Kontrollrechte wahrnehmen (zum Beispiel Jahresabschlüsse: Bestätigungsvermerke der Wirtschaftsprüfer beachten).

Zusammenfassung

Das Land NÖ unterstützte im Rahmen der Grundversorgung hilfs- und schutzbedürftige Fremde während des Asylverfahrens.
In der Flüchtlingskrise 2015 und 2016 befanden sich jeweils zum Jahresende 12.868 beziehungsweise 13.093 Personen in der NÖ Grundversorgung, darunter 751 beziehungsweise 849 unbegleitete minderjährige Fremde. Den Höhepunkt bildeten 14.877 zu versorgende Fremde Anfang Juni 2016. Danach ebbte die Flüchtlingswelle ab, sodass Ende 2019 noch 3.596 Fremde in Niederösterreich zu versorgen waren.

Diese Entwicklung spiegelte sich – zeitlich versetzt – in den Ausgaben wider, die sich Bund und Länder grundsätzlich im Verhältnis sechs zu vier teilten. Die Gesamtausgaben von 55 Millionen Euro im Jahr 2015 stiegen auf 141 Millionen Euro im Jahr 2016 und 121 Millionen Euro im Jahr 2017. Danach fielen die Ausgaben auf 70 Millionen Euro im Jahr 2018 und 42 Millionen Euro im Jahr 2019.
Das Land NÖ zahlte davon insgesamt rund 119 Millionen Euro und der Bund rund 309 Millionen Euro. Diese Zahlungen deckten die Ausgaben für die – zwischen Bund und Ländern vereinbarten – Leistungen der Grundversorgung ab, für die Kostenhöchstsätze und Mindeststandards galten. Darüber hinausgehende Leistungen aus der Kinder- und Jugendhilfe oder Sozialhilfe trug das Land NÖ.

Leistungen und Leistungsbeziehende

Die Leistungen umfassten Unterbringung und Verpflegung, Information, Beratung und soziale Betreuung, Krankenversorgung, Bekleidungshilfe, Taschengeld, Freizeitaktivitäten, Schulbedarf sowie Zusatzleistungen, wie Transporte, Deutschkurse oder Rückkehrberatung.
Leistungsbeziehende waren hilfs- und schutzbedürftige Asylsuchende ab der Übernahme vom Bund in die NÖ Grundversorgung, Asylberechtigte bis vier Monate nach Vorliegen des Asylbescheids, subsidiär Schutzberechtigte und Geduldete.

Zweckmäßige Organisation auch in der Flüchtlingskrise

Die NÖ Grundversorgung oblag der „Koordinationsstelle für Ausländerfragen“ in der Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen IVW2. Diese Stelle übernahm ab 1. Jänner 2019 die Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Fremden (UMF) von der „Koordinierungsstelle für UMF“ der Gruppe Gesundheit und Soziales GS.
Obsorge und Rechtsvertretung der unbegleiteten Minderjährigen verblieben bei der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe GS6. Diese Trennung von Unterbringung und Rechtsvertretung beugte möglichen Interessenkollisionen (Auslastung der Quartiere, Kindeswohl) vor.
Die Abteilungen beauftragten humanitäre, kirchliche und gewerbliche Einrichtungen sowie private Personen damit, die Leistungen der Grundversorgung in der vorgeschriebenen Qualität (Mindeststandards, Kostenhöchstsätze) zu erbringen. Die Verträge behielten die Zuweisung und die Verlegung von Fremden dem Land NÖ vor, ohne den Quartierbetreibern (Unterbringung, Verpflegung) und den Betreuungseinrichtungen (Information, Beratung und soziale Betreuung) eine Auslastung zu garantieren.

Organisierte und individuelle Unterbringung

Im Zeitraum 2015 bis 2019 erfolgte für 50 bis 72 Prozent der Grundversorgten die Unterbringung in organisierten Unterkünften und für 50 bis 28 Prozent in individuellen Unterkünften, wenn die Voraussetzungen dafür vorlagen (Mietvertrag, selbstständige Lebensführung).
Die individuelle Unterbringung verursachte je nach der Anzahl der Personen zwischen 47 und 71 Prozent geringere Ausgaben als eine organisierte Unterbringung. Die organisierte Unterbringung war jedoch zur sozialen Betreuung zweckmäßig.
Die Maßnahmen der Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen IVW2, den Anteil an Personen in individuellen Quartieren von 28 Prozent im Jahr 2016 auf 50 Prozent im Jahr 2019 zu steigern, entlasteten den Landeshaushalt in den Jahren 2017 bis 2019 insgesamt um rund 1,30 Millionen Euro.
Unter 14-jährige unbegleitete Fremde wurden in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder mit einem älteren Verwandten in Wohngruppen untergebracht, der bevorzugten Unterbringungsform für unbegleitete Minderjährige. Zudem bestanden private Unterkünfte nach dem Vorbild von Pflegeeltern und betreutem Wohnen für über 17-jährige unbegleitete Fremde.

