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Zusammenfassung

Die „Psychosomatisches Zentrum Eggenburg GmbH" betrieb seit 1. Juli 2006 das Psychosomatische Zentrum Eggenburg und seit 11. Jänner 2011 das Psychiatrische Rehabilitationszentrum in Gars am Kamp mit jeweils 100 Betten als eine Sonderkrankenanstalt. Beide Standorte waren ausgelastet.
Das Land NÖ hielt – neben zwei privaten Gesellschaftern – 51 Prozent an der gemeinnützigen Gesellschaft und finanzierte die Errichtung durch Investitionsbeiträge und den Betrieb des Psychosomatischen Zentrums durch Tagsätze; die rehabilitativen Leistungen in Gars vergütete hauptsächlich die Pensionsversicherungsanstalt.
Die Überprüfung konzentrierte sich daher auf das Psychosomatische Zentrum, das die Gesellschaft im Rahmen einer Dienstleistungskonzession führte. Dieses Dienstleistungskonzessionsmodell wurde im Jahr 2003 für den Krankenanstaltenverband Waldviertel mit privaten Partnern entwickelt, um mit deren Know-how den Krankenhausstandort Eggenburg zu sichern und die finanziellen Belastungen für die öffentliche Hand zu vermindern.
Ein privater Gesellschafter wurde im August 2010 insolvent.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 13. August 2013 großteils zu, die fünfzehn Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen bzw. mit dem verbliebenen privaten Partner aufzugreifen. Der Landesrechnungshof vermisste noch einen Ausgleich negativer Ergebnisse der vergangenen Jahre und die Anpassung des Tagsatzes abhängig vom tatsächlichen Ergebnis der Geschäftstätigkeit.

Gesellschaft

Die Gesellschaft erfüllte ihren Zweck, der Projektentwicklung, Planung, Errichtung, Finanzierung und Betrieb der Sonderkrankenanstalt Eggenburg umfasste.
Sie sollte dabei laut Rahmenvereinbarung unter beherrschendem Einfluss des Landes NÖ stehen, was aufgrund von Zustimmungsvorbehalten eines privaten Gesellschafters jedoch nicht in allen Angelegenheiten sichergestellt war. Damit die Anteilsrechte des Landes NÖ besser gewahrt werden können, sollten der Gesellschaftsvertrag sowie die Geschäftsordnungen aktualisiert und eine Aufsichtsfunktion vorgesehen werden. Auch die Anstaltsordnung war zu überarbeiten.

Vergaberecht

Die direkten Beauftragungen der Gesellschafter schlossen einen Wettbewerb aus. Daher konnten die Preisangemessenheit der erbrachten Leistungen und folglich realisierte Sparpotenziale nicht festgestellt werden. 
Ein privater Partner trat einerseits als Gesellschafter der gemeinnützigen Gesellschaft (Psychosomatisches Zentrum Eggenburg GmbH) als Auftraggeber und andererseits mit einer Tochtergesellschaft als gewinnorientierter Auftragnehmer (Totalunternehmer) auf und verfolgte somit gegenläufige Interessen.

Finanzierung des Psychosomatischen Zentrums Eggenburg

Ein Ziel war, den Finanzierungsaufwand für die Errichtung des Psychosomatischen Zentrums zu minimieren und damit das Land NÖ finanziell zu entlasten. Die Gesamtkosten für das Psychosomatische Zentrum betrugen laut Jahresabschluss 2008 15,1 Millionen Euro. Das Land NÖ steuerte davon 9,62 Millionen Euro bei, den Restbetrag finanzierte die Gesellschaft über ein Darlehen.
Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger leistete vom 1. Juli 2006 bis 31. Dezember 2007 pro Pflegetag einen Tagsatz von 150,00 Euro. Ab dem Jahr 2008 finanzierte den Tagsatz das Land NÖ zur Gänze; sonstige Krankenfürsorgeanstalten zahlten im Jahr 2012 rund fünf Prozent der Tagsätze des Psychosomatischen Zentrums. Der Tagsatz deckte Betriebs- und Finanzierungskosten ab.
Der Landeshaushalt wurde nicht sofort mit der Investitionssumme belastet, sondern nur mit den jährlichen Finanzleistungen des Landes NÖ.
Diese betrugen im Jahr 2011 7,63 Millionen Euro und setzten sich aus den Tilgungen und Zinsen für das Darlehen sowie aus den Tagsatzvergütungen für die Leistungen der Gesellschaft zusammen. Aus den Tagsätzen finanzierte die Gesellschaft ihre Betriebskosten und auch ihren Anteil an den Investitionskosten. Die Refinanzierung dieser Kosten sollte bei Bemessung der wertgesicherten Tagsätze berücksichtigt werden.

Risikoverteilung

Das Dienstleistungskonzessionsmodell sah eine Verteilung der Risiken auf Grundlage von zwölf Risikoarten vor, wobei die Risikoarten „Regelungs- und gesetzliche Risiken" und „Naturgewalten" dem Land NÖ zufallen sollten, alle anderen den privaten Partnern.
Ein weiteres Ziel war, dem Land NÖ wesentliche, mit der Realisierung und der Betriebsführung verbundene Risiken abzunehmen, was den privaten Partnern in Form einer Risikoprämie abgegolten werden sollte. Auf die von den privaten Partnern abgegebene Ergebnisgarantie wurde verzichtet. Das negative Ergebnis des Jahres 2006 wurde vom privaten Partner nicht ausgeglichen. Die negativen Ergebnisse der Jahre 2009 und 2010 waren auf Beschluss des Gesellschafterausschusses nicht auszugleichen.
Die Risikoprämien für das Jahr 2006 fielen an, ohne dass die Ergebnisgarantie geleistet werden musste. Die variablen, erfolgsabhängigen Managemententgelte standen bei Einhaltung des budgetierten Ergebnisses zu, selbst wenn dieses negativ war. Die dafür gebildeten Rückstellungen und geleistete Zahlungen sollten soweit rechtlich möglich rückabgewickelt werden. 
Das Land NÖ trug hingegen das volle Risiko für die Änderung der gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen und vergütete diese durch höhere Tagsätze, mit denen auch Risikoprämien und Managemententgelte für die privaten Gesellschafter finanziert wurden.
Da sich Rahmenbedingungen und Vereinbarungen seit der Gründung der Gesellschaft geändert hatten, lag eine komplexe Vertragslage vor.
Das Land NÖ sollte das – im Jahr 2003 entwickelte – Dienstleistungskonzessionsmodell  grundsätzlich überdenken und die Voraussetzung für eine Übernahme des Standorts Eggenburg durch die NÖ Landeskliniken-Holding oder das Land NÖ klären. Mit dem Entfall des Managemententgelts für den Standort Eggenburg könnten bis zu 300.000,00 Euro jährlich eingespart werden. Diesen Einsparungen sind allfällige finanzielle Nachteile zum Beispiel bei den Personalkosten gegenüber zu stellen.

