Zusammenfassung

Die „Landesstelle für Brandverhütung des Bundeslandes NÖ“ ist ein gemeinnütziger Verein, der auf dem Gebiet des vorbeugenden Brandschutzes und der Brandursachenermittlung tätig ist. Er wird durch die Versicherungswirtschaft und das Bundesland NÖ finanziell unterstützt.
Im Jahr 1997 wurde durch den LRH eine Kontrolle der „Landesstelle für Brandverhütung des Bundeslandes NÖ“ durchgeführt. In diesem Prüfbericht (Bericht des Landesrechnungshofes 1/1998) wurde festgestellt, dass der Verein grundsätzlich in rechtlicher, finanzieller, organisatorischer und administrativer Hinsicht sanierungsbedürftig ist.
Im Rahmen der nunmehr erfolgten Nachkontrolle wurde geprüft, welche Maßnahmen mittlerweile durch den Verein gesetzt, welche Empfehlungen des LRH realisiert wurden bzw. wie sich die Situation des Vereines nunmehr darstellt.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Verein nunmehr sowohl in organisatorischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht als saniert zu betrachten ist. Er ist im überwiegenden Ausmaß den Empfehlungen und Anregungen des LRH nachgekommen und hat auch im finanziellen Bereich die erforderlichen Konsequenzen gezogen. Es wurden somit die notwendige Grundlagen für den Fortbestand des Vereines und die Erfüllung des Vereinszweckes in der Zukunft geschaffen.
Im Aufbau einer zielgruppenorientierten Öffentlichkeitsarbeit sieht der LRH noch ein zu bearbeitendes Entwicklungsfeld. Bei der Aus- und Weiterbildung von Brandschutzbeauftragten sollte es künftig zu einer wirtschaftlichen Kooperation mit dem NÖ Landesfeuerwehrverband kommen.
Die Landesstelle für Brandverhütung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Empfehlungen des LRH nachzukommen.

Zusammenfassung

Die NÖ Familienland GmbH löste im Jahr 2013 den Verein Hand in Hand – NÖ Familienland als Zentrum für Familienarbeit und Servicestelle für alle Generationen einer Familie ab. Die Gründung der Gesellschaft verfolgte das Ziel, Familien bei der Erfüllung ihrer familienbezogenen Aufgaben, vor allem im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zu unterstützen.

Finanzierung

Das Land NÖ betrieb die NÖ Familienland GmbH als Alleingesellschafter. In den Jahren 2016 bis 2019 finanzierte sich die Landesgesellschaft zu rund 77 Prozent aus den Erlösen ihrer schulischen Tages- und Ferienbetreuung sowie Seminarerlösen, zu rund 16 Prozent aus dem Gesellschafterzuschuss des Landes NÖ und zu rund sieben Prozent aus der Produktion des NÖ Familienmagazins „Familienzeit“.
Jährliche Zuschussvereinbarungen der Beteiligungsverwaltung sicherten der NÖ Familienland GmbH einen Gesellschafterzuschuss des Landes NÖ von jährlich maximal 2,50 Millionen Euro zu. Die Vorgaben beschränkten sich dabei auf die Budgetzahlen ohne messbare Wirkungsziele.
Ende 2019 wies die Gesellschaft bei einer Bilanzsumme von rund sieben Millionen Euro ein Eigenkapital von 6,27 Millionen Euro aus, das aus Landeszuschüssen finanziert wurde. Davon entfielen rund 6,12 Millionen Euro auf eine ungebundene Rücklage. Die Höhe der Rücklage war weder wirtschaftlich noch zweckmäßig, weil die finanziellen Mittel dem Landeshaushalt fehlten.

Mehr Wirtschaftlichkeit mit weniger Zuschüssen

Im Jahr 2016 zahlte das Land der NÖ Familienland GmbH einen Gesellschafterzuschuss von 1,53 Millionen Euro und in den Folgejahren 2017 bis 2019 jeweils 2,50 Millionen Euro. Die Gesellschaft hatte höhere Zuschüsse beantragt, obwohl die durchschnittlichen Jahresverluste 1,40 Millionen Euro betrugen. Ihre Budgetplanung war nicht darauf ausgerichtet, zur Konsolidierung des Landeshaushalts beizutragen, sondern den Gesellschafterzuschuss voll auszuschöpfen.
Aufsichtsrat und Generalversammlung waren daher gefordert, Vorgaben für die jährliche Budgetplanung und die mittelfristige Finanzplanung zu erteilen, einen restriktiven Budgetvollzug anzuordnen und diesen zu überwachen. Damit könnte der NÖ Landeshaushalt um rund eine Million Euro jährlich sowie einmalig in Höhe der ungebundenen Rücklage entlastet werden.

