Zusammenfassung

Die NÖ Landeskliniken-Holding setzte die sieben Empfehlungen aus dem Bericht 7/2010 „Hubschrauberlandeeinrichtungen bei den NÖ Landeskliniken" zu 75 Prozent um, der Empfehlung zum Maßnahmenkatalog wurde noch nicht entsprochen.

Zielplanungen lagen nunmehr für jene NÖ Landeskliniken vor, bei denen Baumaßnahmen vorgesehen waren und umfassten auch die Hubschrauberlandeeinrichtungen.

Außerdem wurden die Haftpflichtversicherungen für die Hubschrauberlandeplatzhalter in einem Rahmenversicherungsvertrag berücksichtigt und damit vereinheitlicht.

Zur Qualitäts- und Effizienzsteigerung des Notarztwesens in NÖ richtete die NÖ Landeskliniken-Holding in Zusammenarbeit mit dem „144 Notruf NÖ" und den Rettungsorganisationen einen „Kompetenzbereich Notarztwesen" ein, der auch eine Reduktion der Hubschrauber-Sekundärtrans­porte zum Ziel hatte.

Bei den Bedarfskriterien für die Errichtung von Hubschrauberlandeeinrichtungen der NÖ Landeskliniken-Holding fehlte neben notfallmedizinischen und katastrophenschutztechnischen Aspekten ein Maßstab zur Gewichtung und Bewertung der Kriterien.

Weiters sollte der Maßnahmenkatalog für die Hubschrauberlandeeinrichtungen an Hand gewichteter und bewertbarer Bedarfskriterien sowie entsprechend dem jeweils geltenden Versorgungsauftrag aktualisiert werden.

Die Errichtung und der Betrieb von Hubschrauberlandeeinrichtungen waren nach wie vor nicht ausdrücklich als Aufgabenbereich der Abteilung Bau und Facility Management in der Aufbauorganisation der NÖ Landeskliniken-Holding ausgewiesen, ebenso wenig wie der Betrieb der Hubschrauberlandeinrichtungen bei den einzelnen NÖ Landeskliniken.

Die Dokumentation der Vereinbarung vom 28. Jänner 2011 über die Zusammenarbeit von Wien und Niederösterreich hinsichtlich des Flugrettungsdiensts erhielt der Landesrechnungshof erst im Zuge des Stellungnahmeverfahrens.

Die NÖ Landesregierung teilte in ihrer Stellungnahme vom 7. August 2012 mit, dass Bedarfskriterien sowohl auf Basis der aktuellen medizinischen Notwendigkeit, unter Berücksichtigung der topografischen Verhältnisse, als auch nach wirtschaftlicher Machbarkeit erstellt wurden und einer laufenden Evaluierung unterzogen werden. Das im Zuge der Nachkontrolle zur Verfügung gestellte „Ausbauprogramm Hubschrauberlandeeinrichtungen" basierte auf dem aktuell gültigen „Regionalen Strukturplan Gesundheit" für NÖ und wird entsprechend den Beschlüssen des NÖ Landtags umgesetzt werden.

Außerdem sagte die NÖ Landesregierung zu, dass die NÖ Landeskliniken-Holding im Zuge der nächsten Anpassung der Stellenbeschreibungen die Kompetenzbereiche strukturieren wird, damit speziell bei baulichen Aktivitäten eine genaue Zuordnung gegeben sein wird. Die Abgrenzung zum operativen Betrieb von Hubschrauberlandeeinrichtungen wird dann in den Kompetenzbereich der jeweiligen Klinikleitung fallen.

 

Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof überprüfte die Gebarung der Stiftung Wohltätigkeitshaus Baden. Die Stiftung wurde aufgrund einer Stichprobe nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Die Überprüfung erstreckte sich im Wesentlichen auf die Jahre 2008 bis 2011.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 7. August 2012 großteils zu, die neun Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen.

Zweck und Vermögen der Stiftung

Der Zweck der Stiftung bestand darin, bedürftigen Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und Hauptwohnsitz in Niederösterreich oder Wien bei Vorliegen der medizinischen und sonstigen Voraussetzungen eine Kurbehandlung im „Badenerhof Gesundheits- und Kurhotel" zu ermöglichen. Dafür konnte die Stiftung 40 Kurplätze pro Jahr vergeben.
Die Richtlinien für die Vergabe der Kurplätze waren zu überarbeiten, um diese zu vereinfachen und breiter zu streuen. Dabei sollte mit Checklisten die richtige Abwicklung der Kurplatzvergaben sichergestellt werden.
Das Gesamtvermögen der Stiftung betrug laut Rechnungsabschluss 2011 1.894.376,24 Euro und setzte sich aus dem Finanzstammvermögen mit 1.494.556,05 Euro, einer Rücklage in Höhe von 269.808,49 Euro und Liegenschaften im Wert von 130.011,70 Euro (Einheitswert) zusammen.

