Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 6/2017 „Unterstützung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen“ (Vorbericht) ergab, dass von 16 Empfehlungen aus diesem Bericht acht ganz beziehungsweise großteils, zwei teilweise und sechs nicht umgesetzt wurden. Das ergab insgesamt eine Umsetzung von rund 56,3 Prozent.
Zwei der sechs offen gebliebenen Empfehlungen entfielen auf den NÖ Gesundheits- und Sozialfonds und vier auf die Abteilung Soziales und Generationenförderung GS5, die damit auf eine Umsetzung von 64,3 Prozent kam.

Mehr Aufwand für mehr Unterstützung, aber weniger Erträge

Im Jahr 2020 gab das Land NÖ mit 299,24 Millionen Euro um rund 58 Millionen Euro oder 24,0 Prozent mehr für die Unterstützung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen aus als im Jahr 2015. Davon entfielen 206,12 Millionen Euro oder 68,9 Prozent auf Maßnahmen der sozialen Eingliederung, gefolgt von Maßnahmen der persönlichen Hilfe mit 46,13 Millionen Euro sowie der sozialen Betreuung und Pflege mit 17,96 Millionen Euro.
Die Einnahmen beziehungsweise die Erträge aus Kostenbeiträgen, Kostenersätzen und Refundierungen des Bundes stiegen gegenüber dem Vergleichsjahr 2015 nur um 6,38 Millionen Euro oder 14,6 Prozent auf 50,09 Millionen Euro und deckten nur noch 16,7 Prozent der Aufwendungen.
Für Menschen mit intellektueller Behinderung standen im Jahr 2020 insgesamt 7.689 Plätze in teilstationären und stationären Sozialhilfeeinrichtungen zur Verfügung. Das waren um 483 Plätze mehr als im Jahr 2015. Die Einrichtungen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen wurden um 415 auf 1.754 Plätze und auf neue Betreuungsformen insbesondere für mehrfach beeinträchtigte Menschen erweitert.

Bundesweite Abstimmung bei weiteren Verbesserungen

Die bundesweite Abstimmung von weiteren Verbesserungen der Unterstützungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen und deren Finanzierung erfolgte in Konferenzen, Arbeitsgruppen und in der Begleitgruppe zur Erstellung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022 – 2030. Einen bundesweiten Inklusionsfonds lehnte der Bund ab (Ergebnis 1).
Die Aufgaben und die koordinierende Funktion der Abteilung Soziales und Generationenförderung GS5 wurden in die Geschäftseinteilung des Amtes der NÖ Landesregierung aufgenommen, womit die empfohlene Klarstellung erfolgte (Ergebnis 2).
Das Kompetenzzentrum für gemeinnützige Organisationen und Sozialunternehmen an der Wirtschaftsuniversität Wien ermittelte für Niederösterreich, dass die Anzahl der beeinträchtigten Personen bis zum Jahr 2030 um 1.768 beziehungsweise neun Prozent auf 20.275 ansteigen wird. Damit lag eine wissenschaftliche Grundlage für die noch fehlende Sozialhilfeplanung für Körper- und Sinnesbeeinträchtigte vor (Ergebnis 3).
Die Abteilung Soziales und Generationenförderung GS5 und die Arbeitsgemeinschaft Soziales der Bezirksverwaltungsbehörden aktualisierten die Vorschrift für die Einhebung von Eigenleistungen und entwickelten einheitliche elektronische Formulare zur Berechnung von Kostenbeiträgen und Kostenersätzen (Ergebnis 5 und Ergebnis 6).
Umfang und Abgeltung der ambulanten Leistungen einer Einrichtung zur Frühförderung von Kindern wurden so neu geregelt, dass mindestens 80 Prozent des Förderungsbetrags auf Therapieeinheiten entfallen mussten (Ergebnis 7).
Die Evaluierung der Förderung von Projekten des Vereins 0>Handicap erledigte sich durch die Zusammenführung des Vereins mit dem Verein Jugend und Arbeit sowie der Bildungsberatung NÖ zur MAG Menschen und Arbeit GmbH. Damit wurden parallele Strukturen bereinigt und einer Anregung aus dem Bericht 10/2019 über den Verein Jugend und Arbeit entsprochen (Ergebnis 8).
Die vorgesehene Überprüfung der Wirtschaftlichkeit sowie die zugesagte Evaluierung der Wirksamkeit des Psychosozialen Diensts erfolgten mit externer Unterstützung. Zudem erfolgte eine Abstimmung der Leistungen des Psychosozialen Diensts und der Suchtberatung sowie eine Anpassung der Verträge mit den Leistungserbringenden (Ergebnis 10).
Für die Abwicklung, die Abrechnung und die Auswertung der Leistungen der beauftragen Sozialhilfeträger wurden Grundlagen für eine elektronische Anwendung (IT-Tool) erstellt. Das IT-Tool sollte im ersten Quartal 2023 in Betrieb gehen und dem Amt der NÖ Landesregierung, den Bezirksverwaltungsbehörden und den Sozialhilfeträgern zur Planung und Steuerung dienen sowie zur Verwaltungsvereinfachung und Effizienzsteigerung beitragen (Ergebnis 13).
Die Abteilung Soziales und Generationenförderung GS5 überarbeitete die Vorschrift für die klientenbezogene Fachaufsicht für Menschen mit besonderen Bedürfnissen und wirkte auf eine fristgerechte Durchführung der Einzelberatungen durch Fachkräfte der Bezirksverwaltungsbehörden hin (Ergebnis 16).

Einsparungspotenziale in offen gebliebenen Empfehlungen

Die Sozialplanung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, die dem NÖ Gesundheits- und Sozialfonds oblag, erfolgte nicht (Ergebnis 4).
Außerdem führte der NÖ Gesundheits- und Sozialfonds (NÖ Psychiatrie-Koordinationsstelle) die Verhandlungen mit den Krankenversicherungsträgern über eine Kostenbeteiligung an den gesundheitsbezogenen Leistungen des Psychosozialen Diensts wegen der Strukturreform der Sozialversicherung nicht fort (Ergebnis 11).
Die Zuschüsse für Gemeinden zur Anstellung von pflegerischen Hilfskräften in Pflichtschulen aus dem Sozialhilfebudget des Landes NÖ wurden weder eingestellt noch auf eine tragfähige Rechtsgrundlage gestellt (Ergebnis 9).
Auch Abschläge für nicht beanspruchte Verpflegung, Wäscheversorgung und Reinigung bei Abwesenheiten von betreuten Personen in teilstationären und stationären Einrichtungen, wie in den Pflege- und Betreuungszentren, wurden nicht eingeführt, weil der Abteilung das Personal für eine Tarifumstellung fehlte (Ergebnis 12).
Die Erhebung der Überschüsse, der Rücklagen und der Angemessenheit der Pauschalentgelte bei einem Ambulatorium wurde aus Personalmangel eingestellt und erforderte einen Neustart mit externer Begleitung (Ergebnis 14).
Im Rahmen der Fachaufsicht in Sozialhilfeeinrichtungen wurde anlassbezogen auch die Mittelverwendung auf Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit kontrolliert. Die geplante Fortbestandsprognose bei der Wirtschaftsprüfung der Sozialhilfeträger wurde nicht eingeführt. Die wirtschaftliche Aufsicht war damit nicht sichergestellt (Ergebnis 15).
Die NÖ Landesregierung und der NÖ Gesundheits- und Sozialfonds sagten in ihren Stellungnahmen vom 21. Juni und 13. Juli 2022 im Wesentlichen zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierten über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.

