Verbotene Absprachen in Vergabeverfahren verhindern

Bundeswettbewerbsbehörde und Landesrechnungshöfe legen eine gemeinsame Checkliste „Prävention und Erkennen von Vergabeabsprachen“ vor.

Die Checkliste führt die Expertise aus Bundeswettbewerbsbehörde und Landesrechnungshöfen zusammen, die sich im Rahmen ihrer unterschiedlichen Aufgaben sowie unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit, als Bundesbehörde und als unabhängiges Kontrollorgan des jeweiligen Landtags, für rechtskonforme öffentliche Auftragsvergaben einsetzen. Im Sinn seines beratenden Prüfungsansatzes hat auch der Landesrechnungshof Niederösterreich an der Checkliste mitgearbeitet und sich auf Basis seiner Kernaussagen eingebracht, um seine präventive Wirkung zu verstärken.

Das umfasst die Grundsätze des Vergaberechts insbesondere eines freien und lauteren Wettbewerbs, einer Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter sowie einer Vergabe an geeignete Anbieter zu angemessenen Preisen sowie – auf der Grundlage der Rechtmäßigkeit – die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Diese Grundsätze gelten auch, wenn die Auftragsart oder der geringe Auftragswert keine Ausschreibung erfordern, sondern zum Beispiel eine Direktvergabe zulassen.

Das Kartellrecht und das Strafrecht schützen den freien und lauteren Wettbewerb durch Geldbußen und mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Daher stellen rechtswidrige Absprachen kein tolerierbares Vergehen dar. Wie der anhängige Strafprozess um illegale Preisabsprachen im NÖ Hochwasserschutz und vergangene Verfahren (Baukartell, Tischlereikartell), betrifft das auch Direktvergaben und dürfte nicht hinreichend bekannt sein.

Daher unterstützt die Checkliste – wie die Kernaussagen des Landesrechnungshofs – die ausschreibenden und vergebenden Stellen in der Verwaltung sowie die Unternehmungen des Landes und der Gemeinden dabei, rechtswidrige Absprachen in Vergabeverfahren zu verhindern beziehungsweise zu erkennen. Dazu enthält die Checkliste konkrete Hinweise und Maßnahmen.

Checkliste