Zusammenfassung

Die NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH bestand seit 12. Juli 2011 (Errichtungserklärung) als Anlaufstelle und Drehscheibe für Bevölkerung, Betriebe und Gemeinden in den Bereichen Energie, Klima, Umwelt, Natur, Mobilität und Kulinarik. Die Gesellschaft stand im Alleineigentum des Landes NÖ und finanzierte sich im Wesentlichen aus Gesellschafterzuschüssen, Förderungen, Erlösen aus Projekten und sonstigen Erlösen.
Im Jahr 2021 beschäftigte die NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH im Durchschnitt 102 Personen.

388 Zahlungen für Inserate und Werbung

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 leistete die NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH 388 Zahlungen von insgesamt 1.319.328,75 Euro für Inserate und Werbung in 46 verschiedenen Print-, Online- und Rundfunkmedien. Die überprüften Ausgaben standen im Einklang mit dem Unternehmensgegenstand, den Projekten und dem Kommunikationskonzept der NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH. Die Zahlungen stimmten mit den jeweiligen Angeboten und den Aufträgen überein.

Keine Ausgaben für Förderungen und Spenden

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 verzeichnete die NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH keine Ausgaben für Förderungen und Spenden.

Zwei Sponsoringvereinbarungen

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 schloss die NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH zwei Sponsoringvereinbarungen. Eine im Jahr 2017 für eine Messe einer Kulturvereinigung für nachhaltige, regionale, biologische und fair gehandelte Produkte in Korneuburg sowie eine weitere im Jahr 2019 für eine Sportveranstaltung zur Förderung von nachhaltigen klimaschonenden Gebäuden in Österreich. Die Ausgaben betrugen insgesamt 4.400,00 Euro.
Die Sponsoringvereinbarungen standen im Einklang mit dem Unternehmensgegenstand und der Kommunikationsstrategie der NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH.

1.250 Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 gab die NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH insgesamt 2.425.990,49 Euro für 1.250 Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen aus. Davon entfielen 1.117.450,98 Euro oder 46,1 Prozent auf Beratungen, Grafikleistungen, Gutachten und Analysen, 761.552,36 Euro oder 31,4 Prozent auf Veranstaltungen, Repräsentationen, Ausstellungen und Messen und die restlichen 546.987,15 Euro oder 22,5 Prozent auf sonstige Dienstleistungen wie Drucke und Kopien, Ausarbeitung von Foto- und Filmmaterial, Werbemittel und Transporte durch Dritte.
Die überprüften Dienstleistungen standen im Einklang mit dem Unternehmensgegenstand und dem Kommunikationskonzept der NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH.

Eine Kooperationsvereinbarung

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 bestand eine Kooperationsvereinbarung über 4.788,00 Euro für eine Messe zum Thema „Energie“, bei der die NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH Personal zur Energieberatung bereitstellte und Standflächen anmietete.
Die Kooperationsvereinbarung stand im Einklang mit dem Unternehmensgegenstand und dem Kommunikationskonzept der NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH.

16 Vereinsmitgliedschaften

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 unterhielt die NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH Mitgliedschaften in 16 Vereinen. Dafür fielen insgesamt 84.345,50 Euro an.
Die Mitgliedschaften dienten der Vernetzung im Bereich erneuerbare Energien, energieeffiziente Gemeinden, Mobilität sowie der Organisations- und Personalentwicklung. Sie standen im Einklang mit dem Unternehmensgegenstand und der Kommunikationsstrategie der NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH.
Die NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH sagte in ihrer Stellungnahme vom 20. April 2023 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.

Zusammenfassung

Die NÖ.Regional.GmbH bestand seit 10. Dezember 2014 (Firmenbucheintragung) als Anlaufstelle für Gemeinden und Vereine zu Fragen der Regional- und Kommunalentwicklung, als Bindeglied zum Amt der NÖ Landesregierung sowie als Prozessbegleiter, Berater und Moderator.
Im Jahr 2021 erhielt die Gesellschaft 3,6 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt bei einem Gesamtaufwand von 5,3 Millionen Euro, davon 4,2 Millionen Euro für Personal. Die Gesellschaft finanziert sich somit zu 67,9 Prozent aus Landesmitteln. Die Aufwendungen für Inserate und Werbung, Förderungen, Spenden, Sponsoring, Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen, Kooperationen und Mitgliedschaften bei Vereinen betrugen in diesem Jahr 425.677,81 Euro.

109 Zahlungen für Inserate und Werbung

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 schaltete die NÖ.Regional.GmbH 109 Inserate und Werbung um insgesamt 64.704,47 Euro in 17 Printmedien, in drei Onlinemedien und einem Rundfunkmedium.
Auftragswert und Zahlung der fünf überprüften Stichproben stimmten überein. Nachweise über die Ausstrahlung und die Schaltungen lagen vor. Diese standen im Einklang mit dem Unternehmensgegenstand der Gesellschaft. Ein Kommunikationskonzept bestand nicht.

Keine Förderungen, Spenden, Kooperationen und Mitgliedschaften bei Vereinen

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 vergab die NÖ.Regional.GmbH keine Förderungen, gewährte keine Spenden, schloss keine Kooperationen ab und unterhielt keine Mitgliedschaften in Vereinen.

104 Zahlungen für Sponsoring

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 wendete die NÖ.Regional.GmbH insgesamt 43.493,33 Euro für Sponsoring für 102 Mobilitätsprojekte von Gemeinden (Schnuppertickets, Mitfahrbankerl) auf. Sponsoring-Vereinbarungen lagen dazu nicht vor. Die unterstützten Projekte standen im Einklang mit dem Unternehmensgegenstand der Gesellschaft. Auftragswert und Zahlung der zehn überprüften Stichproben stimmten überein. Nachweise für Gegenleistungen lagen vor.

Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 beanspruchte die NÖ.Regional.GmbH Dienstleistungen um insgesamt 3.202.587,40 Euro. Davon entfielen 1,1 Millionen Euro oder 34,4 Prozent auf die Veranstaltungsreihe „Digitour Breitband“.
Die Dienstleistungen fielen für landeseigene sowie für kofinanzierte Projekte wie zum Beispiel aus dem Programm INTERREG V A Österreich-Tschechische Republik an, welche die Gesellschaft insbesondere im Auftrag der Abteilungen Wirtschaft, Tourismus und Technologie WST3 sowie Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten RU7 abwickelte. Die Direktvergaben ohne vorherige Bekanntmachung waren zulässig. Die Bezeichnung als beschränkte Ausschreibung entsprach jedoch nicht dem Bundesvergabegesetz 2018.
Die Projekte standen im Einklang mit dem Unternehmensgegenstand. Auftragswert und Zahlung der elf überprüften Stichproben stimmten überein.
Die Dokumentation der kofinanzierten Projekte enthielt Projektaufträge und Vorgaben mit messbaren Kennzahlen, Soll-Ist-Vergleiche, Begründungen für Abweichungen und Abschlussberichte. Projektaufträge mit messbaren Vorgaben und Abschlussberichte über die Zielerreichung wären auch für landeseigene Projekte zweckmäßig.

Die NÖ.Regional.GmbH sagte in ihrer Stellungnahme vom 23. April 2023 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.
Die NÖ Landesregierung verwies in ihrem Schreiben vom 6. Juni 2023 auf die für die Umsetzung der Empfehlungen zuständige NÖ.Regional.GmbH und gab darüber hinaus keine eigene Stellungnahme ab.

In der Sitzung des Rechnungshof-Ausschusses, am 19. Oktober 2023 stehen folgende Berichte des Landesrechnungshofs auf der Tagesordnung:

  • Bericht 3/2023 vom 25. April 2023 betreffend Wahrnehmungen zu Mitteilungen aus der Bevölkerung über Freiwillige Feuerwehren
  • Bericht 4/2023 vom 26. April 2023 betreffend Errichtung der NÖ Landesgesundheitsagentur
  • Bericht 5/2023 vom 1. August 2023 betreffend Organisation der NÖ Straßenbauabteilungen
  • Bericht 6/2023 vom 7. September 2023 betreffend Blutmanagement in den NÖ Landes- und Universitätskliniken, Nachkontrolle
  • Bericht 7/2023 vom 15. September 2023 betreffend Gebarung des Landes NÖ in Bezug auf Fahrprüfungen, Nachkontrolle

Unterdessen wird an der Umsetzung des Prüfauftrags vom 22. Juni 2023 betreffend die Tarifgestaltung (Strom, Gas, Fernwärme) der EVN AG sowie des Ersuchens um Erstellung eines Gutachtens über die Grundstücksan- und -verkäufe der Marktgemeinde Grafenwörth in den Jahren 2008 bis 2023 gearbeitet.

Stand der am 28. April 2022 beauftragen Sonderprüfungen von Unternehmungen und Rechtsträgern betreffend Rechtsgeschäfte mit Zahlungsflüssen an juristische und natürliche Personen im Zusammenhang mit Inseraten und Werbung, Förderungen, Spenden, Sponsorings, Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen, Kooperationen und Mitgliedschaften in Vereinen im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022.


Die Berichte über die Sonderprüfungen der NÖ Familienland GmbH (Bericht 9/2022), der Radland GmbH (Bericht 10/2022) und der NÖ Landesgesundheitsagentur (Bericht 11/2022) wurden am 15. Dezember 2022 im Rechnungshof-Ausschuss und in der Sitzung des NÖ Landtags behandelt und mit Mehrheit zur Kenntnis genommen. Der Bericht 2/2023 über die EVN AG sowie deren Tochtergesellschaften, Prüfauftrag wurde am 23. März 2023 vorgelegt und am 27. April 2023 dem Rechnungshof-Ausschuss zugewiesen. Die Berichte über die Sonderprüfungen der

  • NÖ.Regional.GmbH, Prüfauftrag (Bericht 8/2023)
  • NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH, Prüfauftrag (Bericht 9/2023)
  • Natur im Garten GmbH, die Natur im Garten Service GmbH und DIE GARTEN TULLN GmbH, Prüfauftrag (Bericht 10 /2023)
  • ecoplus.Niederösterreichs Wirtschaftsagentur GmbH, Prüfauftrag (Bericht 11/223)
  • Niederösterreichische Verkehrsorganisationsges.m.b.H., Prüfauftrag (Bericht 12/2023)
  • HYPO NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG, Prüfauftrag (Bericht 13/2023)

werden im Oktober 2023 gedruckt und sodann dem Landtag vorgelegt.


Der ergänzende Prüfauftrag vom 18. Jänner 2023, Ltg.-2455/A-2/92-2023, verlangt, Print-, Online- und Rundfunkmedien sowie juristische und natürliche Personen, die Förderungen und Spenden erhielten beziehungsweise Vereinbarungen über Sponsoring, Kooperationen sowie Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen abschlossen, im Bericht namentlich zu nennen. Zudem sollten die Inhalte, die Höhe der Auftragswerte beziehungsweise der Kosten für die einzelnen Inserate und Werbungen, die Höhe und die Zwecke der jeweiligen Förderungen und Spenden, die Höhe der jeweiligen Auftragswerte der Sponsoringvereinbarungen, die Inhalte und die jeweiligen Kosten der Kooperationsvereinbarungen sowie die jeweiligen Leistungen, Maßnahmen und Auftragswerte der Vereinbarungen über Dienstleistungen angegeben werden. Einen derartigen Bericht sieht die NÖ Landesverfassung 1979 (NÖ LV 1979) jedoch nicht vor.

Auch das Grundrecht auf Datenschutz, das juristische Personen und Geschäftsgeheimnisse umfasst, schließt eine namentliche Berichterstattung nach Ansicht des Landesrechnungshofs aus. Er stützt sich dabei auf Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs (ua Sammlungsnummer 17065 – 17209), Lehre (Hengstschläger, Rechnungshofkontrolle, Wien 2000, und Die Geheimhaltungspflichten des Rechnungshofs, Wien 1990) sowie die jahrzehntelange Praxis (Berichte des Rechnungshofs).

So hat der Verfassungsgerichtshof mit Verweis auf die Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20. Mai 2003, Rs C-465/00 unter anderem erkannt, dass die unmittelbar anwendbaren Bestimmungen der Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG der Anwendung jener Bestimmungen entgegenstehe, die eine namentliche Offenlegung der Bezüge und der Beschaffung von Daten zu diesem Zweck ermöglichen.
Dem Rechnungshof (...) stünde es laut Hengstschläger in seiner Untersuchung „Die Geheimhaltungspflichten des Rechnungshofes“ nicht zu, in seine Berichte Daten aufzunehmen, (...), die für die Wirtschaftlichkeitskontrolle entbehrlich sind; (...) da ansonsten über den Umweg der Rechnungshofkontrolle eine Missbrauchsmöglichkeit eröffnet wäre, persönliche und sonstige Daten ohne ersichtlichen Grund und sachliche Notwendigkeit an das Parlament heranzutragen und der Öffentlichkeit preiszugeben. Durch eine solche Weitergabe beziehungsweise Veröffentlichung nicht gebarungs- und damit nicht prüfungsrelevanter Informationen verließe der Rechnungshof den ihm vorgegebenen Kompetenzbereich.

