

Der NÖ Landesrechnungshof hat das Sportsponsoring des Landes NÖ im Wege der Niederösterreich-Werbung GmbH (kurz Gesellschaft) überprüft und im April 2010 sein vorläufiges Überprüfungsergebnis der NÖ Landesregierung und der Gesellschaft bekannt gegeben. Die Prüfung umfasste sowohl die Zuschüsse vom Land NÖ an die Gesellschaft als auch die Verwendung dieser Mittel durch die Gesellschaft.
Die NÖ Landesregierung sowie die Gesellschaft haben in ihren Stellungnahmen vom 15. bzw. 16. Juni 2010 zugesagt, alle 20 Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofs umzusetzen bzw. ihnen in Zukunft Rechnung zu tragen.
Im Jahr 2004 änderte die NÖ Landesregierung ihre bisherige Vorgangsweise, den Spitzensport sowie Sportveranstaltungen primär nur durch verschiedene Förderungen ohne ein Gesamtkonzept zu unterstützen, und rief das Projekt „Sport.Land.NÖ“ ins Leben.
Ziel des Projekts war es, im Wege der Gesellschaft sowohl den Spitzensport entsprechend finanziell zu unterstützen als auch die positive Vorbild- und Breitenwirkung des Spitzensports bestmöglich für das nachhaltige Wohl der NÖ Bevölkerung zu nutzen. Im Mittelpunkt des Projekts standen das Sponsoring von sportlichen Spitzenleistungen und von Sportevents sowie die verstärkte Einbindung von Sponsoren aus der Wirtschaft. Dabei sollte durch die Vernetzung von Wirtschaft, Tourismus, Medien, Gesellschaft und Politik ein Maximum an Vorteilen sowohl für den gesponserten Spitzensportler bzw. Verein oder Sporteventveranstalter als auch für das Land NÖ erreicht werden. Insgesamt ist es der Gesellschaft gelungen, sowohl den Spitzensport als auch den Breitensport im Sinne der Projektziele zu fördern.
Die Gesellschaft entwickelte die Konzeption des Projekts „Sport.Land.NÖ“ und übernahm die Umsetzung. Anfang 2007 wurde das Projekt auf den Breitensport ausgeweitet und wird seither unter der Bezeichnung „Sport.Land.NÖ I“ für den Spitzensport und Sport-, Top- bzw. Leitevents sowie „Sport-Land.NÖ II“ für den Breitensport abgewickelt.
Die beiden Projektbereiche wurden überwiegend in Form von Gesellschafterzuschüssen des Landes NÖ als Hauptgesellschafter finanziert. In den Jahren 2004 bis 2009 leistete das Land NÖ auf der Grundlage von Gesellschafterzuschussverträgen Zuschüsse von insgesamt € 11,71 Mio. Davon entfielen € 10,36 Mio auf den Bereich Sport.Land.NÖ I (Spitzensport) und € 1,35 Mio auf Sport.Land.NO II (Breitensport).
Die Zuschussbeträge wurden anteilsmäßig aus bis zu vier unterschiedlichen Teilabschnitten des Voranschlags angewiesen, die von unterschiedlichen Abteilungen verwaltet wurden. Dabei fehlte eine eindeutige Zuständigkeit für alle Angelegenheiten des Projekts. Außerdem waren dadurch weder in den Voranschlägen noch in den Rechnungsabschlüssen des Landes NÖ die für Sport.Land.NÖ geleisteten Zuschüsse klar ersichtlich. Nach den für das Land NÖ geltenden Bestimmungen der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung sind jedoch nach dem Entstehungsgrund gleichartige Einnahmen und Ausgaben für denselben Verwendungszweck in einer Voranschlagsstelle zusammenzufassen.
Der NÖ Landesrechnungshof empfahl daher, die Gesellschafterzuschüsse für die beiden Projektbereiche jeweils bei einer einzigen, klar bezeichneten Voranschlagsstelle zu veranschlagen, die von einer für alle Projektagenden zuständigen Abteilung verwaltet werden. Gleichzeitig sind jene Voranschlagsstellen anteilsmäßig zu kürzen, bei denen die Zuschüsse bisher verrechnet wurden.
Die Zusammenarbeit mit Partnern aus der Wirtschaft trug zur Finanzierung des Projekts „Sport.Land.NÖ“ bei. Der NÖ Landesrechnungshof empfahl, die Einnahmemöglichkeiten aus der Zusammenarbeit mit Wirtschaftspartnern (Sponsoren) zu optimieren.
Die Gesellschaft hat bei der Verwirklichung des Sportsponsorings die von der NÖ Landesregierung vorgegebenen Leitlinien zu beachten. Zur Unterstützung und Beratung der Geschäftsführung ist der Sportland-Fachausschuss (Vertreter aus Land NÖ, Sport, Wirtschaft, Medien) eingerichtet. In der Praxis wird die Geschäftsführung regelmäßig in einem Jour-Fix (Vertreter des Landes und der Werbeagentur) beraten.
Der NÖ Landesrechnungshof empfahl, den Sportland-Fachausschuss bei der Auswahl der Sponsoringnehmer wieder verstärkt heranzuziehen und die für ein Sponsoring in Frage kommenden Sportarten weiter zu streuen. Weiters sollen für die Auswahl und die Höhe der Sponsormittel noch weitere Rahmenbedingungen festgelegt und die relevanten Entscheidungskriterien dokumentiert werden.
