Bilanz 7/2010 bis 6/2016 und Ausblick auf 7/2016 bis 6/2022

Anlässlich ihrer Angelobung am 30. Juni 2016 durch den Präsidenten des NÖ Landtags, Ing. Hans Penz, dankte die Direktorin des NÖ Landesrechnungshofs, Dr Edith Goldeband, den Mitgliedern des NÖ Landtags für die einstimmige Wiederbestellung. Die darin zum Ausdruck gebrachte Anerkennung gilt den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und stellt eine kontinuierliche Verpflichtung dar.

Der NÖ Landesrechnungshof kann eine erfolgreiche Periode 7/2010 bis 6/2016 vorweisen. Wie die zahlreichen Berichte darlegen, hat er in dieser Zeit nicht nur seinen verfassungsrechtlichen Prüfungsauftrag erfüllt, sondern auch seine eigene Organsation nach internationalen Standards weiterentwickelt. Dabei hat er den CAF (Common Assessment Framework), das Qualitätsmanagementsystem für den öffentlichen Sektor der Europäischen Union, angewandt und wurde – als bislang einziger Rechnungshof in Österreich – im März 2016 als „Effektiver CAF-Anwender" mit dem CAF-Gütesiegel ausgezeichnet. Dieses Europäische Qualitätszertifikat bestärkt den Landesrechnungshof darin, die Finazkontrolle, die er für den NÖ Landtag ausübt, bestmöglich fortzusetzen und die überprüften Stellen im gemeinsamen Interesse des Landes auf wirtschaftliche und zweckmäßige Verbesserungen sowie abzustellende Mängel hinzuweisen, betonte Goldeband.

Subsidiarität in der Finanzkontrolle

Der NÖ Landtag hat die Aufgaben seines Kontrollorgans im Jahr 2012 erweitert und ihn verpflichtet, Stellungnahmen zum Entwurf der Rechnungsabschlüsse abzugeben. Außerdem räumte er der NÖ Landesregierung die Möglichkeit ein, den Landesrechnungshof um Gutachten zur Gebarung von Gemeinden und Gemeindeverbänden zu ersuchen. Im Hinblick auf das zunehmende Prüfungsobligo stattete der NÖ Landtag sein Kontrollorgan mit drei zusätzlichen Prüferstellen aus. Bezogen auf das zu überprüfende Gebarungvolumen weist der NÖ Landesrechnungshof weiterhin den geringsten Personalstand unter den heimischen Rechnungshöfen auf. Umso wichtiger sind Qualitäts- und Wissensmanagement sowie bestens qualifizierte und motivierte Mitarbeitende. Eine wesentliche Voraussetzung, um die vom NÖ Landesrechnungshof initiierten und am 29. April 2016 im NÖ Landtag präsentierten Leitlinien der EURORAI (European Organization of Regional Audit Institutions) und vor allem den darin verankerten Grundsatz der Subsidiarität in der Finanzkontrolle, wirksam umzusetzen (siehe www.eurorai.org), so Goldeband.

Kontrolle ist kein Selbstzweck

Gleich der erste Grundsatz der Leitlinien fasst den Zweck der regionalen Finanzkontrolle zusammen. Dieser besteht darin, die ordnungsgemäße, sparsame, wirtschaftliche und wirksame Verwendung aller öffentlicher Mittel sowie die Entwicklung einer soliden und nachhaltigen Haushaltsführung zu fördern beziehungsweise dagegen gerichteten Verstößen vorzubeugen, die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen zu verbessern, Risiken zu identifizieren, Empfehlungen dazu abzugeben und darüber zu berichten, um auf diese Weise zu guter Regierungsführung, Transparenz, nachhaltiger Entwicklung und Korruptionsprävention beizutragen.

Sinkende Defizite und wachsende Schulden

Herausforderungen sieht Goldeband in der Umstellung auf das neue doppische Rechnungswesen (Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögensrechnung, VRV 2015) und in der Ausgabendynamik des NÖ Landeshaushalts, mit der die Einnahmen nicht Schritt halten können, insbesondere in den Bereichen Soziales und Gesundheit. Wachsende Schulden trotz sinkender Defizite stellen ein Gebarungsrisiko dar. Daher betont der Landesrechnungshof auch in seiner jüngsten Stellungnahmen zum Rechnungsabschluss 2015, dass die Ausgaben und die Einnahmen des Landes in Einklang gebracht werden müssen. Sich heute dafür einzusetzen, wird sich sicher morgen lohnen, schloss Goldeband.