In seinem Bericht, Reihe Bund 2016/21 betreffend die Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH https://www.parlament.gv.at/dokument/XXV/III/321/imfname_572169.pdf hat der Rechnungshof die firmen- und personenbezogenen Fragen wie folgt beantwortet:

23. Welche Firmen und Personen haben Kontrollaufträge erhalten?
Seit 2007 erhielten 23 natürliche und juristische Personen Kontrollaufträge von der AMA Marketing. Diese unterliegen nicht der Kontrolle durch den RH.

24. Gibt es Firmen, Organisationen oder Personen, die seit Beginn der AMA oder der AMA Marketing über einen längeren Zeitrahmen durchgehend mit Kontrollaufträgen bedacht wurden? Welche sind das?
Siehe Ausführungen zur Frage 23.

d) Fragen 30 bis 42 betreffend den „Fall Mikonovic“ und die Firma FormMed HealthCare GmbH
Eine Einzelfallprüfung ist nicht Gegenstand der RH-Prüfung. Der RH führte in diesem Zusammenhang eine Überprüfung der Compliance-Richtlinien in der AMA-Marketing durch. (TZ43 bis 50)

Die Berichte des Landesrechnungshofs brauchen den Vergleich nicht zu scheuen.

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 7/2018 „Gebarung des Landes NÖ in Bezug auf Fahrprüfungen“ (Vorbericht) ergab, dass von 13 Empfehlungen aus diesem Bericht zwölf ganz und eine nicht umgesetzt wurden. Die Abteilung Verkehrsrecht RU6 entsprach den Empfehlungen damit insgesamt zu rund 92 Prozent.
An der Umsetzung der Empfehlungen wirkten auch die Abteilungen Finanzen F1 (Umstellung auf die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015) und Personalangelegenheiten LAD2-A (Vergütungen für Fahrprüfungen) mit.

Verbesserungen und Verbesserungsbedarf

Mit der Umsetzung der Empfehlungen konnten Verbesserungen bei der Sicherheitspolitik für elektronische Anwendungen (Rechnungssystem New Public Management - NPMSYS, Fahrprüferabrechnung, Führerscheinregister) und bei der Verrechnung von Gebührenanteilen sowie Verwaltungsvereinfachungen erreicht werden.
Die gebotenen Änderungen bei der Vergütung von Gutachten über Lehrbefähigungen und der Vorschreibung der damit verbundenen Barauslagen so-wie bei der Eintragung der Prüfungsergebnisse in das Führerscheinregister unterblieben. Daher hob weiterhin die Abteilung Verkehrsrecht RU6 die Gebühren und die Barauslagen der Sachverständigen ein und nicht die verfahrensführende Behörde. Diese trug andererseits die Prüfungsergebnisse in das Führerscheinregister ein, obwohl diese Eintragung der Fahrprüferin
oder dem Fahrprüfer oblag (Ergebnis 12).

Überschüsse aus Gebühren von über 700.000 Euro im Jahr 2022

Für die Fahrprüfungen fielen Gebühren an. Diese wurden im Zeitraum 2016 bis 2022 nicht erhöht oder an die Inflation angepasst. Dennoch ergaben im Jahr 2022 Einzahlungen von 2,97 Millionen Euro und Auszahlungen von 2,27 Millionen Euro einen Überschuss von rund 0,70 Millionen Euro. Die Rücklagen wurden aufgelöst und Überschüsse den Allgemeinen Deckungsmitteln zugeführt (Ergebnis 10).
Der Personaleinsatz für Fahrprüfungen lag um ein Vollzeitäquivalent unter dem des Jahres 2016, weil zumindest zwei Dienstposten ohne Fahrprüferqualifikation nachbesetzt worden waren. Die Anzahl der Fahrprüferinnen und Fahrprüfer im Landesdienst ging um 14 auf 37 zurück. Die Gesamtanzahl der Fahrprüferinnen und Fahrprüfer erhöhte sich um fünf auf 88 und die Anzahl der Fahrschulen um 16 ebenfalls auf 88.

Informationssicherheit ausgebaut und Mängel behoben

Das Programm zur Fahrprüferabrechnung wurde mit Schnittstellen zum Führerscheinregister, zur Fahrprüfereinteilung, zur Personalabrechnung IPA und zum Rechnungswesen ausgestattet (Ergebnis 1). Die Möglichkeit, im System NPMSYS hinterlegte Vorgaben für die Einhebung von Gebühren zu überschreiben, wurde durch ein technisches Überschreibungsverbot unterbunden (Ergebnis 2). Damit konnten Fehlerquellen ausgeschaltet werden.
Die Verrechnung der Aufsichtspersonen der theoretischen Fahrprüfung er-folgte nunmehr einheitlich beim Teilabschnitt 1/05212 (Ergebnis 3).
Die Vorschreibungen und Überweisungen der Gebührenanteile erfolgten nunmehr wie vorgesehen monatlich beziehungsweise halbjährlich und vollständig. Auch eine Nachzahlung an das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie war geleistet worden (Ergebnisse 4, 5, 6 und 7).
Die Mängel bei der Vergütung von Fahrprüferinnen und Fahrprüfern wurden bereinigt. Die nachträgliche Änderung einer Dienstzeitprüfung auf eine Freizeitprüfung war nur noch in Ausnahmefällen zugelassen (Ergebnis 8).
Die externe Beratung für Anhörungen (Hearings) und Seminare wurde, nachdem ein Vergleichsangebot eingeholt worden war, wegen des Alleinstellungsmerkmals neuerlich beauftragt. Die Verrechnung erfolgte beim Teilabschnitt 05212 „Fahrprüfungen“ (Ergebnis 9).
Die Verrechnung von Reisegebühren für Freizeitprüfungen wurde eingestellt. Für Dienstzeitprüfungen konnten Reisezulagen verrechnet werden. In den Jahren 2021 und 2022 fielen Minderausgaben von jährlich rund 30.000,00 Euro an (Ergebnis 11).
Die NÖ Landesregierung teilte in ihrer Stellungnahme vom 29. August 2023 zu der noch offen gebliebenen Empfehlung betreffend die Vergütung von Sachverständigen und den Ersatz der Barauslagen mit, dass seit dem Jahr 2021 kein derartiges Verfahren durchzuführen gewesen wäre und die Umsetzung geprüft werde.

