Subsidiaritätsprinzip auch in der Finanzkontrolle

Der Landesrechnungshof nahm an dem Erfahrungsaustausch der Mitglieder des Europäischen Rechnungshofes, des NÖ Landtages sowie der Landesverwaltung teil, der unter dem Vorsitz der Präsidenten Vítor Manuel da Silva Caldeira und Johann Heuras im NÖ Landhaus am 1. Oktober 2013 stattfand.

Im Mittelpunkt der Gespräche standen die Bereiche Land- und Forstwirtschaft und Regionalentwicklung ebenso wie der Europäische Sozialfonds im Bereich Arbeitsmarktpolitik, in denen Landesstellen europäische Programme vollziehen. Dabei wurde auch die Praxis der EU-Prüfungen und EU-Förderungen thematisiert. Die Landesrechnungshofdirektorin nahm Bezug auf das Subsidiaritätsprinzip, das vom NÖ Landtag gegenüber europäischen Rechtsetzungsvorhaben aktiv eingefordert wird, und  mahnte dieses  tragende Prinzip der Europäischen Union für die Finanzkontrolle ein: Die Rechnungshöfe sollten sich unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit in ihren jeweiligen Stärken ergänzen. Die Gebarung bzw. die Stellen des Landes sollten daher primär vom Landesrechnungshof überprüft werden, der hier auch für den Europäischen Rechnungshof der erste Ansprechpartner sein sollte. Denn die Landesprüfer zeichnen sich durch ihre fachliche Qualifikation, ihre Berufserfahrung im Land, ihre spezifischen Kenntnisse über Probleme und die zu überprüfenden Stellen, ihren raschen Zugang zu prüfungsrelevanten Daten oder Informationen aus und orientieren sich an internationalen Standards. Der Europäische Rechnungshof wäre daher auch in Niederösterreich mit direkten Kontakten zum Landesrechnungshof gut beraten und könnte das Kontrollorgan des Landtags zum Beispiel bei den Kontaktausschüssen, bei Prüfungen im Land oder bei der Weiterentwicklung des Haushaltswesens oder der Prüfungsstandards einbinden.

Die Teilnehmer des Landesrechnungshofs waren Dr. Edith Goldeband, Mag. Franz Berger MPA, MBA und Ing. Mag. Martin Karner MBA.

Präsentation