Organisation und Personal

Die NÖ Familienland GmbH verfügte Ende 2019 über ein Stammpersonal von 25 Beschäftigten (20,85 Vollzeitäquivalente) und ein Betreuungspersonal von 319 Beschäftigten (207,09 Vollzeitäquivalente). Der Männeranteil lag insgesamt unter zehn Prozent.
Die Personalverrechnung und die Funktion des Datenschutzbeauftragten waren ausgelagert.
In den Jahren 2016 bis 2019 entfielen durchschnittlich rund 88 Prozent des Gesamtaufwands auf Personal, rund neun Prozent auf Abschreibungen und sonstige Aufwendungen und rund drei Prozent auf Material und zugekaufte Leistungen für die Produktion des Familienmagazins. Die sonstigen Aufwendungen betrafen Öffentlichkeitsarbeit, Beratungsleistungen sowie Kooperationen und Studien.

Beiträge zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie

In den Schuljahren 2016/2017 bis 2019/2020 besorgte die NÖ Familienland GmbH die Tages- und die Ferienbetreuung an 186 Schulstandorten mit durchschnittlich 5.700 Pflichtschülerinnen und -schülern in 272 Gruppen, das entsprach rund 25 Prozent der landesweiten schulischen Tages- und Ferienbetreuung. Damit trug die Gesellschaft zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei. Zudem förderte sie eine qualitätsvolle Betreuung durch spezielle Konzepte sowie Aus- und Weiterbildungen für Freizeitpädagogik.
Außerdem wickelte die Gesellschaft die Förderungsaktion „Schulhöfe und Spielplätze in Bewegung“ ab und beriet dabei die Schulerhalter (Gemeinden, Schulverbände). Sie achtete auf eine bedarfsgerechte Gestaltung und auf eine Mitwirkung der Nutzer, verabsäumte jedoch, wie auch die Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung F3, die Kontrolle der Selbstbehalte der Schulerhalter. Mögliche Unvereinbarkeiten von haupt- und nebenberuflicher Beratung und Planungsleistungen waren nicht ausge-schlossen.
Mit Regierungsbeschluss von 24. März 2020 übertrug das Land NÖ der Gesellschaft die Zuständigkeit für den NÖ Familienpass. Die Anzahl der Familienpassinhaber verringerte sich in den Jahren 2016 bis 2019 um 11.677 oder 5,5 Prozent auf 202.106 im Jahr 2019. Die Anzahl der Neuausstellungen sank in diesem Zeitraum um 22,4 Prozent auf 9.786 im Jahr 2019.
Zudem führte die Gesellschaft Projekte und Veranstaltungen für Familien durch und entwickelte Konzepte zur Unterstützung von Familien sowie für das Zusammenwirken der Generationen. Die beiden Denkwerkstätten „Familie“ und „Schule.Leben.Zukunft“ befassten sich mit Zukunftsfragen der Lebensräume Familie und Schule. Für die wissenschaftlichen Grundlagen sorgten Studien.

Die NÖ Landesregierung und die NÖ Familienland GmbH sagten in ihren Stellungnahmen vom 20. Oktober 2020 und vom 6. Oktober 2020 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierten über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 5/2017 „Jugendausbildungs- und Leistungszentren, Förderung“ ergab, dass von den sieben Empfehlungen aus diesem Bericht vier ganz, zwei großteils und eine teilweise umgesetzt wurden. Die Abteilung Sport WST5 entsprach den Empfehlungen aus dem Vorbericht damit insgesamt zu rund 93 Prozent.
Mit der Sportstrategie Niederösterreich 2020 und dem „NÖ Sportfördersystem – NEU“ lagen die Voraussetzungen für eine ergebnis- und wirkungsorientierte Sportförderung mit messbaren Zielwerten und Kennzahlen vor. Im Jahr 2019 betrugen die Sportausgaben 21,4 Millionen Euro, davon entfielen 2,1 Millionen Euro auf den Nachwuchsleistungssport.
Die höhere Finanzierung der Sportausgaben aus zweckgebundenen Ertragsanteilen und Rücklagen entlastete die allgemeinen Deckungsmittel des Landes, im Jahr 2019 einmalig um 2,30 Millionen Euro.