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 4/2018 „Blutmanagement in den NÖ Landes- und Universitätskliniken“ (Vorbericht) ergab, dass von zwölf Empfehlungen aus diesem Bericht neun ganz oder großteils, zwei teilweise und eine nicht umgesetzt wurden. Die NÖ Landesgesundheitsagentur als Rechtsnachfolgerin der NÖ Landeskliniken-Holding und die NÖ Landes- und Universitätskliniken entsprachen den Empfehlungen aus dem Vorbericht damit insgesamt zu 83,3 Prozent.
Die Nachkontrolle umfasste die Jahre 2021 und 2022.

Vereinheitlichung der Vorgangsweise bei der Blutgebarung

Die NÖ Landesgesundheitsagentur plante die zugesagte und teilweise bereits umgesetzte Ausrollung der einheitlichen Blutdepotsoftware mit dem Laborinformationssystem Ende 2026 abzuschließen (Ergebnis 1).
Außerdem vereinheitlichte die NÖ Landeskliniken-Holding die Verbuchung von Blut und Blutprodukten (Ergebnis 2). Die Anweisung zur Vereinheitlichung des Blutmanagements vom 1. September 2019 regelte die Abwicklung und Beschaffung von Blut und Blutprodukten (Ergebnisse 3 und 4) und beschränkte den teuren Bezug von Blutprodukten aus der Blutzentrale Linz auf medizinische Ausnahmefälle.

Höhere Kosten bei weniger Vollblutspenden und Verbrauch

In den Jahren 2017 bis 2021 betrug der durchschnittliche Verbrauch an Erythrozytenkonzentraten rund 27 Einheiten pro 1.000 Einwohner und lag damit um rund neun Prozent unter dem Verbrauch des Jahres 2016 mit 30 Einheiten pro 1.000 Einwohner. Im Jahr 2022 betrug der Verbrauch 48.856 Einheiten, was pro 1.000 Einwohnern einem durchschnittlichen Verbrauch von 28,8 Einheiten entsprach.
Die Eigenversorgung mit Blutprodukten durch die Blutbank des NÖ Universitätsklinikums in Sankt Pölten ging von 37,0 Prozent im Jahr 2016 auf rund 29,0 Prozent im Jahr 2021 zurück.
Im Jahr 2021 lagen die Herstellungskosten für eine Blutkonserve mit rund 182,00 Euro über dem Listenpreis des Österreichischen Roten Kreuzes von rund 160,00 Euro und um rund 33,0 Prozent über den Kosten des Jahres 2016. Im Jahr 2022 betrugen die Herstellungskosten für eine Blutkonserve 179,30 Euro.
Diese Entwicklung war hauptsächlich auf die geringere Anzahl an Vollblutspenden und höheren Kosten für Personal und Fremdleistungen zurückzuführen. Die NÖ Landesgesundheitsagentur war daher weiterhin gefordert, eine wirtschaftliche Eigenversorgung sicherzustellen (Ergebnis 5).
Offen blieb die Empfehlung, getrennte Kostenstellen für Blutdepot und Blutbank im NÖ Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf einzurichten, um die Kosten (Blutspendeeinrichtung, Aufbereitung des Spenderbluts) zuordnen zu können, weil sich der Betrieb nunmehr vorrangig auf eine Blutspendeeinrichtung konzentrierte (Ergebnis 6).

Verbesserungen im Qualitätsmanagement

Der Qualitätsstandard Patient Blood Management war nun in allen NÖ Landes- und Universitätskliniken verpflichtend anzuwenden (Ergebnis 7).
Die Verabreichung von Blut und Blutprodukten wurde patientenbezogen erfasst, jedoch ohne automatische Verknüpfung mit der Leistungsdokumentation (Ergebnis 8).
Die Verwurfrate ging in den Jahren 2016 auf 2021 insgesamt leicht zurück, um 0,6 Prozentpunkte bei den Erythrozyten- beziehungsweise 2,1 Prozentpunkte bei den Thrombozytenkonzentraten. Im Jahr 2022 wurden 2.576 Erythrozytenkonzentrate und 85 Thrombozytenkonzentrate verworfen, was einer Reduktion der Verwurfrate von 0,2 und 1,6 Prozentpunkten gegenüber dem Jahr 2021 entsprach. Die unterschiedlichen Verwurfraten der einzelnen NÖ Landes- und Universitätskliniken galt es weiterhin zu verfolgen (Ergebnis 9).
Alle Blutdepotleitungen verfügten über Ausbildungen beziehungsweise eine mehr als dreijährige Leitung des Blutdepots (Ergebnis 10). Die im Rahmen der Nachkontrolle zur Verfügung gestellten Unterlagen ergaben, dass zwei der 18 Blutdepotleitungen noch keine bestellten Stellvertretungen hatten. Anlässlich der Schlussbesprechung wurde dazu schriftlich mitgeteilt, dass in den betreffenden Kliniken in der Zwischenzeit Stellvertretungen bestellt wurden. (Ergebnis 11).
Außerdem verfügten die Blutdepots über die erforderlichen Handbücher und Informationen zur Qualitätssicherung, die allerdings jährlich zu aktualisieren waren. Die Anwendung war damit noch nicht vollständig sichergestellt (Ergebnis 12).
Die Sanitäre Aufsicht forderte bei den Einschauen die Anwendung des Handbuchs zur Blutgebarung in Krankenanstalten ein und erteilte dazu Auflagen.

Die NÖ Landesgesundheitsagentur informierte in ihrer Stellungnahme vom 9. August 2023 über die geplante Einbindung aller Regionen in das NÖ Laborinformationssystem bis Ende des Jahres 2026. Darüber hinaus sagte sie weitere Maßnahmen zur Senkung der Verwurfraten zu. Offen blieb lediglich die Einrichtung eigener Kostenstellen für Blutdepot und Blutbank im NÖ Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf, weil in der Blutbank nur mehr Blutabnahmen wie in einer Blutspendeeinrichtung durchgeführt wurden.
Die NÖ Landesregierung verwies in ihrem Schreiben vom 7. August 2023 auf die Zuständigkeit der NÖ Landesgesundheitsagentur und gab keine eigene Stellungnahme ab.