Personal

Die Geschäftsführer waren nicht nur der Gesellschaft verpflichtet, dazu fehlten Regelungen für Interessenkollisionen.
Von den 205 Mitarbeitern der Gesellschaft entfielen 131 auf das Psychosomatische Zentrum Eggenburg. An beiden Zentren stand ausreichend ärztliches, pflegerisches und therapeutisches Personal zur Verfügung, wobei die Mindestpersonalerfordernisse erfüllt wurden.
Das Gehaltsniveau der Gesellschaft lag in den Gesundheitsberufen generell über den kollektivvertraglichen Mindestlöhnen, aber unter dem Gehaltsniveau des Landes NÖ. Weitere mögliche Kostenvorteile beim Personal durch das Dienstleistungskonzessionsmodell ließen sich in der Praxis nicht zur Gänze ausschöpfen.

Versorgungsleistungen

Seit der Eröffnung des Psychosomatischen Zentrums wurden über 4.000 Patienten behandelt, die zu 50 Prozent aus NÖ stammten. Die Patienten des Psychosomatischen Zentrums zahlten seit 1. Jänner 2008 keine Kostenbeiträge mehr, weil die vorgesehene Übernahme in die leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung und die rechtlichen Voraussetzungen unterblieben.
Die Zentren waren rechtlich zu einer Sonderkrankenanstalt zusammengefasst, hatten jedoch für jeden Standort kollegiale Führungen. Da die an den Standorten Eggenburg und Gars erbrachten Leistungen unterschiedlich finanziert wurden, war deren betriebliche Trennung durchaus zweckmäßig.
Die geplante Evaluierung des Leistungsangebots und der Behandlungen durch einen interuniversitären Beirat erfolgte nicht.

Eggenburg Institute for Complex Systems, Health and Neuroscience

Das Forschungsinstitut der Gesellschaft erhielt vom NÖ Gesundheits- und Sozialfonds Projektförderungen, konnte damit jedoch nicht kostendeckend geführt werden. Für das Institut mietete die Gesellschaft vom Institutsleiter Räume. Die beiden Forschungsprojekte des Instituts verzögerten sich und wurden der NÖ Ethikkommission nicht vorgelegt.
Die NÖ Landesregierung teilte dazu mit, dass der Betrieb des Instituts EICoN im Lauf des 3. Quartals 2013 stillgelegt wird. 

 

Zusammenfassung

Das Land NÖ beteiligte sich – neben der Stadt Wiener Neustadt (70 Prozent) – mit 26 Prozent an der Fachhochschule Wiener Neustadt für Wirtschaft und Technik Gesellschaft m.b.H. (kurz FH Wiener Neustadt), um sowohl Einfluss auf die weitere Lenkung des aufstrebenden Bildungszweiges zu gewinnen als auch die Reputation der Fachhochschule zu nutzen. Die weiteren Anteile von je einem Prozent hielten die Stadtgemeinden Tulln an der Donau und Wieselburg sowie zwei Fachhochschulfördervereine.
Das Land NÖ konnte durch die im Gesellschaftsvertrag festgelegten Beschlusserfordernisse einen maßgeblichen Einfluss ausüben. Da sich die Rahmenbedingungen seit dem Einstieg des Landes NÖ im Jahr 1998 verändert haben, sollte das Land NÖ seine Beteiligung an der FH Wiener Neustadt evaluieren und die Beteiligungsziele danach neu festlegen.
In ihrer Stellungnahme vom 25. Juli 2013 sagte die NÖ Landesregierung zu, die Empfehlungen umzusetzen bzw. die Umsetzung in den zuständigen Gesellschaftsorganen zu unterstützen. Außerdem teilte sie bereits getroffene Maßnahmen mit. Die Geschäftsführung der FH Wiener Neustadt wies darin auf eine stark verbesserte Auslastung der technischen Studiengänge im Wintersemester 2012/13 hin. Sie sagte zu, auch jährlich einen mittelfristigen Finanzplan für das Gesamtunternehmen zu erstellen. Die FH Wiener Neustadt gab keine gesonderte Stellungnahme ab.

Organisation

Die FH Wiener Neustadt entwickelte und führte erfolgreich Studiengänge durch; mit rund 3.400 Studierenden zählte sie zu den fünf größten Fachhochschulen Österreichs. Ein Großteil der Forschung war auf die FOTEC Forschungs- und Technologietransfer GmbH ausgelagert, an der sie 90 Prozent hielt. Außerdem hielt die FH Wiener Neustadt 26 Prozent an der FFH Gesellschaft zur Erhaltung und Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen mbH und hatte deren Verluste mitfinanziert.
Die FH Wiener Neustadt hatte ihre Organisationsentwicklung voranzutreiben, insbesondere durch Konsolidierung des Management- und Organisationshandbuchs sowie des internen Qualitätsmanagement- und Kontrollsystems. Die Geschäftsführung der FH Wiener Neustadt war neu zu strukturieren, um durch eine klare Aufgabenverteilung weitere Interessenkollisionen infolge von personellen Verflechtungen zu vermeiden.
Die Beratungs-, Überwachungs- und Kontrollfunktion des Aufsichtsrats und der Generalversammlung sollte verstärkt ausgeübt werden. Dabei waren vor allem aussagekräftigere Jahresabschlüsse, mittelfristige Investitions- und Finanzplanungen sowie realistische Wirtschaftspläne für Beteiligungen und ein Beteiligungscontrolling einzufordern. Vorhandene Finanzmittel waren risikoavers zu veranlagen bzw. einer Instandhaltungsrücklage zuzuführen.

Finanzierung

Nach der Erhöhung der Bundes- und Landesförderung konnte das negative Eigenkapital abgebaut und mit 30. September 2011 ein positives Eigenkapital von 2,8 Millionen Euro ausgewiesen werden.
Die Erträge 2010/2011 von insgesamt rund 28 Millionen Euro stammten großteils aus der Bundes- und Landesförderung, den Studiengebühren, den Beiträgen des NÖGUS für die Gesundheitsstudiengänge, den Zuschüssen der Stadtgemeinden Wiener Neustadt, Wieselburg und Tulln sowie aus den Einnahmen der Kooperationen.
Bei den Aufwendungen entfielen über 74 Prozent auf Personal; die Hälfte des sonstigen betrieblichen Aufwands betraf die Gebäude und den Werbeaufwand. Für Einschaltungen in verschiedenen Medien gab die FH Wiener Neustadt 2010/11 rund 111.000,00 Euro aus. Personalstand und Anzahl der Studierenden stiegen mit der Erweiterung des Studienangebots unterschiedlich. Fluktuationsrate und Krankenstandsdauer beim Personal lagen unter den Vergleichswerten der Statistik Austria. Für weitere Kennzahlen sollten Vergleichswerte erarbeitet werden.