 

 

Der Landesrechnungshof hat am 29. Juni 2016 seinen Bericht 10/2016 - Ausstattung der Abteilungen Schulen und Kindergärten des Amtes der NÖ Landesregierung und des Amtes des Gewerblichen Berufsschulrats mit Informations- und Kommunikationstechnologie dem NÖ Landtag vorgelegt. Der Beriht wurde dem Rechnungshof-Ausschuss zugewiesen und steht als Landtagsvorlage unter http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVIII/10/1027/1027B.pdf zur Verfügung

Der Landesrechnungshof hat am 29. Juni 2016 seinen Bericht 9/2016 - Förderung der NÖ Naturparke, Nachkontrolle, dem NÖ Landtag vorgelegt. Der Bericht wurde dem Rechnungshof-Ausschuss zugewiesen und steht als Landtagsvorlage unter http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVIII/10/1026/1026B.pdf zur Verfügung.

Der Landesrechnungshof hat am 29. Juni 2016 seinen Bericht 8/2016 - Auslastung der NÖ Landespflegeheime im Kontext mit der 24-Stunden-Betreuung, dem NÖ Landtag vorgelegt. Der Bericht wurde dem Rechnungshof-Ausschuss zugewiesen und steht als Landtagsvorlage unter http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVIII/10/1025/1025B.pdf zur Verfügung.

Der Landesrechnungshof hat am 19. Mai 2016 seinen Bericht 7/2016 - Landwirtschaftliche Fachschule Ottenschlag, Baumaßnahmen 2009 bis 2011, Nachkontrolle dem NÖ Landtag vorgelegt. Der Bericht wurde dem Rechnungshof-Ausschuss zugewiesen und steht als Landtagsvorlage unter http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVIII/09/967/967B.pdf zur Verfügung.

Der Landesrechnungshof hat am 19. Mai 2016 seinen Bericht 6/2016 - Landwirtschaftliche Fachschule Ottenschlag, Gebarung, Nachkontrolle dem NÖ Landtag vorgelegt. Der Bericht wurde dem Rechnungshof-Ausschuss zugewiesen und steht in als Landtagsvorlage unter http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVIII/09/966/966B.pdf zur Verfügung.

Der Landesrechnungshof hat am 19. Mai 2016 seinen Bericht 5/2016 - NÖ Landesberufsschule Langenlois dem NÖ Landtag vorgelegt. Der Bericht wurde dem Rechnungshof-Ausschuss zugewiesen und steht als Landtagsvorlage unter http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVIII/09/965/965B.pdf zur Verfügung.

Rechnungshöfe aus ganz Europa kommen am 29. April 2016 zu einem Seminar der EURORAI (European Organization of Regional Audit Institutions) nach St. Pölten, in dem die „Leitlinien für unabhängige regionale Einrichtungen der externen öffentlichen Finanzkontrolle" vorgestellt werden. Die EURORAI wurde am 1. Oktober 1992 als Verband von regionalen Rechnungskontrollbehörden (so heißen die verschiedenen Einrichtungen der externen öffenlichen Finanzkontrolle in internationalen Dokumenten) in Manchester gegründet. Heute zählt die EURORAI rund 100 Mitglieder aus Deutschland, Frankreich, Irland, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Russland, Schweiz, Slowenien, Spanien, Ukraine, Ungarn, UNMIK/Kosovo, Vereinigtes Königreich, Zypern und sogar aus Brasilien.

Der Präsident des NÖ Landtags, Hans Penz, und der Präsident der EURORAI, Klaus P. Behnke, werden rund 100 hochrangige Teilnehmende aus 14 verschiedenen Staaten und 50 Regionen bzw. Kommunen im Landtagssaal begrüßen können, darunter die Spitzen der österreichischen Landesrechnungshöfe, die am Vortag ihre
Frühjahrstagung ebenfalls im NÖ Landhaus abhalten.

