

Der NÖ Landesrechnungshof hat die „Jagd- und Wildschadenverfahren“ nach dem NÖ Jagdgesetz 1974 geprüft. Wesentliche Grundlage für die Prüfung war eine – in diesem Ausmaß bisher noch nicht durchgeführte – Datenerhebung bei allen NÖ Bezirkshauptmannschaften. Aufbauend auf dieser Erhebung erfolgte die Auswertung und Analyse der Daten, die wertvolle Aufschlüsse über die Verfahren zum Ersatz von Jagd- und Wildschäden in NÖ geben.
Die Verfahrensregelungen im NÖ Jagdgesetz 1974 wurden auch mit den Bestimmungen in den anderen Bundesländern verglichen und dabei festgestellt, dass das Land NÖ als einziges Bundesland einen dreigliedrigen Verfahrensablauf hat, ohne dass dabei eine (sukzessive) Gerichtszuständigkeit eingebunden ist. Insgesamt sieht der NÖ Landesrechnungshof das Verfahren in NÖ als aufwendig, wobei Verfahrensoptimierungen und Kostenreduktionen möglich sind. Dazu erörtert der NÖ Landesrechnungshof diverse Lösungsvorschläge und bevorzugt dabei die Variante, wonach auf erster Ebene ein „Schlichterverfahren“ beibehalten wird und Amtssachverständige die Schlichterfunktion ausüben. Danach scheint eine Zuständigkeit der Gerichte – wie bereits in fast allen anderen Bundesländern – am zweckmäßigsten, um die Zivilrechtsmaterie „Ersatz von Jagd- und Wildschäden“ zu behandeln.
In Bezug auf andere Varianten bzw. auf das zum Prüfungszeitpunkt anzuwendende Verfahren zeigt der NÖ Landesrechnungshof Lösungsmöglichkeiten auf und macht verschiedene Verbesserungsvorschläge. Die Empfehlungen betreffen vor allem eine raschere Verfahrensabwicklung vor der Landeskommission für Jagd- und Wildschäden, die Einhaltung von Budgetgrundsätzen und ein effizienteres Formularwesen. Wesentliche Verbesserungen können bei den Schlichterverfahren und in der Ausbildung der Schlichter erwartet werden, wobei auch den jeweiligen Interessenvertretungen entscheidende Aufgaben zukommen.
Insgesamt soll jedenfalls eine Neuorganisation der Jagd- und Wildschadenverfahren angestrebt und diese regelmäßig evaluiert werden, um den derzeit beträchtlichen Aufwand für des Land NÖ zu minimieren.
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofs Rechnung zu tragen. Da einige der Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofs schon während der Prüfung konkretisiert wurden, konnten diese bereits bei einer Novelle zum NÖ Jagdgesetz 1974 berücksichtigt werden.
Der NÖ Landesrechnungshof hat die IT-Ausstattung in der Gruppe Wasser überprüft. Prüfungsgegenstand war die Beschaffung von IT-Ausstattungen sowie deren Einsatz und die Betreuung der angeschafften IT-Komponenten sämtlicher Abteilungen der Gruppe Wasser inklusive deren Außenstellen im Zeitraum von 2005 bis 2007.
Prüfungsziel war es einen Gesamtüberblick darüber zu geben, wie der Stand und Einsatz informationstechnologischer Einrichtungen in diesem Sektor der Landesverwaltung ist. Zu diesem Zweck wurden Erhebungen bei den Abteilungen und Außenstellen durchgeführt. Weitere Schwerpunkte waren die Überprüfung des Wasserdatenverbundes und der Wasserstandsnachrichtenzentrale.
Die vorgefundene Arbeitsplatzausstattung kann durchwegs als gut und ausreichend bezeichnet werden. Die Abteilungen der Gruppe Wasser beschafften im jeweiligen Bereich eigenständig. Das bedeutet, dass jede Dienststelle ihre IT-Anforderungen formulierte und mit der Abteilung Landesamtsdirektion-Informationstechnologie abstimmte. Im Zuge der Überprüfung wurde festgestellt, dass einige Mitarbeiter mit einer Doppelausstattung (Desktop und Laptop) arbeiten. Die Begründungen für Doppelausstattungen waren nicht in allen Fällen nachvollziehbar. Der NÖ Landesrechnungshof empfahl die Doppelausstattungen und die Anzahl an Druckern auf ein notwendiges Mindestmaß zu reduzieren.