Studienbetrieb

Der Anteil an weiblichen Studierenden lag im Jahr 2011 erstmals über 50 Prozent. Im Studienjahr 2011/2012 erfüllten 57 Prozent der Bewerber die Aufnahmekriterien. Da geförderte Studienplätze frei blieben, bestand im Studienjahr 2011/2012 ein nicht ausgeschöpftes Fördervolumen von über einer Million Euro. Die FH Wiener Neustadt sollte insbesondere im Ausbildungsschwerpunkt Technik verstärkt versuchen, offene Studienplätze zu besetzen.
Im Studienjahr 2012/2013 wurde die Anzahl der Förderplätze von 2.643  um 55 aufgestockt.
Die durchschnittliche Ausfallsrate lag bei 30 Prozent und sollte auch wegen der finanziellen Auswirkungen studiengangsbezogen beobachtet werden.

 

Zusammenfassung

Die Landwirtschaftliche Fachschule Ottenschlag für Ländliche Hauswirtschaft spezialisierte sich auf den Bereich Tourismus und Haushaltsmanagement. Sie bildete Tourismusfachkräfte aus, die verschiedene Lehrabschlüsse und Zusatzqualifikationen erwerben konnten. Nach einjähriger Berufspraxis bestand die Möglichkeit, die Berufsreifeprüfung abzulegen und damit die Studiumsberechtigung zu erwerben.
Die NÖ Landesregierung führte in ihrer Stellungnahme vom 19. März 2013 zu fünf Empfehlungen bereits getroffene Maßnahmen an – zum Beispiel die Kündigung von Versicherungen sowie die Beseitigung von Lagerungen am Dachboden – und sagte die Umsetzung der übrigen Empfehlungen zu.

Im Schuljahr 2011/2012 hatte die Landwirtschaftliche Fachschule Ottenschlag mit einem Schülerrückgang zu kämpfen und nur 49 Schüler. Das Personal für den Schul- und Heimbetrieb umfasste 16,7 Dienstposten, davon 8,55 Lehrerstellen.
Der Schul- und Heimbetrieb verursachte dem Land NÖ im Jahr 2011 Ausgaben von rund 1,21 Millionen Euro. Davon entfielen rund 0,83 Mil­lionen Euro auf die Personalkosten und rund 0,38 Millionen Euro auf die Betriebs- und Infrastrukturkosten. Dem standen Einnahmen von rund 0,52 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln sowie aus eigenen Einnahmen gegenüber.

Entwicklung der Schülerzahlen

Das Land NÖ betrieb 18 landwirtschaftliche Fachschulen mit Internaten. Mit rund 3.000 Schülern deckten diese in den letzten Jahren konstant rund 28 Prozent der Schüler an berufsbildenden mittleren Schulen in NÖ ab.
Die dreijährige Landwirtschaftliche Fachschule Ottenschlag war für insgesamt maximal 75 Schüler ausgelegt. Die Anzahl der Schüler sank im Schuljahr 2011/2012 auf 49, weil um mehr als 50 Prozent weniger Schüler mit der Ausbildung begonnen hatten als im Vorjahr. Durchschnittlich 80 Prozent dieser Schüler stammten aus der Region Waldviertel. Mit einem Klassenschnitt von 16 Schülern lag die Fachschule Ottenschlag deutlich unter dem Schnitt von 23 Schülern an den berufsbildenden mittleren Schulen in NÖ.
Um den Bestand der Landewirtschaftlichen Fachschule Ottenschlag nach­haltig zu sichern, müssen zusätzliche Schüler aus dem In- und Ausland gewonnen sowie die Zusammenarbeit mit benachbarten Schulen verstärkt werden.

Bewirtschaftung von Schloss Ottenschlag

Die Landwirtschaftliche Fachschule Ottenschlag und das 69 Betten umfassende Schülerheim waren seit dem Jahr 1992 im Schloss Ottenschlag untergebracht. Das Schülerheim war im Schuljahr 2011/2012 nur zu 55 Prozent ausgelastet und wurde teilweise als Gästehaus genutzt.
Die hohen Betriebs- und Erhaltungskosten für die denkmalgeschützte und weitläufige Anlage belasteten einerseits das Schulbudget. Andererseits erwirtschaftete die Landwirtschaftliche Fachschule Ottenschlag insbesondere durch die Vermietung von Räumlichkeiten zusätzliche Einnahmen, die das Schulbudget entlasteten und die Bildung von Rücklagen für Investitionen ermöglichten. Der Deckungsgrad lag daher im Rechnungsjahr 2011 mit rund 39 Prozent beim Durchschnittswert der Fachschulen.

Bestandverträge

Der im Jahr 2003 angelegte Apfelsortenerhaltungsgarten gedieh wegen der klimatischen Bedingungen nicht. Daher sollte eine andere Verwertung der Liegenschaft angestrebt werden. Außerdem sollte für die Fahrzeuge und Maschinen eine wirtschaftlichere Unterbringung gesucht werden.
Weitere Feststellungen betrafen hier die Berechnung des Sachbezugswerts einer Dienstwohnung, die Wertanpassung der Mieten sowie die Abrechnung der Umsatzbeteiligung am Bauernladen im Schloss.

Organisatorische Grundlagen

Die organisatorischen Grundlagen (Organigramm, Arbeitsverteilungsplan und Stellenbeschreibungen) waren teilweise zu aktualisieren.

Verrechnung

Aus steuerlichen Gründen war auf die vorgegebene klare Trennung zwischen dem hoheitlichen und dem privatwirtschaftlichen Schulbereich zu achten; Finanzierungen zwischen dem nicht steuerbaren und dem steuerbaren Bereich waren im Rechnungswesen zu dokumentieren.

Versicherungen

Die Gebäudeversicherungen (Feuer- und Sturmschaden, Leitungswasserschaden) sowie die Insassenunfallversicherung der Landwirtschaftlichen Fachschule Ottenschlag waren dem festgelegten Grundsatz der Nichtversicherung folgend zu kündigen.

Brand- und Bedienstetenschutz

Der Brandschutz entsprach dem jeweiligen Stand der Technik zum Ausführungszeitpunkt. Der Brandschutzbeauftragte und sein Stellvertreter nahmen ihre Aufgaben engagiert wahr und erhielten die dafür erforderlichen Ressourcen.
Einige Mängel im Bereich des Brand- und Bedienstetenschutzes waren zu beheben. Um den Schulen die Einhaltung der unterschiedlichen Schutzvorschriften und Fristen zu erleichtern, sollten diese – wie im Bericht dargestellt – in einem Leitfaden zusammengefasst werden.

 

Zusammenfassung

Für den Einbau einer Lehrbar sowie für die Sanierung der Lehrküchen, der Fassaden und des Daches der Landwirtschaftlichen Fachschule Ottenschlag wurden im Rahmen des NÖ Bau- und Innovationsprogrammes 2009 bis 2014 für die landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen 1,06 Millio­nen Euro vom NÖ Landtag genehmigt.
Außerdem sah dieses Programm 2,75 Millionen Euro als Beitrag des Landes NÖ zur Errichtung einer Veranstaltungshalle vor, deren Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit nicht belegt war. Dieses Sonderprojekt sollte daher noch vor der weiteren Projektierung hinsichtlich der Errichtung, der Erhaltung und des Betriebs hinterfragt werden.
Die NÖ Landesregierung führte in ihrer Stellungnahme vom 19. März 2013 bereits getroffene Maßnahmen an – zum Beispiel Verbesserungen bei der elektronischen Dokumentation sowie die Rückforderung eines unrichtig verrechneten Betrags – und sagte die Umsetzung der übrigen Empfehlungen zu.

Projektabwicklung

Der Einbau einer Lehrbar und die Sanierungen wurden als gemeinsames Projekt der Abteilung Landwirtschaftliche Bildung LF2, der Schulleitung und der Abteilung Landeshochbau BD6 im Ergebnis programmgerecht ab­gewickelt. Allerdings waren die Abwicklung und die Auftragsvergaben im Sinn der geltenden Dienstanweisungen „Projektmanagement" und „Hochbauvorhaben" vor allem hinsichtlich der Dokumentation, der Preisangemes­senheit von direkten Vergaben und der Abrechnung von Regieleistungen noch zu verbessern.
Da weitere Baumaßnahmen wie bereits absehbare Sanierungen an den Außenfassaden anfallen werden, sollte der Bauzustand des denkmalgeschützten Baus erfasst und ein Gesamtkonzept zur Instandhaltung erstellt werden. Die voraussichtlichen Kosten und deren Finanzierung sind dabei nachvollziehbar zu ermitteln.

Auftragsvergaben

Für eine Liegenschaftsbewertung durch einen externen Sachverständigen wurden 6.500 Euro aufgewendet. Diese Ausgaben wären bei Einsatz eines Amtssachverständigen vermeidbar gewesen.
Von den tatsächlich beauftragten Errichtungskosten in Höhe von 1.138.149,21 Euro entfielen 32.072 Euro bzw. 2,8 Prozent auf Dienstleistungen, die an externe Planer (Leistungsverzeichnisse und örtliche Bauaufsicht für Lehrbar, Lehrküchen, Leistungsverzeichnisse Fassaden, Dach sowie restauratorische Beratung) direkt vergeben wurden.
Für die Einrichtung der Lehrküchen wurde ein Bauauftrag in Höhe von 218.585 Euro in einem offenen Verfahren ordnungsgemäß vergeben. Dies entsprach 19,2 Prozent der beauftragten Errichtungskosten.
Für die Dachhandwerksarbeiten wurde ein Bauauftrag in Höhe von 338.682,20 Euro, in einem nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung ordnungsgemäß vergeben. Dies entsprach 29,8 Prozent der beauftragten Errichtungskosten.
Die restlichen 14 Bau- und Lieferaufträge in Höhe von insgesamt 548.810,01 Euro oder 48,2 Prozent der beauftragten Errichtungskosten wurden im Wesentlichen ohne Wettbewerb direkt vergeben.
Die Auftragsvergaben waren teilweise nicht nachvollziehbar begründet bzw. dokumentiert. Das betraf die Entscheidung, welcher Unternehmer zur Angebotslegung eingeladen wurde sowie die Ergebnisse der Angebotsprüfungen. Auch Leistungsbeschreibungen und Leistungsumfänge waren nur teilweise dokumentiert. Daher konnte die Preisangemessenheit bei eingeschränktem Wettbewerb oder fehlenden Vergleichsangeboten nur teilweise nachvollzogen werden.

Abrechnungen

Da auch Abrechnungen anerkannt wurden, obwohl Schlussrechnungen und Aufzeichnungen über die verrechneten Regieleistungen fehlten, war die Rechnungsprüfung durch Schulungen und interne Kontrollen zu verbessern. 

 

Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof führte eine Nachkontrolle zum Bericht 4/2010 „NÖ Werbung GmbH – Sportsponsoring" durch, der sich mit der Förderung des Breiten- und des Spitzensports im Rahmen der beiden Sport.Land.NÖ Projekte durch die NÖ Werbung GmbH in den Jahren 2004 bis 2009 befasst.
Die Abteilung Sport WST5 sowie die NÖ Werbung GmbH entsprachen den Empfehlungen aus diesem Bericht bereits zu rund 90 Prozent, wobei 17 Empfehlungen ganz, zwei teilweise und eine nicht umgesetzt waren.
Dadurch konnten sowohl beim Land NÖ als auch bei der NÖ Werbung GmbH organisatorische und finanzielle Verbesserungen erreicht werden.

So konnte die finanzielle Unterstützung durch private Sponsoren um durchschnittlich 120.000 Euro jährlich erhöht und der Aufwand für Agenturleistungen um 25.000 Euro jährlich vermindert werden. Bei mehrjährigen Verträgen sollten die Sponsoren- bzw. Einnahmenbeträge wertbeständig vereinbart werden.
Noch zu verbessern war die Darstellung der Gesamtausgaben des Landes NÖ für die Sport.Land.NÖ Projekte im Voranschlag und im Rechnungsabschluss, die zumindest in den Erläuterungen ausgewiesen werden sollten.

Sportsponsoring

Das Land NÖ stellte der NÖ Werbung GmbH für das Sportsponsoring in den Jahren 2010 und 2011 0,77 Millionen Euro für den Breitensport und 3,31 Millionen Euro für den Spitzensport in Form von Gesellschafterzuschüssen zur Verfügung.
Außerdem erhielt die Gesellschaft in den Jahren 2009 bis 2011 finanzielle Mittel von privaten Sponsoren in Höhe von insgesamt 1,43 Millionen Euro, davon 2010 und 2011 jeweils 0,46 Millionen Euro.

Landesverwaltung

Im Bereich der NÖ Landesverwaltung wurden die das Sportsponsoring betreffenden Angelegenheiten bei der Abteilung Sport WST5 konzentriert
Diese Abteilung wickelte die Gesellschafterzuschüsse des Landes NÖ an die NÖ Werbung GmbH ab, vertrat das Land NÖ im Fachausschuss und war Ansprechpartner der Gesellschaft in allen Belangen. Außerdem kontrollierte die Abteilung Sport WST5 nunmehr stichprobenweise die Erfüllung der Verträge durch die Sponsoringpartner.

