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Beratung

Der Begriff Beratungsleistungen ist gesetzlich nicht bestimmt und bezeichnet Dienstleistungen von Sachverständigen und Experten unterschiedlicher Fachrichtungen, wie Finanz-, IT-, Rechts-, Steuer- oder  Unternehmensberatung und kann Analysen, Berechnungen, Gutachten, Markt- und Meinungsforschung, Planungen, Prognosen, Schätzungen, Übersetzungen, Untersuchungen, Werbung etc. betreffen.

Die Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen kann durchaus wirtschaftlich und zweckmäßig sein, wenn ein bestimmter Bedarf und ein entsprechendes Kosten-Nutzen-Verhältnis vorliegen. Für regelmäßig erforderliches Fachwissen sollten jedoch ausreichend eigene Fachleute vorhanden sein, auch um die Beratungsqualität sicherzustellen. Im Unterschied zu eigenen Bediensteten sind externe Berater nicht ausschließlich den Interessen des Landes verpflichtet. Primär soll daher organisationsinternes Wissen herangezogen bzw. aufgebaut werden.

Beratungsaufträge der öffentlichen Hand sind nach den Vergabegrundsätzen und grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben. Das setzt voraus, dass die zu erbringende Leistung hinreichend genau bestimmt ist. Vergaberechtlich sind dabei prioritäre und nicht prioritäre Dienstleistungen sowie oftmals geistige Dienstleistung zu unterscheiden.

Außerdem sollten bei der Vergabe von Beratungsleistungen zumindest folgende Punkte einer besten Praxis für  Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit berücksichtigt werden: