Unsere Website ist nun barrierefrei-zertifiziert!

Zusammenfassung

Das NÖ Landesjugendheim Allentsteig ist eines von neun Jugendheimen des Landes mit insgesamt 820 Heimplätzen. Die 78 voll- sowie teilstationären Plätze und das Krisenzentrum für acht Kinder bzw. Jugendliche waren ausgelastet. Das Heim deckte vor allem den Bedarf im Waldviertel und damit rund 11 Prozent bzw. im Krisenzentrum 25 Prozent der in Landesheimen untergebrachten Minderjährigen aus Niederösterreich. Für die sozialpädagogische Betreuung standen 35 der insgesamt 45 Planstellen zur Verfügung. Am Standort befand sich auch eine Landessonderschule.
Die NÖ Landesregierung sagte im August 2011 in ihrer Stellungnahme zum vorläufigen Überprüfungsergebnis vom Juni 2011 zu, alle 15 Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen. So soll erstmals im Jahr 2012 ein Jugendwohlfahrtsbericht veröffentlicht werden.

Betriebsergebnisse

In den Jahren 2008, 2009 und 2010 erwirtschaftete das NÖ Landesjugendheim Allentsteig Überschüsse, zuletzt in Höhe von rund 156.000 Euro, wobei jedoch für das Krisenzentrum intern ein Abgang berechnet wurde. Für 2011 strebte das Heim insgesamt ein ausgeglichenes Jahresergebnis an.
Nach der Besoldungsreform im Jahr 2007 konnten die Landesjugendheime insgesamt jedoch nicht mehr ausgeglichen geführt werden, wobei die Einführung der sozialpädagogische Assistenz bzw. der Gruppenhelfer/in die steigenden Personalkosten dämpften.
Um die Landesjugendheime wirtschaftlich führen zu können, waren für alle Betreuungsformen kostendeckende Gebühren nach kalkulatorischen Grund­sätzen festzulegen. In einem zweiten Schritt war die Finanzierung dieser Gebühren sicherzustellen.

Finanzierung

Die Minderjährigen oder deren Unterhaltspflichtigen ersetzten nur 3,5 bis 4 Prozent (2010 rund 855.000 Euro) der Kosten für die Unterbringung in Jugendheimen bzw. Krisenzentren. Die restlichen, steigenden Kosten trugen das Land und die Gemeinden je zur Hälfte, wobei der im Jugendwohlfahrtsgesetz vorgesehene Beitrag der Gemeinden (Jugendwohlfahrtsumlage) in Rahmen des Kommunalgipfels am 2. Juni 2008 gedeckelt wurde.
Der Rechnungsabschluss des Landes 2010 wies bereits einen Rückstand aus der Jugendwohlfahrtsumlage von über neun Millionen Euro aus, für den Lösungen zu erarbeiten waren.
Außerdem war für alle Landesjugendheime ein mittelfristiger Finanzplan zu erstellen.

Leistungen und Wirkungen

Die Leistungen und Wirkungen der Jugendwohlfahrt und die wichtigsten Kenndaten sollten zusammengefasst und in einem jährlichen Bericht veröffentlicht werden.
Den Krisenzentren bescheinigte eine Studie, dass rund die Hälfte der aufgenommenen Minderjährigen wieder in ihre Familien zurückgeführt werden konnten. In Niederösterreich entschieden die Sozialarbeiter in 21 Bezirkshauptmannschaften und vier Magistrate über die Unterbringung in Krisenzentren bzw. Jugendheime. Der diesbezügliche Pilotversuch der Kompetenzzentren sollte daher evaluiert werden.

Betriebsführung

Dem NÖ Landesjugendheim Allentsteig standen elf Hektar Grundfläche zur Verfügung, von denen fünf nicht genutzt wurden. Diese Flächen waren nachhaltig zu nutzen oder zu verwerten. Außerdem sollten die Nutzungsarten des Grundstückskatasters aktualisiert werden.
Auch die vorhandenen Dienstwohnungen sollten wirtschaftlich besser verwerten werden, wobei ein möglicher Bedarf insbesondere aus der Beschäftigung von Zivildienern zu berücksichtigen war.
Die Lieferpreise für Mittagsessen bei der Fremdversorgung waren wegen der Preissteigerungen anzupassen und fehlende schriftliche Vereinbarungen abzu­schließen.
Dem Grundsatz der Nichtversicherung entsprechend war die Einbruchdiebstahl- und Feuerversicherung zu kündigen. 

Personal

Die vergleichsweise hohen Personalkosten in der Küche waren zu evaluieren. Die sozialpädagogische Leitung war den betrieblichen Erfordernissen entsprechend sicherzustellen. Das Berufsbild Gruppenhelferin war in der NÖ Bewertungs- und Referenzverwendungsordnung darzustellen. 

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof überprüfte die Projektentwicklung des Niederösterreich-Hauses in Krems an der Donau (kurz NÖ-Haus Krems), weil sich Entwicklung, Vorbereitung und Planung eines Neubaus finanziell auf dessen Ausführung und Betrieb auswirken.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 31. Mai 2011 zu, drei Empfehlungen umzusetzen. Weitere 28 Empfehlungen nahm die NÖ Landesregierung im Übrigen zur Kenntnis. Der NÖ Landesrechnungs­hof erwartet, dass seine Empfehlungen sowohl beim NÖ-Haus Krems als auch bei zukünftigen Projekten umgesetzt werden.

Mit dem Neubau sollten alle Landesdienststellen in Krems (Bezirkshauptmannschaft Krems, NÖ Gebietsbauamt IV, NÖ Straßenbauabteilung 7, Dorf- und Stadterneuerung, Bezirksschulräte Krems Land und Krems Stadt) in einem Gebäude im Zentrum der Stadt Krems untergebracht werden. Der NÖ Landtag genehmigte dafür am 26. März 2009 rund € 38,60 Mio, davon € 2,77 Mio für energietechnische Maßnahmen.

Das Ende März 2011 eröffnete NÖ-Haus Krems umfasst 217 Büroarbeitsplätze, rund 400 Besprechungs-, Schulungs- und Seminarplätze und ein öffentlich zugängliches Parkhaus mit 156 Kraftfahrzeugstellplätzen für die Landesdienststellen sowie für die Bezirksstelle der Wirtschaftskammer NÖ in Krems, die sich am Projekt beteiligte. Im Untergeschoß wurde ein Schutzraum mit 25 Plätzen ausgeführt. Die energietechnischen Maßnahmen werden voraussichtlich jährlich € 21.000 an Betriebskosten einsparen. Die Lage im Zentrum bezweckte eine Belebung des Stadtkerns, erhöhte jedoch die Gesamtkosten.

Organisation

Die NÖ Landesimmobiliengesellschaft m.b.H. war formal Bauherr und beauftragte das Land NÖ bzw. die Abteilung Gebäudeverwaltung LAD3, die einen Mitarbeiter mit der internen Projektleitung betraute. Als Projektmanager wurde eine befugte Ziviltechnikergesellschaft eingesetzt. Der Generalplaner wurde im Rahmen eines Architekturwettbewerbs ermittelt. Die Abteilung Gebäudeverwaltung LAD3 wickelte das Projekt insgesamt erfolgreich ab, stützte sich jedoch auf externe Unternehmungen und nicht auf die zuständige Abteilung Landeshochbau BD6. Der Baubeirat wurde erst Ende Jänner 2007 eingesetzt.

Der NÖ Landesrechnungshof empfahl, Hochbauvorhaben nach der Geschäftsteinteilung des Amtes der NÖ Landesregierung, den hierfür maßgeblichen Dienstanweisungen „Projektmanagement" und „Hochbauvorhaben" sowie dem für Bauprojekte entwickelten Regelwerk für elektronische Aktenführung abzuwickeln.

Bedarfsplanung

Die Bedarfsplanung blieb weitgehend der Bürodirektion der Bezirkshauptmannschaft Krems überlassen. Die 35 Reservearbeitsplätze mit anteiligen Gesamtkosten von € 5,40 Mio sind zu bewirtschaften.

Gesamtkosten, Finanzierung, Bedarf und Folgekosten waren in der Landtagsvorlage nur grob und mit hohen Reserven dargestellt. Der Reservekostenanteil von zuletzt über 27 % der Baukosten ist analog zum Projektfortschritt zu reduzieren.

Der NÖ Landesrechnungshof hätte sich bei einem Bauvorhaben dieser Größenordnung eine Kosten-Nutzen-Analyse erwartet.

Architekturwettbewerb

Die Stadt Krems und das Land NÖ planten 2003 ein gemeinsames Bauprojekt mit Hotel, Veranstaltungszentrum, Parkgarage sowie Bezirkshauptmannschaft und Landesdienststellen in Krems. Die Stadt Krems veranlasste dafür einen Architekturwettbewerb.  

Nach dem Ausscheiden der Stadt Krems Ende 2005 verblieb als Projekt der Neubau des Landesamtsgebäudes mit dem Parkhaus. Das reduzierte Projekt wurde auf den neuen Standort übertragen. Der Wettbewerbsgewinner wurde vom Land NÖ als Generalplaner beauftragt und wegen der Leistungsreduktion zusätzlich mit der örtlichen Bauaufsicht und der Bauarbeitenkoordination betraut.

Bei der Standortsuche wurde die Lage Ringstraße/Drinkweldergasse be­vorzugt. Ein weiterer Architekturwettbewerb für den neuen Bauplatz wäre zulässig und zweckmäßig gewesen.

Liegenschaften

Für den neuen Bauplatz wurden einerseits Liegenschaften um rund € 3,19 Mio gekauft und andererseits vorhandene Liegenschaften verkauft. Der jeweilige Marktwert der Grundstücke konnte nur teilweise nachvollzogen werden, weil einzelne Schätzgutachten fehlten. Weiters bemerkte der NÖ Landesrechnungshof, dass die Abtrennung eines Grundstreifens an der Alten Stadtmauer an die Stadt Krems und der Beitrag zur Gestaltung dieses Bereichs dem Land NÖ Mehrkosten von rund € 353.000 verursachte.

Finanzierung

Die Finanzierung erfolgte über die NÖ Landesimmobiliengesellschaft m.b.H. Die Jahresmieten werden auf Basis der abgerechneten Gesamtkosten in Rechnung gestellt. Um diese möglichst gering zu halten, sollten dabei auch die Erlöse aus Liegenschaftsverkäufen berücksichtigt werden.

Dienstleistungsaufträge

Die Auswertung von 26 Dienstleistungen über € 5,10 Mio ergab, dass drei Aufträge im Gesamtwert von € 3,96 Mio im Wettbewerb und die restlichen Aufträge zwischen € 1.200 und € 45.756 direkt vergeben wurden. Der NÖ Landesrechnungshof empfahl, Aufträge grundsätzlich im Wettbewerb mit Vergleichsangeboten zu vergeben, weil im Hinblick auf das Auftragsvolumen bereits geringe Preisvorteile insgesamt Einsparungen erzielen und den Landeshaushalt entlasten.

Umweltmanagement

Der NÖ Landesrechnungshof anerkannte das Umweltmanagement. Das NÖ-Haus Krems erreicht den Passivhausstandard. Die Fernwärme für das NÖ-Haus Krems stammt aus der Abwärme der Stromerzeugung mit fossilem Erdgas.

 

Der NÖ Landesrechnungshof überprüfte die Abwicklung der Strafgeldgebarung an Hand der Verwaltungsstrafverfahren der 21 Bezirkshauptmannschaften sowie die Tätigkeit der davon betroffenen Abteilungen des Amtes der NÖ Landesregierung.
Die NÖ Landesregierung sagte im April 2011 in ihrer Stellungnahme zum vorläufigen Überprüfungsergebnis vom Jänner 2011 zu, alle zwölf Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes umzusetzen.
Rund 310 Bundes- und 70 NÖ Landesgesetze enthalten Strafbestimmungen (davon etwa 40 mit gesonderten Widmungsbestimmungen). Etwa 90 % der Anzeigen betrafen die Straßenverkehrsordnung. An deren Beispiel zeigt der NÖ Landesrechnungshof, dass die zahlreichen unterschiedlichen Widmungen von Strafgeldern aufwendig zu vollziehen sind und im Ergebnis wie ein Finanzausgleich wirken. Daher sollte auf eine Vereinfachung hingewirkt werden.

Strafgeldgebarung

Geldstrafen fließen, sofern die Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmen, dem Land NÖ für Zwecke der Sozialhilfe oder dem Bund zu, wenn ein Bundesgesetz im Wirkungsbereich einer Bundespolizeidirektion vollzogen wurde.
Im Jahr 2009 wickelten die zuständigen Dienststellen des Landes NÖ Strafgelder von rund € 57 Millionen ab. Davon flossen aufgrund der rechtlichen Vorgaben rund € 19 Millionen dem Land NÖ zu. Rund € 38 Millionen waren an Dritte abzuführen. Die Einnahmen des Landes NÖ aus Strafgeldern blieben 2007 bis 2009 annähernd gleich und stiegen 2010 laut vorläufigem Rechnungsabschluss auf fast € 20 Millionen.
Vom Landespolizeikommando oder im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung verfügte Strafgelder wurden nicht über das Rechnungswesen der Behörden abgewickelt, sondern direkt an die Widmungsstellen abgeführt. Das Landespolizeikommando führte so im Jahr 2009 rund € 1,8 Millionen direkt an die Widmungsstellen ab. Die Strafgeldgebarung ist jedoch vollständig auf Bankkonten und im Rechnungswesen der Behörde (Land NÖ) darzustellen.

Abwicklung der Verwaltungsstrafverfahren

Die Gesamtzahl der eingelangten Anzeigen erhöhte sich seit 2007 um rund 102.000 oder 10 % auf rund 1,1 Millionen im Jahr 2009. Außerdem waren um rund 147.000 oder 25 % mehr Anonymverfügungen zu erstellen.
Die Anonymverfügungen wurden bis 2006 zu rund einem Drittel durch die Bezirkshauptmannschaften und zu rund zwei Drittel unter Einbindung einer Fremdfirma erledigt. Im Jahr 2007 nahmen die Bezirkshauptmannschaften dafür eine neu entwickelte IT-Anwendung, das „Strafenprogramm NEU", in Betrieb. Damit war eine gänzliche Eigenverarbeitung der Anonymverfügungen möglich, wodurch die Kosten für die Fremdfirma von rund € 0,5 Millionen jährlich eingespart werden konnten. Ab April 2010 wurde mit dem Strafenprogramm NEU auch ein Großteil der Strafverfügungen automatisiert abgewickelt. Dadurch wurde einer Empfehlung aus dem Bericht LRH 15/2001 „Voranschlagsunwirksame Gebarung bei den Bezirkshauptmannschaften" nachgekommen.
Allein im Jahr 2009 wurden rund 172.000 elektronisch eingebrachte Anzeigen nicht weiterverfolgt, weil die Ermittlung der Fahrzeughalter und -lenker im Ausland innerhalb der Verjährungsfrist vielfach nicht zu bewältigen ist. Der NÖ Landesrechnungshof hält daher Maßnahmen zur Verbesserung der rechtlichen Grundlagen für die Verfolgung von Verwaltungsstrafsachen mit Auslandsbezug auf nationaler und internationaler Ebene für zweckmäßig.
Da keine landes- oder bundesweite Evidenz verwaltungsbehördlicher Bestrafungen besteht, führt jede Strafbehörde, also im Wesentlichen die Bezirksverwaltungsbehörden sowie die Bundespolizeidirektionen, ein eigenes Strafregister. Diese Register sind grundsätzlich untereinander nicht vernetzt. Daher sollte ein bundesweites Verwaltungsstrafregister eingerichtet werden.

Personalbedarf

Im Jahr 2009 waren rund 236.000 bzw. 27 % Anzeigen mehr zu bearbeiten als im Jahr 2005. Die daraus erstellten Anonymverfügungen stiegen, während die Anzahl der erstellten Strafverfügungen und Straferkenntnisse stagnierte bzw. leicht zurückging. Im gleichen Zeitraum sank der Personaleinsatz (Vollzeitäquivalente) bei den Bezirkshauptmannschaften leicht.
Der NÖ Landesrechnungshof führte dies auf die weitgehend automatisierte Abwicklung der standardisierten Verfahren und auf die Zusammenfassung von Arbeitsschritten zurück, wie zum Beispiel die zentrale Bearbeitung der Einnahmengebarung bei der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung. Außerdem war der Strafrahmen für Anonym- und Strafverfügungen angehoben worden. Andererseits zeigten Beispiele einen vermehrten Arbeitsaufwand bei jenen Verfahren, die nicht automatisiert abgewickelt werden konnten.
Die Personalbedarfsberechnung aus dem Jahr 1990 und die Stellenbeschreibungen waren daher an die geänderten inhaltlichen, mengenmäßigen und zeitlichen Anforderungen anzupassen.

Strafenprogramm NEU

Das Strafenprogramm NEU wickelt die Anonymverfügungen sowie seit Frühjahr 2010 einen Teil der Strafverfügungen in hohem Maß automatisiert ab. Dabei werden die elektronischen Anzeigen übernommen und nach insgesamt über 500 Regeln standardisiert verarbeitet.
Die Programmentwicklung dauerte mehrere Jahre, erfolgte jedoch nicht als Projekt im Sinne der Dienstanweisung „Projektmanagement" und ohne Kosten-Nutzen-Vergleich zwischen Eigenentwicklung des Programms und Fremdentwicklung.
Die Arbeitsgruppe Strafen der Bezirkshauptmannschaften war maßgeblich an der Entwicklung beteiligt und wirkt an der inhaltlichen Wartung des Programms mit. Dies gewährleistet den Praxisbezug und dient der Qualitätssicherung. Der NÖ Landesrechnungshof vermisste jedoch die Mitarbeit der Fachabteilungen des Amtes der NÖ Landesregierung. 

 

Der NÖ Landesrechnungshof und das Kontrollamt der Stadt Wien haben die Organisation der Biosphärenpark Wienerwald Management GmbH (im Folgenden mit „Gesellschaft" bezeichnet) überprüft und einen gemeinsamen Bericht erstellt. Die Gesellschaft verwaltet seit 1. Jänner 2007 den 105.645 Hektar großen Biosphärenpark Wienerwald, der zu 91% in NÖ liegt. Sie erhielt dafür jährlich zunächst € 600.000,00 (2007, 2008) und seit 2009 jährlich € 800.000,00 direkt von den Ländern NÖ und Wien. Darüber hinaus finanzierten die beiden Länder der Gesellschaft Sachleistungen, wie zB IT-Infrastrukturleistungen oder das Büro in einem Forsthaus der Stadt Wien. Aus gesetzlich vorgeschriebenen Holzverwertungen bezog die Gesellschaft bis 2009 außerdem € 95.000,00.

Die Errichtung, der Betrieb und die Finanzierung des Biosphärenpark Wienerwald sind in einer Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG geregelt. Die Geschäftsführung und die sieben Mitarbeiter haben zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks geeignete Strategien erarbeitet und in zum überwiegenden Teil geförderten Projekten umgesetzt, um den Biosphärenpark den Kriterien der UNESCO und den landesspezifischen Bestimmungen entsprechend weiterzuentwickeln. Ende 2009 betrug die Gesamtsumme der Projekte € 952.129,72. Dafür waren insgesamt € 569.342,65 an Förderungen, großteils aus EU-Programmen zugesichert.

Die Organisation und die Verrechnung zwischen der Gesellschaft und den Ländern über den Verein NÖ – Wien, gemeinsame Entwicklungsräume, begünstigten formale Mängel und erschwerten die vollständige und korrekte Veranschlagung und Verrechnung im NÖ Landeshaushalt. Die Verletzung von Formvorschriften betraf die Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG, das Gesetz über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie die Voranschlags- und Rechnungslegungsvorschriften.

Die Tätigkeit der Gesellschaft wurde 2008 von einem externen Unternehmen evaluiert und Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Weitere Verbesserungspotentiale stellten der NÖ Landes­rechnungshof und das Kontrollamt der Stadt Wien im Rechnungswesen und in der Organisation fest. Diese betrafen insbesondere die zeitnahe und periodengerechte Verbuchung der Geschäftsvorgänge, die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses, die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Finanzplanung.

Im Hinblick auf die Kostenwahrheit sind alle für den Geschäftsbetrieb eingesetzten Mittel nachvollziehbar darzustellen. Bei den Vergaben von Leistungen hat die Gesellschaft die Schwellenwerte sowie die vergaberechtlichen Verfahren und Vorschriften zu beachten und Vergleichsangebote auch bei Direktvergaben einzuholen.

Für alle von der Gesellschaft abgewickelten Projekte (wie zB Wiesen und Weiden im Biosphärenpark 2008/09, Weinbaulandschaften Wien – Vorstudie, Weinprämierung, Biosphärenparkfest) sind Kosten-Nutzen-Analysen, eine projektbezogene Kostenrechnung und eine nachvollziehbare Dokumentation der Projekt- und Fördervereinbarungen mit Partnern einzurichten. Außerdem hat die Gesellschaft die Einrichtung des internen Kontrollsystems für Kapitalgesellschaften zu forcieren.

Die Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Errichtung und den Betrieb des Biosphärenpark Wienerwald sollte, wie in der Vereinbarung vorgesehen, überprüft und einvernehmlich geändert werden.

Entschädigungen und Managementvertrag

Das Land NÖ leistet jährlich Entschädigungen von rund € 1,20 Mio, für den von der UNESCO geforderten Verzicht auf die wirtschaftliche Nutzung in den Kernzonen des Biosphärenpark Wienerwald. Die Waldeigentümer erhalten vertraglich vereinbarte Entschädigungen zwischen € 200,00 und € 300,00 je Hektar. Die Kernzonenflächen liegen zu rund 94% (5.111 Hektar) in NÖ, davon sind 168 Hektar als Naturwaldreservate nach der Resolution der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa 1993 (Vertragsnaturschutz) und rund 4.850 Hektar als Naturschutzgebiet nach dem NÖ Naturschutzgesetz gewidmet. Das Land NÖ hat für weitere Entschädigungen in einer Größenordnung von jährlich € 75.000,00 vorzusorgen, sollte der von 1997 bis 1999 auf 20 Jahre befristete Vertragsnaturschutz für die Naturwaldreservate nicht verlängert werden.

Mit der Österreichischen Bundesforste AG als größter Waldbesitzer im Biosphärenpark besteht neben der Entschädigungsvereinbarung ein Managementvertrag, wonach die Österreichische Bundesforste AG bei Planungen, Monitoring sowie Forschungen mitwirkt und bestimmte Aufgaben im Naturraummanagement zB bei Besucherbetreuung oder Wegsicherung durchführt. Dafür erhält die Österreichische Bundesforste AG (im Folgenden mit „ÖBf" bezeichnet) ein jährliches Entgelt, im Jahr 2009 betrug dies € 371.772,10 (inkl. USt).

Im Managementvertrag ist auch geregelt, dass die Erlöse aus gesetzlich vorgeschriebenen Holzverwertungen für Zwecke des Biosphärenparks zu verwenden sind, wobei das Verrechnungskonto bei der Österreichische Bundesforste AG geführt wurde. Diese Erlöse stellen zusätzliche Finanzmittel dar, und sind daher in der Gebarung des Landes NÖ entsprechend der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung vollständig darzustellen.

Die NÖ Landesregierung, die Magistratsabteilung 49 und die Gesellschaft sagten in ihren Stellungnahmen vom Dezember 2010 zum vorläufigen Überprüfungsergebnis vom November 2010 im Wesentlichen zu, die 45 Empfehlungen umzusetzen. 

 

Der NÖ Landesrechnungshof überprüfte die Gebarung des NÖ Landespflegeheims Amstetten. Das Heim hat den teilstationären und stationären Pflegebedarf in der Region Amstetten abzudecken und verfügte über 107 stationäre Pflegebetten, die ausgelastet waren. Das Land NÖ investierte rund € 10 Millionen, um das Heim auf insgesamt 140 Pflegebetten sowie zwölf Plätze für Tagespflege auszubauen. Außerdem soll damit der bestehende Nordtrakt um € 1,7 Millionen generalsaniert werden.

Die NÖ Landesregierung teilte in ihrer Stellungnahme vom Jänner 2011 bereits 18 getroffene Maßnahmen mit und sagte zu, den 19 Empfehlungen in Hinkunft Rechnung zu tragen.

Insbesondere wurde dem NÖ Landtag am 16. Dezember 2010 die Bauphase 3 zur Beschlussfassung vorgelegt. Außerdem sieht ein neues Konzept der Physio- und Ergotherapie für alle NÖ Landespflegeheime – außer bei Sonderformen der Pflege (zB Wachkoma, Übergangspflege) – die Umstellung auf eine Verrechnung mit den Krankenkassen und damit eine Entlastung des Landesbudgets vor. Weiters werden im Zuge der Umstellung auf IT-unterstützte Pflegedokumentation für alle Heime einheitliche Qualitätsstandards entwickelt. Auch die Wäscheversorgung wurde neu ausgeschrieben.

Zu- und Umbau des Landespflegeheims

Der NÖ Landesrechnungshof vermisste die Vorlage eines Gesamtprojekts über den gesamten Zu- und Umbau für die Beschlussfassung im Landtag. Er empfahl der Abteilung Landeskrankenanstalten und Landesheime GS7 daher, dem Landtag bei weiteren Bauvorhaben ein Gesamtprojekt mit den Gesamtkosten vorzulegen. Außerdem wies er darauf hin, dass bereits vor der Besiedelung ein rechtskräftiger Bewilligungsbescheid nach dem NÖ Sozialhilfegesetz vorzuliegen hat.

Betrieb des Landespflegeheims

Der Betrieb wurde während der Bauarbeiten aufrecht erhalten. Das Personal (74,5 Vollzeitäquivalente) betreute dabei im Jahr 2009 die Heimbewohner, wobei auch 15 ehrenamtliche Mitarbeiter mitwirkten. Von 40.044 Verpflegstagen entfielen 842 Tage auf Kurzzeitpflege, 78 Tage auf Tagespflege und 228 Tage auf Übergangspflege. Die durchschnittliche Pflegeeinstufung lag bei 4,4 – wobei sich eine Entwicklung zu höheren Pflegezuschlagsstufen zeigte.

Der Abgang des Heims erhöhte sich von rund € 186.000,00 im Jahr 2007 auf rund € 401.000,00 im Jahr 2009. Diese Entwicklung beruhte vor allem auf den höheren Personalkosten infolge der Besoldungsreform 2007 sowie auf gestiegenen Energie- und Lebensmittelkosten. Auf der Einnahmenseite entfielen ab dem Jahr 2007 die Pflegezusatzstufen für Betreuung; außerdem wirkten sich die unzureichend angehobenen Pflegetarife aus.

Um das Heim kostendeckend führen zu können, ist das auf Kennzahlen basierende Steuerungssystem für die 48 NÖ Landespflegeheime fertig zu entwickeln und zügig umzusetzen. Außerdem werden dafür weitere Maßnahmen erforderlich sein, wobei auch Finanzierungskonzepte auf Bundesebene fehlten.

Die Vorgangsweise bei der neuen Kompetenzverteilung und zur Verbesserung der Kommunikation im Führungsbereich im Jahr 2009 überschritt den hierfür vorgegebenen Kostenrahmen um rund € 17.000,00.

Versorgung

Der Dienstpostenplan umfasste 76 Planstellen und wurde weitgehend eingehalten.

Im Hinblick auf den verstärkten Einsatz von Pflege- und Heimhelfern empfahl der NÖ Landesrechnungshof, zur Qualitätssicherung regelmäßig Pflegevisiten nach einheitlichen Kriterien auf allen Pflegestationen durchzuführen. Die im Heim beschäftigten Physiotherapeuten haben außerdem schriftliche Therapiepläne zu erstellen und in die auf den Pflegestationen geführten Pflegedokumentationen zu integrieren. Die Physiotherapie sollte verstärkt als Leistung der Krankenkassen angeboten und verrechnet werden.

In Bezug auf die Suchtgiftgebarung zeigte der NÖ Landesrechnungshof den hier bestehenden Zielkonflikt zwischen Rechtmäßigkeit (Vermeidung von Missbrauch) und Wirtschaftlichkeit (verwendbare Medikamente müssen entsorgt werden) auf.

Im Jahr 2009 lagen die Kosten der Essensversorgung pro Verpflegstag mit € 10,12 geringfügig und der Anteil der Bioprodukte mit 34 % deutlich über dem Durchschnittswert der Landesheime. Die Wäscheversorgung war dringend neu auszuschreiben. Für die Vergabe der Wäscheversorgung erachtete der NÖ Landesrechnungshof eine Leistungsdauer von drei bis maximal fünf Jahren für zweckmäßig

Der Betrieb des Heimcafes ist in Hinkunft zumindest kostendeckend zu führen. 

Brandschutz

Wegen der Zu- und Umbauarbeiten war auf den Brandschutz besonders zu achten und dieser entsprechend anzupassen. Im Rahmen der weiteren Umbauarbeiten sollten die Wandhydranten besser situiert werden. Die bei der Erstabnahme der Brandmeldeanlage festgestellten Mängel waren zu beheben. Die Fluchtwege sind ständig freizuhalten.  

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechungshof hat die Abläufe im Zusammenhang mit Drucken und Kopien beim Amt der NÖ Landesregierung überprüft. Diese Überprüfung umfasste die rund 6.000 Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte sowie die dafür erforderlichen Betriebsmittel (Toner und Papier), sofern diese zentral von der Abteilung Landesamtsdirektion, Fachbereich Informationstechnologie, oder von der Abteilung Gebäudeverwaltung zur Verfügung gestellt oder verwaltet wurden.

Die NÖ Landesregierung sagte Ende Dezember 2010 in ihrer Stellungnahme zum vorläufigen Überprüfungsergebnis vom Oktober 2010 im Wesentlichen zu, die 18 Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofs umzusetzen, wobei der NÖ Landesrechnungshof zu einigen Umsetzungszusagen ergänzende Anmerkungen machte.

Obwohl Drucker und Kopierer zunehmend Multifunktionsgeräte sind, werden sie nicht einheitlich beschafft und verwaltet. Die Beschaffung und Verwaltung der Geräte sollte zentral durch eine Dienststelle erfolgen, damit gleichartige und wirtschaftliche (Kauf-)Verträge mit einheitlichen Garantie- und Wartungsbestimmungen erreicht werden können. Außerdem sollten Toner und Papier zentral bewirtschaftet werden. Die Lagerung dieser Betriebsmittel ist möglichst gering zu halten, indem die Lieferanten Toner und Papier bei Bedarf zeitnah direkt an die Dienststellen ausliefern. Bei den Tonern kann dadurch das gebundene Kapital um mindestens € 180.000,00 vermindert werden.

Ein Vergleich zwischen Kauf und Miete von Druckern und Multifunktionsgeräten ergab einen Preisunterschied beim reinen Anschaffungswert von rund 26 %. Daher ist bei solchen Beschaffungen die wirtschaftliche Variante des Kaufs zu wählen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser aus dem laufenden Budget bedeckt werden kann.

Der NÖ Landesrechnungshof regte an, für Ausschreibungen und Vergabeverfahren auf die Experten aus dem Landesbereich zurückzugreifen, bevor externe Berater beigezogen werden. Im Land NÖ sollte ausreichend Expertenwissen im Vergabewesen vorhanden sein.

Erst rund 1.500 Geräte (Drucker, Kopierer, Multifunktionsgeräte) waren im Netzwerk eingebunden. Für eine ordnungsgemäße und zweckmäßige Bewirtschaftung sind jedoch alle Geräte in das Netzwerk des Landes NÖ einzubinden. Außerdem sollte die Ausstattung mit Einzelplatzdruckern nur restriktiv erfolgen. Damit können zumindest 30 % der – vorsichtig geschätzt – rund 4.000 Einzelplatzdrucker eingespart werden.

Das IT-System der Datenerfassung und der Berechtigungen zur Herstellung von Drucken und Kopien ist unter Nutzung der bereits vorhandenen Infrastruktur zu aktualisieren, sodass für die Dienststellen – bei Bedarf allenfalls auch personenbezogene – Auswertungen durchgeführt werden können.

In Bezug auf die Finanzen hielt der NÖ Landesrechnungshof fest, dass interne Verrechnungen, unabhängig von der Form der Rechnungslegung, im Umbuchungswege abzuwickeln und dass der Budgetgrundsatz der Wahrheit, Klarheit und Genauigkeit einzuhalten ist.

Weitere Anregungen betrafen die Aktualisierung der Vorschrift „Anforderung von Leistungen bei der Gebäudeverwaltung“ und der Organisationsgrundlagen sowie die Führung und Dokumentation der periodischen Mitarbeitergespräche.

 

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat die sanitäre Aufsicht in den 19 NÖ Landeskliniken überprüft, die seit Jänner 2008 alle unter der Trägerschaft des Landes NÖ stehen und sich auf 27 Standorte verteilen.

Die NÖ Landesregierung sagte Anfang November 2010 in ihrer Stellungnahme zum vorläufigen Überprüfungsergebnis vom September 2010 zu, die sieben Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofs umzusetzen und die behördliche Aufsichtstätigkeit in Zusammenarbeit aller Beteiligten mit einem neuen Konzept zu verbessern. Ablauf und Umfang der sanitären Aufsicht des Landes NÖ werden standardisiert. Weiters befasst sich die Arbeitsgruppe „Amtsarzt neu“ mit den gesetzlich geforderten und zukünftigen Aufgaben eines Amtsarztes. Außerdem arbeitet ein Vertreter der Abteilung Gesundheitswesen GS1 in einer Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Gesundheit an der Erstellung einheitlicher Checklisten für die sanitäre Aufsicht in Krankenanstalten mit.

Sanitäre Aufsicht in den Landeskliniken

Die sanitäre Aufsicht in den Landeskliniken ist Aufgabe der Bezirksverwaltungsbehörden und hat den Zweck, die Einhaltung des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes (KAKuG, Grundsatzgesetz des Bundes), des NÖ Krankenanstaltengesetzes (NÖ KAG, Ausführungsgesetz des Landes) sowie der von den Landesbehörden dazu erlassenen Bescheide zu sichern. Dabei arbeiten unterschiedliche Behörden (Bezirksverwaltungsbehörden, Landeshauptmann, Bundesminister für Gesundheit), die Landesregierung und Sachverständige mit der NÖ Landeskliniken-Holding zusammen. Daher sind die Zuständigkeiten für alle Beteiligten klar zu regeln. Auch die Vertretung des Landes NÖ als Rechtsträger der Krankenanstalten ist zweifelsfrei für alle Beteiligten zu bestimmen.

Eine wirksame sanitäre Aufsicht trägt damit wesentlich zur Qualitätssicherung in den Krankenanstalten bei und hilft, gesundheitliche Risiken für die Patienten sowie deren Auswirkungen (Mehrbedarf an Medikamenten, Haftung) für das Land NÖ als Rechtsträger der Krankenanstalten zu vermeiden.

Die sanitäre Aufsicht erfolgte im Wesentlichen unter Beiziehung von Amtsärzten und weiteren Sachverständigen in Form von kommissionellen Einschauen oder durch einzelne Erhebungen der Amtssachverständigen (§§ 60 bis 62 KAKuG). Daneben schrieb das NÖ Krankenanstaltengesetz jährliche Besichtigungen (§ 26 NÖ KAG) vor.

Die landesgesetzlich vorgeschriebene jährliche Besichtigung der Fondskrankenanstalten unterblieb. Der NÖ Landesrechnungshof empfahl, die kommissionellen Einschauen mit anderen gesetzlichen Kontrollen und mit der Qualitätssicherung zu verbinden und darüber hinaus die jährliche Besichtigung überhaupt zu überdenken.

Die sanitäre Aufsicht in NÖ zeichnete sich durch die fachliche Qualifikation und den persönlichen Einsatz der mit der Vollziehung der sanitären Aufsicht befassten Organe aus. Die Organisation der sanitären Aufsicht und die Umsetzung der sanitätsbehördlichen Maßnahmen waren jedoch insgesamt noch verbesserungsfähig.

Alle beteiligten Organe haben ihre gesetzlichen bzw. der Geschäftseinteilung entsprechenden Zuständigkeiten zu erfüllen und zu kooperieren. Mit einer engeren Zusammenarbeit und einer Standardisierung der Aufsichtstätigkeiten (Checklisten) in Krankenanstalten können weitere Verbesserungen erreicht werden. Dazu haben die Abteilungen Gesundheitswesen GS1 und Sanitäts- und Krankenanstaltenrecht GS4, die Bezirksverwaltungsbehörden sowie die Abteilung Qualitätsmanagement der NÖ Landeskliniken-Holding die bestehenden Leitlinien für die Durchführung der sanitären Aufsicht weiter auszubauen.

Die kommissionellen Krankenhauseinschauen erfolgten ohne Systematik, wann eine kommissionelle Einschau und wann eine Erhebung durch den Amtsarzt – im Auftrag der Bezirksverwaltungsbehörde – durchzuführen war. So wurde das von der Abteilung Gesundheitswesen GS1 angestrebte zweijährige Intervall nur an zwei Standorten erreicht. Im Übrigen lagen die Intervalle zwischen einem und elf Jahren. Außerdem zeigten Fallbeispiele, dass die Vorschreibung und die Überwachung der Beseitigung von Missständen unterschiedlich vorgenommen wurden, wobei zu behebende Mängel teilweise über Jahre bestanden. Eine fristgerechte Mängelbehebung und sowie deren stichprobenweise Überprüfung sind jedoch prinzipiell sicherzustellen.

Der NÖ Landesrechnungshof regte an, dass alle an der sanitären Aufsicht beteiligten Organe eine strukturierte Planung für die im Rahmen der sanitären Aufsicht nach Art und Größe der Krankenanstalt systematisch vorzunehmenden Einschauen und Erhebungen erarbeiten.