Verrechnung aller Gesellschafterzuschüsse

Für die Verrechnung aller Gesellschafterzuschüsse zum Projekt „Sport.Land. NÖ I" wurde zwar eine eigene Voranschlagstelle eingerichtet; allerdings wur­den weiterhin Zuschüsse aus zwei weiteren Voranschlagstellen (VS 1/26930 „Sportförderung (ZG) und VS 1/02241 „Regionalförderung") verrechnet. Für das Projekt „Sport.Land.NÖ II" wurde noch keine eigene Voranschlagstelle geschaffen.
Aus den Voranschlägen und den Rechnungsabschlüssen des Landes NÖ gingen die Gesamtausgaben für die beiden Sport.Land.NÖ Projekte daher nach wie vor nicht klar hervor.

NÖ Werbung GmbH

Die NÖ Werbung GmbH konnte mit einer von ihr betrauten Werbeagentur die Sponsorleistungen von Wirtschaftspartnern von vertraglich vereinbarten 356.000 Euro jährlich um durchschnittlich 120.000 Euro pro Jahr erhöhen.
Der Sportland Fachausschuss wurde verstärkt eingebunden; auch vierteljährlich über einen Newsletter. Außerdem bedurfte das Sponsoring von Veranstaltungen der Agentur nunmehr seiner Zustimmung.
Um die Streuung der Sportarten zu vergrößern, wurden ein neues Leitbild beschlossen und dazu jährlich eine Erhebung der in Frage kommenden SportlerInnen, Mannschaften, Vereine bzw. Veranstaltungen (Screening) sowie Entscheidungskriterien (Sponsor-Scorecard) eingeführt. Der jährliche Vorhabensbericht erhielt ergänzende Begründungen.
Auch die Vertragsgestaltung wurde verbessert. Die Vertragspartner haben nun die Verwendung der Werbemittel sowie des Niederösterreich-Logos zu dokumentieren sowie ein Sponsormonitoring beizustellen. Generell wurden Verträge nur mehr auf ein Jahr und mit einer Kündigungsmöglichkeit abgeschlossen und vereinbarte Leistungen verstärkt eingefordert.
Zur Erfolgskontrolle erfolgt eine Teilnahme an der jährlichen BürgerInnen-Befragung der NÖ Landesakademie mit Fragen zum Sport.Land.NÖ.
Die NÖ Landesregierung erklärte in  ihrer Stellungnahme vom 9. Jänner 2013, warum die Empfehlungen noch nicht zur Gänze umgesetzt wurden.

 

Zusammenfassung

Die 23 Naturparke in Niederösterreich dienen dem Natur- und Landschaftsschutz, der Bildung und Erholung sowie der Regionalentwicklung. Das Land NÖ förderte die NÖ Naturparke, den Verein Naturparke Niederösterreich und den Verband Naturparke Österreichs und stellte in den Jahren 2008 bis 2011 insgesamt 2,79 Millionen Euro zur Verfügung.
Die NÖ Landesregierung teilte in ihrer Stellungnahme vom 19. Dezember 2012 bereits getroffene Maßnahmen mit – zum Beispiel die bereits begonnene Umstellung von einer Basisförderung hin zu einer Projektförderung – und sagte die Umsetzung der Empfehlungen im Wesentlichen zu.

Organisation

Die Naturparkförderung bestand aus nicht rückzahlbaren Unterstützungen, welche den Betreibern (Trägerorganisationen) als Basisförderung sowie als Projektförderung gewährt wurden. Dafür galten unter anderem die Allgemeinen Richtlinien für Förderungen des Landes NÖ sowie die Förderrichtlinien für Naturparke.
Mit der Abwicklung und Koordination der verschiedenen Förderungsmaßnahmen war vor allem die Abteilung Naturschutz RU5 befasst, wobei an der Projektförderung allein vier Abteilungen des Amtes der NÖ Landesregierung  beteiligt waren.

Projektförderung statt Basisförderung

Die jährliche Basisförderung für den Betrieb der Naturparke betrug in den Jahren 2008 bis 2011 im Einzelfall zwischen rund 4.500,00 und rund 22.000,00 Euro und wurde aus Naturschutzmitteln finanziert.
Im Jahr 2009 betrug die Basisförderung für die Naturparke insgesamt noch rund 396.000,00 Euro. Nach der zur Budgetkonsolidierung verfügten Bindung der Ermessensausgaben wurde die Basisförderung für den Betrieb ab dem Jahr 2010 teilweise durch Projektförderungen ersetzt und betrug im Jahr 2011 nur mehr rund 154.000,00 Euro.
Für unvorhergesehene, außergewöhnliche Belastungen wurden im Rahmen der Basisförderung vier Sonderförderungen (zwischen 2.000,00 und 10.000,00 Euro) von insgesamt 21.400,00 Euro zuerkannt, für die nur in drei Fällen ein Ansuchen vorlag.
Auch verspätete oder nicht vollständige Ansuchen um Basisförderung wurden nicht abgelehnt. Die Basisförderung konnte für bestimmte Betriebsausgaben und zur Projektfinanzierung verwendet werden. Messbare Förderungsziele und Anreize für deren Erreichung fehlten.
Die Weiterentwicklung der NÖ Naturparke sowie der Verein Naturparke Niederösterreich und der Verband Naturparke Österreichs wurden durch Projektförderungen unterstützt. Die Finanzierung erfolgte vor allem aus Naturschutzmitteln, durch den NÖ Landschaftsfonds und im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des Ländlichen Raums in der Periode 2007 bis 2013.
Dafür stellte das Land NÖ von 2008 bis 2011 insgesamt 1,53 Millionen Euro zur Verfügung. Mit den Eigenmitteln der Naturparkbetreiber (0,78 Millionen Euro) konnten damit kofinanzierte Projekte im Umfang von 4,51 Millionen Euro aufgesetzt und dafür 2,2 Millionen Euro (rund 49 Prozent) aus EU und Bundesmitteln erreicht werden.
Solche kofinanzierten Projekte sollten weiter forciert und in der Abwicklung verbessert werden. Dafür waren messbare Förderziele zu entwickeln. Die Abteilungen Naturschutz RU5 sollte dabei nicht mehr als Förderwerber bzw. Projektträger auftreten, sondern die mit der Naturparkförderung angestrebten Leistungen und Wirkungen festlegen.
Die Basisförderung wäre durch Projektförderungen zu ersetzen.