Die Sponsoringnehmer waren verpflichtet, die Medienpräsenz und den Gegenwert für die eingesetzten Sponsormittel in einem Sponsormonitoring nachzuweisen. Zusätzlich zu dieser Erfassung des errechneten Werbewerts empfahl der NÖ Landesrechnungshof, die tatsächliche Wirkung des Sponsorings in wirtschaftlich vertretbarer Weise zu ermitteln.
Am Beispiel einzelner Sponsoringverträge empfahl der NÖ Landesrechnungshof außerdem Verbesserungen zur Vertragsgestaltung und Vertragserfüllung. Auch zu den Verträgen der Gesellschaft mit der Werbeagentur, welche die Werbe-, PR- und Marketingleistungen erbrachte, stellte der NÖ Landesrechnungshof Verbesserungs- bzw. Einsparungsmöglichkeiten fest, insbesondere hinsichtlich der eindeutigen Zurechenbarkeit der einzelnen Leistungen und Gegenleistungen.
Im vorliegenden Prüfbericht wurden die bestehenden Strukturen der Pflegeversorgung in NÖ dargestellt und versucht, die künftigen Bedarfe der stationären Pflegeplätze im Bundesland NÖ im Kontext der demografischen Entwicklung und unter Berücksichtigung von Kompensationseffekten abzubilden. Die Abschätzung der zukünftigen Zahl an pflegebedürftigen Personen ist von großer Bedeutung, um einerseits die Pflegekapazitäten bestimmen und um andererseits die damit einhergehenden finanziellen Belastungen berechnen zu können.
Als wesentliche Fakten aus den modellhaften Berechnungen, die auf Prognosen beruhen und auf Basis der ceteris-paribus-Klausel erfolgten, sowie aus den Erkenntnissen der vorliegender Szenarien-Datensätze lassen sich folgende Feststellungen treffen:
Die politischen Entscheidungsträger in NÖ haben nicht auf alle der vorstehend angeführten Determinanten gestaltende Einflussmöglichkeiten. Für den Bereich der Pflege-Sachleistungen, die ja von den Ländern zu organisieren, zu koordinieren und vor allem auch zu finanzieren sind, werden durch das Land NÖ große Anstrengungen unternommen, um dem Bedarf gerecht zu werden. Beispielhaft können hier das kürzlich beschlossene Ausbauprogramm für Pflegeheimplätze oder das vorbildhafte NÖ Förderungsmodell für die 24-Stunden-Betreuung erwähnt werden. Der Wille zur Bewältigung dieser anspruchsvollen Aufgabe wird auch durch die politische Absichtserklärung, NÖ als soziale Modellregion in Europa zu platzieren, dokumentiert und spiegelt sich im Landesbudget entsprechend wider.
Mit einem starken Anstieg der Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen ist ab dann zu rechnen, wenn die erwartete Ausdünnung im Bereich der informellen Pflege (sinkende Pflegebereitschaft durch Familienmitglieder bzw. Bekannte) eintritt und zusätzlich die geburtenstarken Jahrgänge in den Altersbereich mit hoher Pflegewahrscheinlichkeit eintreten. Das Fehlen von aussagekräftigen Daten über die zu erwartenden Dimensionen bei der Ausdünnung der informellen Pflege stellt einen nicht zu unterschätzenden Unsicherheitsfaktor bei der künftigen Planung der stationären Langzeitpflege dar.
Zur Bewältigung der Herausforderungen im Pflegebereich sind in den nächsten Jahren neue strategische Lösungsansätze zu entwickeln. Dabei haben immer die betroffenen Pflegebedürftigen, die betreuenden Angehörigen und das professionelle Betreuungs- und Pflegepersonal im Mittelpunkt zu stehen.
Abgesehen von einer Empfehlung sagte die NÖ Landesregierung zu allen anderen Forderungen und Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofs eine konkrete Umsetzung zu. Hinsichtlich der Stellungnahme der NÖ Landesregierung zur Gleichschaltung der Vertragsheime mit den Personalanhaltszahlen der NÖ Landespflegeheime bleibt der NÖ Landesrechnungshof bei seiner im Bericht getätigten Empfehlung.
Der NÖ Landesrechnungshof hat den Fuhrpark in den NÖ Landeskliniken geprüft. Die Prüfung umfasste Umfang, Organisation, Einsatzplanung und Kontrolle, Erfassung der Kosten, Treibstoffe, Versicherungen, Reparatur und Service sowie Beschaffung und Ausscheiden von Fahrzeugen.
Der Fuhrpark aller NÖ Landeskliniken stellt mit insgesamt 82 Fahrzeugen einen nicht unerheblichen wirtschaftlichen Wert dar. Der NÖ Landesrechnungshof erwartet daher, dass die Verwaltung der Kraftfahrzeuge von der Beschaffung über die Wartung und den Betrieb entsprechend den Grundsätzen Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit optimiert wird. Weiters wird auch angeregt, in der NÖ Landeskliniken-Holding ein zentrales Fuhrparkmanagement einzurichten.
Die Datenerhebung erfolgte über einen vom NÖ Landesrechnungshof entworfenen Fragebogen und anschließende stichprobenartige Überprüfungen in den NÖ Landeskliniken.
Zum Umfang des Fuhrparks wird festgestellt, dass zwischen den Angaben im Kraftfahrzeug-Systemisierungsplan, einer Beilage zum Voranschlag des Landes NÖ, und dem tatsächlichen Bestand an Spezial-Kraftfahrzeugen Differenzen bestehen, die zu klären und zu berichtigen sind. Ebenso sind aufgrund der Übernahme der NÖ Landeskliniken in die Rechtsträgerschaft des Landes NÖ und der damit verbundenen Eigentumsübertragung die Fahrzeugdokumente entsprechend zu aktualisieren.
