche Sicherheit weiter zu verbessern.
Das Landesklinikum Krems setzte bereits 20 von 24 Empfehlungen ganz oder teilweise um und verbesserte den Deckungsgrad auf über 93 %. Im Bereich des Instituts für Präventiv- und angewandte Sportmedizin konnte die Abgangsdeckung um rund 50.000 Euro reduziert werden. Der Landesrechnungshof wies darauf hin, dass mit der Novelle des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes Ende 2011 nunmehr die Grundlage für eine erforderliche Novellierung des NÖ Krankenanstaltengesetzes und die Verordnung des Landeskrankenanstaltenplans vorliegt und die Bewilligung für die Palliativstation mit 31. Dezember 2015 befristet ist. Er erwartet, dass auch die restlichen noch offenen Empfehlungen, wie die Stellenbeschreibungen für den ärztlichen Dienst oder die Ausschreibung der Wäscheversorgung, umgesetzt und die Fluchtwege konsequent freigehalten werden.