Verrechnung

Die Verrechnung der aus Mitteln des Naturschutzes und des NÖ Landschaftsfonds finanzierten Förderungen entsprach in zwei Fällen nicht der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung.

Verein Naturparke Niederösterreich

Der im Jahr 2006 gegründete Verein Naturparke Niederösterreich wurde über Projekte finanziert. Für die kofinanzierten Projekte „Verein Naturparke, Weiterentwicklung der NÖ Naturparke 2010 und 2013" und „Weiterentwicklungs- und Bildungsprogramm Naturparke Niederösterreich" im Umfang von 0,88 Millionen Euro bewilligte das Land NÖ insgesamt rund 0,33 Millionen Euro aus Mitteln des NÖ Landschaftsfonds. Die Leistungen und Wirkungen des Vereins und seiner Projekte waren zu evaluieren. Die Ergebnisse der Evaluierung waren bei den weiteren Förderungen zu berücksichtigen. 

Verband der Naturparke Österreichs

Der Verband der Naturparke Österreichs erhielt bis 2010 jährlich Förderungen von rund 50.000,00 Euro für die Umsetzung seines Jahresprogramms; 2011 waren dafür 40.000,00 Euro und 2012 noch 35.000,00 Euro vorgesehen. Der Geschäftsführer und eine Mitarbeiterin des Verbands arbeiteten für eine Gesellschaft, die für den Verband im Rahmen der Förderung entgeltliche Leistungen erbrachte.
Die Förderung des Verbands war an messbare Leistungen und Wirkungen zu binden. Außerdem war vorzusehen, dass Auftragsvergaben im Wettbewerb erfolgen und Unvereinbarkeiten unterbunden werden.

Beschäftigungsprojekt „NUP Aktiv"

Der Verband der Naturparke Österreichs führte mit dem Arbeitsmarktservice Niederösterreich das Beschäftigungsprojekt „NUP Aktiv" für Arbeitsuchende aus Niederösterreich durch. Das Land NÖ förderte die Gesamtkosten des Projekts von 365.000,00 Euro im Jahr 2010 mit rund 77.000,00 Euro. In diesem Jahr konnten sieben Personen in ein Arbeitsverhältnis vermittelt werden. Der Verwaltungsaufwand betrug rund 53 Prozent des Gesamtaufwands.
Die Wirtschaftlichkeit und die Zweckmäßigkeit des Projekts sollte daher evaluiert und verbessert werden, wobei insbesondere der Verwaltungsaufwand und das Projektbüro in Wien zu hinterfragen sind.

 

Zusammenfassung

In den betrieblichen Kennzahlen der NÖ Landeskliniken kamen der medizinische Fortschritt und die Entwicklung zu mehr tagesklinischen Leistungen sowie zu wenigeren und kürzeren stationären Krankenhausaufenthalten zum Ausdruck. Diese Entwicklung erforderte strukturelle Veränderungen, wie zum Beispiel die Verlagerung von stationären Betten zu anderen medizinischen Fachbereichen. Damit sollten auch Kosten eingespart werden.
Die NÖ Landesregierung führte in ihrer Stellungnahme vom 18. Dezem­ber 2012 bereits getroffene Maßnahmen an – zum Beispiel zur Reduktion der Krankenstandstage und zum Informations- und Kommunikationstechnologie-Bereich (IKT-Bereich) – und sagte die Umsetzung der Empfehlungen im Wesentlichen zu.

Die im Bericht enthaltenen Kennzahlen beruhen auf unterschiedlichen Grundlagen und stellen für sich allein keine Wertungen dar, sondern zeigen Unterschiede auf.

Versorgungsstruktur

Die 19 NÖ Landeskliniken verfügten im Jahr 2011 an 27 Standorten über 8.040 Betten.
Niederösterreich lag mit 5,0 tatsächlich aufgestellten Betten pro 1.000 Einwohner unter dem Österreich-Durchschnitt von 5,7.
Im Vergleich zu den Vorgaben des Regionalen Strukturplans Gesundheit – Niederösterreich 2015 bestanden in einzelnen Fachbereichen teilweise hohe Über- (bis zu 236 Betten) bzw. Unterkapazitäten (bis zu 403 Betten), die von der NÖ Landeskliniken-Holding bis Ende 2015 noch zu bereinigen sind. Dabei sollten die tagesklinischen Leistungen weiter ausgebaut werden. Deren Anteil konnte gemessen an den Gesamtaufenthalten von rund zwei Prozent im Jahr 2008 auf rund sechs Prozent im Jahr 2011 verdreifacht werden.

Ausgaben des Landes NÖ für den Krankenanstaltenbereich

Der Rechnungsabschluss des Landes NÖ für das Jahr 2011 wies für den Betrieb (inklusive Investitionen) und die Finanzierung des Krankenanstaltenbereichs Ausgaben von rund 2.351,3 Millionen Euro aus. Das waren rund 27,2 Prozent der Gesamtausgaben des Landes NÖ. Diesen Ausgaben standen direkte Einnahmen (im Wesentlichen aus Leistungen) in der Höhe von rund 1.842,6 Millionen Euro gegenüber, sodass sich eine tatsächliche finanzielle Belastung von rund 508,7 Millionen Euro ergab.
Für das Jahr 2010 betrug die Nettofinanzierungsbelastung laut Rechnungsabschluss noch rund 523,2 Millionen Euro.

Finanzkennzahlen

In den Jahren 2008 bis 2011 stiegen die Erträge der NÖ Landeskliniken stärker als die Aufwendungen. Dadurch verbesserte sich der durchschnittliche Deckungsgrad um 6,1 Prozentpunkte und lag bei rund 93 Prozent, wobei die Bandbreite 2011 zwischen 78,0 Prozent und 103,8 Prozent schwankte. Allerdings fehlten dazu teilweise standortbezogene Vergleiche. Der Abgang verminderte sich um rund 41 Prozent bzw. rund 84,9 Millionen Euro.

Personalkennzahlen

Die landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten in Niederösterreich wiesen laut Kostenrechnung im Jahr 2011 höhere Personalkosten auf als der Österreich-Durchschnitt. Trotzdem blieben die Gesamtkosten und Personalkosten je Belagstag unter dem österreichischen Durchschnittswert von 740 bzw. 483 Euro.
Laut Finanzbuchhaltung lag im Jahr 2011 der Anteil des Personalaufwands am Gesamtaufwand in den NÖ Landeskliniken bei rund 63 Prozent, wobei der Personalaufwand um 4,3 Prozent und die finanziell bewerteten Vollzeitäquivalente um 1,2 Prozent gegenüber 2009 stiegen.
Die Anzahl der Über- und Mehrleistungsstunden sank in allen Bereichen, insbesondere bei den Ärzten.
Die krankheitsbedingten Fehlzeiten erhöhten sich in allen Personalbereichen. Dagegen waren im Sinne betrieblicher Gesundheitsförderung ursachengerechte Maßnahmen zu entwickeln.
Im Jahr 2011 betrug die gesamtbetriebliche Fluktuationsrate aller NÖ Landeskliniken rund vier Prozent und lag zwischen rund drei Prozent beim nicht-medizinischen Personal und rund neun Prozent bei den Ärzten.