Zusammenfassung

Die acht Straßenbauabteilungen und Betriebswerkstätten des Landes NÖ betreuten mit 58 Straßenmeistereien und sieben Brückenmeistereien die Landesstraßen mit einer Netzlänge von 13.681 Kilometern. Dieses Straßennetz umfasste auch 12.346 Brücken und andere Bauwerke. In den Jahren 2019 bis 2021 verfügten die Straßenbauabteilungen für die Betreuung der 27.919 Fahrstreifenkilometer über durchschnittliche Jahresbudgets von 125,95 Millionen Euro ohne Personalausgaben. Der durchschnittliche Personalaufwand betrug jährlich rund 132,14 Millionen Euro für insgesamt 2.894 Bedienstete der Straßenbauabteilungen samt Betriebswerkstätten, Straßen- und Brückenmeistereien.
Die Anzahl der Fahrstreifenkilometer bildete mit einer Gewichtung von rund 50 Prozent einen maßgeblichen Wert für den Personalbedarf.

Vorschriften für Organisation und Personal aktualisieren

Die Straßenbauabteilungen befanden sich in Hollabrunn, Tulln, Wolkersdorf, Wiener Neustadt, Sankt Pölten, Amstetten, Krems und Waidhofen an der Thaya und waren als Abteilungen und nachgeordnete Dienststellen der Gruppe Straße des Amts der NÖ Landesregierung organisiert. Den Straßenbauabteilungen oblagen neben Bau, Betrieb, Erhaltung und Verwaltung der Landesstraßen auch, gemeinsam mit dem Fachbereich Personal der Abteilung Allgemeiner Straßendienst ST1, die Personalverwaltung von 2.894 Bediensteten. Davon entfielen 272 auf die Straßenbauabteilungen und die Betriebswerkstätten sowie 2.622 auf die Straßen- und Brückenmeistereien. Die diesbezügliche Vorschrift „Straßenbauabteilungen, Agenden und Aufgaben“ aus dem Jahr 2010 bedurfte einer Erneuerung und Ergänzung.

Dienstpostenplan und Ressourcenzuteilung besser aufeinander abstimmen

Die Aufteilung der Dienstposten auf die Straßen- und Brückenmeistereien erfolgte mit der Differenzierten Ressourcenzuteilung, welche nach Art, Merkmalen und Umfang der auszuführenden Tätigkeiten die dafür erforderlichen Dienstposten errechnete. Im Unterschied zum Dienstpostenplan berücksichtigte die Berechnung auch Änderungen bei den Parametern, beispielsweise der Anzahl der Fahrstreifenkilometer, dem Verkehrsaufkommen oder den Maßnahmen für Instandhaltungen. Das fand jedoch keinen Niederschlag im jährlichen Dienstpostenplan.
Ein entsprechendes System für die leistungsbezogene Ressourcenzuteilung der Straßenbauabteilungen fehlte. Deren Dienstpostenplan 2022 und 2023 wies um zwei Dienstposten oder 0,73 Prozent weniger auf als der des Jahres 2019.
Unterdessen blieb die Anzahl der Fahrstreifenkilometer mit plus 22 Kilometern annähernd gleich, wobei die Straßenbauabteilungen jedoch Verschiebungen in einer Bandbreite von plus zwei bis plus 38 Kilometern und von minus zwei bis minus 17 Kilometern aufwiesen.

System der Leistungserfassung aus dem Jahr 2000 verbessern

Die Leistungserfassung der Straßenbauabteilungen bestand seit dem Jahr 2000 und beinhaltete 28 Gruppen mit 103 Leistungen. Das führte zu unterschiedlichen Zuordnungen der erbrachten Arbeitsstunden und erforderte eine Überarbeitung des Systems, um belastbare Daten für Planung, Steuerung und Vergleiche des Personalbedarfs zu erhalten.
Mit den Anforderungen stieg auch der Personalbedarf für die Betreuung der Informations- und Kommunikationstechnologie in den Straßenbauabteilungen, die zentral durch den Fachbereich Informationstechnologie der Abteilung Allgemeiner Straßendienst ST1 der Gruppe Straße und dezentral durch nebenberufliche IT-Koordinatoren in den Straßenbauabteilungen erfolgte.
Das „Gruppenkonzept Informationstechnologie“ der Gruppe Straße sah für jede Straßenbauabteilung eine Vollzeit IT-Koordinatorin beziehungsweise einen Vollzeit IT-Koordinator vor, die beziehungsweise der im Anlassfall auch projektbezogen im Fachbereich mitarbeiten sollte. Die dienstrechtlichen und fachlichen Belange dieser neuen Struktur (Doppelzuteilung) sowie die Stellvertretung bei den NÖ Straßenbauabteilungen untereinander waren durch die Leitung der Gruppe Straße noch zu regeln.
Die Ausstattung mit Informations- und Kommunikationstechnologie und Datenbanken (wie Straßendatenbank NEU, Bauwerksdatenbank und Personalsystem PiLo) war insgesamt zweckmäßig.

Die NÖ Landesregierung informierte in ihrer Stellungnahme vom 4. Juli 2023 über bereits umgesetzte beziehungsweise geplante Maßnahmen zu den Empfehlungen des Landesrechnungshofs.

Zusammenfassung

Der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2022 wies mit Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt die vorgeschriebenen Haushaltsrechnungen und Anlagen auf.

Vollständigkeit des Entwurfs zum Rechnungsabschluss 2022

Aufgrund der Abstimmung des Kassenberichts und der Geldbestände mit dem Ergebnis der Finanzierungsrechnung konnte von einer vollständigen wertmäßigen Erfassung der Gebarung und der daraus abzuleitenden Vollständigkeit des Rechnungsabschlusses 2022 ausgegangen werden. Weiters lagen die Vollständigkeitserklärungen über die Richtigkeit der Vermögenswerte der Schlussbilanz 2022 vor.

Positiver Finanzierungshaushalt verbessert Maastricht-Ergebnis und öffentlichen Schuldenstand

Der Finanzierunghaushalt wies erstmals seit Einführung der VRV 2015 ein positives Ergebnis von 93,9 Millionen Euro aus. Dieser positive Nettofinanzierungssaldo lag um 623,5 Millionen Euro über dem Voranschlag, der ein Minus von 529,6 Millionen Euro zugelassen hätte. Damit fiel auch das Maastricht-Ergebnis gemäß Europäischem System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung (ESVG) mit 438,0 Millionen Euro um 858,2 Millionen Euro besser aus als veranschlagt und als im NÖ Budgetprogramm 2021 bis 2026 vorgegeben.
Der öffentliche Schuldenstand gemäß ESVG für Niederösterreich sank laut Veröffentlichung der Statistik Austria vom 31. März 2023 im Finanzjahr 2022 um 51,0 Millionen Euro auf 9.050,0 Millionen Euro.

Negativer Ergebnishaushalt durch hohe Inflation und höhere Zinsen

Der Ergebnishaushalt wies mit minus 1.636,3 Millionen Euro ein negatives Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen aus. Dieses war um 738,7 Millionen Euro höher als veranschlagt, weil Inflation und Zinsen höhere Rückstellungen für zukünftige Auszahlungen erforderten, so für Pensionen (1.017,0 Millionen Euro), Wohnbauförderung (535,7 Millionen Euro) und die NÖ Landesgesundheitsagentur (137,1 Millionen Euro). Die höheren Erträge deckten die gestiegenen Aufwendungen nicht. Das negative Nettovermögen erhöhte sich um 649,8 Millionen Euro auf 9.740,2 Millionen Euro.

Erhaltung der Bonität erfordert weiterhin Konsolidierung

Die Ratingagenturen bewerteten die Bonität des Landes NÖ mit Aa1 beziehungsweise A-1+ (kurzfristig) mit stabilem Ausblick wegen der noch vorhandenen Finanzreserven und Vermögenswerte gut. Sie erwarteten weitere Verbesserungen der Haushaltsführung und weitere Maßnahmen, insbesondere gegen die wachsenden Auszahlungen und Aufwendungen, um ausgeglichene Haushalte zu erreichen und die Schuldenquote nachhaltig zu senken.

Mit Finanzierungs-, Ergebnis- und Vermögenshaushalt steuern

In die Budgetierung, die Haushaltsführung und die Konsolidierung sollten neben dem Finanzierunghaushalt auch der Ergebnishaushalt und der Vermögenshaushalt mit den zukünftigen Aufwendungen und den bereits eingegangenen Verpflichtungen einbezogen werden. Denn das Nettovermögen wird sich nachhaltig nur stabilisieren, wenn die Auszahlungen und die Aufwendungen mit den Einzahlungen und Erträgen in Einklang gebracht werden.

Finanzielle Ausstattung der verbundenen Einrichtungen ändern

An der Konsolidierung wären alle mit dem Land NÖ finanziell verbundenen Einrichtungen, wie Anstalten, Fonds oder Unternehmungen, zu beteiligen. Einige Einrichtungen gewährten dem Land kurzfristige Darlehen aus liquiden Mitteln von insgesamt 156,5 Millionen Euro (Stand 31. Dezember 2022). Demnach stattete das Land NÖ diese Einrichtungen in einem Ausmaß mit finanziellen Mitteln (Förderungen, Geschäftsbesorgung, Gesellschafterzuschuss) aus, das nicht mehr wirtschaftlich war. Auch wegen der steigenden Zinsen sollte die finanzielle Ausstattung dieser Einrichtungen an deren Finanzbedarf angepasst werden, sodass die Ansprüche als Aufwendungen (Ergebnishaushalt) und Verbindlichkeiten (Vermögenshaushalt) ausgestaltet werden.

Zinsen für kurz- und langfristige Finanzierungen steigen

Für Zwischenfinanzierungen bestanden bei sechs Finanzunternehmen Finanzierungsrahmen. Die durchschnittliche Verzinsung betrug 1,20 Prozent und lag unter der durchschnittlichen Verzinsung der Finanzschulden von 1,35 Prozent. Aufgrund der steigenden Zinsen wurden langfristige
Finanzierungen durch kurzfristige ersetzt.

Haftungsrahmen zu 93,4 Prozent ausgenutzt

Zum 31. Dezember 2022 bestanden Haftungen von 7.159,6 Millionen Euro. Davon waren 4.987,2 Millionen Euro auf die zwischen Bund und Ländern vereinbarte Haftungsobergrenze von 5.338,0 Millionen Euro anzurechnen. Damit war der Haftungsrahmen zu 93,4 Prozent ausgenutzt. Das waren um rund zwölf Prozentpunkte mehr als im Rechnungsabschluss 2021 mit einer um rund zehn Prozent höheren Haftungsobergrenze.

Zusammenfassung

Die NÖ Landesgesundheitsagentur übernahm mit 1. Jänner 2021 die Errichtung und den Betrieb der 19 NÖ Landes- und Universitätskliniken von der NÖ Landeskliniken-Holding sowie der 50 Pflege-, Betreuungs- und Förderzentren, die bis dahin von Abteilungen des Amtes der NÖ Landesregierung verwaltet wurden. Mit den Aufgaben wurde der Agentur auch Personal überlassen beziehungsweise zugeordnet.

Medizinische und pflegerische Versorgung in einer Anstalt des öffentlichen Rechts effizienter und effektiver sicherstellen

Die Grundlagen für diese Neustrukturierung wurden mit externer Unterstützung sowie mit dem Projekt zur Errichtung der NÖ Landesgesundheitsagentur zwischen Februar 2018 (Vorgespräche) und Oktober 2019 (Regierungsvorlage) erarbeitet. Die Arbeiten mündeten im NÖ Gesundheitsreformgesetz 2020, das der NÖ Landtag am 21. November 2019 beschloss.
Die NÖ Landesregierung und der NÖ Landtag entschieden sich damit, die verschiedenen Organisationen im Gesundheits- und Pflegebereich in eine neue Struktur überzuführen sowie Parallelitäten und Redundanzen zu bereinigen, um eine zeitgemäße, bedarfsgerechte und effiziente medizinische und pflegerische Versorgung nachhaltig sicherzustellen sowie die Effektivität und die Effizienz der Leistungserbringung zu verbessern.