Sonderbestimmungen für besonders hilfsbedürftige Fremde

Für besonders hilfsbedürftige Fremde galten Sonderbestimmungen und Sonderbetreuungen, zum Beispiel in NÖ Pflege- und Betreuungszentren, privaten Pflegeheimen oder Frauenhäusern.
Für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Fremden verlangten Richtlinien eine tägliche 24-Stunden-Betreuung, ein sozialpädagogisches Konzept, ein Personalkonzept und ein Sicherheitskonzept (Hausordnung). Sie konnten subsidiär Leistungen aus der Kinder- und Jugendhilfe erhalten, zum Beispiel Unterbringung in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Das Ziel bestand darin, die Selbsterhaltungsfähigkeit der Jugendlichen zu erreichen.

Vorrangigkeit des Kindeswohls auch bei Straffälligkeit

Bundes- und Landesgesetze ordneten ausdrücklich die Bedachtnahme auf die Rechte der Kinder an. Öffentliche wie private Einrichtungen hatten bei allen Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche betrafen, das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen.
Selbst Verfahren gegen straffällig gewordene Jugendliche waren auf deren Resozialisierung auszurichten, zum Beispiel durch Anleitung, Aufsicht, Betreuung, Entlassung auf Bewährung oder Bildungsprogramme.
Spezielle Konzepte zur grundrechtskonformen Unterbringung und resozialisierenden Betreuung von straffälligen unbegleiteten minderjährigen Fremden schrieben die Richtlinien der Grundversorgung nicht vor, daher fehlten hierzu Vorgaben.

Sonderbetreuungseinrichtung Drasenhofen

In Drasenhofen wurde in nur einem Monat, gerechnet vom Angebot (25. Oktober 2018) bis zur ersten Belegung des Quartiers (26. November 2018), eine Sonderbetreuungseinrichtung mit erhöhter Sicherheit für bis zu 20 unbegleitete minderjährige Fremde eingerichtet. Damit sollten die Lage in den bisherigen Unterkünften und die Sicherheit verbessert werden. Das „UMF-Konzept“ für diese Einrichtung vom 30. Oktober 2018 sah als Zielgruppe disziplinär auffällige Jugendliche von 14 bis 18 Jahren und besondere Sicherheitsvorkehrungen für Jugendliche mit akuter Suchtproblematik sowie akuter Selbst- und Fremdgefährdung vor.
Das Entgelt von 283,00 Euro pro Person und Tag setzte sich aus dem Tagsatz von 95,00 Euro für die Unterbringung, was der Grundversorgungsvereinbarung entsprach, und 188,00 Euro für Sicherheit zusammen. Dafür und für die vereinbarte Jahresreserve bei Unterbelegung lagen keine Vergleichswerte vor.
Am 30. November 2018 beurteilten die NÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft und die Bezirkshauptmannschaft die Unterbringung als nicht kinder- und jugendgerecht sowie als akut beziehungsweise als latent kindeswohlgefährdend. Daher forderten die Landeshauptfrau und das für Kinder- und Jugendhilfe zuständige Mitglied der NÖ Landesregierung eine jugendgerechte Unterbringung.
Am selben Tag wurden neun Jugendliche von Drasenhofen in ein Haus für unbegleitete minderjährige Fremde mit erhöhtem Betreuungsbedarf in Maria Enzersdorf verlegt.
In beiden Fällen wären eine längere Vorbereitung und ein sozialpädagogisches Konzept wirtschaftlich und zweckmäßig gewesen.

Umfassender Kriterienkatalog für unbegleitete minder­jährige Fremde

Im April 2020 lag ein umfassender Kriterienkatalog mit 45 Vorgaben vor, zum Beispiel für ein Schutzkonzept, ein sozialpädagogisches Konzept, ein Personalkonzept, ein Krisen- und Notfallkonzept, ein Entwicklungskonzept sowie für Verhaltensrichtlinien, Sozialberichte, Tagesstrukturpläne oder Beschäftigungspläne.
Weiters lag eine Strategie „Risikobeurteilung & Maßnahmenplan zur Unterbringung von Flüchtlingen bei Flüchtlingskrisen“ vom April 2020 vor.
Damit war eine wesentliche Empfehlung des Landesrechnungshofs erfüllt.