Im Zuge der Überprüfung musste festgestellt werden, dass im Inventarprogramm des Landes NÖ (ARS-Remedy) die Zuordnung der IT-Geräte zu den jeweiligen Fachbereichen bzw. Außenstellen bei jenen Abteilungen, welche ein eigenes Budget haben, teilweise fehlte. Auch der finanzgesetzliche Ansatz wurde nur teilweise berichtigt. Der NÖ Landesrechnungshof empfahl die rasche Richtigstellung.
Bei der Überprüfung des Projektes „Wasserdatenverbund“ und der „Wasserstandsnachrichtenzentrale“ wurde durch den NÖ Landesrechnungshof festgestellt, dass in beiden Fällen keine schriftliche Vereinbarungen über die Verfügbarkeit dieser Anwendungen zwischen der Fachabteilung und der Abteilung Landesamtsdirektion-Informationstechnologie abgeschlossen waren. Mit der Erarbeitung bzw. Implementierung der fehlenden Dokumente wurde im Überprüfungszeitraum bereits begonnen.
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Empfehlungen des Landesrechnungshofs Rechnung zu tragen.
Der NÖ Landesrechnungshof hat zum Bericht „15/2006 - Landesklinikum Thermenregion Baden, Küchenwirtschaft“ eine Nachkontrolle durchgeführt. Bei dieser Nachkontrolle wurde geprüft, ob, wie weit und wie bestimmte Feststellungen aus diesem Bericht umgesetzt wurden.
Im Zuge der Prüfung konnte festgestellt werden, dass wesentliche Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes umgesetzt wurden. So wurde beispielsweise die Aufbauorganisation durch ein Organigramm und Stellenbeschreibungen klar geregelt. Der Dienstpostenplan des Landesklinikums Thermenregion Baden im Bereich Küche wurde dem tatsächlichen Ist-Stand angepasst.
Als Ursachen für die hohen Lebensmittelkosten wurden im erwähnten Bericht die Faktoren Preis und Menge festgestellt.
Zur Preisoptimierung wurde für die Beschaffung von Lebensmitteln durch die NÖ Landeskliniken-Holding ein neues Konzept erarbeitet, das eine einheitliche Beschaffung des Lebensmittelbedarfs sämtlicher NÖ Landeskliniken vorsieht und auch die Möglichkeiten der regionalen Wirtschaft berücksichtigt. Die wesentlichen Warengruppen wurden neu vergeben. Bei der Vergabe der lokal durch das Landesklinikum Thermenregion Baden beschafften Waren wurden vergaberechtliche Ungenauigkeiten festgestellt. Der NÖ Landesrechnungshof hat daher empfohlen, die mit der Vergabe betrauten Mitarbeiter der einzelnen Landeskliniken entsprechend zu schulen.
Zur Mengenoptimierung wurden Mängel in der Lagerhaltung behoben und die Organisation der Essensanforderungen verbessert. Eine IT-gestützte Rezepturengestaltung war in Vorbereitung.
Die Anregung des NÖ Landesrechnungshofes, das Rechnungswesen so zu gestalten, das in jenen Fällen, in denen eine Landesklinik an mehreren Standorten geführt wird, für jeden Standort klar zuordenbare Betriebsergebnisse vorliegen, war in Umsetzung.
Nicht umgesetzt wurde die Sanierung der Garderoben und Sanitäranlagen für das Küchenpersonal.
Die NÖ Landesregierung hat zugesagt, die Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes umzusetzen.
Der NÖ Landesrechnungshof hat die Budgetentwicklung in den Landeskliniken der Versorgungsregion Mostviertel mit den Krankenanstalten Amstetten, Amstetten-Mauer, Melk, Scheibbs und Waidhofen/Ybbs geprüft. Neben der Entwicklung der Aufwendungen und Erträge wurden auch Bereiche der Organisation in die Prüfung miteinbezogen und die Investitionen in den Ausbau der Kliniken dargestellt.