Finanzielle Entwicklung

Die Stiftung erzielte Einnahmen aus Veranlagungen ihres Vermögens, das aus den Vergaberechten für Kurplätze, der Beteiligung an Umsatzerlösen der Mariazellerhofquelle, den Anteilen an mündelsicheren Anleihefonds sowie Sparbüchern (Finanzvermögen), einer Stiftungsrücklage und Liegenschaften bestand. In den Jahren 2008 bis 2011 konnten regelmäßig Überschüsse erwirtschaftet und einer Rücklage zugeführt werden.
Die Einnahmen waren jedoch rückläufig, während die aus Stiftungsmitteln finanzierten Zuwendungen und die Kosten für Kuraufenthalte stiegen. Im Jahr 2011 standen den Einnahmen von 66.524,42 Euro Ausgaben von 58.098,61 Euro gegenüber.
Investitionen und Veranlagungen der Finanzmittel sollten auf Basis einer zumindest dreijährigen Planung erfolgen.

Mariazellerhofquelle

Die Stiftung hatte ein verbüchertes Recht auf zehn Prozent der Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Schwefelwasser aus der Mariazellerhofquelle bzw. eines wertgesicherten Betrags bei Verwendung durch den Betreiber des Badenerhof Gesundheits- und Kurhotels. Da die Voraussetzungen für die Nutzung der Mariazellerhofquelle fehlten, verzeichnete die Stiftung daraus keine Einnahmen. Daher waren in Zusammenarbeit mit der Betreibergesellschaft Maßnahmen zu erarbeiten, um das Wasser aus der Mariazellerhofquelle wirtschaftlich nutzen zu können.

Liegenschaftsverwaltung

Die Mitarbeiter der Abteilung Stiftungsverwaltung verwalteten die Liegenschaften selbst oder stützten sich auf Amtssachverständige. Bei Preisvergleichen waren unterschiedliche Leistungsbeschreibungen zu vermeiden. Wie im Bestandsvertrag vorgesehen, sollte der Zustand des Gebäudes in der Marchetstraße in Baden kontrolliert werden.

Stiftungsverwaltung und Stiftungsbehörde

Die Organisationsgrundlagen der Abteilung Stiftungsverwaltung F4 waren zu aktualisieren und das periodische Mitarbeitergespräch anzuwenden.
Die Rechnungsabschlüsse der Stiftung wurden im Auftrag der Stiftungsbehörde von der Buchhaltung bei der Abteilung Finanzen F1 überprüft und gaben demnach keinen Grund für Beanstandungen. Die Erstellung eines Gesamtrechnungsabschlusses entsprach einer früheren Empfehlung des Landesrechnungshofs.
Die Aufgaben der Stiftungsaufsicht waren im Hinblick auf gesetzliche Änderungen zu evaluieren und allenfalls neu zu organisieren.
Wie im Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz prinzipiell vorgesehen, sollte überlegt werden, den notwendigen Aufwand der von der Stiftungsverwaltung ausgeübten Tätigkeit für das Stiftungsorgan aus Erträgnissen der Stiftung angemessen zu entschädigen. Ein angemessener Ersatz des notwendigen Aufwands steht der ehrenamtlichen und damit unentgeltlichen Tätigkeit des Stiftungsorgans nicht entgegen.

 

Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof überprüfte beim Amt der NÖ Landesregierung Gruppe Straße die Abwicklung von Planung und Bau von 19 ausgewählten Kleinbrücken in den Jahren 2008 bis 2010.
Ziel war, den NÖ Landtag nach der Berichterstattung über die Großbrücken-Planung, Bericht 4/2009 und die Nachkontrolle 9/2011, auch über die Vergabe der Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Kleinbrücken zu informieren und dazu generelle Empfehlungen für eine richtige und wirtschaftliche Vergabepraxis zusammenzufassen. In diesem Zusammenhang regte der Landesrechnungshof auch an, den Maßnahmenteil des NÖ Landesverkehrskonzept aus dem Jahr 2000 zu aktualisieren.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 26. Juni 2012 großteils zu, die zehn Empfehlungen umzusetzen.

Gebarungsumfang

In den Jahren 2008 bis 2010 wickelten die acht Straßenbauabteilungen der Gruppe Straße 174 Kleinbrückenbauvorhaben mit Errichtungskosten von rund 14 Millionen Euro ab, wobei 153 Baulose in Eigenregie und 21 als Firmenbaulos durchgeführt wurden.
Die Eigenleistungen der Straßenverwaltung betrugen rund 5,6 Millionen Euro und umfassten die Arbeitsstunden der Bediensteten in handwerklicher Verwendung (VBII), die Einsatzstunden der Fahrzeuge, Maschinen und Zusatzgeräte (FMZ) sowie anteilige Gemeinkosten (Overhead).

Organisation

Der Gruppe Straße oblag die Leitung und Koordination des gesamten NÖ Straßendiensts.
Die Angelegenheiten von Brücken mit einer größeren Gesamtstützweite als zehn Meter (> 10 m) besorgte im Wesentlichen die Abteilung Brückenbau ST5 selbst.
Die Angelegenheiten von Brücken mit einer Gesamtstützweite von kleiner gleich zehn Metern (≤ 10 m), „Kleinbrücken", waren im Wesentlichen den acht regionalen Straßenbauabteilungen zugewiesen und wurden dort jeweils von einem Fachbereichsleiter für Brücken und Objekte besorgt, der als Bindeglied zur Abteilung Brückenbau ST5 und den Brückenmeistereien fungierte. Neben 58 Straßenmeistereien waren den NÖ Straßenbauabteilungen sieben Brückenmeistereien angeschlossen.
Die ab dem Jahr 1974 betriebene Organisationsentwicklung der NÖ Straßenverwaltung sollte fortgesetzt werden.