Hinsichtlich Organisation, Einsatzplanung und Kontrolle sowie zur Regelung der Durchführung von allfällig genehmigten Privatfahrten wird auf die Einhaltung der Dienstanweisung „Richtlinien für die Benützung der Dienstkraftwagen des Landes Niederösterreich“ verwiesen, die allen betroffenen Mitarbeitern nachweislich zur Kenntnis zu bringen ist. Außerdem wird aufgrund der in den letzten Jahren deutlich angestiegenen Kosten für ausbezahltes amtliches Kilometergeld empfohlen, bei Dienstfahrten vermehrt Dienstkraftwagen einzusetzen.
Im Zusammenhang mit den Versicherungen für die Kraftfahrzeuge in den NÖ Landeskliniken wird eine der Dienstanweisung „Versicherungen in der NÖ Landesverwaltung, Richtlinien“ entsprechende Vorgangsweise erwartet.
Bei der Beschaffung der Fahrzeuge wird gefordert, dass zentral Standards für die Auswahl der Typen und die Ausstattung festzulegen sind und der Ankauf im Wege der Bundesbeschaffung GmbH zu erfolgen hat.
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Empfehlungen und Beanstandungen des NÖ Landesrechnungshofs Rechnung zu tragen.
Der NÖ Landesrechnungshof hat bei der NÖ Straßenverwaltung den Winterdienst auf den rund 13.600 km Landesstraßen geprüft. Die effektiven Kosten des Winterdienstes sind naturgemäß sehr unterschiedlich, im Durchschnitt der letzten vier Winter rund € 43 Mio. Wichtigste Prüfungsgrundlagen waren neben den bestehenden Rechtsvorschriften die Kostenrechnungsdaten der Winterperioden 2005/2006 bis 2008/2009 und die Ergebnisse zahlreicher strukturierter Interviews.
Die den Winterdienst betreffenden Empfehlungen des seinerzeitigen Berichtes des Finanzkontrollausschusses II/95, NÖ Straßenmeistereien, Kontrolle insbesondere der Verwaltung, wurden im Wesentlichen umgesetzt.
In Zusammenhang mit den Dienst- und Lenkzeiten wird darauf hingewiesen, dass die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 anzuwenden und bei der Erstellung der Räum- und Streupläne zu berücksichtigen ist. Die NÖ Landesregierung wurde aufgefordert, nähere Bestimmungen über Nachtschwerarbeit im Sinne des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes zu verordnen.
Leistungen der NÖ Straßenverwaltung für Gemeinden werden vielfach durch Naturalvergütungen abgegolten. Künftig sind auch solche Leistungen entsprechend der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung darzustellen.
In Zusammenhang mit der Feinstaubproblematik wird der NÖ Landesregierung empfohlen, die praktischen Auswirkungen der „Maßnahmen für Streumittel“ gemäß der „Sanierungsgebiets- und Maßnahmenverordnung Feinstaub“ hinsichtlich ihrer umwelttechnischen Relevanz und Zweckmäßigkeit zu evaluieren und die Verordnung allenfalls zu adaptieren.
Die Organisation des Winterdienstes auf Basis der Struktur der NÖ Straßenverwaltung (zentrale Abteilungen, Straßenbauabteilungen, Straßen- bzw. Brückenmeistereien) wird im Wesentlichen nicht in Frage gestellt.
Für durchschnittlich € 2,8 Mio pro Wintersaison werden Winterdienstleistungen durch private Frächter erbracht. Aus verschiedenen Gründen ist das Interesse der Frächter am Winterdienst rückläufig. Eine Anregung des Wettbewerbes wird daher empfohlen.
Die Anzahl an Dienstposten und Geräten bei den Straßenmeistereien basiert derzeit überwiegend auf der zu betreuenden Fahrstreifenlänge. Im Mittel besteht pro zwölf km Fahrstreifen ein Dienstposten. Der tatsächliche Betreuungsaufwand ist jedoch nicht allein von der Fahrstreifenlänge sondern auch von anderen Parametern abhängig, beispielsweise den klimatischen oder topografischen Verhältnissen. Der NÖ Landesrechnungshof empfiehlt daher, Betreuungsparameter zu entwickeln und darauf aufbauend anforderungsorientierte Ressourcenschlüssel festzulegen. Ziel sollte sein, die Personal- und Geräteausstattung bei den Straßenmeistereien gemäß den tatsächlichen objektiven Anforderungen festzulegen.
Österreichweit wurden die Winterdienstfahrzeuge nur mehr in Wien und NÖ im Einsatz generell doppelt besetzt. Vor der Winterperiode 2009/2010 wurde die Winterdienstvorschrift dahingehend abgeändert, dass bei reinen Salzstreueinsätzen – ab dem Winter 2010/2011 generell – ohne Beifahrer zu fahren ist und nur ausnahmsweise, zB bei extremen Witterungsverhältnissen, Beifahrer eingesetzt werden können. Der NÖ Straßenverwaltung wird empfohlen, die Auswirkungen nach den Winterperioden zu bewerten.
In den meisten Straßenmeistereien ist für das Laden von Streugut, insbesondere außerhalb der Normaldienstzeit, zusätzliches Personal erforderlich. Der NÖ Straßenverwaltung wird deshalb empfohlen, personelle und ausrüstungstechnische Voraussetzungen zu schaffen, damit die Winterdienstfahrer die Ladevorgänge selbst und allein durchführen können.