Um das System der sanitären Aufsicht zu verbessern, sollte auch die medizinische Sachverständigentätigkeit der Amtsärzte neu organisiert werden. Der NÖ Landesrechnungshof regte dazu an, im Rahmen der insgesamt 41,5 Dienstposten ein Team von spezialisierten Amtsärzten als Expertenpool einzurichten, welches den Bezirksverwaltungsbehörden zur Verfügung steht. Auch die Übertragung von Aufgaben der sanitären Aufsicht, wie zB die kommissionelle Krankenhauseinschau von Bezirksverwaltungsbehörden an die Abteilung Sanitäts- und Krankenanstaltenrecht GS4, stand zur Diskussion.

 

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof überprüfte im April 2010 den Bestand der Hubschrauberlandeeinrichtungen bei den NÖ Landeskliniken sowie die Bedarfsplanung und die bauliche Umsetzung an Hand einzelner Projekte bei der NÖ Landeskliniken-Holding. Einzelne Erhebungen erfolgten auch bei verschiedenen Abteilungen des Amtes der NÖ Landesregierung. Der Bericht bietet somit eine aktuelle Übersicht über die Hubschrauberlandeeinrichtungen bei den NÖ Landeskliniken.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme zum vorläufigen Überprüfungsergebnis vom August 2010 zu, alle sieben Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofs umzusetzen und nach der Erarbeitung des „Regionalen Strukturplans Gesundheit“ Ende 2010 den Maßnahmenkatalog für die Hubschrauberlandeplätze aus dem Jahr 2002 anzupassen.

Bedarfsplanung

Im Jahr 2002 erstellte die Arbeitsgruppe „Hubschrauberlandeplätze bei den NÖ Krankenhäusern“ einen Maßnahmenkatalog für ein Projekt zur Neuerrichtung bzw. Adaptierung der Hubschrauberlandeeinrichtungen an 23 Krankenhausstandorten mit Gesamtkosten von rund € 9,71 Mio. An den Standorten Allentsteig, Eggenburg, Gänserndorf und Hochegg waren demnach keine Landeplätze vorgesehen.

Der Maßnahmenkatalog wurde mit dem Ziel einer Maßnahmen- und somit Kostenreduktion geändert und mit reduzierten Gesamtkosten von rund € 5,36 Mio im November 2002 vom NÖ Gesundheits- und Sozialfonds beschlossen. In der Folge setzte die NÖ Landeskliniken-Holding das Projekt teilweise und teilweise auch abweichend vom Maßnahmenkatalog um.

Das Projekt trug dem gesetzlichen Auftrag, einen funktionierenden Rettungs- und Krankentransportdienst sowohl am Boden als auch in der Luft sicherzustellen, Rechnung. Für die Bedarfsplanung fehlten – neben den Versorgungsaufträgen – jedoch verbindliche Bedarfskriterien.

Bestandsaufnahme

Bei den NÖ Krankenhausstandorten bestanden im April 2010 elf luftfahrtrechtlich bewilligte Hubschrauberlandeeinrichtungen in Form von Boden- oder Dachlandeplätzen in St. Pölten, Amstetten, Horn, Krems, Mistelbach, Wr. Neustadt, Baden, Scheibbs, Tulln, Waidhofen/Ybbs und Zwettl. Diese waren ordnungsgemäß ausgestattet und wurden auch ordnungsgemäß betrieben. Weiters bestanden fünf behördlich nicht bewilligte Boden-Hubschrauberlandeeinrichtungen in Hainburg, Hollabrunn, Lilienfeld, Mödling und Neunkirchen. An elf Standorten waren keine Landeplätze am Krankenhausgelände vorhanden bzw. nicht vorgesehen: Allentsteig, Amstetten-Mauer, Gmünd, Gänserndorf, Hinterbrühl, Klosterneuburg, Korneuburg, Melk, Stockerau, Waidhofen/Thaya und Hochegg.

Die An- und Abflüge bei den nicht bewilligten Hubschrauberlandeeinrichtungen erfolgen als Außenlandungen in der alleinigen Verantwortung der Piloten. Die Krankenanstalten sind dafür rechtlich nicht mitverantwortlich.

Bauliche Umsetzung

Der NÖ Landesrechnungshof hat die bauliche Umsetzung an den Krankenhausstandorten Mistelbach, Tulln und Melk überprüft:

In Mistelbach muss der um rund € 0,51 Mio errichtete Hubschrauberlandeplatz nach siebenjährigem Betrieb im Zuge der geplanten Krankenhauserweiterung 2011 wieder abgetragen werden. Für das ursprüngliche Gemeindeverbands-Krankenhaus fehlte ein nachhaltiges Entwicklungskonzept samt Zielplanung.

In Tulln wurde gleichzeitig mit einem Zu- und Umbau für rund € 1,19 Mio eine neue Hubschrauberlandeeinrichtung am Dach des bestehenden Krankenhausabschnitts errichtet, was sich bewährt hat.

In Melk sah die Planung des Um- und Zubaus einen neuen Hubschrauberlandeplatz mit Baukosten von rund € 0,81 Mio vor. Die damalige Geschäftsführung der NÖ Landeskliniken-Holding entschied im April 2006, von der Errichtung Abstand zu nehmen, wobei jedoch um rund € 0,12 Mio die statisch-konstruktiven und infrastrukturellen Voraussetzungen für einen Landeplatz am Flachdach ausgeführt wurden.

Flugrettung

Die Flugrettung in NÖ war dem gemeinnützigen Christophorus Flugrettungsverein exklusiv übertragen, der in NÖ drei Stützpunkte betreibt. Im Jahr 2008 erhöhte das Land NÖ das Entgelt für die vertraglichen Flugrettungsleistungen (Rettungs-, Verlegungs- und Organtransportflüge) von rund € 0,30 Mio auf rund € 1,00 Mio jährlich.

Im jährlichen Durchschnitt erfolgten rund 1.480 Primäreinsätze (Rettungsflüge) und 540 Sekundäreinsätze (Patientenverlegungen und Organtransportflüge). Für die Kosten der Primäreinsätze kommen in der Regel die Sozialversicherungsanstalten der zu rettenden Personen auf. Für die Sekundäreinsätze erhält der Flugrettungsverein von der jeweils anfordernden Landesklinik einen vertraglich vereinbarten Kostenbeitrag von € 32,50 pro Flugminute.

Versicherungen

In die von der NÖ Landeskliniken-Holding eingeleitete Neustrukturierung der Versicherungen bei den NÖLandeskliniken sollten auch die Flugplatzhalter-Haftpflichtversicherungen einbezogen werden.

