Zusammenfassung

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 wendeten die EVN AG sowie deren Tochtergesellschaften 48.654.140,24 Euro für Inserate, Werbung, Spenden, Sponsoring, Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen, Kooperationen und Mitgliedschaften in Vereinen auf.
Im Mittelpunkt stand die Kommunikationsstrategie der EVN AG sowie deren Tochtergesellschaften, die auf den Kernstrategien 2030 sowie der EVN Klimastrategie beruhte und sich vor allem auf die Geschäftsfelder Energie und Umwelt mit einer starken Ausrichtung auf Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Regionalität bezog.
Als Kommunikationsmittel dienten neben Printmedien, Onlinemedien und sozialen Medien vor allem Rundfunkmedien und Außenwerbung.

Inserate und Werbung von März 2017 bis Mai 2022

Die Aufwendungen für Inserate und Werbung der EVN AG sowie deren Tochtergesellschaften betrugen 36.406.611,40 Euro. Davon entfielen 4.942.255,42 Euro auf Printmedien, 4.183.628,04 Euro auf Onlinemedien und 1.974.595,60 Euro auf Rundfunkmedien. Die restlichen Aufwendungen in Höhe von 25.306.132,34 Euro betrafen im Wesentlichen Außenwerbung, wie Plakate, Werbetafeln oder Leuchtreklame, die Konzeption und Produktion von Werbekampagnen, Werbeartikel, Messeauftritte sowie Veranstaltungen.
Die Aufwendungen zu den Stichproben standen im Einklang mit der Kommunikationsstrategie. Zu zwei von 41 Stichproben lagen keine durchgängigen schriftlichen Dokumentationen vor.

Spenden von März 2017 bis Mai 2022

Die Aufwendungen für Spenden der EVN AG sowie deren Tochtergesellschaften betrugen 768.869,23 Euro. Der Großteil in Höhe von 588.860,98 Euro entfiel auf soziale Einrichtungen und der Rest auf die Bereiche Bildung, Blaulicht, Kultur und Sport. Für Spenden an soziale Einrichtungen bestand ein Sozialfonds, der gemäß interner Richtlinien mit jährlich 100.000,00 Euro dotiert war. Der Vorsitzende des Beirats des Sozialfonds war zeitgleich Präsident einer begünstigten karitativen Einrichtung.
Die überprüften Spenden standen im Einklang mit der Kommunikationsstrategie.

Sponsoring von März 2017 bis Mai 2022

Die Aufwendungen der EVN AG für Sponsoring betrugen 6.275.060,02 Euro, wovon 1.061.169,81 Euro auf die kabelplus GmbH entfielen, die von der Prüfung nicht umfasst war.
Auf den Bereich Sport entfielen 2.186.229,50 Euro, auf den Bereich Kultur 1.824.643,39 Euro, auf den Bereich Medien-, Programm- und Eventsponsoring 808.964,91 Euro, auf den Bereich Bildung 700.329,14 Euro, auf den Bereich Soziales 444.819,68 Euro und auf den Bereich Ökologie 310.073,40 Euro.
Die Sponsoring-Richtlinie der EVN AG untersagte Sponsoring an politische Parteien und parteinahe Organisationen. Richtlinien betreffend Inserate und Werbung, Spenden, Kooperationen, Dienstleistungen und Mitgliedschaften in Vereinen enthielten diese Regelung nicht.
Die 41 Stichproben betreffend Sponsoring standen thematisch im Einklang mit der Sponsoring-Richtlinie und dem Unternehmensgegenstand. Weiters lag zu jeder Stichprobe eine Bestätigung vor, dass das Ansuchen um Sponsoring keine politische Partei, keine wahlwerbende Partei, keine parteinahe Organisation im Sinn des Parteiengesetzes 2012 und des NÖ Parteienfinanzierungsgesetzes 2012, kein parlamentarischer Klub im Sinn des Klubfinanzierungsgesetzes 1985, kein Rechtsträger im Sinn des Publizistikförderungsgesetzes 1984, keine Behörde oder kein Rechtsträger einer Behörde gestellt hatte.
Aufgrund des damit verbundenen finanziellen Aufwands fehlten teilweise Analysen und Nachweise zur Öffentlichkeits- und Werbewirksamkeit. Bei zwei Stichproben war keine lückenlose schriftliche Dokumentation vorhanden.

Kooperationen von März 2017 bis Mai 2022

Die Kooperationsvereinbarungen der EVN AG sowie deren Tochtergesellschaften verursachten einen Aufwand von 1.598.252,32 Euro. Dieser Betrag war eine Teilsumme der Positionen Inserate und Werbung sowie Spenden.
Der Bezug zur Kommunikationsstrategie war für alle Stichproben nachvollziehbar. Bei drei von vier Stichproben lagen keine schriftlichen Vereinbarungen und somit keine nachvollziehbare Dokumentation vor.

Dienstleistungen von März 2017 bis Mai 2022

Die Aufwendungen für Dienstleistungen der EVN AG sowie deren Tochtergesellschaften beliefen sich auf 40.791.118,51 Euro. Dieser Betrag war eine Teilsumme der Positionen Inserate und Werbung sowie Sponsoring.
Ein Bezug zur Kommunikationsstrategie und zum Unternehmensgegenstand war bei allen Stichproben gegeben. Bei zwei von 20 Stichproben fehlten Unterlagen, wie Vergleichsangebote.

Vereinsmitgliedschaften von März 2017 bis Mai 2022

Die Aufwendungen für Mitgliedsbeiträge der EVN AG sowie deren Tochtergesellschaften beliefen sich auf 6.264.769,40 Euro. Davon entfiel der Großteil in Höhe von 6.181.329,40 Euro auf Berufs- und Fachverbände, der Rest betraf die Bereiche Sport, Bildung, Forschung und Kultur.
Zu den 20 Stichproben lagen Vereinsstatuten und Rechnungen vor. Diese standen im Einklang mit dem Unternehmensgegenstand und den Strategien der EVN AG sowie deren Tochtergesellschaften beziehungsweise waren Ausdruck der Corporate Social Responsibility-Strategie.

Keine Aufwendungen für Förderungen

Von März 2017 bis Mai 2022 vergaben die EVN AG sowie deren Tochtergesellschaften keine Förderungen.

Die EVN AG informierte in ihrer Stellungnahme vom 3. März 2023 über die geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 7. März 2023 zu, die Empfehlung des Landesrechnungshofs umzusetzen und verwies im Übrigen auf die Stellungnahme der EVN AG.

Zusammenfassung

Die Länder Niederösterreich (NÖ) und Wien unterhielten seit dem Jahr 1974 den Verein Niederösterreich – Wien, gemeinsame Entwicklungsräume, um Kooperationen in den Bereichen Naturschutz, Erholung, Kultur und Raumordnung zu fördern, die eine Gebietskörperschaft allein nicht lösen konnte.