Die Aufwendungen zeigen im geprüften Zeitraum einen steten Aufwärtstrend, der vor allem durch den starken Anstieg des Personalaufwandes aufgrund von Änderungen im NÖ Spitalsärztegesetz 1992 und auf die Mehrkosten durch die Besoldungsreform zurückzuführen ist. Die Erhöhungen im Bereich der Anlagen sind im Wesentlichen mit der Anschaffung von medizinischen Geräten sowie von zusätzlich notwendiger EDV-Ausstattung begründet. Im Sachaufwand finden die Kostensteigerungen (wie zB bei Lebensmitteln und Energie), der Mehrverbrauch sowie die Ausgaben für die gemeinschaftlichen Holdingprojekte ihren Niederschlag.
Die Erträge zeigen aufgrund von steigendem Patientenaufkommen und einer daraus resultierenden höheren LDF-Punkteanzahl zwar eine positive Tendenz, steigen jedoch nicht im selben Ausmaß wie die Aufwendungen, was sich auch entsprechend auf den Deckungsgrad auswirkt. Es wird daher vom Management erwartet, dass entsprechende Maßnahmen gesetzt werden, um der Ausgabendynamik nachhaltig und konsequent entgegenzuwirken bzw. diese einzudämmen.
Der für die Landeskliniken der Versorgungsregion Mostviertel relevante Ausbauplan sieht ein Investitionsvolumen von rund € 241 Mio vor, das großteils über Sonderfinanzierungsmodelle abgewickelt wird. Diese Sonderfinanzierungen ermöglichen eine rasche Umsetzung der Investitionen, ohne das Budget sofort in vollem Ausmaß zu belasten und verschieben den Großteil der Belastungen in die Zukunft. Dabei ist jedoch zu beachten, dass in den Folgejahren neben den Abgängen aus dem laufenden Betrieb der Klinken auch die Annuitäten für die Investitionen zu einer weiteren Belastung des Landesbudgets führen. Es ist daher auf eine Balance zwischen Investitionsbedarf und zukünftigen Budgetbelastungen besonderes Augenmerk zu legen.
Im Bereich der Organisation wird abermals auf das Fehlen von aktuellen Stellenbeschreibungen, Systemisierungsbescheiden und Anstaltsordnungen hingewiesen. Ebenso werden die Durchführung von periodischen Mitarbeitergesprächen und die Implementierung eines durchgängigen Controllings empfohlen.
Für die Vergabe von Fremdleistungen im Bereich des Facility Managements sind in Hinkunft die vergabegesetzlichen Bestimmungen zu beachten.
Im Zuge der Datenerhebung wurden für gleiche Parameter in diversen Unterlagen zum Teil gravierende Abweichungen der Werte gegenüber den vor Ort erhobenen festgestellt. Der NÖ Landesrechnungshof fordert daher eine rasche Vereinheitlichung des Datenmaterials und den Aufbau eines entsprechenden Kontrollsystems, um künftig die Datenrichtigkeit und Vergleichbarkeit der ermittelten Kennzahlen zu gewährleisten.
Im Zuge einer zusammenfassenden Übersicht der Kennzahlen der Landeskliniken der Versorgungsregion Mostviertel wird festgestellt, dass die Kliniken nicht zur Gänze untereinander vergleichbar sind. Bei der Beurteilung sind die unterschiedlichen Versorgungungsstrukuren und hausinternen Organisationen sowie klinikspezifische budgetäre Maßnahmen entsprechend zu berücksichtigen.
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme im Wesentlichen zugesagt, den Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes Rechnung zu tragen.
Entsprechend den Bestimmungen des NÖ Jugendgesetzes ist beim Amt der NÖ Landesregierung zur Beratung und Betreuung der jungen Menschen in NÖ ein Landesjugendreferat eingerichtet. Das Landesjugendreferat ist organisatorisch der Abteilung Allgemeine Förderung (F3) zugeordnet und steht unter der Leitung des Landesjugendreferenten, dessen Gehaltskosten vom Bund getragen werden. Sachlich besteht beim Landesjugendreferat eine Aufteilung in die Bereiche „Außerschulische Jugenderziehung“ und „Jugendförderung“.