Vergaben

Die Mitarbeiter der Straßenbauabteilungen und der Brückenmeistereien waren über die Vergabevorschriften gut informiert und wickelten die überprüften Vergaben weitgehend richtig ab.
Über fünf Millionen Euro oder 61 Prozent der Gesamtausgaben entfielen auf Kleinaufträge, die direkt vergeben wurden. Davon wurden 1.397 Kleinaufträge einzeln erfasst und solche bis zu 900 Euro zur besseren Übersichtlichkeit zu jeweils einer Pauschale pro Baulos zusammengefasst. Die Direktvergaben betrafen hauptsächlich Eigenregiebaulose.
Rund drei Millionen Euro oder 37 Prozent der Gesamtausgaben verteilten sich auf 26 offene Verfahren.
Rund 200.000 Euro oder zwei Prozent der Gesamtausgaben umfassten acht nicht offene Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung.
Im Sinne einer besten Praxis für Vergaben bei Kleinbrücken fasste der Landesrechnungshof folgende generelle Empfehlungen zusammen:

  • Die Preisangemessenheit von Leistungen marktbeherrschender Unternehmungen ist durch die Einholung von Angeboten auch außerhalb von Niederösterreich zu überprüfen.
  • Die Beschaffungsvorgänge und Entscheidungsgründe sind nachvollziehbar und zweckmäßig zu dokumentieren.
  • Für geladene Vergabeverfahren sind Zulässigkeitskriterien festzulegen und einzuhalten; die Entscheidungsgründe sind nachvollziehbar zu dokumentieren.
  • Die Auswahl der Anbieter bei den geladenen Verfahren hat nach objektiven Kriterien nachvollziehbar zu erfolgen.
  • Die Preisangemessenheit ist, insbesondere bei eingeschränktem Wettbewerb, sorgfältig und nachvollziehbar zu prüfen; Preisvergleiche und deren Ergebnisse sind zweckmäßig zu dokumentieren.
  • Die Zulässigkeit des gewählten Vergabeverfahrens ist zu begründen und zu dokumentieren.
  • Die Angebote sind nachvollziehbar zu prüfen und mit entsprechenden Prüfvermerken zu versehen; die Ergebnisse der Angebotsprüfung sind in einer Niederschrift festzuhalten.
  • Die elektronische Aktenführung für Bauprojekte hat projektbezogen und übersichtlich strukturiert nach dem Vorbild des ELAK-Systems bei der Gruppe Baudirektion zu erfolgen.
  • Die Vorschriften „Bestellermächtigung" und „Anordnungsbefugnis" der Gruppe Straße sind zusammenzufassen.
  • Alle Kosten eines Bauloses wie Grundeinlösung, Planung, Bau-Straße, Bau-Brücke, Vermessung, Eigenleistung usw., sind in Anlehnung an die wichtigsten Kostenbegriffe der ÖNORM B 1801-1 projektbezogen darzustellen.

Außerdem haben die „Ständigen Vertragsbestimmungen" der NÖ Straßenverwaltung auf die Möglichkeit der Forderungseinlösung sowie geänderter Zahlungskonditionen hinzuweisen.
Weiters regte der Landesrechnungshof neuerlich an, die Vorschriften zum materiellen Vergaberecht zu einem eigenen aktuellen „Vergabe-Normerlass" zusammenzuführen. Dabei ist auch auf die Möglichkeit von Teilleistungsvergaben (Einzelausschreibungen, Sammelausschreibungen) hinzuweisen.

Rechnungsabwicklung

Im Prüfzeitraum fielen rund 3.000 Einzelrechnungen unter 5.000 Euro zur Bearbeitung an. Die Anweisung einer Rechnung konnte mehr als 15 Prozessschritte von der Brückenmeisterei, der Straßenbauabteilung, den zentralen Abteilungen der Gruppe Straße bis hin zur Landesbuchhaltung bei der Abteilung Finanzen erfordern. Die Abwicklung sollte daher gestrafft werden, ohne die gebotene Kontrolle (Vier-Augen-Prinzip) zu vernachlässigen.

Voranschlagsstellen

Die Gruppe Straße sagte eine weitgehende Zusammenführung der Voranschlagsstellen für Landesstraßen B und L ab dem Voranschlag 2013 zu, weil der Zweckzuschuss des Bundes zur Finanzierung der Landesstraßen B nicht mehr besteht.

 

Zusammenfassung

Die finanzielle Lage des Landes NÖ wird in der Öffentlichkeit sehr unterschiedlich dargestellt. Der Landesrechnungshof informiert daher über die Entwicklung des NÖ Landeshaushalts in den Jahren 2009 bis 2011.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 12. Juni 2012 zu, die dabei ausgesprochenen Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen. Sie hob hervor, dass die Umsetzung der Vorgaben des NÖ Budgetprogramms 2012 bis 2015 die Voraussetzung für eine nachhaltige Konsolidierung des Landesbudgets darstellt.