Leistungskennzahlen

Die Entwicklung der Leistungskennzahlen im medizinischen Bereich von 2008 bis 2011 NÖ gesamt (ohne Sonderkrankenanstalten) war vor allem von einer Erhöhung bei den ambulanten Frequenzen und bei den tagesklinischen Fällen gekennzeichnet. Neue Organisationsformen (zB Interdisziplinäre Aufnahmestationen) und die Verlagerung in den tagesklinischen Bereich führten zu einem leichten Rückgang der Anzahl an stationären Entlassungen, der Belagstage, der Belagsdauer und der Auslastung. Daher sind nachhaltig nicht ausgelastete Kapazitäten umzuwidmen oder abzubauen.
Im nichtmedizinischen Bereich waren die unterschiedlich hohen „Lebensmittelkosten pro Tagesverpflegung" bei den einzelnen Landeskliniken zu untersuchen, um Maßnahmen zu deren Optimierung treffen zu können. Die von der NÖ Landeskliniken-Holding mitgeteilten Wäschekosten waren nicht stimmig. Die Darstellung der Gesamtwäschekosten war daher zu vereinheitlichen.

Qualitätskennzahlen

Im Jahr 2011 betrug die Patientenzufriedenheit bezogen auf alle NÖ Landeskliniken über 90 Prozent und bewegte sich damit im Bereich der Vorjahreswerte von 2009 und 2010.
Die Mitarbeiterzufriedenheit wirkte sich auch auf die Zufriedenheit der Patienten aus und wurde seit 2011 erstmals in allen NÖ Landeskliniken erhoben.
Während die Belagsdauer sank, stieg die Wiederaufnahmerate von Patienten in stationäre Pflege innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entlassung auf rund zehn Prozent im Jahr 2010. Im Jahr 2011 betrug sie rund sechs Prozent.

Kennzahlen zur Informationstechnologie

Im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) fehlte aufgrund der heterogenen Systemlandschaft eine einheitliche Inventarverwaltung.
Außerdem sollten die für die Planung und Steuerung des IKT-Bereichs erforderlichen Daten und Kennzahlen einheitlich definiert und strukturiert in einer gemeinsamen Datenbank erfasst werden.
Die IKT-Ausstattung der NÖ Landesklinken war im Jahr 2011 sowohl personell als auch technisch unterschiedlich. Ein IKT-Mitarbeiter betreute zwischen 99,41 und 238,32 Mitarbeiter, wobei auf 1,29 bis 2,31 Mitarbeiter ein Computer und durchschnittlich auf 2,51 PCs und Laptops ein Drucker entfiel.
Für die 126 IKT-Mitarbeiter war ein Personalentwicklungs- und Schulungskonzept zu erstellen.

 

Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof führte eine Nachkontrolle zum Bericht 2/2010 „Fuhrpark in den NÖ Landeskliniken" durch.

Die NÖ Landeskliniken-Holding hat den elf Empfehlungen aus diesem Bericht zu über sechzig Prozent entsprochen und dabei sechs Empfehlungen ganz bzw. großteils, zwei teilweise und drei noch nicht umgesetzt. Damit konnten Verbesserungen bei der Anlageninventur (Fremdinventar) sowie bei der Führung und der Kontrolle der Fahrtenbücher erreicht werden. Außerdem konnten – laut Berechnungen des Versicherungsmaklers aufgrund der zu einem Stichtag erhobenen KFZ-Bestände und Versicherungsverträge – durch einen Rahmenvertrag ab April 2010 über 33 Prozent oder rund 16.800 Euro jährlich bei Versicherungen eingespart werden. Den Richtlinien für „Versicherungen in der NÖ Landesverwaltung" wurde dabei nur teilweise entsprochen.

Vor allem aber sollte ein zentrales Fuhrparkmanagement eingerichtet und an für das Land NÖ vorteilhafte, ökonomische und auch ökologische Grundsätze gebunden werden.

Fuhrpark

In den Jahren 2010 und 2011 kauften die NÖ Landeskliniken neun neue Fahrzeuge. Der Kauf erfolgte jedoch nicht – wie von der NÖ Landesregierung zugesagt – über die Bundesbeschaffung GmbH.

Der Fuhrpark der NÖ Landeskliniken umfasste im Jahr 2011 mit 76 systemisierten Fahrzeugen um fünf bzw. neun Fahrzeuge weniger als im Jahr 2009 (81) bzw. 2010 (85). Der im Systemisierungsplan ausgewiesene Bestand an Spezialkraftfahrzeugen wich teilweise vom tatsächlichen Bestand ab.

Das Land NÖ schien nach wie vor nicht als Zulassungsbesitzer in den Fahrzeugdokumenten auf.

Dienstfahrten

Im Jahr 2011 wurden mehr Kilometer für Dienstfahrten mit Privatfahrzeugen zurückgelegt als im Jahr 2008, weshalb sich die Kosten für Kilometergeld um fast 25 Prozent auf 572.245,80 Euro erhöhten. Die dazu zugesagten Wirtschaftlichkeitsberechnungen fehlten. Die Dienstkraftwagen sollten daher vermehrt eingesetzt werden.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme zu, nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ein zentrales Fuhrparkmanagement einzurichten. Außerdem wird der Systemisierungsplan angepasst. Die „Richtlinien für die Benützung der Dienstkraftwagen des Landes Niederösterreich" wurden den betroffenen Mitarbeitern zur Kenntnis gebracht.

 

Zusammenfassung

Die Versorgung psychisch kranker oder beeinträchtigter Menschen erfolgt im Gesundheitssystem und im Sozialsystem. Im Jahr 2010 entstanden dafür allein in den NÖ Landeskliniken Kosten in der Höhe von rund 83,1 Millionen Euro. Die Ausgaben im Sozialsystem beliefen sich auf rund 51,8 Millionen Euro. Der Landesrechnungshof überprüfte daher die Grundlagen der psychiatrischen Versorgungsstrukturen in Niederösterreich.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 25. September 2012 zu, die zehn Empfehlungen umzusetzen. Der Landesrechnungshof vermisste dazu noch einen konkreten Zeitplan für die Evaluierung des Psychiatrieplans, auf deren Basis die gesamthafte Bedarfsplanung erfolgen soll.