Der größte Teil der vom Landesjugendreferat getätigten Ausgaben wird für nicht rückzahlbare Förderungen an physische und juristische Personen verwendet. Die Förderungsvergabe erfolgt auf der Basis von Förderungsrichtlinien. Die für die Bereiche „Außerschulische Jugenderziehung“ und „Jugendförderung“ vorhandenen Richtlinien entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand, sind teilweise unklar und daher zu überarbeiten und aufeinander abzustimmen.
Die Abwicklung von Förderungen wurde insgesamt als verbesserungswürdig eingestuft. Neben der Einhaltung aller für die Vergabe der Förderungen relevanten Richtlinien wurden sowohl eine intensivere Kontrolle der Verwendung der Mittel als auch eine lückenlose Dokumentation der Förderungsfälle gefordert, da dies nicht bei allen stichprobenartig ausgewählten geprüften Fällen gegeben war. Weiters sind in Hinkunft Beträge, die den Förderbedarf übersteigen, rückzufordern und insgesamt alle Förderungsfälle unter Gleichbehandlung aller Förderungswerber rascher abzuwickeln.
Nahezu die Hälfte der gesamten verfügbaren Förderungsmittel erhält jährlich der Verein Jugendinfo. Da der Verein jährlich gefördert wird und seine von ihm wahrgenommenen Aufgaben in enger Kooperation mit dem Landesjugendreferat durchführt, wurde zur klaren Definition der beiderseitigen Rechte und Pflichten der Abschluss eines Förderungsvertrages bzw. von Vereinbarungen verlangt. Darin sind Förderungsziele zu definieren, die Modalitäten der Förderung festzulegen und der Verein zur Einhaltung von Fristen und Beachtung einer wirtschaftlichen Handlungsweise zu verpflichten. Im organisatorischen Bereich wurde angeregt, eine klare räumliche und funktionelle Trennung zwischen den Mitarbeitern des Landesjugendreferats und jenen des Vereins Jugendinfo herbeizuführen. Weiters ist der Betrieb der „Jugendinfo Süd“ in Warth, für den derzeit keine rechtliche Basis besteht, abzuklären.
Die nach der NÖ Landesverfassung zur Vertretung der Jugend berufenen Gremien NÖ Jugendrat, NÖ Jugendkommission und NÖ Jugendforum üben derzeit keine nennenswerten Aktivitäten aus. In diesem Zusammenhang wurden ergänzende gesetzliche Regelungen und zusätzliche Bestimmungen zur Reaktivierung und Abklärung der Aufgaben empfohlen.
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Empfehlungen und Anregungen des NÖ Landesrechnungshofs Rechnung zu tragen.
Die Niederösterreichische Schneebergbahn GmbH ist eine Gesellschaft des privaten Rechts, deren Stammkapital von den Gesellschaftern Österreichische Bundesbahnen und Niederösterreichische Verkehrsorganisationsgesellschaft m.b.H. zu je 50 % übernommen wurde. Sie wurde im Jahr 1996 mit dem Ziel, die in den Jahren 1895 bis 1897 errichtete und von der Einstellung bedrohte Zahnradbahn auf den Schneeberg weiterzuführen, gegründet. Grundlage für die Weiterführung der Zahnradbahn bildete ein Gutachten, das einen Weiterbestand und eine kostendeckende Führung der Zahnradbahn unter bestimmten Voraussetzungen aufzeigte. Insbesondere wurden die Ausgliederung der Zahnradbahn aus den Österreichischen Bundesbahnen verbunden mit dem Ankauf neuer Fahrzeuge und Rationalisierungsmaßnahmen im Personalbereich empfohlen.
