Landesrechnungshöfe beschließen Resolution für Gemeindeprüfung
Derzeit unterliegen 97 % aller Gemeinden keiner unabhängigen öffentlichen Finanzkontrolle. Seit Jahresbeginn 2011sind die Landesverfassungsgesetzgeber ermächtigt, den Landesrechnungshöfen die Befugnis zur Überprüfung der Gebarung von Gemeinden unter 10.000 Einwohnern und ihrer Beteiligungen sowie für Gemeindeverbände zu übertragen. Nun liegt es an den Landtagen, diese Ermächtigung wahrzunehmen und die Kontrolllücke zu schließen, indem sie ihren Landesrechnungshöfen eine entsprechende Prüfungskompetenz einräumen.
Im Rahmen ihrer Herbsttagung am 9. November 2011 in Innsbruck, an der auch der Rechnungshof teilnahm, fordern die Landesrechnungshöfe in einer Resolution daher, die bestehende Kontrolllücke bei Gemeinden unter 10.000 Einwohnern und deren Beteiligungen zu schließen. Bei der rechtlichen Ausgestaltung der Prüfungsbefugnisse ist insbesondere auch die Kontrollhoheit der Landtage und die Unabhängigkeit der Landesrechnungshöfe zu wahren. Damit nicht vereinbar sind Einschränkungen für die Landesrechnungshöfe, welche die Anzahl, Auswahl und Durchführung der Landesrechnungshofprüfungen bei Gemeinden von kontrollfremden Interessen abhängig machen wollen. Vielmehr sollten alle Gemeinden unter 10.000 Einwohnern im Hinblick auf die budgetären Herausforderungen von einer unabhängigen Kontrolle ihrer Gebarung und Beteiligungen durch einen Landesrechnungshof profitieren können.