Wertmäßige Vollständigkeit des Rechnungsabschlusses 2011

Die Verrechnungskonten per 31. Dezember 2011 waren ausgeglichen und die Abstimmung zwischen Kassenbestand und Kontenständen der Bankkonten ergab keine Abweichungen. Das zeigte eine vollständige wertmäßige Erfassung der Gebarung im Rechnungsjahr 2011 und damit die daraus abzuleitende Vollständigkeit des vorläufigen Rechnungsabschlusses 2011.

Haushaltsergebnis

Die Ausgaben und Einnahmen der Rechnungsabschlüsse 2009, 2010 und 2011 wichen von den veranschlagten Beträgen ab. Die Abgänge 2009 und 2010 lagen auf Grund der Finanz- und Wirtschaftskrise über den veranschlagten Werten. 2011 konnte das Ergebnis jedoch wesentlich verbessert werden.
Die im Rechnungsabschluss 2011 ausgewiesenen Ausgaben von rund 8,66 Milliarden Euro waren hauptsächlich durch nicht veranschlagte vorzeitige Tilgungen von Finanzschulden um rund 1,16 Milliarden Euro bzw. rund 15,4 Prozent höher als der veranschlagte Betrag von rund 7,50 Milliarden Euro. Sie lagen damit um rund 448 Millionen Euro (Brutto-Abgang) über den erzielten Einnahmen von rund 8,21 Milliarden Euro. Der Brutto-Abgang 2011 konnte durch einen sparsamen Budgetvollzug (zB Ausgabenbindungen) gegenüber dem Voranschlag um rund 129 Millionen Euro verbessert werden.
Der Rechnungsabschluss 2011 weist einen Netto-Überschuss von rund 579,4 Millionen Euro aus. Im Voranschlag war hingegen ein Netto-Abgang von rund 289,7 Millionen Euro vorgesehen. Diese Verbesserung wurde überwiegend durch die vermehrte Tilgung von Finanzschulden erreicht. Zur Schuldentilgung wurden zu rund 68 Prozent Erträge aus der Verwertung von Darlehen der Wohnbauförderung herangezogen. Der Rest wurde aus der Verwertung von Genussrechtsforderungen finanziert. Für die Rechnungsjahre 2009 bis 2011 ergab eine Gegenüberstellung der Zinserträge für gegebene Darlehen und der Aufwendungen für den Zinsendienst der Finanzschulden einen Überschuss von insgesamt rund 76 Millionen Euro. Aus den 2011 gesetzten Maßnahmen konnte auf Basis einer angenommenen Verzinsung der Finanzschulden von drei Prozent und der sich aus der Darlehensverwertung ergebenden Minderung der Zinseinnahmen eine Nettoentlastung der laufenden Gebarung von rund 17 Millionen Euro jährlich errechnet werden. Diese wird sich positiv auf das strukturelle Ergebnis auswirken.

Stabilitätsbeiträge

Den positiven Ergebnissen der laufenden Gebarung von 2009 bis 2011 standen negative Ergebnisse der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen gegenüber. Für die sich daraus ergebenden negativen Salden musste ein entsprechender Ausgleich in Form von positiven Ergebnissen im Rahmen der Finanztransaktionen geschaffen werden. In den Jahren 2009 und 2010 war auf Grund der Finanz- und Wirtschaftskrise ein relativ hoher Ausgleich von rund 369 bzw. 397 Millionen Euro erforderlich. Im Jahr 2011 konnte dieser auf rund 99 Millionen Euro gesenkt werden.
Niederösterreich hat sich im Rahmen des Österreichischen Stabilitätspakts vom März 2011 verpflichtet, bis 2014 bestimmte Beiträge zur Erreichung der gesamtstaatlichen Maastricht-Ergebnisse zu erbringen.
Im Jahr 2011 galt für Niederösterreich ein maximales Maastricht-Defizit in Höhe von 433 Millionen Euro, das sind rund 20 Prozent des für alle Bundesländer vorgesehenen Defizits. Das geplante Maastricht-Ergebnis nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung (ESVG) unter Einbeziehung aller dem Land NÖ zuzurechnenden Einheiten wurde um rund 169 Millionen Euro gegenüber dem im Österreichischen Stabilitätspakt 2011 festgesetzten Wert verbessert. Dazu wurde aus dem Landeshaushalt (ohne Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit) ein positives Ergebnis von rund 78,6 Millionen Euro beigesteuert.
Auch die Verbesserung der Eigenfinanzierungsquote, der Quote der freien Finanzspitze, der Sparquote und der Pro-Kopf-Verschuldung (nach Maastricht-Schulden) spiegeln diese positive Entwicklung des Jahres 2011 wider.