Erfüllung der Vereinszwecke

Vorstand und Mitgliederversammlung bestanden aus Mitgliedern der Landesregierungen und trafen die politischen Entscheidungen. Vorbereitung und Umsetzung dieser Entscheidungen oblagen der Geschäftsführung, die sich auf den Fachbeirat und das Stadt-Umland-Management stützte.
Der gemeinnützige Verein erfüllte seinen Zweck mit Förderungen, dem Stadt-Umland-Management Wien/Niederösterreich sowie seiner Biosphärenpark Wienerwald Management Gesellschaft m.b.H. Diese verwaltete und entwickelte seit 1. Jänner 2007 den Biosphärenpark Wienerwald.
In den Jahren 2017 bis 2021 vergab der Verein fünf Förderungen von in Summe 108.240,00 Euro. Davon betrafen zwei in Höhe von insgesamt rund 63.500,00 Euro den Biosphärenpark Wienerwald. Drei Förderungen von insgesamt von rund 44.200,00 Euro betrafen Besucherinformationen im Maurer Wald, Grünraumvernetzung und Besucherlenkung von Wienerberg Ost bis Laxenburg sowie eine Spiel- und Sportplatz-Sanierung am Gießhübl. Die Förderungen beruhten auf nicht näher begründeten Empfehlungen eines Beirats aus Mitgliedern der Fachabteilungen der Länder NÖ und Wien.

Verfügbare Mittel aus nicht verbrauchten Mitgliedsbeiträgen

Die Länder NÖ und Wien finanzierten ihren Verein über Mitgliedsbeiträge und Beiträge für das Stadt-Umland-Management. Außerdem flossen über den Verein zweckgewidmete Beiträge an die Betriebsgesellschaft Marchfeldkanal. Mit Stand 31. Dezember 2021 arbeiteten insgesamt sechs Personen im Umfang von 3,09 Vollzeitäquivalenten für den Verein.
Die Bilanzsumme erhöhte sich von 359.511,17 Euro im Jahr 2017 um 187.152,78 Euro auf 546.663,95 Euro im Jahr 2021. Das entsprach einer Erhöhung um 52,1 Prozent.

Für neue Anforderungen und Herausforderungen rüsten

Aufgaben und Statuten des Vereins waren zuletzt im Jahr 2009 angepasst worden. Richtlinien und Grundsätze für Förderungen stammten im Wesentlichen aus dem Jahr 1987. Seitdem hatten sich Anforderungen und Herausforderungen geändert. Daher bestand Anpassungs- und Erneuerungsbedarf.
Weitere Anregungen betrafen die Digitalisierung der Förderungsabwicklung, die Plausibilitätsprüfung der Förderungen, die auch durch eine Interne Revision durchgeführt werden könnte, sowie das Rechnungswesen.
Die NÖ Landesregierung und der Verein Niederösterreich – Wien, gemeinsame Entwicklungsräume sagten in ihren Stellungnahmen, eingelangt am 10. Jänner 2023, zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierten über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.

Die Überprüfung erfolgte in wechselseitiger Abstimmung mit dem Stadtrechnungshof Wien, der parallel die Gebarung der Biosphärenpark Wienerwald Management Gesellschaft m.b.H., deren Alleingesellschafter der Verein ist, überprüfte. Der Bericht des Stadtrechnungshofs Wien ist als Beilage angeschlossen.

Zusammenfassung

Die NÖ Landesgesundheitsagentur löste mit 1. Jänner 2020 die NÖ Landeskliniken-Holding ab. Sie bildete mit ihren fünf Organisations- und zwei Servicegesellschaften den „Unternehmensverbund der NÖ LGA“. Ihr gesetzlicher Auftrag umfasste die Errichtung und den Betrieb der NÖ Gesundheitseinrichtungen sowie die Sicherstellung einer zeitgemäßen, bedarfsgerechten, patientenorientierten, effizienten medizinischen und pflegerischen Versorgung.
Im Jahr 2021 wies der Unternehmensverbund ohne Gesundheitseinrichtungen einen Gesamtaufwand von 103,92 Millionen Euro auf. Davon entfielen 35,43 Millionen Euro auf den Personalaufwand und 68,50 Millionen Euro auf den Sachaufwand, der 2,34 Millionen Euro für Werbeaufwand enthielt.

Ausgaben für Inserate, Werbung, Förderungen, Spenden, Sponsoring, Dienstleistungen, Kooperationen und Mitgliedschaften

Im Zeitraum Jänner 2020 bis Mai 2022 gab der Unternehmensverbund der NÖ LGA insgesamt rund 2,20 Millionen Euro für Inserate, Werbung, Förderungen, Spenden, Sponsoring, Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen, Kooperationen sowie für Mitgliedschaften in Vereinen aus.
Diese Ausgaben beziehungsweise Aktivitäten waren noch stark von der Neustrukturierung im laufenden Betrieb während der Covid-19-Pandemie getrieben. Im Mittelpunkt standen Neuerungen, Personal und Projekte.

Öffentlichkeitsarbeit und Mediaplanung weiterentwickeln

Die NÖ Landesgesundheitsagentur verfügte über ein Handbuch zur Öffentlichkeitsarbeit, eine Kommunikationsstrategie, verschiedene Richtlinien (Geschenkannahme, Sponsoring) und Vertretungsregelungen. Deren Bestand war in Bezug auf Inserate, Werbung, Förderungen, Spenden, Sponsoring, Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen, Kooperationen sowie Mitgliedschaften in Vereinen noch weiter zu entwickeln und zu ergänzen.

403 Inserate und Werbungen von Jänner 2020 bis Mai 2022

Die NÖ Landesgesundheitsagentur gab rund 1,95 Millionen Euro für Inserate und Werbung in Medien aus. Davon entfielen rund 92,2 Prozent auf Recruiting und Employer Branding, 6,8 Prozent auf Blutspenden und 1,0 Prozent auf Covid-19 Informationen.
Die Mediaplanung beruhte überwiegend auf Beobachtungen, Erfahrungswerten und auch auf Kenndaten, wie etwa Tausenderpreisen.

359 Förderungen von Jänner 2020 bis Mai 2022

Die NÖ Landesgesundheitsagentur wickelte die Förderungen der Aktion „Niederösterreich studiert Medizin“ ab und zahlte dafür im Jahr 2021 insgesamt 78.704,00 Euro an 359 Personen aus. Davon entfielen 78,4 Prozent auf die Teilnahme von 202 Personen an MedAT-Humanmedizin Vorbereitungskursen und 21,4 Prozent auf Testkostenbeiträge, die 153 Personen erstattet wurden. Auf vier Teilnahmen an Testsimulationen entfielen 156,00 Euro. Eine Richtlinie für die seit dem Jahr 2012 bestehende Förderung bestand nicht.