Im Zuge der Ausgliederung von den Österreichischen Bundesbahnen war der Abschluss zahlreicher Verträge hinsichtlich der Übernahme des Betriebsvermögens durch die Niederösterreichische Schneebergbahn GmbH notwendig. Im Vertrag über Lieferungen und Leistungen der Österreichischen Bundesbahnen für die Niederösterreichische Schneebergbahn GmbH verpflichteten sich die Österreichischen Bundesbahnen, Dienst- und Sachleistungen, insbesondere die Bereitstellung und Erhaltung der Eisenbahninfrastruktur, zu Selbstkosten anzubieten. Das mobile Sachanlagevermögen wurde durch den Abschluss eines Kaufvertrages erworben. Die unbeweglichen Sachanlagen wurden auf die Dauer von 99 Jahren gepachtet.
Zum Zeitpunkt der Übernahme des Betriebes der Schneebergbahn deckte die Gesellschaft ihren Personalbedarf hauptsächlich durch das aktive eisenbahnspezifische Betriebspersonals der Österreichischen Bundesbahnen. Bis zum Prüfungszeitpunkt verringerte sich die Anzahl des übernommenen Personals von 56 Personen im Jahr 1997 auf acht Personen im Jahr 2007. Im selben Zeitraum stieg die Anzahl der direkt bei der Niederösterreichischen Schneebergbahn GmbH angestellten Mitarbeiter nur auf insgesamt sechs Personen. Aus dieser Personalentwicklung ergab sich – trotz der jährlichen Erhöhungen der Löhne und Gehälter – eine Reduktion der Personalkosten um ca. 52 %. Der NÖ Landesrechnungshof hat diese Entwicklung im Bereich des Personalmanagements positiv beurteilt. Dadurch konnte – verbunden mit einem Anstieg der Umsatzerlöse – im Geschäftsjahr 2006 erstmalig seit Bestehen der Gesellschaft ein Jahresüberschuss erwirtschaftet werden.
Im Jahr 1999 wurden – wie im Gutachten vorgeschlagen – neue Triebzüge (Salamander) als Ersatz für die übernommenen Dampfzüge angeschafft. Diese – bestehend aus Antriebseinheit, Zwischenwagen und Steuerwagen – sind so ausgeführt, dass sie auch mit den alten Wagons der Schneebergbahn koppelbar sind. Die Triebzüge wurden als Prototyp entwickelt und wiesen anfänglich gravierende technische Mängel auf. Nachdem vom Herstellerkonsortium keine zufrieden stellende Lösung für die Behebung der Mängel gefunden werden konnte, wurde ein Unternehmer für Automatisierungstechnik mit den Reparaturen und den technischen Nachrüstungen beauftragt. Nach Auskunft der Geschäftsführung hat die Einholung von diesbezüglichen Anboten zu keinem wirtschaftlich vertretbaren Ergebnis geführt. Die durchgeführten Direktvergaben entsprachen auch unter Berücksichtigung der Eigenheit der Leistungen und der besonderen Umstände unter denen sie zu erbringen waren, nicht dem Bundesvergabegesetz. Der Landesrechnungshof wies auf die Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmung für Sektorenauftraggeber, insbesondere über die Arten und die Wahl der Vergabeverfahren zur Gewährung eines freien und lauteren Wettbewerbes, hin.
In Anbetracht der beträchtlichen Höhe der von den Gesellschaftern zur Verfügung gestellten Nachschüsse wären die Jahresabschlüsse einer freiwilligen Abschlussprüfung zu unterziehen. Bei der durchgeführten stichprobenweisen Kontrolle der Buchungsbelege empfahl der NÖ Landesrechnungshof, auf sämtlichen Rechnungsbelegen die Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit zu dokumentieren sowie die Belege zu kontieren und mit Vermerken des Zweckes der verrechneten Leistungen zu versehen. Darüber hinaus wurden die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips bei der Kassenführung und eine regelmäßige Überprüfung der Kassengebarung empfohlen.
Die Niederösterreichische Schneebergbahn GmbH und die NÖ Verkehrsorganisationsgesellschaft m.b.H. haben zu den Ergebnissen Stellung genommen und zugesagt, die Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes umzusetzen.
Der NÖ Landesrechnungshof hat das Projekt „Parallelrechenzentrum“ überprüft. Geprüft wurde der gesamte Projektablauf von 2002 bis 2006 (Planung, Errichtung und Inbetriebnahme), insbesondere die grundsätzlichen Entscheidungsfindungen und die Vergabeverfahren.
Durch das Parallelrechenzentrum soll ein unterbrechungsfreier Betrieb der zentralen IT-Funktionen als Voraussetzung für eine funktionierende Verwaltung gewährleistet sein. Wesentlicher Anlass für die Überlegungen zu einem Parallelrechenzentrum waren die katastrophalen Hochwässer des Jahres 2002. Der Landesrechnungshof schloss sich diesen Überlegungen grundsätzlich an, bemängelte jedoch, dass nicht alle Möglichkeiten in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht geprüft und entsprechend dokumentiert wurden.
Da bei einer Überflutung des NÖ Landhauses die komplette technische Infrastruktur lahmgelegt wäre, wurde angeregt, für den Traisenfluss Prognose- und Abflussmodelle zu erarbeiten und falls erforderlich entsprechende Katastrophenpläne zu erstellen.
In den Vergabeverfahren waren die Ausschreibungsunterlagen zum Teil mangel- bzw. fehlerhaft. Sie enthielten zB unkalkulierbare Bestimmungen und Risiken sowie vergaberechtlich nicht zulässige Vorgaben. Die Unterlagen boten den Bietern einen Interpretationsspielraum, der die Vergleichbarkeit der Angebote beeinträchtigte. Die Bewertung der Zuschlagskriterien war nachvollziehbar, jedoch aufgrund von komplizierten Berechnungsmethoden und vielen Untergliederungen nicht nachprüfbar. Teilweise wurde der Bewertungsmodus unzulässigerweise abgeändert. Insgesamt waren die Verfahren, vor allem die Angebotsprüfung, nicht zweckmäßig dokumentiert.
Wesentliche Elemente eines Projektmanagements waren in den Anfangsphasen des Projekts nicht erkennbar, insbesondere fehlten Zeit-, Ressourcen- und Budgetplanung. Eine ordnungsgemäße Projektabwicklung hätte zu Einsparungen führen können. Für die Endphase des Projekts „Parallelrechenzentrum“ bestand eine definierte und in einem Projekthandbuch dokumentierte Projektorganisation.
Eine projektbezogene Kostenverfolgung war nicht erkennbar bzw. möglich und die Gesamtkosten konnten nicht zweifelsfrei festgestellt werden.
Die NÖ Landesregierung sagte lediglich zu einigen Anregungen des NÖ Landesrechnungshofs eine konkrete Umsetzung zu. Zu wesentlichen Empfehlungen bzw. Kritikpunkten des NÖ Landesrechnungshofs wurden massive Einwendungen erhoben und die Wertungen des NÖ Landesrechnungshofs teilweise als unrichtig dargestellt. Der NÖ Landesrechungshof sieht jedoch keine Veranlassung, von seiner Kritik abzuweichen, da die Ausführungen der NÖ Landesregierung inhaltlich wenig aussagekräftig bzw. nicht nachvollziehbar waren.
Mit 1. Jänner 2005 wurde die Rechtsträgerschaft der Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege Amstetten von der Stadtgemeinde Amstetten an das Land NÖ übertragen. Organisatorisch ist die Schule als Abteilung der kaufmännischen Direktion des Landesklinikum Mostviertel Amstetten in die NÖ Landeskliniken-Holding eingegliedert. Eine formale Festlegung der Aufbauorganisation durch ein Organigramm und Stellenbeschreibungen liegt nicht vor.
Die Eingliederung der Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege in die NÖ Landeskliniken-Holding erfolgt derzeit nicht einheitlich, dennoch ist zu erkennen, dass die NÖ Landeskliniken-Holding hinsichtlich Qualitätsmanagement, Lehrerausbildung und Standardisierung von Prozessen eine Reihe wirksamer Maßnahmen zur Steigerung der Ausbildungsqualität in den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen setzt.
Seit 1. Jänner 2008 befinden sich alle Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege unter der Rechtsträgerschaft des Landes NÖ. Aus diesem Grund sollte die Finanzierung der Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege in NÖ generell überdacht und neu geregelt werden. Darüber hinaus erscheint eine Vereinheitlichung der monatlichen Taschengeldbeträge für die Schüler angebracht.