Vermögensrechnung

Die Vermögensrechnungen 2010 und 2011 des Landes NÖ wiesen eine Eigenkapitalquote von über 20 Prozent aus. Allerdings bestehen bereits Verpflichtungen für die Zukunft insbesondere in Form von Finanzschulden und nicht fälligen Verwaltungsschulden. Eine Eigenkapitalquote von über 20 Prozent kann daher nur gehalten werden, wenn einerseits entsprechende Erträge sicher gestellt werden und anderseits die Entwicklung der Aufwendungen unter Berücksichtigung der bereits eingegangenen Verpflichtungen daran angepasst wird.

Eventualverbindlichkeiten

Die im Jahr 2011 erstmals nach Risikoklassen bewerteten Haftungen von 2.869,36 Millionen Euro lagen um rund 592,5 Millionen Euro unter der vom NÖ Landtag beschlossenen Haftungsobergrenze. Im Jahr 2011 standen den Ausgaben für schlagend gewordene Haftungen von rund einer Million Euro Einnahmen aus Haftungsprovisionen von rund 54 Millionen Euro gegenüber.

Nachhaltigkeit

Für nachhaltig stabile Finanzen muss die Entwicklung von Erträgen und Aufwendungen in Einklang gebracht und gehalten werden. Eine wesentliche Voraussetzung dafür stellt – nach Maßgabe aktueller Entwicklungen – die Umsetzung des NÖ Budgetprogramms dar, wobei vor allem über das strukturelle Ergebnis gesteuert werden sollte. Einmalige Maßnahmen wie im Rechnungsjahr 2011 können die Konsolidierung unterstützen, insbesondere wenn sie den Landeshaushalt auch nachhaltig zum Beispiel durch eine Verminderung der Zinszahlungen entlasten.

Stellungnahme der NÖ Landesregierung:

Die Auffassung des Landesrechnungshofs zur Nachhaltigkeit wird geteilt. Die Umsetzung der Vorgaben des NÖ Budgetprogramms 2012 - 2015 stellt die Voraussetzung für eine nachhaltige Konsolidierung des Landesbudgets dar. Die Verwertung der Wohnbauförderungsdarlehen im Jahr 2011 bzw. die Verwendung der Einnahmen als Maßnahme zur Schuldenreduzierung waren im NÖ Budgetprogramm 2012 - 2015 bereits vorgesehen. Dadurch wird die künftige Belastung für Zinszahlungen spürbar reduziert und es wird damit zur Konsolidierung beigetragen.

Äußerung des Landesrechnungshofs Niederösterreich:

Die Stellungnahme wurde zur Kenntnis genommen.

Weiterentwicklung der Rechnungslegung

Außerdem erwartet der Landesrechnungshof, dass die Rechnungslegung zweckmäßig weiter entwickelt wird und wesentliche Abweichungen zum Voranschlag oder grundlegende Änderungen bei der Vermögensrechnung im Rechnungsabschluss besser erläutert werden.

Stellungnahme der NÖ Landesregierung:

Gegen eine Weiterentwicklung der Rechnungslegung bzw. Verbesserung der VRV besteht kein Einwand. Gemäß den Richtlinien zum Rechnungsabschluss sind die Abweichungen vom Voranschlag von den kreditverwaltenden Dienststellen zu erläutern. Um diese Erläuterungen hinsichtlich ihrer Aussagekraft in Hinkunft zu verbessern, werden die Richtlinien zum Rechnungsabschluss ab 2012 modifiziert. Grundlegende Abweichungen in der Vermögensrechnung werden in den kommenden Rechnungsabschlüssen separat erläutert werden.

Äußerung des Landesrechnungshofs Niederösterreich:

Die Stellungnahme wurde zur Kenntnis genommen.

 

Zusammenfassung

In Niederösterreich wurden Vorhaben im Wirkungsbereich des Bundes zu­nehmend mit finanziellen Beiträgen des Landes NÖ realisiert.

Der Landesrechnungshof erhob daher das Gebarungsvolumen solcher Vorhaben in den Jahren 2005 bis 2010. Ziel der Querschnittsprüfung war es, den Umfang und die unterschiedlichen Formen der finanziellen Beiträge des Landes NÖ, deren Refinanzierung sowie die Interessen des Landes NÖ an der Verwirklichung von Projekten des Bundes in Niederösterreich zu ermitteln und übersichtlich darzustellen. Dieser Überblick sollte weiterhin evident gehalten werden.

Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 5. Juni 2012 großteils zu, die acht Empfehlungen umzusetzen und informierte über die dazu bereits getroffenen oder geplanten Maßnahmen. So wurden bereits ein neuer Verkehrsdienstevertrag mit der ÖBB und die als Basis für die Refinanzierung notwendigen Mietverträge mit den Nutzern des Universitäts- und Forschungszentrums Tulln abgeschlossen.

In den Jahren 2005 bis 2010 wickelte das Land NÖ ein Gebarungsvolumen in Höhe von insgesamt rund 1.143 Millionen Euro zu 40 Projekten bzw. Maßnahmen im Wirkungsbereich des Bundes ab. Dieses Gebarungsvolumen wurde bzw. wird zu 49 Prozent hauptsächlich über Einnahmen aus Mieten refinanziert.

Die finanziellen Beiträge des Landes NÖ flossen überwiegend in die Bereiche Bildung und Wissenschaft (28 Prozent), Verkehr (51 Prozent) sowie Innere Ordnung und Sicherheit (14 Prozent).