Zwei Spenden von Jänner 2020 bis Mai 2022

Im Jahr 2020 spendete die NÖ Landesgesundheitsagentur einer Freiwilligen Feuerwehr 300,00 Euro für die Unterstützung bei einem Feuerlöschtraining und einer Räumungsübung. Diese Übungen dienten dem Arbeitnehmerschutz und der Gebäudesicherheit. Im Jahr 2021 spendete die NÖ Landesgesundheitsagentur einem Verein für Mobile Kinderkrankenpflege 290,00 Euro. Damit wurde ein anonymes Geldgeschenk einem sozialen Zweck zugeführt. Die Entscheidungen erfolgten aus der Situation heraus und somit „ad hoc“.

Vier Sponsorings von Jänner 2020 bis Mai 2022

Die NÖ Landesgesundheitsagentur gab 38.573,00 Euro für Sponsoring aus. Davon gingen 96,1 Prozent an Vereine und 3,9 Prozent an eine natürliche Person. Das aktive Sponsoring erfolgte „ad hoc“ auf Ansuchen der gesponserten Personen. Anforderungen oder Evaluierungen bestanden dafür nicht.

Zwei Kooperationen von Jänner 2020 bis Mai 2022

Zwei Kooperationsvereinbarungen der NÖ Landesgesundheitsagentur verursachten Gesamtkosten von 5.253,33 Euro. Das betraf die langjährige Zusammenarbeit der österreichischen Landeskrankenanstaltenträger sowie eine Online-Konferenz eines Instituts der IMC Fachhochschule Krems.

Eine Dienstleistung von Jänner 2020 bis Mai 2022

Im Jahr 2021 zahlte die NÖ Landesgesundheitsagentur 840,00 Euro für eine Reportage über das grenzüberschreitende Healthacross Gesundheitszentrum in Gmünd. Der Bericht hatte nicht den vereinbarten Umfang. Daher wurde ein überzahlter Betrag gutgeschrieben. Die Dokumentation der Auftragsdaten und die Kontrollen von Abrechnungen waren noch zu verbessern.

Elf Vereinsmitgliedschaften von Jänner 2020 bis Mai 2022

Der Unternehmensverbund der NÖ Landesgesundheitsagentur wendete 121.709,54 Euro für Mitgliedsbeiträge und eine langjährige Forschungskooperation auf, die mit einer Mitgliedschaft verbunden war. Auf die Forschungskooperation entfielen 104.377,54 Euro beziehungsweise 85,8 Prozent der Zahlungen an Vereine. Die restlichen 17.332,00 Euro verteilten sich auf zehn Mitgliedschaften.
Richtlinien oder Evaluierungen für Mitgliedschaften in Vereinen, die mit einer Ausnahme von der NÖ Landeskliniken–Holding übernommen worden waren, bestanden nicht. Die Forschungskooperation wurde im Jahr 2022 beendet. Das reduzierte den jährlichen Mitgliedsbeitrag auf 1.000,00 Euro.

Die NÖ Landesgesundheitsagentur sagte in ihrer Stellungnahme vom 1. Dezember 2022 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.

Die NÖ Landesregierung verwies in ihrem Schreiben vom 6. Dezember 2022 zuständigkeitshalber auf die beiliegende Stellungnahme der NÖ Landesgesundheitsagentur vom 1. Dezember 2022.

Zusammenfassung

Die Radland GmbH bestand seit 3. Mai 2021 (Errichtungserklärung) als „Agentur für Aktive Mobilität“. Die Gesellschaft stand im Alleineigentum des Landes Niederösterreich und finanzierte sich im Wesentlichen aus Gesellschafterzuschuss, Umsatzerlösen und sonstigen Erträgen, wie zum Beispiel Sponsorgeldern.
Ihre zentrale Aufgabe bestand darin, Radfahren und Zufußgehen als modernen, nachhaltigen Lebensstil zu verbreiten und Menschen dazu anzuregen sowie Mobilitätsdienstleistungen wie das Leihradsystem „nextbike“ zu betreiben.

Marketingstrategie 2021-2023 weiterentwickeln

Der Anteil der täglich mit dem Rad und zu Fuß zurückgelegten Wege sollte von 22,0 auf 44,0 Prozent im Jahr 2030 verdoppelt werden. Dieses Ziel aus der „Strategie für mehr Aktive Mobilität in NÖ“ vom März 2021 verfolgte die Radland GmbH an Hand ihrer noch sehr allgemein gehaltenen Marketingstrategie vom Juni 2022. Dieser Strategie fehlten insbesondere noch Marketinginstrumente, Mediaplanungen außerhalb des Budgets, Leistungs- und Wirkungskennzahlen sowie Termine.

Inserate und Werbung

Von Anfang Mai 2021 bis Ende Mai 2022 gab die Radland GmbH 7.521,32 Euro netto für vier Inserate aus. Davon entfielen zwei auf Print- und zwei auf Online-Inserate. Die Zahlungen stimmten mit den Aufträgen beziehungsweise mit den zuvor eingeholten Preisauskünften überein.
Die Ausgaben für die Inserate standen im Einklang mit der noch sehr allgemein gehaltenen Marketingstrategie vom Juni 2022.

Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen

Die personelle Ausstattung der Radland GmbH umfasste von 31. Dezember 2021 bis 31. Mai 2022 sieben Personen mit einer Praktikantin oder 3,78 Vollzeitäquivalente im Jahresdurchschnitt 2021. Die Gesellschaft lagerte Aufgaben im Bereich des Marketings und der Öffentlichkeitsarbeit an externe Agenturen aus. Die Personalverrechnung und das Finanzwesen besorgte eine Steuerberatungskanzlei.
Ein Zusatzauftrag für eine Bewusstseins-Kampagne überschritt das ursprünglich beauftragte Volumen um rund 230 Prozent aufgrund einer nachträglichen Umplanung, wobei für die Zusatzleistungen keine Vergleichsangebote eingeholt wurden.

Förderungen, Spenden, Sponsoring und Kooperationen

Von Mai 2021 bis Mai 2022 vergab die Radland GmbH keine Förderungen, gewährte keine Spenden und betrieb kein Sponsoring. Sie konnte jedoch Sponsoren gewinnen und erhielt daraus Einnahmen.
In diesem Zeitraum schloss die Gesellschaft auch keine Kooperationsvereinbarungen ab, die mit Zahlungen an juristische oder natürliche Personen verbunden waren. Es bestand jedoch bereits eine Medienkooperation mit einer Österreichischen Tageszeitung, bei der die erbrachten Leistungen der Radland GmbH und der Tageszeitung für das Leihradsystem nextbike gegenverrechnet beziehungsweise saldiert wurden.
Die Compliance Richtlinie der Radland GmbH behielt die Zusage von Spenden, Zuwendungen für gemeinnützige Zwecke und Sponsoring der Geschäftsführung vor. Die Marketingstrategie vom Juni 2022 beinhaltete jedoch weder Spenden noch Sponsoring an Dritte.

