Angelobung von Landesrechnungshofdirektorin Dr. Edith Goldeband

Bilanz 7/2010 bis 6/2016 und Ausblick auf 7/2016 bis 6/2022

Anlässlich ihrer Angelobung am 30. Juni 2016 durch den Präsidenten des NÖ Landtags, Ing. Hans Penz, dankte die Direktorin des NÖ Landesrechnungshofs, Dr Edith Goldeband, den Mitgliedern des NÖ Landtags für die einstimmige Wiederbestellung. Die darin zum Ausdruck gebrachte Anerkennung gilt den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und stellt eine kontinuierliche Verpflichtung dar.

Der NÖ Landesrechnungshof kann eine erfolgreiche Periode 7/2010 bis 6/2016 vorweisen. Wie die zahlreichen Berichte darlegen, hat er in dieser Zeit nicht nur seinen verfassungsrechtlichen Prüfungsauftrag erfüllt, sondern auch seine eigene Organsation nach internationalen Standards weiterentwickelt. Dabei hat er den CAF (Common Assessment Framework), das Qualitätsmanagementsystem für den öffentlichen Sektor der Europäischen Union, angewandt und wurde – als bislang einziger Rechnungshof in Österreich – im März 2016 als „Effektiver CAF-Anwender" mit dem CAF-Gütesiegel ausgezeichnet. Dieses Europäische Qualitätszertifikat bestärkt den Landesrechnungshof darin, die Finazkontrolle, die er für den NÖ Landtag ausübt, bestmöglich fortzusetzen und die überprüften Stellen im gemeinsamen Interesse des Landes auf wirtschaftliche und zweckmäßige Verbesserungen sowie abzustellende Mängel hinzuweisen, betonte Goldeband.

Subsidiarität in der Finanzkontrolle

Der NÖ Landtag hat die Aufgaben seines Kontrollorgans im Jahr 2012 erweitert und ihn verpflichtet, Stellungnahmen zum Entwurf der Rechnungsabschlüsse abzugeben. Außerdem räumte er der NÖ Landesregierung die Möglichkeit ein, den Landesrechnungshof um Gutachten zur Gebarung von Gemeinden und Gemeindeverbänden zu ersuchen. Im Hinblick auf das zunehmende Prüfungsobligo stattete der NÖ Landtag sein Kontrollorgan mit drei zusätzlichen Prüferstellen aus. Bezogen auf das zu überprüfende Gebarungvolumen weist der NÖ Landesrechnungshof weiterhin den geringsten Personalstand unter den heimischen Rechnungshöfen auf. Umso wichtiger sind Qualitäts- und Wissensmanagement sowie bestens qualifizierte und motivierte Mitarbeitende. Eine wesentliche Voraussetzung, um die vom NÖ Landesrechnungshof initiierten und am 29. April 2016 im NÖ Landtag präsentierten Leitlinien der EURORAI (European Organization of Regional Audit Institutions) und vor allem den darin verankerten Grundsatz der Subsidiarität in der Finanzkontrolle, wirksam umzusetzen (siehe www.eurorai.org), so Goldeband.

Kontrolle ist kein Selbstzweck

Gleich der erste Grundsatz der Leitlinien fasst den Zweck der regionalen Finanzkontrolle zusammen. Dieser besteht darin, die ordnungsgemäße, sparsame, wirtschaftliche und wirksame Verwendung aller öffentlicher Mittel sowie die Entwicklung einer soliden und nachhaltigen Haushaltsführung zu fördern beziehungsweise dagegen gerichteten Verstößen vorzubeugen, die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen zu verbessern, Risiken zu identifizieren, Empfehlungen dazu abzugeben und darüber zu berichten, um auf diese Weise zu guter Regierungsführung, Transparenz, nachhaltiger Entwicklung und Korruptionsprävention beizutragen.

Sinkende Defizite und wachsende Schulden

Herausforderungen sieht Goldeband in der Umstellung auf das neue doppische Rechnungswesen (Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögensrechnung, VRV 2015) und in der Ausgabendynamik des NÖ Landeshaushalts, mit der die Einnahmen nicht Schritt halten können, insbesondere in den Bereichen Soziales und Gesundheit. Wachsende Schulden trotz sinkender Defizite stellen ein Gebarungsrisiko dar. Daher betont der Landesrechnungshof auch in seiner jüngsten Stellungnahmen zum Rechnungsabschluss 2015, dass die Ausgaben und die Einnahmen des Landes in Einklang gebracht werden müssen. Sich heute dafür einzusetzen, wird sich sicher morgen lohnen, schloss Goldeband.