Damit unterstützte das Land NÖ im Einklang mit dem NÖ Landesentwicklungskonzept auch die Erreichung gesamtstaatlicher Ziele Österreichs, wie etwa die in der EU vereinbarte Steigerung der Ausgaben für Forschung und experimentelle Entwicklung auf drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (F&E-Quote). Studien belegten ökonomische Effekte der Donau Universität Krems in Österreich und Niederösterreich. Auch andere Projekte sollten angemessen evaluiert werden.

Im Hinblick auf die Stabilität des Landeshaushalts war außerdem verstärkt auf eine Refinanzierung der vom Land NÖ geleisteten Beiträge zu achten. Insbesondere bei Objekten, die ausschließlich für spezielle Aufgaben anderer Gebietskörperschaften errichtet wurden, ist von Haus aus eine vollständige Refinanzierung der Kosten zu gewährleisten. Dafür waren die Mindestlaufzeiten von Mietverträgen aufeinander abzustimmen sowie die Mietverträge für das Universitäts- und Forschungszentrum Tulln abzuschließen.

Der Rechnungsabschluss 2010 wies einen Rückstand bei der Refundierung der Personalkosten für Lehrer an den landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen von rund 4,3 Millionen Euro aus, die der Bund auf Grund einge­frorener Budgetmittel nicht ersetzte. Das Land NÖ sollte weiterhin auf den im Finanzausgleichsgesetz vorgesehenen Ersatz dieser Kosten durch den Bund hinwirken. Der Bedarf an Lehrern im allgemeinen Pflichtschulbereich sollte jedoch möglichst im Rahmen der vom Bund genehmigten Stellenpläne gedeckt werden, um zusätzliche Ausgaben für das Land NÖ zu vermeiden.

 

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 3/2010 „Finanzierung der stationären Pflege in NÖ" ergab, dass von zwölf Empfehlungen aus diesem Bericht acht ganz, eine teilweise und drei Empfehlungen noch nicht umgesetzt wurden.

Die Abteilung Soziales GS5 sowie die Abteilung Krankenanstalten und Landesheime GS7 setzten damit bereits rund 75 Prozent der Empfehlungen um.

Dadurch wurden wichtige strategische Parameter für die Steuerung und Sicherstellung der Pflegeversorgung in NÖ festgelegt bzw. bestätigt. Die Absichtserklärung, den künftigen Pflegebettenbedarf durch private Träger abzudecken, wurde bekräftigt. Mit der Entscheidung, Normheime größer zu dimensionieren, ergaben sich kostengünstigere Errichtungs- und Betriebkosten künftiger Pflegeheimbauten.

Das Pflegefondsgesetz des Bundes und die damit verbundenen zusätzlichen Finanzmittel für den Bereich der Langzeitpflege verbesserten die Finanzlage der Länder und Gemeinden für den Zeitraum 2011 bis 2014. Das Land NÖ konnte mit einem Anteil von 137 Millionen Euro rechnen, von denen die Hälfte auf die NÖ Gemeinden entfiel.

Mit der teilweisen Finanzierung der Übergangspflege durch Strukturmittel aus dem Gesundheitsbudget in Höhe von rund zwei Millionen Euro, wurde 2011 der vom Landesrechnungshof empfohlene Schritt hin zur leistungsgerechten Finanzierung gesetzt.

Bei den Vertragsheimen erfolgten ab 2010 standardisierte Datenanalysen. Von Vertragsheimen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten wurden Fortbestandsprognosen verlangt.

Außerdem ermöglichte ein Benchmarking Projekt über die NÖ Pflegeheime nachhaltige Vergleiche der NÖ Landespflegeheime mit den Heimen privater Träger und einen wechselseitigen Lernprozess. Letztendlich sollte ein System vorliegen, mit dem der gesamte stationäre Pflegebereich in NÖ ganzheitlich im Hinblick auf Finanzen, Bewohner, Kunden, Mitarbeiter sowie Prozesse gesteuert werden kann.

Durch die Übernahme der bisher vom Land NÖ getragenen Therapieleistungen durch die zuständigen Krankenkassen ergaben sich Einsparungen für das Land NÖ in der Höhe von 520.000,00 Euro.

Der Empfehlung, langfristig Rahmenbedingungen und Strukturen für eine ausgeglichene Budgetierung unter Berücksichtigung von Abschreibungen (Investitionsrücklage) zu schaffen, wurde bereits teilweise entsprochen. Hier erwartete der Landesrechnungshof, dass sich die Vergleiche der NÖ Landespflegeheime mit den Heimen privater Träger dämpfend auf den Abgang auswirken.

Noch durchzuführen waren:
Die Umstellung des Auszahlungsmodus bei der 24-Stunden-Betreuung von monatlich im Voraus auf monatlich im Nachhinein.
Die Novellierung des NÖ Sozialhilfegesetzes im Hinblick auf den 25pro­zentigen Leistungsanteil der NÖ Gemeinden zum außerordentlichen Haushalt des Landes NÖ, der seit 2003 im ordentlichen Haushalt enthalten ist.
Die Angleichung der Personalanhaltszahlen der Vertragsheime mit jenen der NÖ Landespflegeheime auch in den Leistungsverträgen.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom 22. Mai 2012 zu, diesen drei Empfehlungen zu entsprechen. Außerdem sollen die Vergleiche zwischen Landespflegeheimen und Heimen privater Träger sowie neue Steuerungsinstrumente (Potenzialanalysen, Balance Score Card) die finanzielle Situation der NÖ Landespflegeheime weiter verbessern, wie die NÖ Landesregierung in ihrer Stellungnahme ebenfalls ausführte.

 

Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof überprüfte die Beteiligung des Landes NÖ an der Donau Schiffsstationen GmbH und die Gebarung dieser Gesellschaft im Jahr 2010. Er nahm damit erstmals die vom NÖ Landtag am 19. November 2009 geschaffene Prüfungsbefugnis für Unternehmungen wahr, die das Land NÖ im Sinn der NÖ Landesverfassung tatsächlich beherrscht.
Im Bereich des Landes NÖ umfasste die Überprüfung die Jahre 1999 bis 2010. In diesem Zeitraum standen den investierten Ausgaben des Landes NÖ von rund 6,15 Millionen Euro Einnahmen von rund 3,71 Millionen Euro gegenüber.

Die NÖ Landesregierung und die Donau Schiffsstationen GmbH sagten in ihren Stellungnahmen vom 13. März 2012 und vom 28. Februar 2012 großteils zu, die 21 Empfehlungen des Landesrechnungshofs umzusetzen und informierten über die dazu bereits getroffenen oder geplanten Maßnahmen. Demnach konnten 800.000,00 Euro eingespart werden. Außerdem sollte die erfolgreiche Öffentlich-Private-Partnerschaft neu geregelt werden, mit der das Land NÖ in elf Jahren rund 60 Prozent der für die Donaustationen getätigten Ausgaben wieder eingenommen hat. Der Landesrechnungshof drängte auf eine vollständige Refinanzierung.
Die Investitionen des Landes NÖ waren durch weitere Einnahmen aus der Gesellschaft vollständig zu refinanzieren. Die Interessen des Landes an der Donauschifffahrt in NÖ sollten dabei weiter gewahrt und ein Beitrag zur Budgetentlastung geleistet werden.

Gründung der Gesellschaft

Die Gesellschaft wurde im Jahr 1999 gegründet, um 18 Anlegestellen, die das Land NÖ von der Donau-Dampfschifffahrts-Gesellschaft AG gekauft und generalsaniert hatte sowie die Anlegestellen der Stadtgemeinde Korneuburg und des privaten, in der Schifffahrt erfahrenen Partners gemeinsam zu betreiben. Dafür verpachteten die Gesellschafter ihre Anlegestellen an die Gesellschaft, die außerdem eigene Anlegestellen errichtete.
Im Jahr 2010 umfasste der Betrieb zwischen Linz und Budapest insgesamt 38 Anlegestellen. Der Marktanteil in NÖ betrug über 75 Prozent. Die Gesellschaft erwirtschaftete regelmäßig Überschüsse.

Prüfungszuständigkeit

Das Land NÖ und der private Partner beteiligten sich mit je 49 Prozent, die Stadtgemeinde Korneuburg mit zwei Prozent an der Gesellschaft. Das Land NÖ nominierte einen der beiden Geschäftsführer, dem wichtige Angelegenheiten oblagen, wie die Gebarungsprüfung, die Finanzierung von Investitionen und die Verhandlungen zur Errichtung neuer Anlegestellen. Bestimmte Geschäfte unterlagen der gemeinsamen Beschlussfassung durch beide Geschäftsführer bzw. durch die Generalversammlung. Der Generalversammlung kam mangels Aufsichtsrat eine erhöhte Aufsichts-, Beratungs- und Überprüfungsfunktion zu.
Das Land NÖ konnte somit im Sinn der NÖ Landesverfassung tatsächlich einen beherrschenden Einfluss auf die Geschäftsführung ausüben. Das wurde von der Gesellschaft zunächst bestritten.
Um die Rechtssicherheit und die präventive Wirkung zu erhöhen, setzt sich der Landesrechnungshof für eine Prüfungszuständigkeit bei Unternehmungen ein, an denen das Land NÖ mit 25 Prozent des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals (Sperrminorität) direkt oder indirekt beteiligt ist. Denn ohne eine solche Beteiligung wird faktisch kaum ein maßgeblicher Einfluss des Landes NÖ möglich sein.

Kauf der Anlegestellen

Im Kaufvertrag fehlte eine klare Regelung zur Umsatzsteuer. Das verursachte dem Land NÖ zusätzliche Kosten von 0,19 Millionen Euro.
Die Generalsanierung der von der Donau-Dampfschifffahrts-Gesellschaft AG gekauften 18 Anlegestellen kostete einschließlich Planung 1,96 Millionen Euro (exklusive USt).

