Im Rechnungsjahr 2020 galt die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015. Daher gliederte sich der Rechnungsabschluss erstmals in den nun vorliegenden Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt. Der Voranschlag umfasste nur den Ergebnis- und den Finanzierungshaushalt als führenden Haushalt. Zu diesen beiden Haushalten hat daher die Stellungnahme des Landesrechnungshofs zu erfolgen, ob der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2020 im Einklang mit dem Voranschlag und dem Nachtragsvoranschlag sowie den diesbezüglichen Beschlüssen des NÖ Landtags erfolgte. Der Vollständigkeit halber bezog der Landesrechnungshof auch die Vermögensrechnung und die Veränderungen gegenüber der Eröffnungsbilanz zum 1. Jänner 2020 ein, jeweils auf der Grundlage der Entwürfe.
Eröffnungsbilanz 2020 des Landes wird noch gesondert überprüft
Die VRV 2015 räumte eine Übergangsfrist von fünf Jahren für Änderungen und Berichtigungen der Eröffnungsbilanz ein. Der Landesrechnungshof wird die Eröffnungsbilanz 2020 daher noch gesondert überprüfen.
Pandemie hinterließ negative Haushaltsergebnisse sowie mehr Schulden und Konsolidierungsbedarf
Die negativen Haushaltsergebnisse vor allem infolge der Covid-19-Pandemie erhöhten den Schuldenstand und den Konsolidierungsbedarf. Das erforderte eine Anpassung des NÖ Budgetprogramms und Maßnahmen, um nachhaltig stabile Finanzen durch ausgeglichene Haushalte und Überschüsse über den Konjunkturzyklus erreichen zu können. Dazu sollte ein ausgeglichener Nettofinanzierungssaldo erreicht werden, um ein weiteres Ansteigen der Finanzschulden und der Ausgleichsposten (negatives Nettovermögen) zu vermeiden. An der Konsolidierung wären auch die ausgegliederten Einheiten, wie Anstalten, Fonds, Unternehmungen und sonstige mit dem Land NÖ finanziell verbundene Einrichtungen, angemessen zu beteiligen. Auch die noch guten Bonitätsbewertungen der Ratingagenturen erfolgten mit negativem Ausblick und forderten eine wirksame Konsolidierungsstrategie.