Mitgliedschaften in drei Vereinen

Von Mai 2021 bis Mai 2022 war die Radland GmbH Mitglied in den Vereinen „Walk-Space.at – der österreichische Verein für FußgängerInnen“, „Radkompetenz Österreich“ und „Marketing Club Österreich“. Dafür fielen im Jahr 2021 Mitgliedsbeiträge von 1.230,00 Euro und bis Mai 2022 von 420,00 Euro an. Die Mitgliedschaften in diesen Vereinen standen mit den strategischen Zielen der Radland GmbH im Einklang. Deren Marketingstrategie vom Juni 2022 sah auch keine Vereinsmitgliedschaften vor.

Die Radland GmbH und die NÖ Landesregierung sagten in ihren Stellungnahmen vom 23. November 2022 und 6. Dezember 2022 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierten über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.

Zusammenfassung

Die NÖ Familienland GmbH bestand seit 16. Juli 2013 (Errichtungserklärung) als Kompetenzzentrum für Familienarbeit. Die Gesellschaft stand im Alleineigentum des Landes NÖ und finanzierte sich im Wesentlichen aus Umsatzerlösen, Gesellschafterzuschüssen und sonstigen Erträgen.
Ihre zentrale Aufgabe bestand darin, Familien, Gemeinden und Institutionen bei der Erfüllung von familienbezogenen Aufgaben, vor allem im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Das umfasste Serviceleistungen wie die Familienhotline und den NÖ Familienpass, qualitätsvolle schulische Tages- und Ferienbetreuung, die Unterstützung von Spielplatz- und Schulfreiraumprojekten sowie Veranstaltungen und Publikationen.
Die NÖ Familienland GmbH beschäftigte 27 Personen im Kernteam und 302 pädagogische Fachkräfte in der schulischen Tages- und Ferienbetreuung (Stand 31. Dezember 2021).

160 Inserate und Werbung von März 2017 bis Mai 2022

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 gab die NÖ Familienland GmbH insgesamt 969.062,19 Euro für 160 Inserate und Werbung in 21 verschiedenen Print-, Online- und Rundfunkmedien aus. Davon entfielen 139 Inserate auf Printmedien, zwölf auf Onlinemedien und neun auf Rundfunkmedien.
Weitere 154.978,19 Euro entfielen auf Werbeartikel zur Kundenbindung.
Die Zahlungen stimmten mit Angeboten und Aufträgen überein.
Die Ausgaben für die Inserate und Werbung standen im Einklang mit den Aufgaben der NÖ Familienland GmbH und der darauf abgestimmten Kommunikationsstrategie.

Keine Ausgaben für Förderungen, Spenden, Sponsoring, Kooperationen und Mitgliedschaften in Vereinen

Von März 2017 bis Mai 2022 vergab die NÖ Familienland GmbH keine Förderungen, gewährte keine Spenden, betrieb kein Sponsoring, schloss keine Kooperationsvereinbarungen ab und war in keinem Verein Mitglied.

105 Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen

Im Zeitraum März 2017 bis Mai 2022 gab die NÖ Familienland GmbH insgesamt 938.572,44 Euro für 105 Dienstleistungen im Beratungs-, Veranstaltungs- und Agenturwesen aus. Davon entfielen 247.481,61 Euro oder 26,4 Prozent auf Honorare für die Gewinnung neuer und die Betreuung bestehender Vorteilsgeber beim NÖ Familienpass und Provisionen für den Verkauf von Inseraten für den Vorteilsgeberkatalog und das Magazin des NÖ Familienpasses.
Da die Anzahl der Familienpassinhaber und der Neuausstellungen seit Jahren zurückging, stand eine grundlegende Neuorganisation des NÖ Familienpasses an.

Kommunikationskonzept und Mediaplanung nachschärfen

Die NÖ Familienland GmbH verfügte über ein Kommunikationskonzept vom 2. September 2021, ein Social-Media-Konzept vom Mai 2019 und einen jährlichen Plan für Öffentlichkeitsarbeit (Mediaplan), der rollierend an aktuelle Entwicklungen angepasst wurde. Sie berücksichtigte Reichweiten sowie andere Mediendaten wie die Anzahl der Seitenaufrufe ihrer Webseiten oder ihrer Follower in den Sozialen Medien, setzte auf ihr eigenes Familienmagazin und auf regionale Medien sowie spezielle Medien für Personen mit nicht deutschsprachigem Migrationshintergrund. Dabei konzentrierte sich die NÖ Familienland GmbH auf ihre Zielgruppe Familien in ihren vielfältigen Formen, Familienmitglieder jeden Alters und Personen mit Interesse an den Themen Familie und Generationen.
Im Bereich der Zielwerte bei Social Media bestand rollierender Anpassungsbedarf, um die Wirksamkeit der eingesetzten Mittel und Strategien nachzuschärfen.

Die NÖ Familienland GmbH und die NÖ Landesregierung sagten in ihren Stellungnahmen vom 23. November 2022 und 6. Dezember 2022 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierten über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.

Vorwort

Die nicht enden wollende Covid-19-Pandemie hält den Landesrechnungshof in Atem. Viele Tätigkeiten konnten auch im Jahr 2021 nur digital, virtuell oder mit den gebotenen Nachweisen (Antigentest, Impfzertifikat, Genesungszertifikat, PCR-Test) ausgeübt werden. Dennoch blieb auch das Team Landesrechnungshof nicht vor Quarantänen und Covid-19-Infektionen verschont. Das trieb auch personelle Veränderungen an.
Die Bilanz von 13 Berichten mit 82 Empfehlungen kann sich jedoch sehen lassen. Darunter auch die Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2020. Dieser umfasste erstmals eine Finanzierungs-, Ergebnis- und Vermögensrechnung und verdreifachte sich damit, während die Stellungnahmefrist von vier Wochen für das Prüfungsteam und das Team der Abteilung Finanzen F1 gleichblieb. Zudem forderte die Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens auf SAP S/4HANA vollen Einsatz.
Solche Herausforderungen zeigen den Mehrwert des Landesrechnungshofs dessen Prüfteams elektronische Akten, Haushaltsdaten und Systeme einsehen können und damit vertraut sind, die Verhältnisse bei den zu überprüfenden Stellen kennen, mit diesen tragfähige Arbeitsbeziehungen unterhalten und ihren kritischen Blick auf kontinuierliche Verbesserung sowie auf Optimierung – auch im eigenen Haus – richten. Die in der Landesverfassung verankerten Prüfungsbefugnisse, insbesondere der unmittelbare Verkehr mit den überprüften Stellen sowie der direkte Zugriff (Leserechte) auf elektronische Haushalts- und Verrechnungssysteme sind dafür essenziell, und müssen bei Systemumstellungen gewährleistet bleiben.
Dass die NÖ Finanzkontrolle – in analogen oder digitalen Formaten, auf Distanz oder im Kontakt – so selbstverständlich funktioniert, ist dem Einsatz, der respektvollen Grundhaltung und der Kooperationsbereitschaft aller beteiligten Personen bei den überprüften Stellen, im Landesrechnungshof und nicht zuletzt den Mitgliedern des NÖ Landtags zu verdanken.
Diese bezogen mit 18. März 2021 Unternehmungen jeder Stufe ab einer Beteiligung der öffentlichen Hand von 25 Prozent in die Zuständigkeit ihres Kontrollorgans ein. Das wertet der Landesrechnungshof als Auftrag und als Anerkennung seiner auf Optimierung ausgerichteten Prüfungstätigkeit.
Der langjährige Stellvertreter der Landesrechnungshofdirektorin, Mag. Manfred Rohrböck, MBA MSc trat mit 1. Mai 2021 nach über 42 Jahren im Landesdienst, davon 38 Jahre in der Finanzkontrolle und 30 Jahre in der Personalvertretung, in den wohlverdienten Ruhestand.
Daher musste diese wichtige Funktion mit einer ebenso anerkannten Persönlichkeit nachbesetzt werden. Die Wahl fiel auf Mag. Christian Pogats, MBA MSc, der dafür nach zweieinhalb Jahren erfolgreicher Tätigkeit in einem Regierungsbüro mit 1. September 2021 in den Landesrechnungshof zurückkehrte. In der Zwischenzeit vertrat Mag. Erich Retzl in bewährter Weise die Landesrechnungshofdirektorin. Angelegenheiten der Europäischen Union und Internationales nahm weiterhin Mag. Franz Berger, MPA MBA wahr. Damit befindet sich der Landesrechnungshof auch im Vertretungsfall im In- und Ausland weiterhin in besten Händen.
Was sich sonst noch alles getan hat und welche Lehren der Landesrechnungshof aus der Covid-19-Pandemie zog, fassen die folgenden Seiten zusammen.
Ihre Landesrechnungshofdirektorin
Edith Goldeband

Zusammenfassung


Die Eröffnungsbilanz zum 1. Jänner 2020 bestand aus einer Vermögensrechnung und wies eine Bilanzsumme von 13.713,7 Millionen Euro aus.
Die Vorlage der Eröffnungsbilanz 2020 gemeinsam mit dem Rechnungsabschluss 2020 am 26. Mai 2021 an den NÖ Landtag lag im zeitlichen Rahmen der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015.

Mittelverwendung und Mittelherkunft

Die Aktiva der Eröffnungsbilanz 2020 mit 13.713,7 Millionen Euro umfassten das langfristige sowie das kurzfristige Vermögen und informierten über die Mittelverwendung. Das langfristige Vermögen setzte sich aus immateriellem Vermögen, Sachanlagen, aktiven Finanzinstrumenten (Wertpapiere), Beteiligungen und langfristigen Forderungen zusammen. Das kurzfristige Vermögen bestand aus kurzfristigen Forderungen, Vorräten, liquiden Mittel und aktiver Rechnungsabgrenzung.
Die Passiva zeigten die Herkunft der verwendeten Mittel sowie die Finanzierung des kurz- und langfristigen Vermögens durch Eigen- und Fremdmittel. Die Passiva umfassten das Nettovermögen, die Sonderposten Investitionszuschüsse, die lang- und kurzfristigen Fremdmittel aus Finanzschulden, Verbindlichkeiten und Rückstellungen sowie die passive Rechnungsabgrenzung.

Negatives Nettovermögen zeigt Konsolidierungsbedarf

Die Differenz zwischen dem langfristigen Vermögen von 12.968,3 Millionen Euro und dem kurzfristigen Vermögen von 745,4 Millionen Euro auf der Aktivseite sowie den Sonderposten Investitionszuschüsse von 234,4 Millionen Euro und den Fremdmitteln von insgesamt 20.087,9 Millionen Euro auf der Passivseite ergab zum 1. Jänner 2020 als Ausgleichsposten ein negatives Nettovermögen von 6.608,6 Millionen Euro.
Die ausgewiesenen Fremdmittel enthielten langfristige Rückstellungen von insgesamt 12.871,7 Millionen Euro. Davon entfielen 10.056,5 Millionen Euro auf Pensionsverpflichtungen, die wahlweise in die Eröffnungsbilanz 2020 eingestellt wurden.
Der Rechnungsabschluss 2021 wies bereits ein negatives Nettovermögen von 9.090,4 Millionen Euro bei langfristigen Rückstellungen von 14.019,0 Millionen Euro aus. Damit erhöhte sich der Konsolidierungsbedarf.

Erstellung der Eröffnungsbilanz 2020 war zweckmäßig

Die Abteilung Finanzen F1, die Kreditverwaltungen der anordnenden Abteilungen und Stellen sowie die Rechnungsstellen der nachgeordneten Dienststellen leiteten die Eröffnungsbilanz 2020 aus dem Vermögensstand des Landes NÖ zum 31. Dezember 2019 über. Diese war durch die Überleitungstabelle der Abteilung Finanzen F1 und die Buchungsanordnungen der kreditverwaltenden Stellen nachvollziehbar. Die ausgewiesenen Bilanzpositionen stimmten mit den Einzelbeständen im Mehrphasenbuchhaltungssystem, den Beilagen sowie den Nachweisen zur Eröffnungsbilanz 2020 überein.
Die getreue und vollständige Erfassung und Überleitung der Vermögensbestände 2019 in die Eröffnungsbilanz 2020 erforderten unter anderem Ersterfassungen, Neubewertungen und Umgruppierungen nach den Vorgaben und den Wahlrechten der VRV 2015. Alle Rückstellungsmöglichkeiten wurden in die Eröffnungsbilanz 2020 aufgenommen, insbesondere die Pensionsrückstellung in Höhe von 10.056,5 Millionen Euro.
Organisation und Kontrolle oblagen der Abteilung Finanzen F1, die teilweise eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie ein Beratungsunternehmen für betriebliche Vorsorge (Berechnung der Pensionsrückstellungen) heranzog.
Die Eröffnungsbilanz 2020 wurde überwiegend mit dem Fachwissen und der Expertise der Abteilung Finanzen F1 erstellt. Den externen Beratungskosten von rund 90.000,00 Euro stand eine Bilanzsumme von 13.713,7 Millionen Euro gegenüber.
Technisch erfolgte die Umsetzung noch mit den bestehenden Rechnungswesensystemen (Mehrphasenbuchhaltung, Vorsysteme). Damit wurde eine Überlagerung der Erstellung der Eröffnungsbilanz 2020 mit der Umstellung auf das System SAP S/4HANA® vermieden.
Jede anordnende Stelle erhielt eine Teileröffnungsbilanz und gab dazu eine Vollständigkeitserklärung ab.