Steuerung über Leistungen, Finanzierungen und über Berichte

Die Aufsicht und die Entlastung des Vorstands oblagen der NÖ Landesregierung und dem Aufsichtsrat. Die Steuerung verlagerte sich auf die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung, welche die Finanzziele und das Berichtswesen festlegte. Diese Vereinbarungen waren noch vom Aufbau neuer Strukturen während der Covid-19-Pandemie geprägt und ließen einen Anstieg des negativen Betriebsergebnisses von minus 132,17 Millionen Euro (2021) je nach Berechnungsgrundlage um 3,5 oder um 7,5 Prozent zu. Unterdessen galt es, den Ausgabenanstieg im Gesundheits- und Pflegebereich auf das im Finanzausgleich und im NÖ Budgetprogramm vorgesehene Ausmaß von 3,2 Prozent beziehungsweise 4,6 Prozent zu drücken.
Der Aufbau des Berichtswesens mit Zielwerten, Kennzahlen und Indikatoren auf der Grundlage der genehmigten Wirtschaftspläne sowie das Finanz- und Leistungsmonitoring oblagen den Gruppenleitungen Finanzen sowie Gesundheit und Soziales.

Unternehmensverbund der NÖ LGA

Die NÖ Landesgesundheitsagentur wurde mit 1. Jänner 2020 als Anstalt öffentlichen Rechts eingerichtet und nahm ihren Vollbetrieb am 1. Jänner 2021 auf. Sie bildete mit ihren fünf Organisationsgesellschaften und zwei Servicegesellschaften den „Unternehmensverbund der NÖ LGA“. Dem Verbund oblagen die Errichtung und der Betrieb der NÖ Gesundheitseinrichtungen nach den gesetzlichen Vorgaben und der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung 2021 – 2023.
Die fünf Organisationsgesellschaften NÖ – LGA Gesundheit Waldviertel GmbH, NÖ LGA – Gesundheit Weinviertel GmbH, NÖ – LGA Gesundheit Mostviertel GmbH, NÖ LGA – Gesundheit Thermenregion GmbH sowie NÖ LGA – Gesundheit Region Mitte GmbH traten an die Stelle der Regionalmanagements. Sie übernahmen Betriebsführung und Steuerung der Gesundheitseinrichtungen in ihrer jeweiligen Versorgungsregion, gegebenenfalls einschließlich universitärer Einrichtungen, Logistikzentrum, Anstaltsapotheke, Blutbank, Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege, Tagesbetreuungseinrichtung, Kindergarten, Werkstätte, Müllverbrennungsanlage, Sportanlage, Parkdeck oder Parkhaus.
Die beiden Servicegesellschaften NÖ LGA – Shared Services GmbH und NÖ LGA – Personalservice GmbH erbrachten zentrale Dienstleistungen in den Bereichen Beschaffungswesen, Digitalisierung, Medizintechnik, Facility Management, Logistik und Personal. Die Organisations- und Servicegesellschaften nahmen ihren Betrieb mit 1. Juli 2020 auf.
Die Zentralisierung der Dienstleistungen ermöglichte es, die angestrebten Synergien, geringere Kosten und bessere Qualitäten zu erreichen und damit zur Kostendämpfung im Gesundheits- und Pflegebereich beizutragen. Für den Aufbau der neuen Strukturen während der Covid-19-Pandemie entstanden erwartungsgemäß Mehrkosten.

Personalbedarf vor allem in der Verwaltung optimieren

Mit 1. Jänner 2021 verfügte die NÖ Landesgesundheitsagentur über 380 Bedienstete (346,11 Vollzeitkräfte). Davon stammten 212 (187,54 Vollzeitkräfte) von der NÖ Landeskliniken-Holding und 104 (95,95 Vollzeitkräfte) aus Abteilungen im Amt der NÖ Landesregierung. Diese hatten die Personalverwaltung und andere Aufgaben für die NÖ Landeskliniken-Holding besorgt. 71 Bedienstete (68,92 Vollzeitkräfte) stammten aus Neuaufnahmen einschließlich zwölf Nachbesetzungen. Das entsprach einer Personalaufstockung um 64 Personen (62,62 Vollzeitkräfte) oder 20,3 Prozent gegenüber dem Personalstand der NÖ Landeskliniken-Holding zum 1. Juli 2019 samt Personal aus Abteilungen.
Auf den Personalaufwand entfielen 1.705,53 Millionen Euro oder rund 60,0 Prozent des Gesamtaufwands von 2.849,94 Millionen Euro. Davon entfielen 70,20 Millionen Euro oder rund 2,5 Prozent auf den Unternehmensverbund.
Daher bot sich neben dem Sachaufwand der Personalaufwand vor allem im Bereich der Verwaltung an, um die angestrebten Synergien und Einsparungen zu erreichen und dazu messbare Vorgaben in den Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen festzulegen. Dazu waren die Organisation sowie der Personalbedarf im Regelbetrieb zu evaluieren und danach anzupassen.

Beteiligungen in das Berichtswesen einbeziehen

Mit 1. Juli 2020 erwarb die NÖ Landesgesundheitsagentur 99,9 Prozent an der Epsilon Office KG & Co OG als persönlich haftende Gesellschafterin neben dem NÖ Gesundheits- und Sozialfonds. Zweck dieser Gesellschaft war die Verwaltung und die Vermietung der Liegenschaft, auf der sich das Bürogebäude befand. Sie hatte kein eigenes Personal. Die Geschäftsführung übten die Vorstände der NÖ Landesgesundheitsagentur aus.
Mit 23. Dezember 2020 (Abtretungsvertrag) erwarb die NÖ Landesgesundheitsagentur die „Tut gut!“ Gesundheitsvorsorge GmbH, die aus dem NÖ Gesundheits- und Sozialfonds ausgegliedert und durch Förderungen des Fonds finanziert wurde.
Diese beiden Gesellschaften zählten nicht zum „Unternehmensverbund der NÖ LGA“ und waren vom Berichtswesen des Vorstands nicht umfasst, obwohl beispielsweise das Jahresergebnis 2020 der Epsilon Office KG & Co OG zur Gänze durch Mietzahlungen der NÖ Landesgesundheitsagentur zustande kam und anteilig den Finanzanlagen der Agentur zugeschrieben wurde.