Die Aufsicht und Kontrolle über Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege wird von zwei Abteilungen des Amtes wahrgenommen. Die Bündelung dieser Aufgaben in einer Abteilung wäre aus Sicht des NÖ Landesrechnungshofes zweckmäßiger.
Die theoretische und praktische Umsetzung der Ausbildungsangebote in Amstetten entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Positiv hervorzuheben ist die deutliche Reduktion der Krankenstandstage bei den Lehrern und die im Vergleich zum Gesamtdurchschnitt aller allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflegeschulen in NÖ niedrige Ausfallsquote. Verbesserungsbedarf gibt es hinsichtlich der zeitgerechten Bereitstellung des Stundenplanes für die Schüler.
Eigentümerin des Schulgebäudes ist die Stadtgemeinde Amstetten. Die angemieteten Räumlichkeiten weisen jedoch strukturelle, funktionale und sicherheitstechnische Mängel auf, sodass anzuraten ist, den Betrieb der Schule mittelfristig in ein zweckmäßigeres Objekt zu verlegen. Die festgestellten Mängel im Bereich des Brandschutzes bedürfen einer sofortigen Behebung. Für zukünftige Um- und Neubauten, aber auch für eine sachlich begründete Aufsicht durch die Behörde, wird die Erarbeitung eines Mindestraum- und Funktionsprogramms für Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege empfohlen.
Die NÖ Landesregierung hat zugesagt, die Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes umzusetzen.
Die NÖ Landesberufsschule Waldegg ist eine lehrgangsmäßig geführte Landesberufsschule für Tourismus mit einem angeschlossenen Schülerheim, wobei die wirtschaftliche Führung und Verwaltung des Schülerheimes den Fachgruppen Gastronomie und Hotelerie der Wirtschaftskammer NÖ obliegt.
Die NÖ Landesberufsschule Waldegg besteht aus insgesamt fünf baulich miteinander verbundenen Trakten. Ein besonderes Spezifikum der NÖ Landesberufsschule Waldegg ist die strukurelle Vermischung zwischen Schul- und Schülerheimbereichen, die sich als nicht zweckmäßig erweist. Aus diesem Grund und wegen des mangelhaften Bauzustandes einiger Trakte wurde ein Zielplan für den Endausbau der NÖ Landesberufsschule Waldegg erstellt. Mit der Verwirklichung der ersten Etappe des Endausbaues, die eine Trennung des Schul- und Schülerheimbereiches vorsieht, wurde bereits begonnen.
Im letzten Schuljahr war eine deutliche Steigerung der Schülerzahlen festzustellen, was im Wesentlichen auf diverse Lehrlingsförderungsaktionen zurückzuführen ist. Auf dem Gebiet der Weiter- und Erwachsenenbildung erachtet es der NÖ Landesrechnungshof für sinnvoll, das fachliche Know-how und die Infrastruktur der NÖ Landesberufsschulen im Rahmen ihrer freien Kapazitäten und in Zusammenarbeit mit den bestehenden Erwachsenenbildungseinrichtungen vermehrt zu nutzen.
Aufgrund der etappenweisen Verminderung der Klassenschülerhöchstzahlen auf 25 Schüler ist ein vermehrter Bedarf an Lehrpersonal gegeben. Demgegenüber lässt die demographische Entwicklung einen Rückgang der Schülerzahlen erwarten. Diese Umstände sind bei der Planung des Lehrpersonals in den einzelnen NÖ Landesberufsschulen zu berücksichtigen.
Die im Bereich des Zahlungsverkehrs vorgefundenen zusätzlichen Barkassen und Girokonten sind mit sofortiger Wirkung aufzulösen. In Zukunft müssen sämtliche Transaktionen, die die Schulgebarung betreffen, in der Buchhaltung des Landes NÖ dargestellt werden. Der Gewerbliche Berufsschulrat hat bei seinen regelmäßigen Überprüfungen in den NÖ Landesberufsschulen besonders auf den Zahlungsverkehr und die vollständige Darstellung der Gebarung in der Buchhaltung zu achten.
Die Vorgangsweise, notwendige Dienstfahrten mit privaten Fahrzeugen durchzuführen, wird aus wirtschaftlicher Sicht für sinnvoll erachtet.