Im Jahr 2002 hat der Bund den Ländern die Bundesstraßen B übertragen und die Länder erhielten dafür einen jährlichen Zweckzuschuss. Mit dessen Entfall ab dem Jahr 2008 ist eine differenzierte Veranschlagung bzw. Verrechnung für Landesstraßen L und B nicht mehr notwendig. Zur verwaltungs- und verrechnungstechnischen Vereinfachung wird eine Zusammenfassung der betroffenen Voranschlagsstellen empfohlen.
Ähnlich wie bei der Personal- und Geräteausstattung der Straßenmeistereien werden auch bei der Straßenbetriebsbilanz die Daten auf die Fahrstreifenlänge bezogen, was jedoch keine ausreichende Vergleichbarkeit der Leistungen gewährleistet. Um die Vergleichbarkeit zu erhöhen, wird die Entwicklung anforderungsorientierter Parameter empfohlen. In die Winterdienststatistik sind nur die tatsächlichen Aufwendungen des Winterdienstes aufzunehmen.
Der Straßenverwaltung stehen einige unterstützende IT-Systeme zur Verfügung, zB Straßendatenbank, Salzlagermanagement, Online-Wetterinformation. Diese Systeme sind notwendig und zweckmäßig. Die betroffene Software ist zusätzlich auch mit Leserechten auszustatten.
Der Winterdienst als Kernkompetenz der NÖ Straßenverwaltung wird sehr ernst genommen und funktioniert im Wesentlichen gut. Positiv hervorzuheben ist die in den letzten Jahren vorgenommene Erhöhung der Salzlagerkapazität und das damit verbundene Salzlagermanagement. Rationalisierungs- und Verbesserungspotenzial ortet der NÖ Landesrechnungshof bei der technischen Ausrüstung. Der Personalkostenanteil beträgt bis zu zwei Drittel, wobei zweifellos Einsparungspotenzial besteht, zB bei den Beifahrern, den separaten Ladegerätführern und einer den Wetterverhältnissen angepassten Handhabung der Rufbereitschaft.
Insgesamt entstand im Zuge der Prüfung überwiegend der Eindruck, dass auf allen Ebenen ungeachtet der kritisierten Themen durchaus engagiert gearbeitet wird. Dieses Engagement lässt eine unmittelbare und zweckmäßige Umsetzung der Empfehlungen erwarten.
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme im Wesentlichen zugesagt, die Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes umzusetzen.
Der NÖ Landesrechnungshof hat das „New Public Management – Teilbereich Kosten- und Leistungsrechnung“ in der NÖ Landesverwaltung geprüft. Als Instrumente zur Unterstützung eines Steuerungs- und Kontrollprozesses wurde der Einsatz der Kosten- und Leistungsrechnung und ergänzend auch der Zeit- und Tätigkeitserfassung in die Prüfung einbezogen.
Mit den Effizienzprojekten wurde in der NÖ Landesverwaltung der Weg in Richtung einer effizienteren Verwaltungsführung im Sinne des New Public Management eingeleitet. Die Fortsetzung dieses Wegs und die Umsetzung der Reformelemente wird vom NÖ Landesrechnungshof empfohlen. Weiterhin sollen Leistungsbereinigungen, Überprüfungen der Arbeitsabläufe und Anpassung von Vorschriften Ausgangspunkte der Überlegungen sein und von regelmäßigen Evaluierungen begleitet werden. Jedenfalls sind in jenen Organisationseinheiten, in denen nicht bereits eine höhere Stufe der Kosten- und Leistungsrechnung angewendet wird, regelmäßig Einmalkostenrechnungen durchzuführen.
Im Bericht wird die Prüfung einer Erweiterung des Einsatzbereichs der Kosten- und Leistungsrechnung als Grundlage für eine ziel- und leistungsorientierte Steuerung und die Anpassung einer Reihe von organisatorischen Rahmenbedingungen empfohlen. Eine umfassende Information der Dienststellenleiter über anfallende Kosten soll zur Verbesserung des Kostenbewusstseins beitragen. Zu den wichtigsten Maßnahmen in diesem Zusammenhang gehört die Einrichtung von Kostenstellen, mit deren Hilfe die laufende Dokumentation der verbrauchten Ressourcen möglich ist.
Die in den Dienststellen des Landes eingesetzte Zeiterfassung ist für sich allein nicht geeignet, um Aussagen über Effizienz und Leistung ableiten zu können. Diese können nur mit synchroner Erfassung der Art und der Dauer einer Tätigkeit sowie einer kontinuierlichen Evaluierung festgestellt werden. Eine regelmäßige Tätigkeits- und Leistungserfassung als Grundlage für Auswertungs- und Steuerungszwecke wird daher empfohlen.
Nur alle diese Maßnahmen zusammen sowie Ziel- bzw. Leistungsvereinbarungen auf allen (Verwaltungs-)Ebenen können letztlich über Leistungsinformationen eine effiziente Steuerung der Dienststellen sicherstellen, um so die Ressourcen bestmöglich einsetzen zu können.
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme im Wesentlichen zugesagt, die Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofs umzusetzen.
Der NÖ Landesrechnungshof hat zum Bericht „11/2006 - Warth Landwirtschaftliche Fachschule“ eine Nachkontrolle durchgeführt. Bei dieser Nachkontrolle wurde geprüft, ob, wie weit und wie bestimmte Feststellungen aus diesem Bericht umgesetzt wurden.
Im Zuge der Prüfung konnte festgestellt werden, dass wesentliche Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofs umgesetzt wurden. So wurden beispielsweise die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch richtig gestellt und die Schulleiter neuerlich auf die Einhaltung der Entscheidungsbereiche aufmerksam gemacht. Die Bauordnungswidrigkeit der überbauten Grundstücksgrenze durch die benachbarte Gärtnerei wurde durch den Verkauf des betroffenen Grundstückteils behoben. Die Mietzinse wurden neu berechnet und Berichtigungen der Mietabrechnungen vorgenommen.