 

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat das Personalmanagement in der Intensivpflege an allen 23 Intensivbehandlungseinheiten der NÖ Landeskliniken im Jahr 2009 überprüft. Schwerpunkte der Querschnittsprüfung waren die Personalbedarfsplanung, die Personaleinsatzplanung, die Personalqualifikation, die Personalfluktuation und die krankheitsbedingten Fehlzeiten des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege.

In ihrer Stellungnahme von Ende Juli 2010 zum vorläufigen Überprüfungsergebnis sagte die NÖ Landesregierung zu, die zehn Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und ein einheitliches Modell zur Intensivpersonalbemessung zu erarbeiten. Dazu bestand für NÖ als Rechtsträger aller Landeskliniken erst ab 1. Jänner 2008 die Möglichkeit.

Für die insgesamt 23 Intensivbehandlungseinheiten samt integrierter Intensivüberwachungseinheiten bestand entsprechend den Strukturqualitätskriterien des Modells der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung ein Mindestpersonalbedarf von 470,5 Dienstposten.

Das Land NÖ stellte 2009 für diesen Bereich 569,8 Dienstposten zur Verfügung. Einheitliche und an objektiven Kriterien ausgerichtete Methoden zur Ermittlung des erforderlichen Personalbedarfs kamen dabei nicht zur Anwendung und wurden daher vom NÖ Landesrechnungshof empfohlen.

Der NÖ Landesrechnungshof wies weiters darauf hin, dass Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege nur dann auf Intensivbehandlungseinheiten eingesetzt werden dürfen, wenn diese die berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausübung der Intensivpflege erfüllen. Der NÖ Gesundheits- und Sozialfonds hat außerdem die Einhaltung der vorgegebenen Strukturqualitätskriterien hinsichtlich der eingesetzten Personalkapazitäten auf Intensivbehandlungseinheiten regelmäßig zu kontrollieren.

Im Landesklinikum Wiener Neustadt war durch Ausbildungsmaßnahmen der Nachholbedarf an diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen abzudecken, welche zur Ausübung der Spezialaufgabe Intensivpflege berechtigt sind.

Wegen der Personalverantwortung auf Intensivbehandlungseinheiten haben sich alle pflegerischen Führungskräfte für basales und mittleres Pflegemanagement weiterzubilden.

Personalfluktuation verursacht Kosten sowie Leistungs- und Qualitätsverluste. Die Ursachen für überdurchschnittlich hohe Fluktuations- bzw. Frühfluktuationsraten an den Intensivbehandlungseinheiten sind daher zu analysieren und gegensteuernde Maßnahmen einzuleiten. Die Kennzahl Fluktuationsrate sollte zudem für betriebsinterne Vergleiche und zur Beurteilung der Effektivität des Personalmanagements in jährlichen Intervallen berechnet werden.

Die mit Ende 2009 bestehenden Zeitguthaben der Pflegepersonen auf den Intensivbehandlungseinheiten sind durch geeignete Maßnahmen der Personaleinsatzplanung zu reduzieren.

Der NÖ Landesrechnungshof hob die niedrige durchschnittliche Anzahl an Krankenstandstagen der Pflegepersonen hervor, die mit 10,5 Krankenstandstagen unter dem Vergleichswert von 12,5 Krankenstandstagen pro Erwerbstätigen lag.

 

Zusammenfassung

Der NÖ Landesrechnungshof hat bis April 2010 die Technische Gewässeraufsicht der Abteilung Wasserwirtschaft (WA2) beim Amt der NÖ Landesregierung und bei den Bezirkshauptmannschaften überprüft. Die Technische Gewässeraufsicht unterstützt den Landeshauptmann (zentrale Technische Gewässeraufsicht) und die Bezirkshauptmannschaften (dezentrale Technische Gewässeraufsicht) beim Vollzug des Wasserrechts.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom Juni 2010 zum vorläufigen Überprüfungsergebnis zu, 14 Empfehlungen umzusetzen und eine Empfehlung betreffend Dienstkraftwagen zu prüfen. Die Umsetzung von zwei Empfehlungen betreffend die Ausstattung der Organe der Technischen Gewässeraufsicht mit Mobiltelefonen und mobilem Internet wurde nicht zugesagt.

Die Technische Gewässeraufsicht hat sich insgesamt durch ihren Einsatz, hohe Qualifikation sowie ihre gute Zusammenarbeit mit anderen Stellen ausgezeichnet. Die zentrale Technische Gewässeraufsicht umfasste sechs Personen, die dezentrale 15 Personen.

In der vorliegenden Form bestand die Technische Gewässeraufsicht seit etwa 17 Jahren. Daher erachtete der NÖ Landesrechnungshof eine umfassende Evaluierung für zweckmäßig.

Außerdem sollte geklärt werden, inwieweit Organe der Technischen Gewässeraufsicht in Behördenverfahren als Sachverständige herangezogen werden können, um Doppelgleisigkeiten in Verfahren zu vermeiden.

Als Grundlage für eine eventuelle neue Gebietsaufteilung mit einer gleichmäßigeren Auslastung und gleichwertigen Betreuung der Bezirke sollten die Organe der Technischen Gewässeraufsicht überdies Aufzeichnungen über ihre Tätigkeiten führen. Weiters empfahl der NÖ Landesrechnungshof, die Vertretungsregelungen bei Bedarf flexibler zu gestalten, die Stellenbeschreibungen zu aktualisieren und Mitarbeitergespräche zu führen.

Im Jahr 2008 fielen Reisekosten von € 137.558,42, wobei 233.571 Kilometer verrechnet wurden. Bei den Reisekosten besteht ab einer Fahrleistung von 12.000 Kilometer pro Jahr ein Einsparungspotenzial, wenn den Organen der Technischen Gewässeraufsicht ständig Dienstkraftwagen zur Verfügung stehen und die Gesamtkosten pro Kilometer dafür niedriger sind als das amtliche Kilometergeld.

Für eine effiziente Aufgabenerfüllung wäre eine bedarfsgerechte, möglichst einheitliche Ausstattung der Organe der Technischen Gewässeraufsicht zB für alle Netze offene Handys, mobiles Internet, Entfernungsmesser) zweckmäßig, wobei der jeweilige Nutzungsgrad der Geräte zu berücksichtigen ist.

In Bezug auf die Finanzen der Technischen Gewässeraufsicht sollte auf eine korrekte Rücklagengebarung geachtet werden.