Der Landesrechnungshof zieht Bilanz und ersucht den NÖ Landtag um weitere Unterstützung der NÖ Finanzkontrolle

Im Bericht über die Tätigkeiten 2013 zieht der Landesrechnungshof auch Bilanz über sein 15-jähriges Bestehen. Seit seiner Gründung mit 1. Juli 1998 verfasste er 234 Berichte mit über 3.037 Empfehlungen. Damit hat er auf mögliche Mehreinnahmen und Minderausgaben hingewiesen, nicht in Geld bewertete Verbesserungen aufgezeigt sowie – durch seine präventive Wirkung – die öffentliche Hand von unwirtschaftlichem Gebaren abgehalten.

Da die Tätigkeit des Landesrechnungshofs somit mehr einspart als kostet, im Jahr 2013 rund zwei Millionen Euro, hat sich das Kontrollorgan des NÖ Landtags gerechnet. Das belegen beispielhaft die Hinweise auf vermeidbare Errichtungskosten für eine Veranstaltungshalle von 2,75 Millionen Euro oder mögliche Einnahmen bei besserer Verfolgbarkeit von Verwaltungsstrafsachen mit Auslandsbezug von drei Millionen Euro aus den Berichten 6/2013 bzw. 12/2013.

Nicht nur die überprüften Stellen, sondern die Bürgerinnen und Bürger profitieren von der Landeskontrolle, die mit konstruktiver Kritik auf gute Infrastruktur (Straßen, Sportstätten, ...), bessere Versorgung in Spitälern oder Pflegeheimen, leistbare Bildungs- und Kulturangebote oder eine effiziente Landesverwaltung hinwirkt.

Die Kundenbefragung im Jahr 2010 ergab, dass die überprüften Stellen den Landesrechnungshof als unabhängig, objektiv sowie als wirtschaftlich wahrgenommen und  anerkannten haben. Rund ein Fünftel der Überprüften wünschten sich dabei mehr Beratung insbesondere zu Systemfragen. Die Ergebnisse der Kundenbefragung bestärkten den Landesrechnungshof darin, seine Arbeit verstärkt auf finanzielle Verbesserungen und generelle Empfehlungen auszurichten.

Methodisch orientiert sich der Landesrechnungshof an den internationalen Standards vor allem der INTOSAI (Internationale Vereinigung der Obersten Rechnungskontrollbehörden) und der EURORAI (Vereinigung der Europäischen Regionalen Rechnungskontrollbehörden).

Damit die NÖ Finanzkontrolle weiterhin erfolgreich sein kann, muss die Anzahl und die Qualifikation der Prüferinnen und Prüfer mit der Entwicklung der zu überprüfenden Stellen mithalten. Der Landesrechnungshof investiert daher in seine Personalentwicklung, zumal die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein wichtigstes Kapital darstellen. Er fördert deren Aus- und Weiterbildung, deren Lehr- oder Vortragstätigkeit sowie den Erfahrungsaustausch mit anderen Kontrolleinrichtungen im In- und Ausland.

Heute verfügt der Landesrechnungshof mit 18 Stellen zwar über gleich viel, aber über besser qualifiziertes Personal als sein Vorläufer das Kontrollamt. Die laufend zu kontrollierende Gebarung des Landes NÖ von über acht Milliarden Euro– ohne Beteiligungen oder Unternehmungen des Landes NÖ – hat sich seit seiner Gründung mehr als verdoppelt.

Das Prüfungsobligo umfasst unter anderem 19 NÖ Landeskliniken, 49 Landespflegeheime, 46 Schulen und neun Kinder- und Jugendheime. Weiters sollen Beteiligungen, Förderungen und Haftungen des Landes NÖ kontrolliert und – auf Ersuchen der NÖ Landesregierung – Gutachten zur Gemeindegebarung erstellt werden.

Der Landesrechnungshof bleibt daher auch mit der weiteren Prüferstelle, die ihm der NÖ Landtag für 2015 zuwies, gefordert, effizient zu arbeiten und sein Personal zu stärken. Er verbindet seinen Dank an den NÖ Landtag daher mit dem Ersuchen, die Entwicklung der NÖ Finanzkontrolle im Sinn des Subsidiaritätsprinzips weiterhin zu unterstützen.

Zukunftsperspektiven

Nach der Finanzkrise wurde die wirtschafts- und fiskalpolitische Steuerung und Überwachung vieler Staaten neu gestaltet (z.B. EU Fiskalpakt, EPSAS). Diese Neugestaltung drückt sich auch in einer stärkeren Zentralisierung aus. Rund zwei Drittel der Rechtsakte der Europäischen Union werden auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene umgesetzt. Daher ist die öffentliche Finanzkontrolle in Europa eine gemeinsame Aufgabe von supranationalen, nationalen und regionalen Rechnungshöfen und ihren Parlamenten, für deren Budget- und Kontrollhoheit sie arbeiten. Im Sinn der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sollten Zuständigkeiten auf der am besten geeigneten staatlichen Ebene und unter Beachtung der Subsidiarität und Proportionalität wahrgenommen werden. Beide Prinzipien haben umfassende Geltung für die zweckmäßige Verteilung öffentlicher Aufgaben, so auch für die Finanzkontrolle.