Auf den Kostendämpfungspfad zurückführen

Die NÖ Landesgesundheitsagentur musste während der Pandemie neue Strukturen aufbauen und bestehende Organisationen neu strukturieren. Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung 2021 – 2023 sah einen Anstieg des bereinigten Betriebsergebnisses um jährlich rund zehn Millionen Euro von minus 132,17 Millionen Euro im Jahr 2021 auf minus 152,11 Millionen Euro im Jahr 2023 vor.
Die Berechnung bezog das Nutzungsentgelt für die Liegenschaften ein, welche die NÖ Landesgesundheitsagentur jedoch erfolgsneutral mit dem Land NÖ verrechnete. Das ermöglichte einen effektiven Anstieg des bereinigten Betriebsergebnisses ohne Nutzungsentgelt um 7,5 Prozent im Jahr 2022 und 7,0 Prozent im Jahr 2023. Unterdessen sahen die NÖ Budgetprogramme für 2021 bis 2026 ein Gleichhalten beziehungsweise im Gesundheits- und Pflegebereich Anstiege von 3,2 beziehungsweise 4,6 Prozent vor.
Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung 2024 bis 2026 sollte die NÖ Landesgesundheitsagentur auf den Kostendämpfungspfad zurückführen.
Die NÖ Landesregierung und die NÖ Landesgesundheitsagentur sagten in ihren Stellungnahmen vom 21. März 2023 und vom 31. März 2023 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen beziehungsweise eine Umsetzung zu prüfen und informierten über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen. Der Landesrechnungshof bekräftigte seine Empfehlungen.

Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof geht Mitteilungen aus der Bevölkerung im Rahmen seiner Zuständigkeiten grundsätzlich nach. Mitteilungen zur Gebarung von Freiwilligen Feuerwehren führten zu folgenden Wahrnehmungen:

Ankauf eines Wechselladefahrzeugs durch das Bezirksfeuerwehrkommando Gänserndorf

Der Bezirksfeuerwehrkommandant Gänserndorf nahm privat einen Kredit über 375.000,00 Euro auf und stellte den Betrag dem Bezirksfeuerwehrkommando zur Ersatzbeschaffung für ein nicht mehr einsatzfähiges Wechselladefahrzeug zur Verfügung.
Für den Ankauf lagen die erforderliche Genehmigung des NÖ Landesfeuerwehrkommandos und eine Zusage für eine Landesförderung von 100.000,00 Euro vor. Die Aufnahme und die Übertragung der Kreditforderung erfolgten ohne die erforderliche Zustimmung des Landesfeuerwehrrats. Dieser stellte das Bezirksfeuerwehrkommando daher unter eine laufende Dienstaufsicht.
Die Stationierung erfolgte bei der Freiwilligen Feuerwehr Engelhartstetten, welche auch die laufenden Kosten zu tragen hatte.
Eine kommissionelle Untersuchung des NÖ Landesfeuerwehrverbands hatte ergeben, dass die Mittel widmungsgemäß verwendet wurden und das Wechselladefahrzeug die Einsatzfähigkeit, Geländegängigkeit und Wattiefe auch für Hochwasserschutzeinsätze aufwies. Anders als in der anonymen Mitteilung vermutet, waren weder die „via donau – Österreichische Wasserstraßen Gesellschaft mbH“ noch der Wasserverband „Hochwasserschutz Donau Marchfeld“ an der Finanzierung beteiligt gewesen.
Anschaffung wie Förderung des Fahrzeugs erfolgten mit Beschluss des Vergabeausschusses, jedoch ohne dokumentierte Preisvergleiche, ohne Beschluss der NÖ Landesregierung sowie außerhalb der NÖ Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung beziehungsweise abweichend vom Stationierungsplan der Marktgemeinde Engelhartstetten.
Die Finanzierung über einen Privatkredit des Bezirksfeuerwehrkommandanten und Geschäftsführers des Wasserverbands war wegen der Verflechtung privater, ehrenamtlicher und beruflicher Interessen nicht zweckmäßig und zeigte einen Bedarf an Kollisionsregeln und Schwächen im Beschaffungswesen des NÖ Landesfeuerwehrverbands.

Schiffsführer bei der Freiwilligen Feuerwehr Schwadorf

Vier Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Schwadorf erwarben auf eigene Kosten das sogenannte „Schiffsführerpatent 10 M“. Die Kurse organisierte die Freiwillige Feuerwehr Hainburg. Die Prüfung musste vor der NÖ Schifffahrtsbehörde abgelegt werden. Ausbildende und Teilnehmende erhielten dafür keine Aufwandsentschädigung.
Dieser Bootsführerschein berechtigte zur selbständigen Führung von Motorbooten mit einer Länge von bis zu zehn Metern und bildete eine Grundlage für den Feuerwehrschiffsführer, einer Zusatzausbildung für den Wasserdienst. Dieser Dienst leistete Hilfseinsätze auf der Donau und anderen Binnengewässern sowie Katastrophenhilfe (Hochwasser). Daran wirkten auch Freiwillige Feuerwehren ohne direkten Zugang zu Gewässern mit, um gemeinsam die Einsatzfähigkeit der Wehren sicherzustellen.
Daher waren die Organisation der Ausbildung sowie der Erwerb der Schiffsführerpatente für das freiwillige Feuerwehrwesen wirtschaftlich und zweckmäßig.

Projekt „Neubau Feuerwehrhaus und Mehrzwecksaal Sittendorf“

Im Jahr 2018 plante die Gemeinde Wienerwald einen Neubau für das bestehende Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Sittendorf an einem anderen Standort, um den räumlichen, fachlichen und technischen Anforderungen zu entsprechen. Die Planungen erfolgten nach der Baurichtlinie für Feuerwehrhäuser des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbands und sahen zudem Flächen für den Bauhof sowie für Veranstaltungen der Gemeinde vor.
In den Jahren 2020 bis 2022 erfolgten Umplanungen, vor allem um die Baukosten von rund drei Millionen Euro zu senken. Dabei wurden auch die Flächen für Veranstaltungen reduziert. Wegen der Preissteigerungen blieben die Baukosten jedoch annähernd gleich. Für das reduzierte Bauprojekt lag noch kein Gemeinderatsbeschluss vor (Stand Mitte November 2022). Die Planungen waren nachvollziehbar, die Dokumentation und Kommunikation der Projektentwicklung jedoch noch verbesserbar.
Die NÖ Landesregierung und der NÖ Landesfeuerwehrverband sagten in ihren Stellungnahmen vom 22. März 2023 und vom 3. April 2023 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierten über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.