Zusammenfassung

Der Entwurf des Rechnungsabschlusses wies mit Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt die vorgeschriebenen Haushaltsrechnungen und Anlagen auf. Die Veranschlagung hatte nur zum Ergebnis- und Finanzierungshaushalt zu erfolgen. Daher konzentrierte sich die vorliegende Stellungnahme auf den Finanzierungshaushalt als führenden Haushalt und den Ergebnishaushalt. Zur Vermögensrechnung wurden die Veränderungen im Finanzjahr 2021 durch die Finanzierungs- beziehungsweise Ergebnisrechnung, die erfolgten Korrekturen zur Eröffnungsbilanz 2020 und die Ausgliederung an die NÖ Landesgesundheitsagentur dargestellt.

Vollständigkeit des Entwurfs zum Rechnungsabschluss 2021

Aufgrund der Überprüfung des Kassenberichts und der Geldbestände mit dem Ergebnis der Finanzierungsrechnung konnte von einer vollständigen wertmäßigen Erfassung der Gebarung und der daraus abzuleitenden Vollständigkeit des Rechnungsabschlusses 2021 ausgegangen werden.

Covid-19-Pandemie beeinflusste weiterhin die Haushaltsentwicklung

Das Maastricht-Ergebnis gemäß Europäischem System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung (ESVG) von minus 471,0 Millionen Euro fiel um 156,1 Millionen Euro besser aus als im Nachtragsvoranschlag ausgewiesen und um 24,0 Millionen Euro besser als im NÖ Budgetprogramm 2021 bis 2026 vorgegeben. Trotz dieses gegenüber dem Nachtragsvoranschlag und dem NÖ Budgetprogramm besseren Ergebnisses wird es noch großer Anstrengungen bedürfen, den vor der Covid-19-Pandemie angestrebten Konsolidierungskurs zu erreichen.
Der Österreichische Stabilitätspakt 2012 hätte nur ein Maastricht-Ergebnis von minus 348,0 Millionen Euro zugelassen, galt jedoch aufgrund der Covid-19-Pandemie als ausgesetzt, weil am 23. März 2020 die so genannte „Allgemeine Ausweichklausel“ des Stabilitäts- und Wachstumspakts der Europäischen Union aktiviert wurde. Diese Klausel erlaubte höhere Haushaltsdefizite und Schulden, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern.

Verwertung von Wohnbauförderungsdarlehen half mit, die Covid-19-Belastungen zu tragen

Der Nettofinanzierungssaldo aus der operativen und der investiven Gebarung von minus 170,3 Millionen Euro lag um 600,5 Millionen Euro unter dem Nachtragsvoranschlag, der sogar ein Minus von 770,8 Millionen Euro zugelassen hatte. Der negative Saldo ergab sich aus einem Minus aus der operativen Gebarung im Ausmaß von 181,0 Millionen Euro, das um 68,7 Millionen Euro schlechter war als veranschlagt, und einem positiven Ergebnis aus der investiven Gebarung von 10,7 Millionen Euro. Das Ergebnis der investiven Gebarung hatte im Voranschlag ein Minus von 468,8 Millionen Euro vorgesehen und lag damit um 479,5 Millionen Euro besser. Die Verbesserung des Nettofinanzierungssaldos wurde im Wesentlichen durch den Einmaleffekt von Mehreinzahlungen durch die Verwertung von Wohnbauförderungsdarlehen in Höhe von 419,3 Millionen Euro erzielt. Dieser Einmaleffekt trug im Wesentlichen dazu bei, dass die Finanzschulden um 436,0 Millionen Euro unter den im Bericht zum Nachtragsvoranschlag ausgewiesenen Wert von 6.934,0 Millionen Euro lagen.
Das Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen aus dem Ergebnishaushalt betrug minus 825,9 Millionen Euro, floss in das negative Nettovermögen auf der Passivseite in die Vermögensrechnung ein und lag um 241,5 Millionen Euro schlechter als veranschlagt.
Der öffentliche Schuldenstand gemäß ESVG für Niederösterreich sank laut Veröffentlichung der Statistik Austria vom 1. April 2022 im Finanzjahr 2021 um 73,0 Millionen Euro oder 0,8 Prozent auf 9.100,0 Millionen Euro. Dies lag daran, dass die verbundenen Einrichtungen den Zuwachs im Kernhaus-halt mehr als kompensierten.
Die Haftungen wiesen zum 31. Dezember 2021 einen Stand von 7.205,8 Millionen Euro auf, wovon 4.837,1 Millionen Euro auf die Haftungsober-grenze anzurechnen waren. Die Haftungsobergrenze wurde damit zu 81,5 Prozent ausgenutzt. Das waren um 6,1 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr.

Weitere Konsolidierungsmaßnahmen erforderlich

Die Entwicklung der Haushaltsergebnisse zeigte im Finanzjahr 2021 insbesondere durch den Einmaleffekt der Verwertung von Wohnbauförderungsdarlehen einen Konsolidierungsansatz. Der erste Schritt eines ausgeglichenen Saldos aus der operativen Gebarung konnte auch aufgrund der anhaltenden Covid-19-Pandemie nicht erreicht werden. Daher sollte ein ausgeglichener Nettofinanzierungssaldo angestrebt werden, um einen weiteren Anstieg der Finanzschulden und des negativen Nettovermögens im Kernhaushalt zu vermeiden. Für eine Rückführung der Finanzschulden müsste ein positiver Nettofinanzierungssaldo erreicht werden.
An der Konsolidierung wären auch die ausgegliederten Einheiten, wie Anstalten, Fonds, Unternehmungen und sonstige mit dem Land NÖ finanziell verbundene Einrichtungen, angemessen zu beteiligen.
Die Ratingagenturen bewerteten die Bonität des Landes NÖ im Wesentlichen aufgrund der noch vorhandenen Finanzreserven weiterhin gut. Sie wiesen jedoch auf die nachwirkenden Belastungen durch die Covid-19-Pandemie hin und forderten weitere Konsolidierungsanstrengungen, wie kostendämpfende Maßnahmen und eine Stabilisierung der hohen Schuldenquote.