Umstellung des Förderungssystems zeigte Wirkung

Das NÖ Sportfördersystem verpflichtete die NÖ Sportverbände ab dem Jahr 2017 dazu, ihren Förderungsbedarf durch Entwicklungskonzepte, Finanzierungspläne und Fortschrittsberichte nachzuweisen. Das erhöhte die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Förderungen.
Die einheitliche Verwendung des Begriffs „Nachwuchsleistungssport“ setzte ab dem Rechnungsjahr 2017 ein und wurde bis auf die – dem NÖ Landtag vorbehaltene – Anpassung im NÖ Sportgesetz umgesetzt (Ergebnis 1).
Die organisatorischen Verbesserungen ermöglichten der Abteilung Sport WST5 vernachlässigte Kontrollaufgaben wiederaufzunehmen und die widmungsgemäße Verwendung von Förderungen zu überprüfen. (Ergebnis 2).
Die „Allgemeine Richtlinie des Landes Niederösterreich für Sportförderungen“ sowie die „Spezielle Richtlinie des Landes Niederösterreich für die Förderung Nachwuchsleistungssport“ aus dem Jahr 2017 schlossen Förderungen an Sportorganisationen außerhalb des NÖ Sportgesetzes und des NÖ Sportbudgets aus und wirkten Mitnahmeeffekten entgegen (Ergebnis 3).

Rückschläge auf dem Weg zu den NÖ Sportzielen 2020

Die Abteilung Sport WST5 verfolgte die Umsetzung der Sportstrategie 2020 und der darin angestrebten Ziele und veranlasste deren Evaluierung. Sie musste Rückschläge bei der Verfolgung der Sportziele (Anteil der sportlich aktiven NÖ Bevölkerung von 36 Prozent und NÖ Anteil von 22 Prozent an den Nachwuchsmeistertiteln) hinnehmen und arbeitete bereits an einer Weiterentwicklung der Sportstrategie 2020 (Ergebnis 4).
So fiel der Anteil der sportlich aktiven NÖ Bevölkerung im Jahr 2019 auf rund 26 Prozent und der NÖ Anteil an Nachwuchsmeistertiteln auf 15 Prozent zurück, wobei in den Vorjahren bereits rund 18 Prozent erreicht worden waren. Der Anteil an Kindern und Jugendlichen, die sich in NÖ Sportvereinen betätigen, erreichte hingegen mit 48 Prozent fast den Zielwert von 50 Prozent. Der Mädchenanteil von 45 Prozent übertraf die angestrebten 40 Prozent. Die Abteilung Sport WST5 war mit ihren Partnern gefordert, zur nachhaltigen Erreichung der Zielwerte im Breiten- und Spitzensport bewährte Strategien und Maßnahmen weiterzuführen sowie neue Ansätze zu verfolgen.
Der Voranschlag 2018 untergliederte das Sportbudget in 16 Teilabschnitte und beendete dessen kleinteilige Untergliederung in 21 Teilabschnitte (Ergebnis 5).
Der Empfehlung, die Bezeichnungen und Zuordnungen aus dem NÖ Sportgesetz zu verwenden und die jährlichen Fortschritte bei der Umsetzung der Sportstrategie Niederösterreich 2020 bzw. des „NÖ Sportfördersystems – NEU“ darzustellen, kam die Abteilung in den Sportberichten 2017 und 2018 nach (Ergebnis 6).
Die für Sportzwecke bestimmten Ertragsanteile aus der NÖ Rundfunkabgabe reichten nicht aus, um die Sportförderung zur Gänze zu finanzieren. Ihr Finanzierungsanteil betrug im Jahr 2019 rund 63 Prozent. Dafür wurde eine Rücklage von 2,30 Millionen Euro aufgelöst, sodass weniger allgemeine Haushaltsmittel als in den Vorjahren herangezogen werden mussten.
Im Voranschlag 2020 sank der Anteil der NÖ Rundfunkabgabe wieder auf 52 Prozent (Ergebnis 7).

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 20. Oktober 2020 zur teilweise umgesetzten Empfehlung zu, im Rahmen der Überarbeitung der Sportstrategie Niederösterreich zu berücksichtigen, dass die gesetzten Zielwerte im Sinne eines wirkungsorientierten strategischen Controllings verfolgt werden, um abweichende Entwicklungen erkennen und abfangen zu können.

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