Beilagen und Nachweise

Obwohl die VRV 2015 keine Beilagen und Nachweise zur Eröffnungsbilanz 2020 verlangte, enthielt diese umfangreiche Beilagen und Nachweise.

Übergangsfrist für Anpassungen und Korrekturen nutzen

Die VRV 2015 räumte für Anpassungen und Korrekturen eine Übergangsfrist von fünf Jahren ab der Veröffentlichung der Eröffnungsbilanz am 26. Mai 2021 (Einbringung in den NÖ Landtag) ein.
Die stichprobenartige Überprüfung insbesondere von neu gebildeten Bilanz-positionen ergab auf der Aktivseite einen Anpassungsbedarf von 65,9 Millionen Euro beziehungsweise von 71,8 Millionen Euro auf der Passivseite. Das entsprach jeweils rund 0,5 Prozent der Bilanzsumme und betraf hauptsächlich Sachanlagen und Rückstellungen.

Weiterentwicklung der VRV 2015

Anpassungsbedarf bestand auch für die VRV 2015 selbst, zum Beispiel be-treffend die Anwendung von Sterbetafeln und marktüblichen Zinssätzen für Barwertberechnungen oder Bewertung von Beteiligungen an gemeinnützigen Unternehmungen.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 20. September 2022 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.

Zusammenfassung

Landes-Finanzsonderaktionen bestanden seit dem Jahr 1973, um NÖ Gemeinden, gemeindeeigene Gesellschaften, Gemeindeverbände und Schulgemeinden zu unterstützen. Ihr ursprünglicher Zweck war, die Gemeinden bei der Verbesserung der kommunalen Strukturen und der Anpassung ihrer Aufgaben an die Gemeindezusammenlegungen in ihren Eigenmitteln zu stärken und zu fördern.

Stärkung der Gemeinde-Eigenmittel für andere Förderungen

Die Förderungen erfolgten in Form von Zinsenzuschüssen zu Darlehen bei Kreditinstituten, von Haftungsübernahmen und auch durch direkte Zuschüsse (Einmalzuschüsse) des Landes NÖ. Die Landes-Finanzsonderaktionen unterstützten damit die Aufbringung der erforderlichen Eigenmittel der Gemeinden für Maßnahmen und Projekte.

Jährlich Ausgaben von durchschnittlich 2,83 Millionen Euro

Die Aktionen bezogen sich auf Volksbildung, Mehrzweckhallen, Musikheime, Musikschulen, Heimatmuseen, Büchereien, Bäder, Sportplätze, Turnhallen sowie Lehr-, Rad- und Wanderwege. Im Lauf der Jahrzehnte kamen weitere Gegenstände hinzu. Die Unterstützungen trugen zur Umsetzung des NÖ Energiefahrplans 2030 und auch übergeordneter Strategien bei, indem etwa die Belebung von Stadt- und Ortszentren oder energiesparende Maßnahmen gefördert wurden.

Richtlinien mit teilweise gleichen Förderungsgegenständen

In den Jahren 2019 bis 2021 bestanden die Landes-Finanzsonderaktionen „Allgemein“ und „Arbeitsplatzmotor Gemeinden“ für bauliche, energietechnische und infrastrukturelle Maßnahmen, weiters die „Impulsförderung Orts- und Stadtzentren“, „Investitionen in die öffentliche Sicherheit und Barrierefreiheit“, „Thermische Sanierung und Erneuerung der Wärmebereitstellung“, „Überregionale Großprojekte“ sowie „Gemeindekooperationen“.
Für jede Landes-Finanzsonderaktion galt eine eigene Richtlinie, die Antragstellung, Gegenstand, Form, Berechnung, Umfang und Laufzeiten der Darlehen beziehungsweise Kredite regelte. Die Regelungen enthielten teilweise Abstufungen für Förderungsquoten, Beschränkungen der förderbaren Kredithöhe und Befristungen.
Überschneidungen und Doppeldeutigkeiten führten dazu, dass bis zu drei Richtlinien auf einen Antrag oder Förderungsfall zutrafen. Unterschiedliche Zinsfälligkeiten verursachten teilweise einen vermeidbaren Verwaltungsaufwand für die Anpassung der Kreditverträge. Die Abwicklung der Förderungen erfolgte grundsätzlich zweckmäßig.

Richtlinien überarbeiten und zusammenführen

Hinzu kam, dass die Inanspruchnahme der Landes-Finanzsonderaktionen zurückging oder in Bezug auf Thermische Sanierung und Erneuerung der Wärmebereitstellung, überregionale Großprojekte und Gemeindekooperationen zeitweise aussetzte. Auch das sprach dafür, die Richtlinien zweckmäßig zu überarbeiten beziehungsweise zusammenzuführen.
Die Anzahl der Anträge fiel insgesamt von 239 im Jahr 2019 um 79 auf 160 Anträge im Jahr 2021. Das entsprach einem Rückgang von 33,1 Prozent. Ende des Jahres 2021 bestanden Rücklagen in Höhe von 5,22 Millionen Euro und diesen standen Auszahlungen von 2,69 Millionen Euro gegenüber, die andere Förderungen des Landes NÖ, des Bundes sowie der Europäischen Union ergänzten. Der Haftungsrahmen betrug 100,00 Millionen Euro und war zum 31. Dezember 2021 im Umfang von 27,57 Millionen Euro ausgeschöpft.

Organisation und Kontrolle

Die Abwicklung der Landes-Finanzsonderaktionen oblag dem Fachbereich Förderungsangelegenheiten der Abteilung Finanzen F1. Die Abteilung Gemeinden IVW3 hatte dabei die grundsätzliche Finanzierbarkeit der Maßnahmen zu beurteilen. Da die Landes-Finanzsonderaktionen andere Förderungen ergänzten, war zudem die jeweilige fördernde Stelle einzubinden, zum Beispiel die Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie WST3 bei Maßnahmen des Breitbandausbaus oder die Abteilung Schulen K4 bei Maßnahmen für öffentliche Pflichtschulen.
Aus verwaltungsökonomischen Gründen blieb auch die Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung den anderen Förderungsstellen überlassen. Der Fachbereich Förderungsangelegenheiten passte die Zuschüsse bei variabel verzinsten Darlehen an die jeweiligen Kreditzinsen an.
Anträge und Förderungsfälle wurden elektronisch im Programm LAKIS bearbeitet und in einer eigenen Datenbank berechnet. Eine zweckmäßige Dokumentation für die Berechnung der Bemessungsgrundlage der Zinsenzuschüsse im Förderungsakt (Berechnungsblatt) fehlte.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 8. September 2022 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.