Zusammenfassung

In den Jahren 2018 bis 2020 förderte das Land NÖ die Erwachsenenbildung und das Volksbüchereiwesen mit rund 8,20 Millionen Euro. Davon fielen rund 7,30 Millionen Euro auf zehn Träger der Erwachsenenbildung und rund 902.000 Euro auf rund 260 Büchereien und drei Bibliotheksfachstellen.
Mit den Förderungen erstellten die Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie die Büchereien ein landesweit breit gestreutes Bildungs- und Medienangebot, das zunehmend digital genutzt werden konnte. Sie stützten sich dabei auf 197 eigene und 1.605 ehrenamtliche Mitarbeitende.
Im Jahr 2020 konnten rund 24.000 Veranstaltungen vom Land NÖ gefördert werden.

Lebenslanges Lernen und lebensbegleitende Weiterbildung

Die Landesförderung unterstützte die nationalen und globalen Ziele des lebenslangen Lernens beziehungsweise der lebensbegleitenden Weiterbildung und damit die gesellschaftliche Teilhabe, die individuelle Entfaltung, den besseren Zugang zu Beschäftigung sowie den sozialen Zusammenhalt in Niederösterreich.
Die gemeinsame „Initiative Erwachsenenbildung“ von Bund und Ländern zielte dabei speziell auf die Vermittlung von Grundkompetenzen sowie auf das Nachholen von Pflichtschulabschlüssen in Niederösterreich ab. Dazu steuerte das Land NÖ neben dem Bund jährlich rund 706.000 Euro bei. In den Jahren 2018 bis 2020 nahmen jährlich durchschnittlich 740 Personen an 75 Kursen teil. Einen positiven Pflichtschulkursabschluss erreichten durchschnittlich rund 60 von 100 Teilnehmenden.

Weiterentwicklung des Förderungssystems aus dem Jahr 1976

Das Landesgesetz über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Landesmitteln verlangte unter anderem, dass ein Jahresplan über die Verwendung und die Verteilung der Förderungen erstellt und darüber Einvernehmen mit den Trägern (Förderungsempfängern) angestrebt wird. Die Förderung konnte sich auf Aufgaben oder auf einzelne Vorhaben beziehen.
Obwohl die Empfänger an der Vergabe der Förderungsmittel mitwirkten, lagen dazu weder spezielle Richtlinien noch messbare Förderungsziele beziehungsweise Kennzahlen für die angestrebten Leistungen und Wirkungen vor. Derartige Vorgaben bestanden nur für die gemeinsame „Initiative Erwachsenenbildung“ von Bund und Ländern, wären jedoch für alle Förderungsbereiche der Erwachsenenbildung zweckmäßig und wirtschaftlich gewesen.
In der Praxis erfolgte die Förderung der Erwachsenenbildung und der Volksbüchereien nach dem NÖ Kulturförderungsgesetz 1996, den Kulturförderungsrichtlinien sowie der NÖ Kulturstrategie 2016. Diese strebte eine Vernetzung von Bildung und Kultur, eine Stärkung von kritischem und kreativem Denken sowie den Ausbau von außerschulischen Bildungsangeboten an, enthielt dazu aber keine spezifischen Strategien.
Das Grundlagenpapier für die Volksbüchereien vom 12. Mai 2021 leitete eine Neuausrichtung und einen Strategieprozess ein. Dieser Prozess sollte auf die gesamte Erwachsenenbildung erstreckt werden, um aus den vorhandenen Ansätzen ein zweckmäßiges Förderungssystem für Erwachsenbildung und Volksbüchereien zu entwickeln und umzusetzen.

Außergesetzliche Mitwirkung an der Förderungsvergabe

Die Abwicklung der Förderungen und weitere Aufgaben waren bis Mitte 2019 dem „Forum Erwachsenbildung Niederösterreich“ sowie dem Verein „komm.bib – NÖ Fachverband kommunale Bibliotheken“ im Rahmen von Geschäftsbesorgungsverträgen übertragen.
Die Entscheidung über die Förderungsvergabe und die Jahresplanung blieben dabei der NÖ Landesregierung beziehungsweise der Abteilung Kunst und Kultur K1 vorbehalten. Die Kulturabteilung holte dazu Vorschläge eines Gutachtergremiums für Erwachsenenbildung und einer Arbeitsgruppe Bibliotheken sowie die Zustimmung der Träger zu den Jahresplänen ein.
Die Mitwirkung des Gutachtergremiums und der Arbeitsgruppe erfolgte ohne passende gesetzliche Grundlage. Die Jahrespläne der Abteilung umfassten nicht die gesamten Förderungsmittel. So fehlte die Förderung, die der BhW Niederösterreich GmbH über einen Förderungsvertrag der Kultur.Region.Niederösterreich GmbH zufloss. Dieser Vertrag überließ die Zuteilung der Mittel dem Aufsichtsrat, in dem auch die Kulturabteilung vertreten war.

Neuorganisation weiter optimieren

Mit 1. Juli 2019 endeten die Geschäftsbesorgungsverträge mit dem Forum Erwachsenenbildung Niederösterreich und dem Verein „komm.bib“. Danach wickelte die Abteilung Kunst und Kultur K1 die Förderungen wieder selbst ab, wobei ein Sachbearbeiter des Forums in die Abteilung wechselte.
Die Aufgaben und das Personal des „Treffpunkt Bibliothek“ des Forums und der Fachstelle für kommunale Bibliotheken des Vereins „komm.bib“ übernahm der dafür gegründete Verein „Treffpunkt Bibliothek“ mit einem neuen Geschäftsbesorgungsvertrag. Der Verein erhielt dafür ab dem Jahr 2020 jährlich 702.733,00 Euro. Davon entfielen 128.000,00 Euro auf die Fachstelle für kommunale Bibliotheken. Die Neuorganisation ermöglichte eine bessere Steuerung, brachte jedoch noch keine finanziellen Vorteile, wobei weiterhin Umsatzsteuer anfiel; im Jahr 2020 rund 83.000 Euro.
Zudem besiegelte ein Kooperationsvertrag die Verflechtungen zwischen der Abteilung NÖ Landesarchiv und NÖ Landesbibliothek K2 und dem Verein „Treffpunkt Bibliothek“, die beide vom Archivdirektor geleitet wurden.
Die Abwicklung der Förderung durch die Abteilung Kunst und Kultur K1 statt durch Verbände der Förderungsempfänger vermied Interessenkollisionen. Im Übrigen ließ die Neuorganisation noch keine grundlegende Weiterentwicklung erkennen und sollte evaluiert und optimiert werden.