Information, Beratung und soziale Betreuung

Zwischen einem Verbleib in Österreich, einer Auslastung der Quartiere, einer baldigen Entlassung aus der Grundversorgung und einer Rückkehr in das Herkunftsland konnten Interessenkollisionen für die Betreuungsorganisationen auftreten.
Information, Beratung und soziale Betreuung beruhten auf Verträgen aus dem Jahr 2004, die einer Erneuerung bedurften. Dabei sollte Interessenkollisionen vorgebeugt sowie berücksichtigt werden, dass Rückkehrberatung grundsätzlich eine Aufgabe des Bundes war.

NSA Bewachungs-Detektei GmbH

Im Mai 2018 erhielt die NSA Bewachungs-Detektei GmbH (National Security Austria) im Rahmen einer Schwerpunktaktion den einmaligen Auftrag, in der Zeit von 15. Mai bis 15. Juli 2018 die Rückkehrberatung und die Rückkehrunterstützung von 200 Fremden durchzuführen, deren Asylverfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen war und die kein Aufenthaltsrecht besaßen. Das pauschale Angebot betrug 25.000,00 Euro für 200 Beratungen. Davon wurden 23.618,75 Euro für die durchgeführten Beratungen ausbezahlt.
Im Ergebnis wurden 105 Personen aus der Grundversorgung entlassen, was insgesamt jährlichen Minderausgaben von über einer Million Euro, davon rund 300.000,00 Euro für das Land NÖ, entsprach, sofern die Fremden zurückkehrten und nicht Sozialhilfe bezogen.
Im September 2018 erhielt die NSA Bewachungs-Detektei GmbH den Auftrag, von 1. September bis 31. Dezember 2018 täglich eine Sicherheitskraft in einem Quartier in Lilienfeld bereitzustellen. Der Grund für den Auftrag waren Probleme in der Unterkunft und Beschwerden aus der Bevölkerung, nachdem dort Fremde mit Sonderbetreuungsbedarf untergebracht worden waren. Das Entgelt betrug 46.546,24 Euro.
Im Oktober 2018 erhielt die NSA Bewachungs-Detektei GmbH den Auftrag, von 8. Oktober bis 31. Dezember 2018 die Unterbringungsstruktur von organisierten Unterkünften zu ermitteln, dazu allenfalls Verbesserungen vorzuschlagen und die Quartierbetreiber in Sicherheitsfragen zu beraten. Der Auftrag wurde mit 25.600,00 Euro für 192 Beratungen abgerechnet. Ziel war, Vorkommnisse und Beschwerden zu untersuchen sowie die Sicherheitslage in den Quartieren einzustufen und zu verbessern.
Die Angemessenheit des Preis-Leistungs-Verhältnisses war dazu nicht belegt.

Strategien für kommende Flüchtlingswellen

Die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen der Grundversorgung enthielten strategische Ansätze und Konzepte. Diese sollten zu einem Organisationshandbuch ausgebaut werden.
Zudem arbeitete die Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen IVW2 an einem Asyl-Notfallplan beziehungsweise Maßnahmenplan. Dieser sollte Konzepte für eine effektive und effiziente Bewältigung weiterer Flüchtlingswellen enthalten.
Weitere Feststellungen betrafen die Verrechnung der Ausgaben und der Einnahmen der Grundversorgung sowie die Kontrolle der umfangreichen Abrechnungen.
Insgesamt gelang es der „Koordinierungsstelle für UMF“ (mit 31. Dezember 2018 aufgelöst) und der „Koordinationsstelle für Ausländerfragen“, die Flüchtlingswelle bei hohen Anforderungen, außergewöhnlichen Belastungen und großem persönlichen Einsatz zweckmäßig und wirtschaftlich zu bewältigen. Dabei setzten sich Führungskräfte und Mitarbeitende insbesondere bei Informationsveranstaltungen Ängsten, Beschimpfungen und auch Drohungen aus.