Beim Brandschutz wurden unter anderem
Die verbotenen Lagerungen auf den Dachböden des Schul- und Internatsgebäudes wurden entfernt, jene am Dachboden der Mosterei jedoch nicht. Die Revision der Brandmeldeanlage und die Wartungsarbeiten an den Brandrauchentlüftungsanlagen wurden erst im Rahmen der Nachkontrolle eingeleitet bzw. beauftragt.
Nicht umgesetzt wurden die Überprüfung der Pachtverträge im Hinblick auf die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einzelner Pachtflächen und die korrekte Darstellung der Rechtsverhältnisse einzelner Grundstücke im Flächenbogen. Auch die Erstellung eines aktuellen Brandschutzplans ist weiterhin ausständig.
Insbesondere wurde auch die Forderung nach einem umfassenden Wartungs- und Instandhaltungsplan für die Gebäude nicht umgesetzt. Offensichtliche Mängel am Gebäude wurden nicht repariert. Die Erstellung eines Generalsanierungskonzepts wird zwar vom NÖ Landesrechnungshof positiv gesehen, dies darf aber die Durchführung von Maßnahmen, welche eine Gefahr für das Gebäude und die darin befindlichen Personen darstellen, nicht ausschließen.
Im Rahmen der geforderten periodischen Überprüfungen an den technischen Einrichtungen wurde festgestellt, dass die Blitzschutzanlage nur sehr eingeschränkt funktionsfähig ist. Diese ist umgehend instand zu setzen. Ebenso ist die normgemäße Funktion der Panikverschlüsse an den Feuer-/Rauchschutztüren bzw. Notausgangstüren umgehend herzustellen. Generell ist künftig auf die regelmäßige Durchführung der in den einschlägigen Normen bzw. Richtlinien vorgesehenen Revisionen und Wartungsarbeiten zu achten.
Die NÖ Landesregierung hat zugesagt, die Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofs umzusetzen.
Die NÖ Landesberufsschule Theresienfeld ist eine lehrgangsmäßig geführte Landesberufsschule für die Berufe Büro- und Großhandelskaufmann, Lagerlogistik und für viele Bereiche des Einzelhandels. Sie ist großteils in einem ehemaligen Kloster untergebracht. Ihr ist ein Schülerheim angeschlossen, dessen wirtschaftliche Führung und Verwaltung der Wirtschaftskammer NÖ obliegt.
Die Gebäude der NÖ Landesberufsschule Theresienfeld befinden sich in einem den bautechnischen und schulrechtlichen Anforderungen entsprechenden Zustand. Dies ist auf die laufenden Instandhaltungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen zurückzuführen, die zur Erhaltung des Werts und der Gebrauchsfähigkeit durchgeführt werden. Zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der -kosten ist auf der obersten Geschoßdecke des Schulgebäudes eine Wärmedämmung anzubringen.
Die Prüfung der Vergabeverfahren der Instandhaltungsmaßnahmen sowie der Vergabe eines Forschungs- und Entwicklungsauftrags hat ergeben, dass verstärkt auf die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften zu achten ist.
Die Entwicklung der Schülerzahlen an der NÖ Landesberufsschule Theresienfeld weist seit dem Schuljahr 2004/2005, entgegen bisheriger Prognosen, eine klar steigende Tendenz auf. Auch insgesamt ist beim überwiegenden Teil der NÖ Landesberufsschulen eine Steigerung der Schülerzahlen festzustellen. Diese sind unter anderem auf massive Fördermaßnahmen im Zusammenhang mit den Lehrberufen zurückzuführen. Der NÖ Landesrechnungshof erachtet daher die vorgesehene Evaluierung der Prognoserechnung zur Entwicklung der Schülerzahlen, vor allem im Hinblick auf die künftige Personalplanung sowie die Investitions- und Ausbaumaßnahmen an den NÖ Landesberufsschulen, für unbedingt notwendig.
Die NÖ Landesberufsschule Theresienfeld ist eine von zwei Pilotschulen an denen Schulsozialarbeit angeboten wird. In beiden Pilotschulen hat sich der Bedarf einer solchen Einrichtung sehr deutlich dokumentiert. Daher sollte die geplante generelle Einführung an allen NÖ Landesberufsschulen möglichst rasch erfolgen.
Zum Personal und zur Organisation sind folgende Feststellungen zu treffen:
Im Bereich der Finanzen ist die hohe Rücklagenzuführung im Rechnungsjahr 2007 auf den nicht korrekt verbuchten ehemaligen NÖ Berufsschulbaufonds-Beitrag für das Schuljahr 2005/2006 zurückzuführen. Diese Mittel sind wieder ihrer widmungsgemäßen Verwendung zuzuführen.
Beim Lern- und Arbeitsmittelbeitrag sind Maßnahmen zu setzen, um die Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben zu ermöglichen. Bei der Neufestsetzung ist der Lern- und Arbeitsmittelbeitrag auf eine vernünftig administrierbare Eurosumme zu runden. Weiters ist der Zweck für die Einhebung der Laptopgebühr klar zu definieren und entsprechend zu kalkulieren.
Einige Verbesserungsvorschläge ergaben sich im Zusammenhang mit der Belegprüfung, die zum Teil noch während der Prüfung umgesetzt wurden.
Im Bereich des Brandschutzes wurden keine gravierenden Mängel festgestellt. Der bauliche und betriebliche Brandschutz wurden bei den Sanierungsmaßnahmen sowie den Zubauten laufend an den Stand der Technik angepasst. Ebenso wird dem Brandschutzbeauftragten die notwendige Zeit zur Durchführung des organisatorischen Brandschutzes zur Verfügung gestellt.