Förderungen der Bildungsträger und Büchereien optimieren

Auch die Förderung der Bildungsträger, Bibliotheksfachstellen und Volksbüchereien erfolgte ohne spezifische Richtlinien, Förderungskriterien, Förderungsziele und Kennzahlen zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des Mitteleinsatzes. Dass die Arbeitsgruppe Büchereien eigene Förderungskriterien entwickelte, war daher zweckmäßig.
In den Jahren 2018 bis 2020 bestanden drei Förderungsverträge mit einer dreijährigen Laufzeit sowie jährliche Förderungen mit Trägern der Erwachsenenbildung. Den Förderungsgegenstand bildeten die Jahresprogramme dieser Bildungsträger, die im Jahr 2020 insgesamt 706.168,00 Euro an Förderungen beantragten.
Davon entfielen 98,7 Prozent auf die Förderungsverträge, die teils mit Wertanpassungen ohne Evaluierungen fortgeschrieben wurden. Die Abrechnungen der Vorjahre wiesen Mängel auf. So konnten die im Förderungsantrag und in der Abrechnung ausgewiesenen Ausgaben den einzelnen Aufgaben oder Vorhaben nicht zugeordnet und der Förderungsbedarf daher nicht nachvollzogen werden.
Weitere Feststellungen betrafen vertraglich vereinbarte Nachweise und die Förderung der drei Bibliotheksfachstellen und der 260 Volksbüchereien, die im Jahr 2020 mit rund 400.000 Euro unterstützt wurden. Die Abrechnungen der Bibliotheksfachstellen wiesen auf eine Überschneidung mit einem Geschäftsbesorgungsvertrag hin.
Im Jahr 2020 beantragten und erhielten 172 Büchereien Förderungen von durchschnittlich 1.780,00 Euro. Die Förderungshöhe von 30 Stichproben zwischen 300,00 Euro und 13.000,00 Euro aus dem Jahr 2019 erwies sich als nicht nachvollziehbar.
Das Förderungssystem der Erwachsenenbildung und der Volksbüchereien stammte im Kern aus dem Jahr 1976 und wurde ungeachtet der eigenen Rechtgrundlage gleichsam als Teil (Annex) der Kulturförderung betrieben.
Im Hinblick auf die zunehmende Bedeutung einer lebensbegleitenden Bildung (Integration, Demografie und andere) und die Entwicklung der Landesstrategie 2030 sollte das Förderungssystem der Erwachsenenbildung und der Volksbüchereien auf der Grundlage der vorhandenen Ansätze und der empfohlenen Maßnahmen (Richtlinien, Förderungskriterien, messbare Förderungsziele, Kennzahlen für förderfähige Leistungen und angestrebte Wirkungen, Evaluierungen) zweckmäßig weiterentwickelt werden.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 21. Februar 2022 im Wesentlichen zu, die zehn Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen. Der Landesrechnungshof nahm die Stellungnahme zur Kenntnis und äußerte, dass weiterhin nicht verbrauchte Förderungsmittel zurückzufordern und zurückzuzahlen sowie verdeckte Querfinanzierungen durch eine klare finanzielle und personelle Trennung unterschiedlicher Förderungsbereiche zu vermeiden wären.

14. März 2022

Der Landesrechnungshof ist Mitglied der EURORAI, der Europäischen Organisation der externen regionalen Institutionen der öffentlichen Finanzkontrolle.
In tiefer Solidarität mit dem ukrainischen Volk verurteilte das Präsidium der EURORAI den völkerrechtswidrigen Krieg der Russische Föderation in der Ukraine und beendete jegliche Zusammenarbeit mit den Mitgliedern aus der Russischen Föderation. Im Sinn der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen, ES-11/1, fordert die EURORAI in ihrer Stellungnahme ein sofortiges Ende des Krieges.

Stellungnahme des Präsidiums der EURORAI

Zusammenfassung

Im Jahr 2020 gab das Land NÖ rund 44,00 Millionen Euro aus, um die 574 Landesgebäude mit Heizenergie und Strom zu versorgen.
In den Jahren 2010 bis 2020 stieg der Gesamt-Energiebezug von 539.700 auf 563.464 Megawattstunden um 4,4 Prozent. Dabei gab es beim Strombezug eine Steigerung von 25,1 Prozent, während beim Heizenergiebezug eine Reduzierung um 13,1 Prozent vorlag. Im selben Zeitraum erhöhte sich die Brutto-Grundfläche, die mit Energie zu versorgen war, um 21,6 Prozent.

Steigender Strombedarf trotz energetischer Verbesserungen

Diese Entwicklung zeigte, dass die Maßnahmen der NÖ Klima- und Energieprogramme den – nach der Übernahme der Krankenanstalten – wachsenden Energiebedarf dämpften, aber nicht ausgleichen konnten. Auf die NÖ Universitäts- und Landeskliniken sowie auf die Pflege- und Betreuungszentren entfielen im Jahr 2020 rund 70,9 Prozent des Gesamt-Energiebezugs.
Seit dem Inkrafttreten des ersten NÖ Klimaprogramms im Jahr 2005 konnte der Treibhausgas-Ausstoß betreffend Heizenergie der Landesgebäude um rund 35,5 Prozent oder durchschnittlich um rund 1.200 Tonnen Kohlendioxid (CO2) jährlich gesenkt werden. Dazu trug der Umstieg auf Energie aus erneuerbaren Energieträgern maßgeblich bei. Deren Anteil am Heizenergiebezug stieg von 15,4 Prozent im Jahr 2005 auf 46,7 Prozent im Jahr 2020.
Im Jahr 2020 betrug das Verhältnis von Heizenergie (Raumheizung, Lüftung, Warmwasser) zu elektrischer Energie 58 zu 42 Prozent, wobei der Anteil an elektrischer Energie stetig zunahm.

Energiemanagement

Das Energiemanagement für Landesgebäude oblag dem Energiebeauftragten in der Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft RU3. Dessen Aufgaben umfassten vor allem die Führung der Energiebuchhaltung, die Überwachung des Energieverbrauchs (Energiecontrolling) sowie die Information, die Beratung und die Weiterbildung in Sachen Energieeffizienz. Dennoch bestand weder eine feste Stellvertretung noch eine sichere Dokumentation im elektronischen Aktensystem, sondern teilweise nur auf dem Rechner.
Die Daten erhielt der Energiebeauftragte von den 236 Klimabeauftragten bzw. von damit beauftragten Personen (Haustechnik). Klimabeauftragte waren in Landesgebäuden mit mehr als 50 Bediensteten zur Optimierung der Hei- zungs-, Lüftungs-, Warmwasserbereitungs-, Klima- und Kälteanlagen, der elektrischen Anlagen sowie der Beleuchtung eingesetzt.

Energiebuchhaltung weiterentwickeln

Das System der Energiebuchhaltung bestand im Kern aus Excel-Tabellen, in der die Energiedaten teilweise manuell übertragen und mit anderen Daten und Sollwerten (Energieausweise) verknüpft wurden. Daran wirkte eine Arbeitskraft der Abteilung der Umwelt- und Energiewirtschaft RU3 mit. Die Übermittlung der Daten erfolgte grundsätzlich monatlich, teilweise jährlich. Auch die verpflichtende Übermittlung von Energieausweisen erfolgte nicht lückenlos. Dieses System bedurfte insgesamt einer Weiterentwicklung.