Die NÖ Landesregierung bezog sich in ihrer Stellungnahme vom 8. September 2020 auf den „Bericht Ortsaugenschein in der UMF-Einrichtung Drasenhofen am 30.11.2018“, aufgrund dessen die NÖ Landesregierung die Maßnahmen eingeleitet hatte. Sie sagte im Wesentlichen zu, die Anregungen umzusetzen und verwies auf die bereits getroffenen Maßnahmen.
Der Landesrechnungshof nahm die Stellungnahme zur Kenntnis und pflichtete der NÖ Landesregierung bei, dass der Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft und die Feststellungen der Bezirkshauptmannschaft zur Kindeswohlgefährdung die kurzfristige Verlegung der Jugendlichen auslösten.
Ihm kam es darauf an, die zweckmäßige Bewältigung der Flüchtlingswelle ab 2015 hervorzuheben. Zudem konnte er durch die mittlerweile umgesetzten Empfehlungen zu einer kinder- und jugendgerechten Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Fremden mit besonderem Betreuungsbedarf beitragen.

Der Landesrechnungshof trauert um Frau Andrea Weber. Die überaus verdienstvolle stellvertretende Leiterin der Direktion und Kanzlei ist am 24. Oktober 2020 nach langer schwerer Krankheit verstorben.

In ihrer Funktion hat Andrea Weber an vorderster Stelle für die Finanzkontrolle in Niederösterreich gearbeitet. Sie hat dabei Pionierarbeit geleistet, zum Beispiel durch ihre Mitwirkung an der CAF-Zertifizierung des Landesrechnungshofs oder an der Organisation des ersten Seminars der EURORAI in Österreich, um hier nur zwei hervorragende Beispiele für ihre Verdienste um die NÖ Finanzkontrolle zu nennen.

Ihre Mitarbeit zeichnete sich durch Selbständigkeit, Verlässlichkeit, Freundlichkeit und unerschütterlichen Optimismus gerade auch in stressigen Zeiten aus. Die vielen beruflichen Herausforderungen meisterte sie kollegial und mit dem ihr eigenen Sportsgeist. Sie war eine wesentliche Stütze für die Leitung und das gesamte Team. Was uns neben ihrer Mitarbeit am meisten abgeht, ist ihr fröhliches Lachen sowie ihre ungezwungene Art dem beruflichen Alltag auch mit Humor zu begegnen.

Der Landesrechnungshof wird Andrea Weber vermissen und ihr ein ehrendes Andenken bewahren.

Unsere aufrichtige Anteilnahme entbieten wir ihrer Familie, die sie fürsorglich auf ihrem Weg umsorgt hat.

Parte

 

Der Landesrechnungshof hat im Auftrag des NÖ Landtags die Grundversorgung insbesondere von unbegleiteten minderjährigen Fremden in Niederösterreich überprüft. Die Überprüfung stützte sich auf drei Prüfaufträge von Mitgliedern des NÖ Landtags. Auslöser war die kurz bestehende Sonderbetreuungseinrichtung in Drasenhofen.

Der Landesrechnungshof anerkannte, dass die Landesstellen die Flüchtlingswelle der Jahre 2015 und 2016 mit großem persönlichen Einsatz der Mitarbeitenden und der Vertragspartner insgesamt zweckmäßig bewältigten. Führungskräfte und Mitarbeitende waren dabei auch Ängsten, Beschimpfungen und Drohungen ausgesetzt.

Die Lehren aus „Drasenhofen“ wurden gezogen und die Grundlagen für eine kinder- und jugendgerechte Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Fremden mit besonderem Betreuungsbedarf verbessert. Nunmehr bestehen Vorgaben für ein Schutzkonzept, ein sozialpädagogisches Konzept, ein Personalkonzept, ein Krisen- und Notfallkonzept, ein Entwicklungskonzept sowie für Verhaltensrichtlinien, Sozialberichte, Tagesstrukturpläne und Beschäftigungspläne. Zudem wurde die Strategie „Risikobeurteilung & Maßnahmenplan zur Unterbringung von Flüchtlingen bei Flüchtlingskrisen“ erstellt. Damit wurde bereits eine wesentliche Empfehlung des Landesrechnungshofs umgesetzt.

Zusammenfassung

In den Jahren 2015 bis 2019 sah die Gruppe Straße Investitionen von durchschnittlich 9,42 Millionen Euro für die Beschaffung von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten vor, um ganzjährig einen sicheren Straßenzustand sicherstellen zu können. Dazu wurden jährlich zwischen 136 und 207 neue Fahrzeuge beschafft und zwischen 142 und 209 ausgeschieden.

