Der Landesrechnungshof hat im Auftrag des NÖ Landtags die Grundversorgung insbesondere von unbegleiteten minderjährigen Fremden in Niederösterreich überprüft. Die Überprüfung stützte sich auf drei Prüfaufträge von Mitgliedern des NÖ Landtags. Auslöser war die kurz bestehende Sonderbetreuungseinrichtung in Drasenhofen.
Der Landesrechnungshof anerkannte, dass die Landesstellen die Flüchtlingswelle der Jahre 2015 und 2016 mit großem persönlichen Einsatz der Mitarbeitenden und der Vertragspartner insgesamt zweckmäßig bewältigten. Führungskräfte und Mitarbeitende waren dabei auch Ängsten, Beschimpfungen und Drohungen ausgesetzt.
Die Lehren aus „Drasenhofen“ wurden gezogen und die Grundlagen für eine kinder- und jugendgerechte Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Fremden mit besonderem Betreuungsbedarf verbessert. Nunmehr bestehen Vorgaben für ein Schutzkonzept, ein sozialpädagogisches Konzept, ein Personalkonzept, ein Krisen- und Notfallkonzept, ein Entwicklungskonzept sowie für Verhaltensrichtlinien, Sozialberichte, Tagesstrukturpläne und Beschäftigungspläne. Zudem wurde die Strategie „Risikobeurteilung & Maßnahmenplan zur Unterbringung von Flüchtlingen bei Flüchtlingskrisen“ erstellt. Damit wurde bereits eine wesentliche Empfehlung des Landesrechnungshofs umgesetzt.