Zusammenfassung

Das Land NÖ förderte den Breitbandausbau mit Glasfasertechnologie in ländlichen Gebieten, die der Markt wegen der hohen Investitionskosten und der geringen Nachfrage nicht ausbaute.
Ziel war, bis zum Jahr 2030 alle rund 800.000 Haushalte und Betriebe in Niederösterreich zu leistbaren Preisen nachhaltig mit ultraschnellem Breitband zu versorgen. Das umfasste einen flächendeckenden Ausbau der Glasfaserinfrastruktur und Investitionen von über einer Milliarde Euro. Diese bildete die Grundlage für Mobilfunk der 5. Generation, für Digitalisierung, Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit und damit für Wachstum, Beschäftigung sowie sozialen Zusammenhalt.

Modell Niederösterreich überwindet Marktversagen

In Städten und größeren Gemeinden erfolgte der Breitbandausbau mit Glasfasertechnologie durch private Unternehmungen. Das betraf rund 350.000 Haushalte und Betriebe.
Um auch die 450.000 Haushalte und Betriebe in kleineren Gemeinden und Randlagen mit Glasfaserinfrastruktur zu versorgen, entwickelten die Breitbandkoordination Niederösterreich und die ecoplus.Niederösterreichs Wirtschaftsagentur GmbH in den Jahren 2014 bis 2016 mit externer Unterstützung das „Modell Niederösterreich“. Die Umsetzung oblag der nöGIG GmbH, der NÖ Glasfaserinfrastrukturgesellschaft mbH, die dazu im Jahr 2014 gegründet worden war.

Europäischer Breitbandpreis 2016

Das Förderungsmodell wurde von der Europäischen Kommission genehmigt (notifiziert), in vier Pilotregionen erprobt und zum NÖ Investorenmodell weiterentwickelt. Die Förderungen des Landes NÖ ergänzten dabei die Programme der Europäischen Union und des Bundes für den Breitbandausbau und die Digitalisierung im ländlichen Raum. Im Jahr 2016 erhielt das „Modell Niederösterreich“ den Europäischen Breitbandpreis und war Vorbild für andere Breitbandförderungen.
Das Grundmodell bestand aus einem Drei-Ebenen-Modell mit offenem Netzzugang (Three-Layer Open Model), wobei die nöGIG GmbH die passive Glasfaserinfrastruktur errichtete und an einen aktiven neutralen Netzbetreiber verpachtete.
Der aktive neutrale Netzbetreiber betrieb und vermarktete das Glasfasernetz und musste dabei einen offenen Netzzugang gewährleisten. So konnten alle Anbieter von Internetdiensten das Netz zu den gleichen Bedingungen nutzen. Der Wettbewerb fand damit vor allem auf der Ebene der Diensteanbieter und Endkunden statt. Die Errichtungskosten der Glasfaserinfrastruktur sollten aus den Nutzungsentgelten refinanziert werden. Zudem war der Einstieg eines privaten Investors geplant.

Finanzbedarf von externen Experten anfänglich unterschätzt

Der nöGIG GmbH standen bis zum Einstieg des Investors Ende 2019 rund 142,09 Millionen Euro an Eigenkapital, Gesellschafterzuschüssen, Darlehen, Förderungen und Umsatzerlösen zur Verfügung. Davon entfielen 118,50 Millionen Euro auf die Entwicklung des „Modell Niederösterreich“, die landesweite Grobplanung und den Glasfaserausbau in den Pilotregionen für bis zu 40.000 Haushalte und Betriebe sowie 24,12 Millionen Euro auf die Reinvestition in den weiteren Ausbau und die teilweise Abdeckung des Betriebs. Während die Breitbandkoordination 105,00 Millionen Euro für den Ausbau in den Pilotregionen veranschlagte, ging eine erste externe Studie von nur 66,10 Millionen Euro aus.
Für den Einstieg eines privaten Investors wurde schrittweise eine eigene Gesellschaftsstruktur mit zwei getrennten Bereichen aus Breitband Holding GmbH (Land NÖ) und BN Infrastruktur GmbH (Investor, Land NÖ) geschaffen. Die nöGIG GmbH mit 30.567 Nutzungseinheiten aus den Pilotregionen wurde in die BN Infrastruktur GmbH eingegliedert. Außerdem erhielt die nöGIG GmbH (der Phase Eins) mit der nöGIG Phase Zwei GmbH eine Schwestergesellschaft.

Investitionen in den Glasfaserausbau als langfristige Anlage

Der private Investor ermöglichte bis 2023 ein Investitionsvolumen von 300,00 Millionen Euro und übernahm damit 74,9 Prozent an der BN Infrastruktur GmbH. Die restlichen Anteile von 25,1 Prozent behielt die Breitband Holding GmbH. Der Einstieg des Investors ermöglichte die Fertigstellung und die Vermarktung der Glasfaserinfrastruktur in den Pilotregionen (Phase Eins) sowie den Ausbau von weiteren 100.000 Glasfaseranschlüssen in nicht marktfähigen ländlichen Gebieten (Phase Zwei). Die Refinanzierung sollte weiterhin durch die Vermarktung der – mit Förderungen errichteten – Glasfaserinfrastruktur erfolgen. Diese waren nach 30 Jahren um einen symbolischen Euro an die Breitband Holding GmbH zurück zu verkaufen.
Die Gesellschaften waren durch ein umfangreiches Vertragswerk verbunden. Dieses schloss eine Haftung und Nachschusspflicht der Breitband Holding GmbH für Verbindlichkeiten der BN Infrastruktur GmbH aus. Demnach lag das Finanzierungsrisiko beim privaten Investor.
Das Entwicklungsrisiko blieb bei der Breitband Holding GmbH. Deren Tochtergesellschaft nöGIG Projektentwicklungs GmbH oblag die baureife Planung der Ausbaugebiete und der Teilprojekte mit jährlich rund 30.000 anschließbaren Haushalten oder Betrieben nach den vertraglichen Vorgaben. Die nöGIG Service GmbH hatte dafür das Personal zur Verfügung zu stellen.
Infolge der Covid-19-Maßnahmen wurde das Dreijahresziel von 100.000 anschlussfähigen Einheiten und damit die Finanzierung um ein Jahr auf das Jahr 2024 erstreckt.
Ende Dezember 2021 kam mit dem Investor neuerlich ein Vertrag für den Ausbau von weiteren 200.000 Glasfaseranschlüssen mit einem Volumen von bis zu 500,00 Millionen Euro bis zum Jahr 2030 zustande (Phase Drei).