Positiv ist beim Bedienstetenschutz hervorzuheben, dass bis auf einen, alle im Rahmen der Überprüfungen festgestellten Mängel bereits behoben wurden.
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofs Rechnung zu tragen.
Der NÖ Landesrechnungshof hat das Landesklinikum Krems geprüft. Die Prüfung umfasste neben den allgemeinen Bereichen einer Klinik – wie Liegenschaften und bauliche Struktur, Organisation und Führung, wirtschaftliche Entwicklung, Kostenrechnung, Controlling und Innenrevision, Personal und Ver- und Entsorgung – auch ausgewählte medizinische Leistungsbereiche – wie Palliativstation, Interdisziplinäre Bettenbelegung und ein für das Landesklinikum Krems spezielles Gebiet, das Institut für Präventiv- und angewandte Sportmedizin.
Im Zusammenhang mit der Betrachtung der wesentlichen rechtlichen Grundlagen bei Führung und Betrieb einer Krankenanstalt wird auf das Fehlen von gültigen Regionalen Strukturplänen Gesundheit bzw. eines Landeskrankenanstaltenplans hingewiesen, über den die Zuweisung des Versorgungsauftrags der jeweiligen Region erfolgen kann.
Im Bereich Organisation und Führung wird erwartet, dass die notwendigen sanitätsbehördlichen Verfahren zur Neusystemisierung des Bettenstands der Klinik durchgeführt werden. Weiters wird die Erarbeitung von Stellenbeschreibungen, insbesondere für die Mitarbeiter des ärztlichen Diensts und des Verwaltungsdiensts, gefordert. Im Zusammenhang mit der Leitung des Pflegediensts wird erwartet, dass im Zuge von Auswahlverfahren die Übereinstimmung der geforderten Qualitätskriterien mit den vorgelegten dokumentierten Qualifikationen konsequenter geprüft werden.
Die wirtschaftliche Entwicklung ist von großen Aufwandssteigerungen in den Jahren 2007 und 2008 geprägt, die vor allem aus den Bereichen Personal- und Sachaufwand resultieren, was auch zu einem massiven Rückgang des Deckungsgrads führte. Gründe dafür liegen im Wesentlichen in den Auswirkungen der Besoldungsreform, den Änderungen des NÖ Spitalsärztegesetzes, den Mehrkosten für den Betrieb der Strahlentherapie und den enorm steigenden Kosten für Zytostatika. Der NÖ Landesrechnungshof fordert daher u.a., im Zuge der Nutzung von Synergien aus der Zusammenführung der Kliniken die Erstellung eines landesweiten Konzepts für eine landesweite onkologische Versorgung, das neben humanitären auch auf wirtschaftlichen Grundlagen basieren sollte.
Bei Überprüfung der Innenrevision wurde festgestellt, dass deren Organisation in den NÖ Landeskliniken nach wie vor nicht den Bestimmungen des NÖ Krankenanstaltengesetzes entspricht. Daher wird abermals die umgehende Einrichtung einer gesetzeskonformen Innenrevision gefordert.
Die Überprüfung der Personalsituation hat eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an Krankenstandstagen im Bereich des nicht medizinischen Personals und im Ärztebereich überdurchschnittlich viele ausbezahlte Über- und Mehrleistungsstunden sowie einen Fachärztemangel gezeigt. Die Fluktuationsraten sind sowohl beim medizinischen als auch beim nicht medizinischen Personal sehr niedrig.
Die Palliativstation im Landesklinikum Krems ist derzeit in der Abteilung für Strahlentherapie und Radioonkologie situiert, wodurch der Umfang dieser Abteilung um acht Betten eingeschränkt wird. Zudem können in den benutzten Räumlichkeiten die im Österreichischen Strukturplan Gesundheit 2008 geforderten Strukturqualitätskriterien für Palliativstationen nicht erfüllt werden. Der NÖ Landesrechnungshof fordert daher im Rahmen der Zielplanung eine den Vorgaben entsprechende Palliativstation, akzeptiert jedoch bis zu deren Errichtung aufgrund des nachgewiesenen Bedarfs die hergestellte Übergangslösung.
Im Landesklinikum Krems werden wiederholt stationäre Patienten in Gangbetten untergebracht. Als Maßnahme zur Reduktion dieser Gangbetten sind Betten zur interdisziplinären Bettennutzung vorgesehen. Da diese jedoch nicht optimal funktioniert, fordert der LRH entsprechende organisatorische Maßnahmen, um eine optimale Nutzung des zur Verfügung stehenden interdisziplinären Bettenkontingents zu gewährleisten und so künftig Gangbetten zu vermeiden.
Im Institut für Präventiv- und angewandte Sportmedizin (IPAS) bestehen seit Eröffnung beträchtliche wirtschaftliche Probleme. Der LRH empfiehlt daher die Umsetzung eines bereits erarbeiteten Reorganisationskonzepts sowie die Einbindung des IPAS in die Initiativen des Landes NÖ auf dem Gebiet der Gesundheitsvorsorge. Eine Abgangsdeckung aus ordentlichen Mitteln der Klinik – wie derzeit praktiziert – ist unzulässig, da die erbrachten Leistungen nicht durch den Versorgungsauftrag gedeckt sind.