Vertragsmanagement verbessern

Die Angelegenheiten der Energieversorgung und seit dem Jahr 2001 der Energielieferverträge oblagen der Abteilung Gebäudeverwaltung LAD3 beim Amt der NÖ Landesregierung. Eine vollständige Übersicht über Altverträge aus den Jahren 1950 bis 2000 und Neuverträge ab 2001 bestand nicht. Neben einem vermeidbaren Suchaufwand stellte es ein Gebarungsrisiko dar, Vertragsinhalte wie Fristen, Optionen oder Preise nicht im Blick zu haben. Die Aktenführung der Abteilung bedurfte daher einer grundlegenden Erneuerung.
Im Jahr 2013 hatte die Abteilung mit externer Beratung damit begonnen, die zahlreichen Energielieferverträge zusammenzuführen, auf erneuerbare Energieträger umzustellen sowie weiter Energie und Kosten zu sparen. Die Versorgung mit elektrischer Energie verteilte sich auf elf Auftragnehmer, wobei 98 Prozent auf zwei Hauptlieferanten im Verhältnis 82 zu 18 entfielen. Die Anpassung dieser Energielieferverträge konnte am 26. Jänner 2021 (Beschluss der NÖ Landesregierung) abgeschlossen werden. An der Anpassung der Verträge für Heizenergie (Erdgas, Nah- und Fernwärme) wurde noch gearbeitet.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 7. Dezember 2021 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.

Vorwort

Das Jahr 2020 stand ab Mitte März ganz im Zeichen der Covid-19-Pandemie. In wenigen Tagen wurde die Finanzkontrolle auf mobiles Arbeiten im gesamten Landesdienst und auf Maßnahmen gegen eine Verbreitung des Sars-CoV-2-Virus umgestellt.
Selbstverständlich hat der Landesrechnungshof den Kontrollauftrag des NÖ Landtags weiterhin erfüllt und alle gebotenen Covid-19-Maßnahmen umgesetzt. Dabei haben wir unsere Tätigkeit der jeweiligen Infektionslage angepasst und Rücksicht auf die besonderen Belastungen bei den zu überprüfenden Stellen genommen.
Im Landesrechnungshof hatten wir einen Covid-19-Fall und mehrere Quarantänen von Kontaktpersonen. Nach einer langen anderen Erkrankung mussten wir den Tod der verdienstvollen Kanzleileiterin beklagen. Die Einhaltung der Covid-19-Vorschriften (Abstand, Hygiene, Mund-Nasen-Schutz, Einzelbelegung in den Büros, Umstellung auf virtuelle Besprechungen und Erhebungen, Verzicht auf örtliche Einschau) verhinderten Ansteckungen im Hof. Die Auszeichnung des Landesrechnungshofs mit dem Europäischen Qualitätszertifikat fand nicht wie geplant in einem Festakt, sondern nur im kleinen Kreis im zuständigen Bundesministerium für den öffentlichen Dienst in Wien statt.
Der vorliegende Tätigkeitsbericht zeigt, dass der Landesrechnungshof seine Aufgaben auch während der Covid-19-Pandemie erfüllen konnte. Das war einerseits auf die bestehende beziehungsweise kurzfristig aufgerüstete Informationstechnologie (Videokonferenz-Systeme, externe Zugriffe auf Datenbanken, sichere Verbindungen) sowie andererseits auf das gegenseitige Verständnis und das Zusammenwirken von Landesrechnungshof und überprüften Stellen zurückzuführen.
Dafür danke ich den Entscheidungsträgern in Politik, Verwaltung und in den zu überprüfenden Stellen, deren krisenfesten Teams sowie nicht zuletzt meinem – neuerlich ausgezeichneten – Landesrechnungshof-Team. Vielen Dank, dass die Finanzkontrolle in Niederösterreich so selbstverständlich funktioniert. Denn die finanziellen Auswirkungen der Pandemie und die Konsolidierung des Landeshaushalts werden uns alle weiterhin fordern.

Ihre Landesrechnungshofdirektorin
Edith Goldeband

 

Zusammenfassung

Der NÖ Amtshaftungsausgleichsfonds bestand seit dem 1. März 1950. Zweck des Fonds war, Ersatzleistungen der Gemeinden aus Amtshaftungsfällen auszugleichen.

Amtshaftungsausgleich erfüllte seinen Zweck

In den Jahren 2010 bis 2020 wurden 46 Ersatzforderungen aus Amtshaftung zwischen 1.000,00 Euro und 1.800.000,00 Euro erhoben und davon 42 nicht anerkannt. Für die vier anerkannten Ersatzforderungen leistete der Fonds Ausgleichszahlungen von rund 216.370,00 Euro bei Selbstleistungen der Gemeinden von rund 160,00 Euro beziehungsweise 0,07 Prozent. Gründe für die Ersatzleistungen der Gemeinden bildeten unrichtige Widmungsbestätigungen sowie eine konsenswidrige Baubewilligung, die im Jahr 2019 zu einer anerkannten Ersatzforderung von 92.051,22 Euro führte.
Davon deckten die Haftpflichtversicherung der Gemeinde 71.548,25 Euro, der Fonds 20.459,37 Euro und die Selbstleistung der Gemeinde 43,60 Euro.
Im Jahr 2020 verfügte der NÖ Amtshaftungsausgleichsfonds über ein Vermögen von rund 1,20 Millionen Euro bei einem anhängigen Streitwert von rund 0,55 Millionen Euro. Seit dem Jahr 2019 schrieb der Fonds negative Ergebnisse, weil die Aufwendungen die Erträge aus Zinsen überstiegen. Seit dem Jahr 2006 wurde keine Umlage eingehoben.
Die abgestufte Selbstleistung der Gemeinden betrug seit dem Jahr 1950 unverändert 14,53 Euro bei bis zu 1.000 Einwohnern und höchstens 87,21 Euro bei über 20.000 Einwohnern und deckte zwischen 0,02 und 0,44 Prozent der Ersatzleistung. Vorschläge für eine Neuregelung lagen vor, scheiterten jedoch am Konsens bei der Festlegung der Höhe des Selbstbehalts im Schadensfall.