Mehr Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit in der Finanzkontrolle

Die Leitlinien wurden vom NÖ Landesrechnungshof initiiert, der auch gemeinsam mit der EURORAI sowie freundlicher Unterstützung des Landes NÖ und der Landeshauptstadt St. Pölten die fünfsprachige Tagung organisiert. Ausgearbeitet wurden die Grundsätze von einer Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Präsidenten des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz, Klaus P. Behnke, der zugleich Präsident der EURORAI ist. Der Arbeitsgruppe gehörten weiters regionale Rechnungskontrolleinrichtungen aus Frankreich, Polen und Russland sowie für Österreich der NÖ Landesrechnungshof an.

Ziel der NÖ Initiative und der neuen Leitlinien ist es, die Bedeutung einer effektiven regionalen Finanzkontrolle hervorzuheben und dafür gemeinsame Grundsätze zu schaffen. Ein eigenes Grundsatzdokument wäre schon deshalb erforderlich, weil internationale Dokumente die regionalen Rechnungskontrolleinrichtungen nicht ausdrücklich nennen, obwohl es sich dabei um unabhängige Einrichtungen handelt, die keiner anderen „obersten" Kontrollbehörde unterstellt sind. So ist der NÖ Landesrechnungshof als unabhängiges Kontrollorgan des NÖ Landtags keinem anderen Rechnungshof unterstellt. Dem NÖ Landesrechnungshof ging es bei seinem Vorstoß jedoch primär darum, das Subsidiaritätsprinzip, das im NÖ Landtag regelmäßig eingefordert (Subsidiaritätsrüge) wird, in der öffentlichen Finanzkontrolle zu verankern.

Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit fangen an Ort und Stelle an

Wegen der Verbundenheit der öffentlichen Haushalte kann sich ein lokales Ereignis bei Kontrollversagen rasch zu einer globalen Finanz- oder Schuldenkrise auswachsen. Die Finanzkontrolle stellt daher eine gemeinsame Aufgabe aller Rechnungskontrollbehörden (Rechnungshöfe) dar, die direkt an Ort und Stelle wirksam erfüllt werden muss, um die teuren Folgen einer regionalen oder lokalen Kontrolllücke in Zukunft zu verhindern. Im Sinn der Subsidiaritätskonferenz 2006 „Effektive Finanzkontrolle fängt zu Hause an."

Die geografische Nähe zur überprüften Einrichtung ermöglicht den regionalen Rechnungskontrollbehörden einen schnellen Zugriff auf Unterlagen und aktuelle Prüfungsergebnisse, die rasch umgesetzt werden können. Nachfolgende Kontrollbehörden sollten sich darauf stützen, sodass sich unzweckmäßige Mehrfachprüfungen erübrigen. Voraussetzung dafür ist, dass die Rechnungskontrollbehörden auf allen Ebenen gemeinsame Grundsätze und anerkannte Qualitätsstandards anwenden. Dazu tragen die Leitlinien der EURORAI bei, weil darin die vielfach schon geübte beste Praxis regionaler Finanzkontrolle erstmals in einem internationalen Dokument verabschiedet wird. Außerdem vermitteln die Leitlinien den Wert und den Nutzen von eigenen Rechnungskontrollbehörden für die Budget- und Kontrollhoheit der regionalen Parlamente.

Keine Budgethoheit ohne Kontrollhoheit

Die fiskalische Zentralisierung in Europa nimmt zu (Fiskalpakt, Europäisches Semester). Das untergräbt auf Dauer die Budget- und Kontrollhoheit der Parlamente und das Kontrollsystem, das ein starkes Fundament mit effektiven regionalen Rechnungskontrollbehörden und eine nach oben hin schmäler (nicht breiter) werdende Spitze haben sollte. Es ist an der Zeit, dass die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit die Bauweise der öffentlichen Finanzkontrolle und die Zusammenarbeit der verschiedenen Rechnungskontrollbehörden bestimmen. Dabei möge jede Einrichtung nach ihren jeweiligen Stärken tätig sein und so ihr Parlament bzw. ihre Regierung mit „Rat und Tat" bestmöglich unterstützen.