Aufgrund der hohen Lebensmittelkosten erscheint es dem NÖ Landesrechnungshof sinnvoll, im Landesklinikum Krems Überlegungen anzustellen, bis zu welchem Anteil und bei welchen Produktgruppen die Verwendung von Bioprodukten in Kliniken wirtschaftlich vertretbar ist. Abermals wird auf die Einhaltung des Vieraugenprinzips bei der Materialwirtschaft im Betrieb der Küche hingewiesen.
Durch die Reorganisation der Abteilung Materialwirtschaft wird eine Verbesserung der Organisation der Beschaffung im Landesklinikum Krems erwartet.
Die NÖ Landesregierung hat zugesagt, die Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofs umzusetzen.
Die NÖ Wohnservice GmbH (im Folgenden „Gesellschaft“ genannt) wurde im Februar 2007 gegründet und steht zur Gänze im Eigentum des Landes NÖ. Von der Gesellschaft wird entsprechend dem im Unternehmensgegenstand formulierten Informationsauftrag eine Internetplattform über die in NÖ verfügbaren geförderten Wohnungen als Service für alle Wohnungssuchenden betrieben. Weiters nimmt sie die Abwicklung des dem Land NÖ zustehenden Vorschlagsrechts bei der Wohnungsvergabe für jede fünfte der aus Landesmitteln geförderten Wohnungen in Mehrfamilienwohnhäusern wahr. Zudem leistet sie Beratungs- und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Wohnungsförderung“ sowie für die ihr übertragenen Aufgaben.
Zum Zeitpunkt der Gesellschaftsgründung durch das Land NÖ wurde die Abwicklung der Aufgaben im Rahmen einer GesmbH als bestgeeignete Organisationsform angesehen. Noch während der Prüfung der Gesellschaft durch den NÖ Landesrechnungshof wurde diesem mitgeteilt, dass das Land NÖ nunmehr die Agenden aus Optimierungsgründen künftig im Bereich der NÖ Landesverwaltung abwickeln wird und die Gesellschaft im Herbst 2009 aufgelöst werden soll.
Bei der Prüfung der Geschäftsaktivitäten der Gesellschaft war erkennbar, dass die ihr übertragenen Informations- und Serviceaufgaben im Zusammenhang mit freien geförderten Wohnungen (Internetplattform) und allgemeinen Fragen zum Thema „Wohnungsförderung“ (Telefon-Hotline) im Sinne des Landes NÖ realisiert wurden. Dies wird vor allem durch die rege Inanspruchnahme der Serviceleistungen durch die NÖ Bevölkerung bestätigt. Neben diesem generell positiven Aspekt in sachlicher Hinsicht waren vom NÖ Landesrechnungshof einige kritische Anmerkungen zur Einrichtung und bisherigen Gesellschaftstätigkeit zu treffen. So wären bereits in der Gründungsphase der Gesellschaft die Befugnisse und Aufgaben der Gesellschaftsorgane im Hinblick auf ein internes Kontrollsystem restriktiver zu regeln gewesen und die steuerliche Stellung der Gesellschaft hätte im Vorfeld geklärt werden sollen. Bei der Abwicklung von Werbekampagnen und -maßnahmen wurden für die Zukunft detailliertere Konzepte, die Einhaltung der Vergabevorschriften und eine nachvollziehbarere Dokumentation der Entscheidungen und Aufträge gefordert. Im Zusammenhang mit der Wohnungsvergabe durch das Land NÖ wurde eine nachvollziehbare Abwicklung, eine Präzisierung der Regelungen für den eingesetzten Beirat sowie eine stichprobenartige Prüfung der Angaben in den Ansuchen angeregt.
Vom NÖ Landesrechnungshof wird die geplante Eingliederung der Gesellschaftsaktivitäten in die Landesverwaltung grundsätzlich positiv bewertet, zumal die engeren formalen Regelungen der NÖ Landesverwaltung eine geeignete Basis für die Umsetzung der im Zuge der Prüfung abgegebenen Empfehlungen darstellen. Darüber hinaus konnten einige Synergiepotentiale im Bereich der Tätigkeitsfelder der Gesellschaft und der Abteilung Wohnungsförderung des Landes NÖ festgestellt werden. Diese Potentiale können bei der Abwicklung im Bereich der NÖ Landesverwaltung umgehend realisiert und aufgezeigte Verbesserungsvorschläge unter Berücksichtigung der bestehenden Gesamtstruktur der NÖ Wohnungsförderung umgesetzt werden. Dabei sind auch finanzielle Einsparungen zu erwarten.
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, alle Anregungen und Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofs umzusetzen bzw. ihnen in Zukunft Rechnung zu tragen.
Der NÖ Landesrechnungshof hat die NUA – Niederösterreichische Umweltschutzanstalt GmbH geprüft. Die NUA wurde im Jahr 2002 als Rechtsnachfolgerin der seit dem Jahr 1974 bestehenden NÖ Umweltschutzanstalt, Körperschaft des öffentlichen Rechts, durch Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft gegründet. Die Stammeinlage von € 5,0 Mio wurde zur Gänze vom Land NÖ übernommen. Ursprünglicher Unternehmensgegenstand waren Geschäfte der Abfallwirtschaft, Errichtung und Betrieb von Deponien und Betrieb von Laboratorien, Umweltanalytik und damit verbundene Tätigkeiten.
