In seiner konstituierenden Sitzung am 12. April 2018 nahm sich der Rechnungshofausschuss den Bericht des Landesrechnungshofes 1/2018 über das System der NÖ Wohnbauförderung sowie den Voranschlag und den Dienstpostenplan des Landesrechnungshofes für das Jahr 2019 vor.
Voranschlag und Dienstpostenplan für das Jahr 2019 blieben darauf ausgerichtet, gemessen an dem zu überprüfenden Gebarungsvolumen, bis zum Jahr 2022 eine durchschnittliche personelle Ausstattung zu erreichen. Damit und mit einer Rezertifizierung (Europäisches Qualitätszertifikat für den öffentlichen Sektor) im Jahr 2019 soll das Subsidiaritätsprinzip in der NÖ Finanzkontrolle gestärkt werden.
Der Bericht über das System der NÖ Wohnungsförderung informierte darüber, dass die Inanspruchnahme der Wohnbauförderung vor allem wegen des niedrigen Zinsniveaus zurückging. Im Jahr 2016 gab das Land NÖ mit rund 438 Millionen Euro um 44 Millionen Euro weniger für die Wohnungsförderung aus, als im Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2016. Trotzdem betrug die Wohnungsförderung immer noch 23 Prozent der gesamten Förderungsausgaben. Die rückläufige Wohnungsförderung entlastete den Landeshaushalt, schwächte jedoch die mit der Förderungsmaßnahme angestrebten Wirkungen (Energieeffizienz, Leistbarkeit, Barrierefreiheit, Wachstum), weil weniger Wohneinheiten errichtet bzw. saniert wurden. Die Umstellung der Förderung im großvolumigen Wohnbau auf Haftungen und
Annuitätenzuschüsse im Jahr 2014 entlastete den Landeshaushalt, reduzierte aber die zukünftigen Rückflüsse.
Zudem informierte sich der Rechnungshofausschuss über das Prüfungsprogramm 2018/2019, das der Landesrechnungshof nach Maßgabe aktueller Entwicklungen (zum Beispiel Prüfaufträge des NÖ Landtages) erstellt und umsetzt.