Leitlinien und Praxis der regionalen Finanzkontrolle treffen aufeinander

Das Seminar wird im Internet auf der Website des NÖ Landtags www.noe-landtag.at verfolgt werden können. Die Teilnehmenden erwartet eine intensive Konferenz, die dem Ziel der EURORAI, sich für den Austausch von Wissen, Erfahrungen und bewährten Verfahren sowie für Verbesserungen in europäischen Regionen und Kommunen einzusetzen, mehr als gerecht wird.

Auf die Präsentation der Leitlinien, durch den Vorsitzenden und drei weitere Mitglieder der Arbeitsgruppe, folgen acht Referate mit Praxisbeispielen aus Deutschland,
Frankreich. Österreich, Polen, Schottland, Russland und Wales. In deren Mittelpunkt werden Art und Umfang der Kontrollaufgaben, der Zugang zu Unterlagen, elektronischen Daten und anderen Informationen sowie die Standards und Qualitätskontrollen stehen. Der NÖ Landesrechnungshof wird dazu über sein Qualitätsmanagement und das Europäische Qualitätszertifikat, das er im März 2016 erhielt, sprechen. Am Abend empfängt der Bürgermeister der Landeshauptstadt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Ein Stadtrundgang in St. Pölten und ein Ausflug in die Wachau mit einer Besichtigung von Stift Melk und einer Schifffahrt nach Krems sorgen dafür, dass auch noch das Weltkulturerbe in Niederösterreich vermittelt wird.

Am 28. April 2016 tagen die Spitzen der österreichischen Rechnungshöfe unter dem turnusmäßigen Vorsitz des NÖ Landesrechnungshofs im NÖ Landhaus in
St. Pölten.

An der Frühjahrstagung nehmen traditionell auch der Rechnungshof und erstmals der Sächsische Rechnungshof teil. Außerdem nützen die Kontrollämter der Landeshauptstadt St. Pölten und der Stadt Bratislava die Möglichkeit zu einem Erfahrungsaustausch mit den Rechnungshöfen.

Die Fragestellung „Haushaltsdisziplin und Föderalismus – ein Widerspruch?", zu der Univ.-Prof. Dr. David Stadelmann von der Universität Bayreuth einen Vortrag halten wird, verspricht bereits zu Beginn der Tagung eine lebendige Diskussion. Der gebürtige Vorarlberger lehrt seit 2013 an der Universität Bayreuth Volkswirtschaftslehre, ist seit 2015 Mitherausgeber der an der Universität Basel angesiedelten Fachzeitschrift KYKLOS für Politische Ökonomie sowie Autor zahlreicher kritischer Artikel und Blogs zur Fiskalpolitik. Zu diesem Vortrag wurden auch Mitglieder des NÖ Landtags bzw. der NÖ Landesregierung sowie Führungskräfte des Landes eingeladen.

Im weiteren Verlauf der Tagung werden sich die Leiterinnen und Leiter der Rechnungshöfe und der Kontrollämter über aktuelle Entwicklungen in der Finanzkontrolle in ihrem Bereich sowie auf Ebene der Europäischen Union austauschen. Einen festen Tagesordnungspunkt bilden dabei die Abstimmung der Prüfungstätigkeit und die Zusammenarbeit bei der Aus- und Weiterbildung – aktuell in Bezug auf die Haushaltsrechtsreform in den Ländern und Gemeinden.

Von Interesse sind weiters die – vom NÖ Landesrechnungshof initiierten – Leitlinien der EURORAI (Europäische Organisation der Regionalen Externen Institutionen zur Kontrolle des öffentlichen Finanzwesens), die am 29. April 2016 im Rahmen der internationalen Konferenz der EURORAI im NÖ Landhaus vorgestellt werden und erstmals Grundsätze postulieren, die speziell für unabhängige regionale Einrichtungen der externen öffentlichen Finanzkontrolle verfasst wurden. Darunter befinden sich auch die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. Das Zustandekommen und die Vermittlung dieser Leitlinien sind dem NÖ Landesrechnungshof ein besonderes Anliegen.

 

Der Landesrechnungshof hat am 18. April 2016 seinen Bericht 4/2016 - Hochbau beim Land NÖ 2012 bis 2014 dem NÖ Landtag vorgelegt. Der Bericht wurde dem Rechnungshof-Ausschuss zugewiesen und steht als Landtagsvorlage unter http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LVXVIII/09/927/927B.pdf zur Verfügung.