Grundlagen nach über 70 Jahren erneuern

Das NÖ Amtshaftungsausgleichsfondsgesetz erfuhr seit seinem Inkrafttreten mit 1. März 1950 nur formelle Änderungen in den Jahren 1978 (Wiederverlautbarung), 2001 und 2009 (Anpassungen).
Das Fondsvermögen stammte ursprünglich aus Mitteln des kommunalen Haftpflichtschadensausgleichs und einer einmaligen Einlage, deren Höhe sich nicht mehr bestimmen ließ, sowie aus Umlagen der Gemeinden, die das Land NÖ nach Bedarf festzulegen hatte, von den Bedarfszuweisungen einbehielt und dem Fonds überwies.
Die letzte Umlage für das Jahr 2006 war mit insgesamt 369.909,75 Euro beziehungsweise durchschnittlich 0,24 Euro pro Einwohner festgelegt. Der Gesamtbetrag wurde nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel auf die Gemeinden umgelegt.
Die Verwaltung des Fonds oblag der Abteilung Gemeinden IVW3 im Auftrag der NÖ Landesregierung beziehungsweise der Leitung und des Beirats des Fonds.
Für die vier Ausgleichszahlungen und die Rechnungsabschlüsse des Fonds lagen die erforderlichen Beschlüsse des Beirats beziehungsweise der NÖ Landesregierung vor. Eine Überprüfung der Rechnungsabschlüsse im Sinn der Resolution des NÖ Landtags vom 7. Juni 1990 erfolgte wegen der geringen Vermögensveränderungen nicht.
In den Jahren 2018 bis 2020 fielen bis zu 436,00 Euro jährlich für Spesen der ehrenamtlichen Beiratsmitglieder an. Die Verwaltungskosten waren vom Fonds zu tragen, wurden ihm aber nicht verrechnet.

Verwaltung vereinfachen und Selbstbehalte erhöhen

Die Leitung und die Verwaltung des Fonds arbeiteten an Neuregelungen. Die Vorarbeiten dazu sahen Verwaltungsvereinfachungen, wie den Entfall der Auflagepflicht des Rechnungsabschlusses bei allen Bezirkshauptmannschaften und der halbjährlichen Beiratssitzungen sowie eine Anhebung beziehungsweise eine Bagatellgrenze für die Selbstleistungen, vor.
Aus der Sicht der NÖ Finanzkontrolle wären derartige Neuregelungen nach 70 Jahren des Amtshaftungsausgleichsfondswesens wirtschaftlich und zweckmäßig.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 9. November 2021 zu, die Novelle zum NÖ Amtshaftungsausgleichsfondsgesetz auszuarbeiten, auf eine Novellierung des Landesgesetzes hinzuwirken, dazu weitere Gespräche mit den Vertretungen der NÖ Städte und Gemeinden zu führen und dabei die Empfehlungen des Landesrechnungshofs zu berücksichtigen. Zur Resolution des NÖ Landtags vom 7. Juni 1990 merkte sie an, dass diese auf die Schließung von Kontrolllücken bei Fonds gerichtet war, bei denen die Landesbuchhaltung als Verrechnungsstelle dessen Anweisungen vollzogen hatte. Aufgrund der Organisation des Amtshaftungsausgleichsfonds (Beirat, Vier-Augenprinzip) waren derartige Kontrolllücken jedoch nicht gegeben.

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 8/2018 „Betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen des Landes NÖ“ (Vorbericht) ergab, dass von den zwölf Empfehlungen aus diesem Bericht acht ganz oder großteils und vier teilweise umgesetzt wurden. Das entsprach – trotz der Maßnahmen gegen die Verbreitung von Covid-19 – einem Umsetzungsgrad von 83,3 Prozent.
Damit konnten organisatorische Verbesserungen und der Beschluss für den Neubau der sanierungsbedürftigen Kinderbetreuungseinrichtung des Landesklinikums Mistelbach-Gänserndorf erreicht werden (Ergebnis 10), für den der NÖ Landtag 3,30 Millionen Euro bewilligte (Beschluss vom 12. Dezember 2019).

Mehr Ausgaben, mehr Kinderbetreuung und mehr Personal

Im Jahr 2020 gab das Land NÖ für den Betrieb der zwölf Kinderbetreuungseinrichtungen der NÖ Universitäts- und Landeskliniken sowie für den Landhauskindergarten 8,79 Millionen Euro aus. Das waren um 1,86 Millionen Euro oder 26,8 Prozent mehr als im Vergleichsjahr 2017. Davon entfielen 69,1 Prozent auf Personal, das um 23,65 Vollzeitkräfte aufgestockt wurde. Die Anzahl der Kinder in den betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen stieg um 68 auf 575, wobei die Horte um 18 Kinder weniger verzeichneten als im Jahr 2017.
Die Kinderbetreuung der Unter-2,5-Jährigen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie konnten damit weiter ausgebaut und im Sinn der diesbezüglichen Bund-Länder-Vereinbarungen verbessert werden. Im Kindergartenjahr 2019/20 erhöhte sich die Betreuungsquote der Null- bis Zweijährigen in Niederösterreich um 3,3 Prozentpunkte auf 26,2 Prozent und näherte sich damit dem Österreichschnitt von 27,6 Prozent an. Die Betreuungsquote der Drei- bis Fünfjährigen stieg auf 97,3 und lag damit über dem Österreichschnitt von 93,4 Prozent.

Bereinigung von Zuständigkeiten und Interessenkollisionen

Mit 17. Dezember 2019 erfolgte die empfohlene Anpassung der NÖ Tagesbetreuungsverordnung an das NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996, wonach die Bewilligung und die Errichtung von Tagesbetreuungseinrichtungen nicht der Bezirksverwaltungsbehörde, sondern der NÖ Landesregierung oblagen (Ergebnis 1).
Zudem fielen mit 1. Jänner 2021 nach einer halbjährlichen Übergangsfrist die Führung und die Errichtung der betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen der NÖ Universitäts- und Landeskliniken in die Zuständigkeit der NÖ Landesgesundheitsagentur. Für das Hortwesen wurde die Bildungsdirektion Niederösterreich zuständig (Ergebnis 1).
Die empfohlene Anpassung der Kostenbeiträge der Eltern und der Gruppenanzahl nahmen die Abteilung Kindergärten K5 nicht mehr und ihre Rechtsnachfolgerin noch nicht vor (Ergebnis 1).
Mit der neuen Verteilung der Zuständigkeiten entfielen die Doppelzuständigkeiten der Abteilung Kindergärten K5 für betriebliche sowie behördliche Angelegenheiten und damit mögliche Interessenkollisionen (Ergebnis 2).
Die Abteilung Kindergärten K5 stufte den Landhauskindergarten nicht als Privatkindergarten im Sinn des NÖ Kindergartengesetzes 2006 sondern als freiwillige Sozialleistung ein, wofür jedoch keine „authentische Auslegung“ vorlag (Ergebnis 3).