Diese Dienstfahrten sind jedoch als solche zu deklarieren sowie rechtlich abzusichern und die Kosten den Bediensteten entsprechend abzugelten.
In der NÖ Landesberufsschule Waldegg wird die Gebäudereinigung teilweise von einer Reinigungsfirma durchgeführt. Die Vergabe dieser Reinigungsarbeiten entsprach jedoch nicht den vergaberechtlichen Bestimmungen. Die Ausschreibung der Fremdreinigung ist in Hinkunft nach vergaberechtlichen Kriterien durchzuführen.
Im Bereich des Brandschutzes sind teilweise vorgeschriebene Revisionen, laufende Wartungsarbeiten bzw. Überprüfungen entsprechend den einschlägigen Vorschriften nachzuholen. Auch die Verwendung eines standardisierten Brandschutzbuches sowie die Installierung eines einheitlichen Alarmsystems werden empfohlen.
Bezüglich des Bedienstetenschutzes wurde ein Großteil der Mängel, die im Jahr 2005 von der Bedienstetenschutz-Kommission und im Jahr 2006 bei der Evaluierungsüberprüfung von einem externen Institut festgestellt wurden, bereits behoben. Die noch vorhandenen Mängel sind, soweit sie im unmittelbaren Zusammenhang mit der Sicherheit von Personen stehen, so rasch als möglich zu beheben.
Weiters wurde empfohlen,
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes Rechnung zu tragen.
Der NÖ Landesrechnungshof hat die „Amtsdruckerei und Buchbinderei“ geprüft. Die Amtsdruckerei und die Buchbinderei werden beim Amt der NÖ Landesregierung als „betriebsähnliche Einrichtung“ geführt und sind der Abteilung Gebäudeverwaltung zugeordnet.
Im organisatorischen Bereich wird für die Amtsdruckerei und die Buchbinderei empfohlen, die Organisationsgrundlagen zu überarbeiten, das periodische Mitarbeitergespräch konsequent anzuwenden und die beiden Organisationseinheiten unter einer einheitlichen Leitung zusammen zu führen.
Zu den Räumlichkeiten wird gefordert, im Sinne der geltenden Brandschutzordnung unzulässige Lagerungen und Installationen zu entfernen. Weiters sollen die bei einer Überprüfung des Bedienstetenschutzes aufgezeigten Mängel sowohl im Zusammenhang mit den Räumen und dem Inventar als auch in Hinblick auf das Personal (vor allem betreffend die Lärmsituation) überprüft bzw. beseitigt werden.
Die der Amtsdruckerei und Buchbinderei übertragenen Aufgaben werden bei einer hohen Auslastung rasch und qualitativ hochwertig mit in der Regel moderner Technik erfüllt. Dies sollte von möglichst vielen Dienststellen im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten genutzt und gleichzeitig aber die Amtsdruckerei von eventuell nicht mehr zeitgemäßen Aufgaben entlastet werden.
Für den Finanzbereich wird gefordert, die Budgetgrundsätze und die Vorgaben der Voranschläge des Landes NÖ verstärkt zu beachten, Bedarfs- und Investitionsplanungen anzustellen sowie eine durchgängige Kostenverrechnung anzustreben. Weiters ist das Rechnungswesen so zu gestalten, dass klare Grundlagen für weiterführende Kalkulationen gegeben sind, und ein aussagekräftiges Controllingsystem ist aufzubauen.
Hervorzuheben ist, dass es bei der Amtsdruckerei und Buchbinderei trotz höherer Anforderungen und vermehrter Aufgaben gelungen ist, den Personalstand um etwa ein Viertel zu senken.
In Teilbereichen der Amtsdruckerei wird kritisiert, dass Beschaffungsvorgänge nicht zur Gänze entsprechend den einschlägigen Vergabevorschriften abgewickelt wurden.
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zu den meisten Empfehlungen zugesagt, diese umzusetzen. Zu jenen Empfehlungen, bei denen die NÖ Landesregierung keine vollständige Umsetzung zusagte, gab der NÖ Landesrechnungshof eine ergänzende Stellungnahme ab.