Jährliche durch mittelfristige Investitionsprogramme ergänzen

Die Grundlage bildeten Voranschläge und jährliche Investitionsprogramme, die der kollegialen Beratung und Beschlussfassung der NÖ Landesregierung unterlagen. Mittelfristige Investitions- und Finanzierungskonzepte lagen dazu erst in Ansätzen vor.
Im Jahr 2019 umfasste der Fuhr- und Gerätepark insgesamt 1.035 Fahrzeuge.
Die Investitionsprogramme der Jahre 2015 bis 2019 sahen vor, dass die Anschaffungen zu 81,2 Prozent in Form von Vollamortisationsleasing mit neunjähriger Laufzeit, zu 15,3 bzw. 14,1 Prozent in Form von Restwertleasing mit einer Laufzeit von zwei bis fünf Jahren und zu 3,5 bzw. 4,7 Prozent aus dem Landeshaushalt finanziert werden. Die Finanzierungsform richtete sich nach der Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. Die Umsetzung der Investitionsprogramme oblag der Abteilung Straßenbetrieb ST2.
Ende 2019 betrugen die nicht fälligen Verwaltungsschulden aus den Sonderfinanzierungen rund 26,98 Millionen Euro. Sie waren in den Leasingberichten sowie in den Rechnungsabschlüssen des Landes NÖ ausgewiesen.

Fahrzeug- und Gerätepools

Die Fahrzeug- und Gerätepools dienten dazu, Ausgaben für die Miete von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten sowie Verzögerungen für die Anpassung an den Straßendienst zu vermeiden. Zudem sollten die Pools die Auslastung spezieller Fahrzeuge, Maschinen und Geräte durch eine gemeinsame Nutzung erhöhen, den Investitionsbedarf senken und das Kostenbewusstsein heben. Daher hatten die Dienststellen für Ausleihungen aus den Pools, einen Kostenbeitrag aus ihren Betriebs- bzw. Kreditmitteln zu leisten. Das trug nicht zum Kostenbewusstsein bei, weil die Dienststellen die ihnen verrechneten Kostenbeiträge gar nicht kannten.

Zweckmäßige gemeinsame Beschaffungen

Die Beschaffungen durch die Abteilung Straßenbetrieb ST2 erfolgten über die Bundesbeschaffung GmbH, welche Ausschreibungen (teilweise mit Leasingfinanzierungen) durchführte und Rahmenverträge abschloss, oder gemeinsam mit der von der NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH betreuten Initiative „Nachhaltiges Beschaffungsservice Niederösterreich“ für zentrale Beschaffungen im Bundesland Niederösterreich. Dadurch konnten Fahrzeuge zu besseren Bedingungen und Preisen abgerufen und Ausschreibungskosten sowie Vergaberisiken verringert werden.

Klimafreundlicher Betrieb mit Elektrofahrzeugen

Mit Ende 2019 betrieb die Gruppe Straße bereits 87 der insgesamt 262 Fahrzeuge für betriebliche Zwecke elektrisch. Den höheren Anschaffungskosten standen ein geringerer Treibstoffverbrauch von durchschnittlich 87.000 Litern Diesel und damit ein geringerer Kohlendioxidausstoß von 22,88 Tonnen pro Jahr sowie geringere Wartungs- und Betriebskosten gegenüber. Insgesamt wurden im Jahr 2019 um 395 Tonnen mehr Kohlendioxid ausgestoßen als im Jahr 2015, da die Fahrleistungen im Bereich Lastkraftwagen und Zugmaschinen zunahmen.
Die Möglichkeiten zur – anonymisierten – Digitalisierung der Fuhrparkverwaltung und Kostenverfolgung (Erfassung und Auswertung der Verortungs-, Fuhrparkdaten, Streckendaten, Einsatz- und Leistungsdaten, Reparatur) waren noch nicht ausgeschöpft und daher zu erproben, um Vorbehalte auszuräumen.
Im Bereich der Elektrofahrzeuge, die Bediensteten auch zum persönlichen Gebrauch überlassen waren, wurde der überwiegende dienstliche Gebrauch im Fahrtenbuch dokumentiert, jedoch nicht im Inventarprogramm Remedy. Das erschwerte automatische Auswertungen zur Wirtschaftlichkeit der Zuteilung.