Psychiatrieplan

Die psychiatrische Versorgung in Niederösterreich war lange auf die Landesnervenkliniken in Gugging und Mauer konzentriert. Internationale Entwicklungen führten zum Aufbau einer gemeindenahen psychiatrischen Versorgung und zu regionalen Strukturen. In sechs NÖ Landeskliniken wurden psychiatrische Abteilungen eingerichtet und die Landesnervenklinik Gugging 2007 geschlossen.

Regional übernahmen Betreuungsstationen und Betreuungszentren in Pflegeheimen sowie der Psychosoziale Dienst psychiatrische Versorgungsleistungen.

Die Grundlage für die Umstrukturierung bildete der NÖ Psychiatrieplan 1995 und ab 2003 dessen evaluierte Version. Die Empfehlungen des Psychiatrieplans wurden teilweise in Modellregionen erprobt.

Bis 2006 oblag die Umsetzung des NÖ Psychiatrieplans dem NÖ Gesundheits- und Sozialfonds. Danach konzentrierte sich der NÖ Gesundheits- und Sozialfonds auf die Gesundheitsstrukturplanung und übergab die Planung und die Finanzierung der psychiatrischen Versorgung im Sozialsystem der Abteilung Soziales GS5. Seine gesetzlichen Aufgaben zur Evaluierung des NÖ Psychiatrieplans und zur Vernetzung des Psychosozialen Diensts mit Krankenanstalten und niedergelassenen Ärzten nahm der Fonds seit 2003 nicht wahr.

Versorgungsplanung im Gesundheitssystem

Der NÖ Gesundheits- und Sozialfonds legte im Regionalen Strukturplan Gesundheit die Kapazitäten für die psychiatrische Versorgung im Gesundheitssystem fest. Dieser wies bis zum Jahr 2015 einen Mehrbedarf an Krankenhausbetten, Tagesklinikplätzen und niedergelassenen Fachärzten für Psychiatrie aus. Der für die verbindliche Umsetzung des Regionalen Strukturplans Gesundheit vorgeschriebene Landeskrankenanstaltenplan fehlte. Für dessen Verordnung war eine Novellierung des NÖ Krankenanstaltengesetzes erforderlich.

Versorgungsplanung im Sozialsystem

Die psychiatrische Versorgungsplanung im Sozialsystem erfolgte seit 2007 ohne Einbindung des Beirats zur Sozialplanung, der mit allen wesentlichen Angelegenheiten der Sozialpolitik zu befassen war.

Im Jahr 2010 strukturierte die Abteilung Soziales GS5 den Psychosozialen Dienst neu. Da die Abteilung dafür keine Experten hatte, zog sie externe Berater bei. Die Effektivität und die Effizienz des neu strukturierten Psychosozialen Diensts sollte evaluiert werden. Außerdem sollte eine Kostenbeteiligung der Krankenversicherungsträger an Leistungen des Psychosozialen Diensts angestrebt werden.

Trotz erfolgreicher Maßnahmen fehlte eine gesamthafte Planung der Ver­sorgungsstrukturen für den Sozialbereich im Sinn des NÖ Psychiatrieplans.

Kooperation und Koordination

Die auf das Gesundheits- und Sozialsystem verteilte psychiatrische Versorgung erforderte eine bessere Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen dem NÖ Gesundheits- und Sozialfonds und den zuständigen Abteilungen des Amts der NÖ Landesregierung, um durch eine gesamthafte Planung und Abwicklung eine Über-, Unter- oder Fehlversorgung zu vermeiden.

Dafür waren Strukturen aufzubauen, die eine gesamthafte Planung und damit eine bedarfsgerechte Behandlung und Betreuung psychisch kranker oder beeinträchtigter Menschen in beiden Systemen wirtschaftlich und zweckmäßig unterstützen.

Finanzierung

Die wirtschaftlichen Interessen der unterschiedlichen Kostenträger und Leistungserbringer konnten sich nachteilig auf die notwendige Versorgung psychisch kranker und beeinträchtigter Menschen, auf den Behandlungs- bzw. Betreuungsverlauf sowie damit auf die Höhe der Gesamtkosten auswirken.

Der NÖ Psychiatrieplan 2003 war zu evaluieren. Dabei sollten die Auswirkungen der bestehenden Vergütungs- und Finanzierungsformen auf die Qualität der Versorgung und auf die Gesamtkosten untersucht werden, um psychisch kranke oder beeinträchtigte Menschen insgesamt effizient und effektiv versorgen zu können. Generell sollte eine leistungsgerechte Finanzierung durch alle verantwortlichen Kostenträger angestrebt werden.

 

Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof führte eine Nachkontrolle zum Bericht 5/2010 „Technische Gewässeraufsicht" durch. Von 17 Empfehlungen aus diesem Bericht wurden 13 ganz und vier bereits teilweise umgesetzt. Damit waren über 90 Prozent der Empfehlungen umgesetzt bzw. in Umsetzung begriffen.

Hervorzuheben war das bereits abgeschlossene Projekt zur Evaluierung der Gewässeraufsicht EGAT (Evaluierung GewässerAufsichtsTätigkeiten).

Außerdem erarbeiteten die geprüften Stellen eine Regelung zur Gewässeraufsicht in Waidhofen/Ybbs, eine flexiblere Vertretung, eine Verbesserung der Weiterbildungsmaßnahmen sowie organisatorische Maßnahmen. Bei der Ausstattung der Gewässeraufsicht (Mobiltelefone, mobiles Internet) wurde den Empfehlungen in wesentlichen Bereichen entsprochen. Ebenso verbessert wurden die finanziellen Rahmenbedingungen bei der Gewässeraufsicht. Das periodische Mitarbeitergespräch mit den dezentralen Gewässeraufsichtsorganen wurde noch nicht bei allen Bezirkshauptmannschaften geführt.

In einem eigenen Projekt erfolgte die teilweise Umsetzung der Empfehlungen zu den Tätigkeitsaufzeichnungen verbunden mit einer anschließenden Neuregelung der Gebietsaufteilung, wobei die Personalsituation im Wald- und Industrieviertel noch verbessert werden sollte. An einem weiteren Projekt betreffend die Zuteilung von Dienstkraftwagen für die Gewässeraufsichtsorgane wurde gearbeitet.

Die NÖ Landesregierung teilte in ihrer Stellungnahme vom 11. September 2012 mit, dass an der Lösung der Probleme im Personalbereich laufend gearbeitet wird und die Datenkarten für den mobilen Internetzugang künftig auch den Gewässeraufsichtsorganen zur Verfügung stehen werden. Als Entscheidungsgrundlage für ständig zugeteilte Dienstkraftwagen wird das Ergebnis des derzeit laufenden „berufsfamilienübergreifenden" Projekts bezogen auf den gesamten Landesdienst abgewartet.