25. Oktober 2022
Auf Antrag des Rechnungshof Ausschusses vom 13. Oktober diskutierte und beschloss der NÖ Landtag hat am 20. Oktober 2022 sieben Berichte des Landesrechnungshofs. Der Beschluss über die Kenntnisnahme der Berichte erfolgte einstimmig, wobei die Mitglieder des Hohen Hauses die Leistungen ihres Kontrollorgans anerkannten.
Investorenmodell sichert Breitbandausbau mit Glasfaser in ländlichen Gebieten
Der Bericht über die Breitband Initiative für den Glasfaserausbau (Bericht 5/2022) informiert über die Entwicklung der Strukturen und des NÖ Investorenmodells, das die Finanzierung von 450.000 Glasfaseranschlüssen im ländlichen Raum ermöglichte, die der Markt aufgrund der hohen Kosten nicht mit Glasfaser ausbaute. Der Einstieg des privaten Investors sicherte mit rund 800,00 Millionen Euro die Finanzierung von insgesamt rund 331.000 Glasfaseranschlüssen in den Pilotregionen und den nicht marktfähigen ländlichen Gebieten. Von Jänner 2015 bis März 2022 wurden mit Unterstützung des Landes NÖ, das die Entwicklungskosten trug, 67.500 Anschlüsse errichtet beziehungsweise entwickelt. Davon entfielen rund 27.600 auf das Investorenmodell.
Landes-Finanzsonderaktionen unterstützen Gemeinden bei der Aufbringung von Eigenmitteln
Die Landes-Finanzsonderaktionen für Gemeinden (Bericht 7/2022) unterstützten diese mit Zinsenzuschüssen zu Darlehen und Haftungsübernahmen bei Investitionen und anderen Projekte, wie dem Breitbandausbau. Dafür galten sechs verschiedene Richtlinien, die sich teilweise überschnitten. Diese sollten bereinigt und zusammengeführt werden.
Zertifizierte Brustgesundheit für alle Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher
Der Bericht über die Brustgesundheitsversorgung enthält Hinweise zur Planung und zur Errichtung von zertifizierten Brustgesundheitszentren in den NÖ Landes- und Universitätskliniken (Bericht 4/2022), um eine qualitätsvolle Diagnose und Behandlung nach europaweiten Vorgaben für alle von Brustkrebs betroffene Personen in Niederösterreich sicherzustellen.
Eröffnungsbilanz 2020 zeigt Konsolidierungsbedarf
Der Bericht über die Eröffnungsbilanz 2020 des Landes NÖ (Bericht 8/2022) anerkennt, dass deren Erstellung zweckmäßig war. Nunmehr gilt es die noch erforderlichen Berichtigungen und Bereinigungen in der Eröffnungsbilanz 2020 innerhalb der fünfjährigen Frist vorzunehmen. Die Übergangsfrist begann mit der Vorlage der Bilanz am 26. Mai 2021 zu laufen. Das negative Nettovermögen zeigt den Konsolidierungsbedarf an.
Zwei Nachkontrollen mit unterschiedlichen Umsetzungsgraden
Die Nachkontrolle zur Umstellung der Rechnungswesensysteme des Landes auf die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (Bericht 2/2022) ergab, dass den Empfehlungen des Landesrechnungshofs zu 83,3 Prozent entsprochen wurde. Im Unterschied dazu, kam die Nachkontrolle zur Unterstützung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (Bericht 3/2022) nur auf einen Umsetzungsgrad von 56,3 Prozent. Vor allem der NÖ Gesundheits- und Sozialfonds hatte nach organisatorischen Umstellungen Nachholbedarf. Denn im Jahr 2021 betrug der Umsetzungsgrad insgesamt rund 86,0 Prozent, wie aus dem Tätigkeitsbericht 2021 hervorgeht.