Vorschriften und Verwaltungsprogramme

Vorschriften wurden grundsätzlich eingehalten, jedoch bestand in Teilbereichen ein Anpassungsbedarf an Erfahrungswerte.
In den Datenbanken (Inventar- und Tankstellenverwaltungsprogramm, Kostenrechnung) verzerrten fehlende oder fehlerhafte Eingaben die Aussagekraft von Auswertungen. Das betraf beispielsweise die Kilometerstände von Elektrofahrzeugen, den Treibstoffverbrauch der einzelnen Fahrzeugkategorien und die Arbeitsstunden für Reinigung und Pflege von Fahrzeugen und Maschinen.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 25. August 2020 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten beziehungsweise bereits gesetzten Maßnahmen.

Hoher Landtag!
Sehr geehrte Leserinnen und Leser!
Liebe Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher!

Im Jahr 2019 legte der Landesrechnungshof dem NÖ Landtag zwölf Berichte mit insgesamt 53 Empfehlungen sowie zahlreichen weiteren Hinweisen insbesondere auch für die Umstellung der Haushaltsführung auf die Voranschlags- und Rechnungsabschluss Verordnung 2015 (VRV 2015) ab dem Rechnungsjahr 2020 vor.

Die vier Nachkontrollen des Jahres 2019 ergaben, dass die überprüften Stellen die Empfehlungen aus den Vorberichten insgesamt zu 83 Prozent umsetzten. Damit konnten öffentliche Leistungen für die Bevölkerung verbessert und der NÖ Landeshaushalt entlastet werden. So senkte eine höhere Auslastung um nur einen Prozentpunkt den Abgang der NÖ Pflege- und Betreuungszentren um zwei Millionen Euro und verkürzte Wartezeiten, zudem konnte die 24-Stunden-Betreuung Mehrkosten für stationäre Betten einsparen (bei 200 eingesparten Betten über drei Millionen Euro).

Die Nachkontrolle beim NÖ Klimafonds ergab, dass der Fonds im Jahr 2018 mit zwei Millionen Euro weniger Landesmittel auskam und der Voranschlag 2019 um weitere 1,7 Millionen Euro gekürzt werden konnte, um hier nur zwei Beispiele für Wert und Nutzen des Landesrechnungshofs zu nennen, die zeigen, dass seine Finanzkontrolle wirkt.

Im Landesrechnungshof ist uns bewusst, dass sich solche Erfolge nur im Zusammenwirken mit Politik, Verwaltung und öffentlicher Wirtschaft erreichen lassen, die kritische Hinweise des Landesrechnungshofs für Verbesserungen und Innovationen zu nutzen wissen.

Daher fasst der Landesrechnungshof seinen Auftrag als Prüfung und Beratung auf und richtet seine Finanzkontrolle auf Optimierung aus. Dabei stellt er sich auch selbst auf den Prüfstand, um dem NÖ Landtag und der NÖ Landesregierung hochwertige Berichte zu bieten, die den überprüften Stellen und darüber hinaus einen Nutzen bringen.

Im Jahr 2019 ließ der Landesrechnungshof seine Organisation von externen Auditoren durchleuchten, um neuerlich das Qualitätszertifikat der Europäischen Union namens „Effective CAF-User“ zu erlangen.

Dieses Gütesiegel für den öffentlichen Sektor wird Organisationen auf drei Jahre verliehen, wenn diese die Anforderungen des Common Assessment Framework (CAF) beziehungsweise die acht Grundsätze der Exzellenz erfüllen. Die Rezertifizierung des Landesrechnungshofs mit dem CAF musste wegen der Corona Pandemie von Frühjahr auf Herbst 2020 verschoben werden.

Mit dem vorliegenden Tätigkeitsbericht informiert der Landesrechnungshof über seine Aktivitäten, erklärt seine Arbeitsweise und legt Rechenschaft über das Jahr 2019 ab.

An dieser Stelle geht der Dank an die qualifizierten und engagierten Mitarbeitenden und Führungskräfte im sowie außerhalb des Landesrechnungshofs, die in ihren jeweiligen Aufgaben und Funktionen tagtäglich zur positiven Entwicklung des Landes NÖ und darüber hinaus beitragen.

Vielen Dank für die konstruktive Zusammenarbeit gerade wegen der unterschiedlichen Positionen, die Landesrechnungshof und überprüfte Stellen innehaben. Aus in der Sache harten und in der Art jedoch wertschätzenden Auseinandersetzungen entsteht die „kritische Masse“ für kontinuierliche Verbesserungen.