Anschlussförderung für den Ausbau in Randlagen

Die vertraglichen Vorgaben schrieben durchschnittliche Baukosten für einen Glasfaseranschluss und Anschlussquoten vor. Um die Quote an verbindlichen Vorverträgen von 42,0 Prozent zu erfüllen, wurden Ausbaugebiete so verändert, dass die erforderliche Anzahl erreicht werden konnte. Mindestens 115.000 Haushalte und Betriebe in Randlagen mussten gesondert mit Glasfaseranschlüssen versorgt werden.
Die Änderung des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfondsgesetzes vom 1. August 2020 ermöglichte es dem Fonds, die Gemeinden beim Ausbau dieser „weißen Flecken“ zu unterstützen und den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur in entlegenen Ortschaften zu fördern. Die Förderung bestand aus einem verlorenen Zuschuss und war an eine Bundesförderung gebunden. Der Fonds erhielt dafür 100,00 Millionen Euro (20,00 Millionen Euro jährlich) aus Landesmitteln und Bedarfszuweisungen der Gemeinden. Die Anschlussförderung sollte die Gemeinden bei den Baukosten unterstützen und den wirtschaftlichen Betrieb der Glasfaserinfrastruktur ermöglichen.
Außerdem ergänzten die NÖ Landes-Finanzsonderaktion „Arbeitsplatzmotor Gemeinden“ und regionale Ausbauprojekte das Investorenmodell.

Verhaltene Nachfrage bei Glasfaseranschlüssen

Österreich verfügte zum zweiten Quartal 2021 über rund 13,00 Millionen aktive Breitbandanschlüsse, wobei mobiles Breitband mit rund 10,4 Millionen Anschlüssen vorherrschte. Von den 2,6 Millionen Anschlüssen in Haushalten entfielen 2,44 Millionen Anschlüsse auf Kupfertechnologie und nur rund 160.000 Anschlüsse auf Glasfasertechnologie. Auch die neueren Breitbandtechnologien (Kupfer, Hybrid, Mobil) ermöglichten bis zu 150 Megabit Bandbreite.
In Niederösterreich wurden im Zeitraum Jänner 2015 bis März 2022 im Rahmen des NÖ Modells rund 67.500 Glasfaseranschlüsse errichtet beziehungsweise laut Stellungnahme der Breitbandholding GmbH vom 22. August 2022 entwickelt, davon entfielen 27.613 auf das Investorenmodell.
Die NÖ Landesregierung und die Breitband Holding GmbH sagten in ihren Stellungnahmen vom 31. und vom 22. August 2022 im Wesentlichen zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs beziehungsweise die Umsetzung zu prüfen und informierte über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.

Zusammenfassung

Brustkrebs war die häufigste Krebserkrankung und Krebstodesursache bei Frauen und betraf vereinzelt auch Männer.
In der Europäischen Union sollten daher möglichst alle von Brustkrebs betroffenen Personen in zertifizierten interdisziplinären Zentren behandelt werden. Brustgesundheitszentren waren spezialisierte Versorgungsbereiche aus unterschiedlichen Fachrichtungen und Berufsgruppen, die organisatorische, medizinische und technische Anforderungen erfüllten. Dazu zählten fachübergreifende Diagnosen und Therapien sowie Mindestfallzahlen.

In jeder Versorgungsregion ein Brustgesundheitszentrum

Anfang 2022 verfügten die NÖ Landes- und Universitätskliniken über vier derartige Zentren: Das Brustgesundheitszentrum NÖ Mitte am Universitätsklinikum Sankt Pölten-Lilienfeld mit dem Brustgesundheitszentrum Waldviertel Horn am Landesklinikum Horn-Allentsteig sowie das Brustgesundheitszentrum NÖ-SÜD am Landesklinikum Wiener Neustadt mit dem Brustgesundheitszentrum NÖ Nord-Ost am Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf.
Ein weiteres Brustgesundheitszentrum am Universitätsklinikum Krems, das auch die Strahlentherapien für die Zentren in Sankt Pölten und Horn durchführte, befand sich im Zertifizierungsverfahren.
Für die Versorgungsregion Mostviertel plante die NÖ Landesgesundheitsagentur nach eigenen Angaben ein Brustgesundheitszentrum am Landesklinikum Amstetten.
An weiteren 21 Standorten erfolgten ambulante und stationäre Behandlungen wegen der Haupt- und Zusatzdiagnose Brustkrebs. Außerdem starteten an einzelnen Landeskliniken auch Eigeninitiativen zur Einrichtung eines Brustgesundheitszentrums, ohne die NÖ Landesgesundheitsagentur einzubinden.
Die NÖ Landesgesundheitsagentur war daher gefordert, sowohl die geplante Versorgung mit zertifizierten Brustgesundheitszentren als auch außerhalb von zertifizierten Zentren die qualitätsvolle Behandlung von Brustkrebsfällen nach anerkannten Richtlinien sicherzustellen. Dazu fehlten allerdings standortgenaue Versorgungsaufträge nach einheitlichen Qualitätskriterien.

Brustgesundheitsversorgung

In den Jahren 2018 bis 2020 entfielen rund die Hälfte der stationären Aufenthalte wegen Brustkrebs auf die Brustgesundheitszentren der NÖ Landes- und Universitätskliniken.
In Niederösterreich erkrankten in den Jahren 2017 bis 2019 durchschnittlich 1.116 Personen pro Jahr an Brustkrebs, wovon 1.105 oder rund 99,0 Prozent Frauen und elf oder rund 1,0 Prozent Männer waren. Die Sterblichkeitsrate lag bei Männern bei 41,6 Prozent und bei Frauen bei 31,8 Prozent.

Vervollständigung der Anstaltsordnungen, Kostenrechnung und Öffentlichkeitsarbeit

Weitere Feststellungen betrafen die Aufnahme der Brustgesundheitszentren als Betriebsform in die Anstaltsordnungen (Strukturraster) der NÖ Landes- und Universitätskliniken, die einheitliche Einrichtung von Kostenstellen für Brustgesundheitszentren nach dem Vorbild Wiener Neustadt sowie die niederschwellige landesspezifische Information und Kommunikation über Brustkrebsvorsorge beziehungsweise Brustkrebsbehandlung im Rahmen bestehender Formate und Öffentlichkeitsarbeit, zum Beispiel im Rahmen der Webauftritte oder am „Tag der Brustgesundheit“.
Die NÖ Landesgesundheitsagentur sagte in ihrer Stellungnahme vom 2. August 2022 im Wesentlichen zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs beziehungsweise die Umsetzung zu prüfen und informierte über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.
Die NÖ Landesregierung teilte mit Schreiben vom 7. Juli 2022 mit, keine Stellungnahme abzugeben und verwies auf die Stellungnahme der NÖ Landesgesundheitsagentur.