Verbesserungen bei Verwaltung und Fortbildung

Die Abteilung Kindergärten K5 und die Statistik Austria prüften die Meldungen der Kinderbetreuungseinrichtungen über die Anzahl der betreuten Kinder nunmehr auf Plausibilität und klärten nicht plausible Angaben (Ergebnis 4).
Die NÖ Landesgesundheitsagentur übernahm die Bediensteten der Kinderbetreuungseinrichtungen der NÖ Universitäts- und Landeskliniken in das elektronische Zeiterfassungssystem (Ergebnis 5).
Die Leitungen der betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen kamen der Aufforderung der Abteilung Kindergärten K5 nach und achteten verstärkt auf die Einhaltung der Fortbildungsverpflichtungen des Personals (Ergebnis 6).
Die Veranschlagung und die Verrechnung der Reisegebühren sowie der Auszahlungen aus dem Sachaufwand erfolgten ab dem Rechnungsjahr 2020 nach der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015 (Ergebnis 7 und 8).
Außerdem vereinbarte die Abteilung Kindergärten K5 mit der Leitung des Landhauskindergartens, Beschaffungen auf Lieferschein oder auf Rechnung durchzuführen, um Barauslagen tunlichst zu vermeiden.
Nach einem nachdrücklichen Hinweis der Abteilung Kindergärten K5 verbesserten die Leitungen der Kinderbetreuungseinrichtungen die Angaben zur Abrechnung der Kostenbeiträge für den Besuch und der Essensbeiträge. Das verbesserte auch die Genauigkeit der Abrechnungen und verminderte den damit verbundenen Verwaltungsaufwand (Ergebnis 9).
In allen 13 Kinderbetreuungseinrichtungen fanden die vorgeschriebenen Brandschutz- und Räumungsübungen statt. Nur im Jahr 2020 fielen zur Vermeidung der Verbreitung von Covid-19 drei Räumungsübungen aus (Ergebnis 11).
Die Abteilung Kindergärten K5 forderte die Kindergarteninspektorinnen auf, den Leitungen der betrieblichen Kinderbetreuungseinrichtungen die Ergebnisprotokolle ihrer Inspektionen zur Verfügung zu stellen, um die Umsetzung der organisatorischen, pädagogischen und didaktischen Hinweise zu unterstützen (Ergebnis 12).
Die NÖ Landesregierung und die NÖ Landesgesundheitsagentur informierten in ihren Stellungnahmen vom 21. beziehungsweise vom 16. September 2021 über die weiteren geplanten Maßnahmen zu den noch offenen Ergebnissen sowie die bereits erfolgte Inbetriebnahme der elektronischen Zeiterfassung über Stempelterminals. Demnach verbesserte sich der Umsetzungsgrad auf 87,5 Prozent.

 

Zusammenfassung

In den Jahren 2017 bis 2020 stellte das Land NÖ für Integrationshilfen jährlich zwischen 1,30 und 1,52 Millionen Euro bereit. Davon wurden insgesamt 2,50 Millionen Euro für Förderungsprojekte ausgegeben, wobei die Ausgaben von 1,10 Millionen Euro im Jahr 2017 auf 0,28 Millionen Euro im Jahr 2019 und auf 0,55 Millionen Euro im Jahr 2020 zurückgingen.
Mit der Anzahl der Flüchtlinge ging auch die Anzahl der Förderungsansuchen für Integrationsprojekte zurück. Außerdem verlagerten die Neuerungen im Integrationsrecht 2017 einen Teil der Integrationsförderung (Sprach-, Werte- und Orientierungskurse) auf den Bund (Arbeitsmarktservice, Österreichischer Integrationsfonds).

Integration durch Mitwirkung

Die aus Landesmitteln geförderten Projekte kamen angehenden oder bereits asylberechtigten und subsidiär schutzberechtigten Menschen, rechtmäßig niedergelassenen Drittstaatsangehörigen sowie Menschen mit und ohne Migrationshintergrund mit Wohnsitz in Niederösterreich zu Gute.
Ziel der Integrationshilfen war, die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben, die Selbsterhaltungsfähigkeit sowie den Dialog und das Zusammenleben aller Menschen im Land NÖ zu fördern.
Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Drittstaatsangehörige mussten dabei ihren Integrationspflichten nachkommen und Kenntnisse vor allem der deutschen Sprache sowie der Rechts- und Gesellschaftsordnung erwerben, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können. Andernfalls wurden Leistungen der Grundversorgung beziehungsweise der Mindestsicherung oder Sozialhilfe gekürzt. In den Jahren 2017 bis 2020 betraf dies 120 Fälle.

Koordinationsstellen mit interkultureller Fachkompetenz

Die Überwachung der fristgerechten Einhaltung der Integrationspflichten oblag der Koordinationsstelle für Ausländerfragen der Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen IVW2, die dafür drei Bedienstete, im Ausmaß von je 50 Prozent, einsetzte. Die Anzahl der Geschäftsfälle ging von rund 350 in den Jahren 2017 und 2018 auf rund 250 in den Jahren 2019 und 2020 zurück. Da Auswertungen zum Arbeitsaufwand für diese Geschäftsfälle fehlten, beruhte der Personaleinsatz nur auf Erfahrungswerten.
Die Koordinationsstelle für Integrationsangelegenheiten der Abteilung wickelte die Integrationshilfen ab, entwickelte dazu Strategien und Maßnahmen, wirkte an deren Umsetzung mit, betreute den NÖ Integrationsbeirat, organisierte den NÖ Integrationspreis und brachte ihre Expertise in Arbeitsgruppen und Veranstaltungen ein. Außerdem vermittelte die Abteilung ihre interkulturelle Kompetenz in Seminaren für den Landesdienst weiter. Im Jahr 2019 waren 40 Förderungsansuchen abzuwickeln und 15 Veranstaltungen zu betreuen.
Die Koordinationsstelle bildete eine zentrale Anlauf- und Informationsstelle in Integrationsangelegenheiten und förderte die Zusammenarbeit in diesen Angelegenheiten in Niederösterreich.

Rollierende Anpassung der Strategien

Der NÖ Maßnahmenplan „Flüchtlinge und Integration mit Sicherheit (2018 – 2023)“ folgte auf den „NÖ Integrationsplan 2016 – 2018“, den „NÖ Integrationsleitfaden für die Vielfalt 2012“ sowie auf das „Leitbild für Integration von Migranten in Niederösterreich 2008“. Die sich ändernden Rahmenbedingungen erforderten rollierende Anpassungen der Strategien und Maßnahmen in Abstimmung mit dem „Nationalen Aktionsplan Integration 2010“.
Seit April 2019 bestand ein NÖ Integrationsbeirat als beratendes und koordinierendes Organ zu den Themen „Sprache und Werte“, „Arbeit, Bildung, Soziales und Gesundheit“ sowie „Gemeinden, Wohnen, Vereine und Ehrenamtliche“.
Außerdem wurde im Jahr 2019 erstmals ein NÖ Integrationspreis für besondere Leistungen, die das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in Niederösterreich mit dem Ziel „Fördern und Fordern mit Hausverstand“ unterstützten, ausgeschrieben und vergeben.

Nachschärfen von Richtlinien und Anwendung

Die Vergabe der Integrationshilfen beruhte auf der „Allgemeinen Richtlinie für Förderungen des Landes Niederösterreich“ und auf den „Förderungsgrundsätzen der Fachabteilung IVW2 – Koordinationsstelle für Integrationsangelegenheiten“ für Groß- und Kleinprojekte, die sich jedoch teilweise überschnitten.
Daher bot es sich an, Richtlinien und Grundsätze zusammenzufassen.
Vor der Schlussbesprechung legte die Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen IVW2 ein Organisationshandbuch der Koordinationsstelle für Integrationsangelegenheiten mit Stand April 2021 vor. Darin waren ein Leitfaden für die Umsetzung der Allgemeinen Richtlinie für Förderungen des Landes Niederösterreich in Bezug auf die Integrationshilfen sowie Antrags- und Abrechnungsformulare enthalten.