Allen Leserinnen und Lesern wünsche ich eine interessante Lektüre – überzeugen sie sich von der Arbeit ihres Kontrollorgans und scheuen sie sich nicht ihm kritische Fragen zu stellen. Sie finden uns im Internet und erreichen uns per E-Mail oder Telefon.

Edith Goldeband
Landesrechnungshofdirektorin

Zusammenfassung

In den Jahren 2016 bis 2019 förderte das Land NÖ zusätzlich zum Bund die Denkmalpflege in Niederösterreich mit insgesamt 32,69 Millionen Euro. Davon entfielen 0,37 Millionen Euro auf Publikationen.
Damit leistete das Land NÖ einen Finanzierungsbeitrag zum Denkmalschutz und zum Schutz des kulturellen Erbes, der in Gesetzgebung und Vollziehung dem Bund oblag und auch von diesem gefördert wurde. Die Bundeszuschüsse beliefen sich in den Jahren 2016 bis 2018 auf 14,27 Millionen Euro. Damit setzte der Bund 30 Prozent seiner österreichweiten Ausgaben für Denkmäler in Niederösterreich ein.

Denkmalpflegeförderung sichert das kulturelle Erbe

In Niederösterreich befanden sich 10.616 Denkmäler (Stand: 18. Mai 2020) sowie drei Welterbestätten (Semmeringbahn, Kulturlandschaft Wachau und die Alten Buchenwälder im Wildnisgebiet Dürrenstein) und damit rund 28 Prozent der österreichweit geschützten Denkmäler.
Ziel der NÖ Denkmalpflegeförderung war, das kulturelle Erbe des Landes NÖ zu erhalten und zu pflegen, das Bewusstsein für dessen Wert zu schärfen sowie die Welterbestätten weiterzuentwickeln. Die Förderung bei Landesausstellungen zielte zudem auf nachhaltige Nutzungen und regionale Initiativen ab.
Die NÖ Finanzierungsbeiträge ergänzten die Bundeszuschüsse, die sonstigen Förderungen der öffentlichen Hand (Regionalförderung, Bedarfszuweisungen), die Eigenmittel des Förderungswerbers sowie die Drittmittel (Spenden).
Die Förderquoten des Bundes lagen zwischen fünf und 35 Prozent der denkmalspezifischen Projektkosten. Die Förderungssätze des Landes NÖ betrugen zehn bis 25 Prozent, wobei die zuständige Abteilung Kunst und Kultur K1 (Kulturabteilung) beim Amt der NÖ Landesregierung bei Unterschreitungen von bis zu zehn Prozent der abgerechneten denkmalspezifischen Projektkosten auf eine Kürzung der zugesagten Finanzierungsbeiträge verzichtete. Für begründete Überschreitungen konnten zusätzliche Förderungen beantragt und gewährt werden.
Für Landesausstellungen wurden auch nicht denkmalspezifische Arbeiten, die einer umfassenden Revitalisierung, der besseren Nutzung oder der Barrierefreiheit dienten, in die Denkmalpflegeförderung einbezogen.
Der durchschnittliche Förderungssatz des Landes NÖ betrug bei den überprüften Maßnahmen aller Kategorien 23,2 Prozent auf Basis der abgerechneten denkmalrelevanten Projektkosten. Im Schnitt wurden zwischen 2016 und 2019 jährlich 237 Ansuchen abgewickelt.

Volkswirtschaftlicher Nutzen

Studien schrieben der Denkmalpflegeförderung höhere Beschäftigungseffekte und regionale Wirkungen auf Handwerks- und Baugewerbebetriebe zu als vergleichbaren Maßnahmen außerhalb der Denkmalpflege.

Organisation und wirtschaftlicher Personaleinsatz

Die Kulturabteilung wickelte die Denkmalpflegeförderung im Rahmen der NÖ Kulturförderung ab. Das entsprach dem NÖ Kulturförderungs-gesetz 1996 und den Richtlinien für die Förderung nach diesem Gesetz, die jedoch keine denkmalspezifischen Vorschriften enthielten. Die Richtlinien stammten aus dem Jahr 2006 und sollten an die jüngere Entwicklung im Förderungswesen angepasst werden. Dabei bot sich eine Abstimmung auf die Sonderrichtlinie für Denkmalpflegeförderung des Bundes an.
Die Denkmalpflegeförderung beanspruchte 2,4 Vollzeitäquivalente. Hinzu kamen Leistungen für die bautechnische Expertise der Abteilung Hochbau BD6 und der gemeinsamen Stabstelle „Finanz- und Beteiligungsmanagement“ der Abteilungen Kunst und Kultur K1 sowie Wissenschaft und Forschung K3.
Im Jahr 2016 führte das Controlling der Stabstelle 23 stichprobenartige Rechnungskontrollen durch. In den Jahren 2017 bis 2019 erfolgten keine derartigen Kontrollen durch die Stabstelle.

