Umsatzsteuer

Steuerliche Fragen einer PPP-Finanzierung (hier Vorsteuerabzugsberechtigung) sind bei der Konzeption zu klären und nicht nachträglich gesondert zu beauftragen und abzugelten.

Kreditvereinbarungen sollten der unterschiedlichen umsatzsteuerlichen Behandlung der Tilgungen und Zinsen gegenüber den übrigen Bestandteilen des Verfügbarkeitsentgelts (Betriebs- und Erhaltungskosten) Rechnung tragen.

In Verträgen ist die Umsatzsteuer klar auszuweisen.