Untersuchungen zur langfristigen Wirksamkeit

Zu den überprüften Förderungsfällen lagen keine Untersuchungen über die langfristigen Wirkungen der geförderten Maßnahmen (zum Beispiel Studie oder Masterthesis) vor.
Im Zuge der Schlussbesprechung am 22. Juni 2021 verwies die Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen IVW2 auf die Angaben und Berichte von Förderungsnehmern über erreichte Ziele und Wirkungen (Lerncafés, Sprachtreffs).

Doppelprüfungen bei kofinanzierten Förderungen

Die Beteiligung an kofinanzierten Förderungsprojekten aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union erfolgte im Rahmen der Förderungsrichtlinien. Da der Bund die Förderungsfähigkeit und die widmungsgemäße Verwendung der Förderung bestätigte, konnte sich die Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen IVW2 auf stichprobenartige Kontrollen beschränken. Die Abteilung bevorzugte es, alle Abrechnungen und Originalbelege noch einmal zu prüfen, was vermeidbare Doppelgleisigkeiten und Verzögerungen bedeutete.
Verwaltungsökonomische Gründe sprachen zudem dafür, die Prüfungsberichte der Abteilung von der Antragstellung bis zur Endabrechnung über das gesamte Förderungsverfahren zu erstrecken und darin auch die internen Kontrollen zu vermerken.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 7. September 2021 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.

Zusammenfassung

Die NÖ Universitäts- und Landeskliniken verfügten über sieben Abteilungen und einen Fachschwerpunkt für Urologie mit insgesamt 234 Betten für die stationäre und tagesklinische Versorgung.
Die urologischen Abteilungen befanden sich an den Standorten Sankt Pölten, Krems, Baden, Korneuburg, Mistelbach, Wiener Neustadt und Waidhofen an der Thaya und stellten auch die ambulante Versorgung sicher. Der Fachschwerpunkt befand sich am Landesklinikum Waidhofen an der Ybbs.
Die Ergebnisse der Patientenbefragungen und die geringe Anzahl an Beschwerden zeigten eine hohe Zufriedenheit der Patienten, die zu 87,3 Prozent aus Niederösterreich und zu 12,7 Prozent vor allem aus den benachbarten Bundesländern stammten, die im Gegenzug auch NÖ Gastpatienten versorgten.
Im Jahr 2019 versorgten 294,37 Vollzeitäquivalente an medizinischem Personal 16.014 stationäre Patienten. Der Betrieb der insgesamt 234 stationären Betten kostete rund 65,00 Millionen Euro, bei durchschnittlichen Endkosten für einen stationären Patienten von 3.597,00 Euro in einer Bandbreite von 2.657,00 Euro bis 4.814,00 Euro.
Im Durchschnitt entfielen dabei auf ein Urologie-Bett 0,31 bis 0,51 Vollzeitäquivalente an Ärztepersonal, bei einem Mittelwert von 0,41.

Regional unterschiedliche Versorgung

Gegenüber dem Regionalen Strukturplan Gesundheit für Niederösterreich 2025 bestand im Jahr 2019 ein Überangebot von 23 tatsächlich aufgestellten Betten. Das bedeutete theoretisch Mehrkosten von rund 6,44 Millionen Euro (auf Basis der Endkosten).
Andererseits waren in zwei Versorgungsregionen Fachambulanzen noch nicht umgesetzt. Weiterhin bestanden weder die standortgenaue Versorgungsplanung noch die Bedarfsprüfung für Bewilligungen nach dem NÖ Krankenanstaltengesetz.
Das erschwerte die angestrebte Zuordnung der Versorgungsaufträge zum „Best Point of Service” zu dem am besten geeigneten Klinikstandort und verzögerte die Umsetzung der Vorgaben der Strukturplanung.
Im Sinn der NÖ Gesundheitsreform 2020 waren der NÖ Gesundheits- und Sozialfonds sowie die NÖ Landesgesundheitsagentur daher gefordert, mit einer entsprechenden Planung, Finanzierung, Steuerung und Qualitätssicherung eine zeitgemäße, bedarfsgerechte, patientenorientierte, effiziente urologische Versorgung sicherzustellen.

Hinweise auf Optimierungspotenziale

In den Jahren 2017 bis 2019 lagen die pflegerische Auslastung der urologischen Betten zwischen 50,3 und 84,1 Prozent und die fachliche Auslastung zwischen 41,8 und 106,0 Prozent bei einer interdisziplinären Belegung der Betten und einer Sollauslastung von 85,0 Prozent.
In diesem Zeitraum verzeichneten die urologischen Abteilungen einen durchschnittlichen Anteil an tagesklinischen Patienten von rund elf Prozent, wobei die Bandbreite zwischen 2,2 Prozent und 18,8 Prozent betrug.
Die Verweildauer betrug zwischen 3,0 und 4,2 Tagen bei einem Mittelwert von 3,5 Tagen und lag bei einzelnen Leistungen um mehr als das Doppelte auseinander. Die Wiederaufnahmerate in stationäre Pflege innerhalb von 14 Tagen nach einer Entlassung bewegte sich zwischen 4,4 Prozent und 15,3 Prozent.
Die Bandbreiten ließen sich teilweise mit den unterschiedlichen Spezialisierungen (Stoßwellen-, Strahlentherapie, roboterassistierte Operationen) erklären, betrafen jedoch auch medizinische Einzelleistungen wie Resektionen der Harnblase und Prostata oder Steinbehandlungen. Das wies auf Möglichkeiten zur Optimierung der urologischen Versorgung hin, die mit dem Fachbeirat Urologie der NÖ Landesgesundheitsagentur abgeklärt und im Rahmen des Regionalen Strukturplans Gesundheit für Niederösterreich 2025 – Teil 2 oder des NÖ Landeskrankenanstaltenplans auszuschöpfen wären.
Die Anpassung der Aufgaben und der Geschäftsordnung der Fachbeiräte an die NÖ Gesundheitsreform 2020 stand noch aus.

Berichtswesen für kritische Vorfälle

Die Darstellung der urologischen Versorgungsqualität an NÖ Landeskliniken auf www.kliniksuche.at bedurfte einer weiteren Bereinigung durch Maßnahmen der Qualitätssicherung. Auch von der schrittweisen Einführung des Berichtswesens für kritische Vorfälle, des „Critical Incident Reporting Systems“ bis zum Jahr 2022 konnte ein Beitrag zur Qualitätssicherung und Risikotragfähigkeit erwartet werden.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 29. Juni 2021 im Wesentlichen zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.