Broschüre „Denkmalpflege in Niederösterreich“

Die halbjährlich erschienene Broschüre „Denkmalpflege in Niederösterreich“ trug dazu bei, das Bewusstsein für das kulturelle Erbe Niederösterreichs zu schärfen.
Die durchschnittlichen Kosten für die Bände 56 bis 59 betrugen 22.465,10 Euro pro Ausgabe oder 1,25 Euro pro Druckstück inklusive der Versandkosten im Inland bei einer Auflage von jeweils 18.000 Stück.
Die Überlegungen zur zweckmäßigen und wirtschaftlichen Weiterentwicklung der Broschüre sollten fortgeführt werden. Das betraf die Vermeidung von hohen Lagerbeständen durch eine geringere Druckauflage, die Zusammenfassung einzelner Dienstleistungs- bzw. Lieferaufträge und die Ausrichtung auf das Bundesvergabegesetz 2018.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 28. Juli 2020 zu, die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierte über die dazu geplanten bzw. bereits gesetzten Maßnahmen.

Der NÖ Landtag gratuliert seinem Kontrollorgan zur zweiten Auszeichnung mit dem Europäischen Qualitätszertifikat

Auf der Tagesordnung der Landtagssitzung am 24. September 2020 standen die Berichte über die Landessonderschulen, die Denkmalpflegeförderung, die Nachkontrolle zu den Einmietungen in den NÖ Universitäts- und Landeskliniken sowie der Tätigkeitsbericht 2019 des Landesrechnungshofs.

Der Präsident des NÖ Landtags gratulierte dem Landesrechnungshof eingangs zur neuerlichen Auszeichnung mit dem Europäischen Qualitätszertifikat „Effektive CAF User“. Er hob hervor, dass sich der Landesrechnungshof auf den Prüfstand stellte und damit eine Vorreiterrolle übernahm und seine Wegekontrolle zur Optimierung von Prozessen und zum optimalen Einsatz der Landesmittel beiträgt.

Die Anerkennung durch den gesamten NÖ Landtag ist Ansporn, weiterhin gut lesbare und nachvollziehbare Berichte mit konstruktiven Vorschläge zu liefern, die den NÖ Landtag in seiner Budget- und Kontrollhoheit bestmöglich unterstützten, wie die nachstehenden Berichte:

Der Bericht über die NÖ Landessonderschulen legte an Hand der sinkenden Schülerzahlen dar, dass – im Sinn des Resolutionsantrags betreffend den Erhalt der Sonderschulen vom 21. Juni 2017 – neben der höchst professionellen individuellen Förderung und Ausbildung in den Landessonderschulen der inklusive Unterricht ausgebaut wurde. Daher waren Konzepte für die noch erforderlichen Landessonderschulstandorte zu erarbeiten.

Die Nachkontrolle zu den Einmietungen in den NÖ Universitäts- und Landeskliniken ergab, dass die 21 Empfehlungen insgesamt zu 83 Prozent umgesetzt wurden. Dadurch konnten Mehreinnahmen von drei Millionen Euro im Vergleich zum Jahr 2015 erreicht werden. Weitere finanzielle Vorteile waren von einer besseren Bewirtschaftung der 669 Dienstwohnungen zu erwarten, von denen 136 leer standen.

Der Bericht über das System der Denkmalpflegeförderung informierte über die Finanzierungsbeiträge zum Schutz der über 10.610 Denkmäler und drei Welterbestätten in Niederösterreich, mit denen das Land NÖ die Bundeszuschüsse verstärkte. Dazu sollten die NÖ Förderungsrichtlinien aus dem Jahr 2006 auf die des Bundes abgestimmt und an den aktuellen Stand des Förderungswesens angepasst werden.

In seinem Bericht über die Tätigkeiten 2019 informierte der Landesrechnungshof über die Leistungen und die Wirkungen seiner Arbeit (Umsetzungsgrad, Mehreinnahmen, Minderausgaben), über den Rezertifizierungsprozess sowie die Personal- und Organisationsentwicklung. Außerdem enthält der Bericht seine Wissensbilanz.

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