Wegen der grundsätzlichen Änderungen in der Abfallwirtschaft – weg von der Deponierung hin zur thermischen Entsorgung – errichtete die NUA im Jahr 2003 zwei Tochtergesellschaften, und zwar die NUA – Abfallwirtschaft GmbH, die für den Bereich der Abfallwirtschaft zuständig war, sowie die NUA – Umweltanalytik GmbH, die den Laborbetrieb und die Umweltanalytik übernahm. Bei der NUA selbst verblieb lediglich die bauliche und betriebliche Nachsorge für elf verfüllte und geschlossene Deponien, wobei sie das operative Geschäft mit einem Nachsorgevertrag der NUA – Abfallwirtschaft GmbH übertragen hat. Weiters werden Beratungsleistungen sowie Dienstleistungen von der NUA – Umweltanalytik GmbH zugekauft, da ja die NUA selbst außer dem Geschäftsführer (mit 20 Stunden pro Woche angestellt), über kein Personal verfügt. Zum Dienstleistungsvertrag wird eine laufende Evaluierung hinsichtlich der Angemessenheit der vereinbarten gegenseitigen Leistungen empfohlen.
Im Jahr 2004 wurde die NUA – Abfallwirtschaft GmbH an ein brancheneinschlägiges Unternehmen verkauft. Die Grundsatzentscheidung zum Verkauf sowie der Verkaufsprozess selbst werden vom NÖ Landesrechnungshof positiv gewertet. Vermisst wird vom NÖ Landesrechnungshof eine Unternehmensbewertung durch einen unabhängigen Sachverständigen, um die Angemessenheit des erzielten Verkaufspreises beurteilen zu können.
Die NUA – Umweltanalytik GmbH wurde im Jahr 2005 im Rahmen eines Management-Buy-out an zwei Mitarbeiter veräußert und wurde dieses Verfahren zufrieden stellend abgewickelt.
Da die NUA mit Jahresende 2003 zur Finanzierung der Deponienachsorge der kommenden Jahre über Bargeldbestände von rund € 11,8 Mio verfügte, wurde mit Beschluss des Aufsichtsrats und unter Einbindung eines Beratungsunternehmens versucht, über Veranlagungsinstrumente zusätzliche Einnahmen zu lukrieren. Um die Veranlagungskosten zu senken und erhöhte Renditen zu erzielen, wurde auch auf liquide Mittel bei der NUA – Abfallwirtschaft GmbH (die zu diesem Zeitpunkt noch in Besitz des Landes NÖ war) in Form eines Darlehens über € 5,0 Mio zugegriffen. Insgesamt wurden im Jahr 2004 € 18.122.745,95 in dem Miteigentumsfonds DWS (Austria) Concept veranlagt. Zur Finanzierung der laufenden Nachsorgemaßnahmen wurde die Geschäftsführung der NUA vom Aufsichtsrat ermächtigt, einen Überziehungskredit in Anspruch zu nehmen. Hauptziel all dieser Aktivitäten war dabei, die künftigen Belastungen für das Land NÖ aus der Deponienachsorge möglichst gering zu halten.
Zur Umsetzung der Veranlagung und Finanzierungsstrategie hält der NÖ Landesrechnungshof fest, dass der Aufsichtsrat die wesentlichen Parameter vorgegeben hat und diese sowohl von der Geschäftsführung als auch dem Beratungsunternehmen entsprechend umgesetzt wurden.
Hinsichtlich der Ergebnisse der Veranlagung konnten jedoch die vorgegebenen – aus heutiger Sicht zu optimistischen – Ziele bei weitem nicht erreicht werden. Durch die einschneidenden negativen Entwicklungen auf den Finanzmärkten waren einerseits die angepeilten Renditen nicht erzielbar und ergab sich andererseits mit Stichtag 21. Juli 2009 ein buchmäßiger Verlust von € 5,63 Mio, das sind rund 30,6 % des veranlagten Kapitals. Dazu wird die Ansicht vertreten, trotz der buchmäßigen Verluste aber Angesichts der derzeitigen Zusammensetzung des Fondsvermögens (Assetklassen mit geringem Risiko), nicht überhastet aus der Veranlagung auszusteigen. Die weiteren Aktivitäten sind von den Organen der Gesellschaft unter Einbindung fachlich geeigneter Berater festzulegen, wobei die vom NÖ Landtag beschlossenen Veranlagungsbestimmungen für das der Land NÖ Vermögensverwaltung GmbH & Co OEG übertragene Vermögen anzuwenden sind. Bei der Veranlagung freier Finanzmittel sind die künftigen Liquiditätserfordernisse entsprechend abzuschätzen. Bei kurzfristigen Finanzspitzen soll über Festgelder eine Veranlagung stattfinden.
Zusammenfassend wird vom NÖ Landesrechnungshof bemerkt, dass sich der Eigentümer durch Aufsichtsratsbeschluss zur gewählten Veranlagungsstrategie entschlossen hat und zur Kenntnis nehmen musste, dass durch diverse Umstände diese mit Risken behaftete Strategie nicht aufgegangen ist.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der NUA konnten durch einen Gesellschafterzuschuss in Höhe von € 15,0 Mio, der im Jahr 2008 ausbezahlt wurde, vorerst stabilisiert werden. Trotzdem ist zur künftigen Bewältigung der finanziellen Belastungen aus den Nachsorgemaßnahmen mit laufenden Zuschüssen durch das Land NÖ zu rechnen. Der NÖ Landesrechnungshof empfiehlt diesbezüglich den Abschluss eines Gesellschafterzuschussvertrags, demzufolge der jährliche Mittelbedarf auf Grundlage detaillierter Planungsrechnungen dem Unternehmen laufend zuzuführen ist.
Hinsichtlich formaler Angelegenheiten und Vorgangsweisen innerhalb der NUA werden vom NÖ Landesrechnungshof Anregungen und Verbesserungsvorschläge unterbreitet.
Die NÖ Landesregierung und die NUA haben in ihren Stellungnahmen zugesagt, den Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofs Rechnung zu tragen.