Im Rahmen der Entscheidungsvorbereitung sollte die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit möglicher Finanzierungsformen geprüft werden.
Um eine konventionelle Beschaffung mit einem PPP-Modell zu vergleichen, wird häufig der so genannte „Public Sector Comparator" (PSC) als Vergleichswert verwendet. Für dessen Berechnung sind grundsätzlich die zum Entscheidungszeitpunkt verfügbaren, angemessenen Preise auf Basis des besten Letztangebots und sonstiger belastbarer Grundlagen heranzuziehen. Effizienzvorteile durch die gemeinsame Vergabe von Detailplanung, Bau und Erhaltung (Lebenszyklusansatz), die mit der konventionellen Beschaffung nicht realisierbar sind, dürfen dabei nicht beim PSC berücksichtigt werden, sondern sind bei der Prüfung der Preisangemessenheit der PPP-Angebote zu bewerten.
Um einen realistischen Vergleichswert (PSC) zu erhalten, sollte die Diskontierungsrate für die Berechnung des Barwertes der konventionellen Beschaffung die Finanzierungskonditionen des Landes NÖ zum Entscheidungszeitpunkt, allenfalls mit einem Risikoaufschlag, abbilden.
Im Unterschied zu einer solchen kapitalmarktbasierten Diskontierungsrate kann eine so genannte „soziale Präferenzrate" die gesellschaftliche Bewertung vermitteln.
- Bericht 13/2014 PPP-Projekt Umfahrung Maissau; Seiten 49, 51 (Ergebnisse 9, 10)
- Äußerung des Landesrechnungshofs zur Expertise „Überprüfung Annahme und Methodik der Vergleichsrechnung des PPP-Modells für die Errichtung und Betrieb der Umfahrung Maissau", Seite V
Für den Vergleich der PPP-Beschaffung bzw. Finanzierung mit der konventionellen Beschaffung sind auch die Transaktionskosten des Landes NÖ angemessen einzubeziehen.
Maastricht-neutral gestaltete PPP-Modelle verteilen die Finanzierungslasten der öffentlichen Hand über die Projektlaufzeit und ermöglichen damit Investitionen, die mit einer herkömmlichen Beschaffung bzw. Finanzierung erst später erfolgen könnten. Ähnlich wie Zinsen und Tilgungen bei konventioneller Beschaffung bzw. Finanzierung belasten auch PPP-Modelle die öffentlichen Haushalte mit jahrelangen Zahlungsverpflichtungen (Leistungs- bzw. Nutzungsentgelte). Daher sind auch Öffentlich Privaten Partnerschaften finanzielle Grenzen gesetzt.