Betrieb der Anlegestellen

Die Gesellschaft profitierte vom wirtschaftlichen und technisch-nautischen Know-how des privaten Partners. Ein dem privaten Partner nahe stehendes Unternehmen erhielt von der Gesellschaft regelmäßig direkt Aufträge. Die interne Gebarungsprüfung war demgegenüber nicht ausreichend entwickelt, um die Preisangemessenheit nachzuweisen.
Freiwillige Pensionszusagen sollten nach der Bundes-Vertragsschablonen­verordnung gestaltet werden.
Das Land NÖ verfolgte mit der Beteiligung strategische Ziele für den Donauraum in NÖ, die weitgehend erfüllt wurden. Der Landesrechnungshof vermisste operative Vorgaben für die Vertretung des Landes NÖ in den Organen der Gesellschaft (Geschäftsführung, Generalversammlung).

 

Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof führte eine Nachkontrolle zum Bericht 11/2009 „New Public Management, Teilbereich Kosten- und Leistungsrechnung" durch. Die Umsetzung der Empfehlungen erfolgt überwiegend durch das Projekt „NÖ Leistungskatalog", welches Anfang 2011 startete, jedoch wegen seines Umfangs noch nicht abgeschlossen war.

Effizienzprojekte

Der Landesrechnungshof erwartet eine zügige Umsetzung des Projekts „NÖ Leistungskatalog", das an die bisherigen Effizienzprojekte des Landes anschließt. Mit diesen wurden in den letzten zehn Jahren allein im Amt der NÖ Landesregierung zwölf Gruppen mit 77 Abteilungen zu elf Gruppen mit 58 Abteilungen zusammengefasst, wobei die Hoheitsverwaltung rund 269 und die Straßenverwaltung rund 450 Dienstposten eingesparte. Mit dem NÖ Landes-Bedienstetengesetz wurde ein Referenzmodell für ein zeitgemäßes, leistungsorientiertes Dienst- und Besoldungsrecht für Beamte und Vertragsbedienstete entwickelt und mit der Pensionsreform Einsparungen von 45 Millionen Euro ermöglicht.

Einmalkostenrechnung, Kosten- und Leistungsrechnung

Mit dem Projekt „NÖ Leistungskatalog" wurde auch die Grundlage für regelmäßige Einmalkostenrechungen sowie für ständige Kosten- und Leistungsrechnungen geschaffen. Die Daten aus den Kosten- und Leistungsrechnungen sollten zur Planung und Steuerung herangezogen werden.

Tätigkeits- und Leistungserfassung

Die empfohlene Erfassung der Tätigkeiten und Leistungen bietet einen aktuellen Überblick über Leistungen und Ressourceneinsatz und damit eine Grundlage für die Kosten- und Leistungsrechnungen. Unterdessen sollten die erfassten Tätigkeiten und Leistungen bereits Gegenstand von Mitarbeitergesprächen sowie von Arbeits- und Zielvereinbarungen sein.

Softwarekauf

Vor der Anschaffung einer neuen Software wurde vermehrt überprüft, ob mit einer bereits vorhandenen Software gearbeitet werden kann, um verschiedene Anwendungen für ähnliche Zwecke zu vermeiden. Soweit technisch möglich, kam einheitliche Software zum Einsatz. Die wirtschaftliche Anwendung und Kompatibilität der eingesetzten Software ist auch weiterhin, zum Beispiel im Zuge der Aktualisierung der Betriebssysteme, zu prüfen.

Organisation der Straßenerhaltung

Mit einer „Differenzierten Ressourcenzuteilung" wurde die bisherige Zuteilung von Ressourcen überarbeitet und somit stärker auf Leistungsstandards und zu erbringende Tätigkeiten eingegangen. Die Entscheidungskompetenzen über Ressourcen in operativen Dienststellen wurden nicht geändert.

Die NÖ Landesregierung teilte im Februar 2012 in ihrer Stellungnahme zur Nachkontrolle mit, dass es im Zuge der im Jahr 2012 bevorstehenden Umstellung auf das Betriebssystems Windows 7 und Microsoft Office 2010 zu weiteren Vereinheitlichungen kommen wird. Weiters erfolgte die Mitteilung, dass im Bereich der Straßenerhaltung nach der Umsetzung der differenzierten „Ressourcenzuteilung Personal" auch ein Schlüssel für eine „Ressourcenzuteilung Maschinen und Geräte" erstellt und derzeit umgesetzt wird.

 

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht 12/2009 „NÖ Straßenverwaltung, Straßenbetrieb, Winterdienst" ergab, dass von den 18 Empfehlungen des Landesrechnungshofs 13 Empfehlungen ganz oder großteils und 5 Empfehlun­gen nicht oder noch nicht umgesetzt wurden. Mit einem Umsetzungsgrad von rund 70 Prozent wurden bereits wichtige Verbesserungen sowie Minderausgaben bei Beifahrerstunden von 100.000 Euro erreicht, wobei auch Einsparungen durch die Einbindung der Brückenmeistereien (LKW Fahrer) erfolgten bzw. untersucht wurden.

  • Einsparungspotenzial bestand auch bei der Verwendung von Hartsplitt. Dieser verursachte jährlich Mehrkosten von rund 70.000 Euro, wobei laut einer Evaluierung durch die Umweltbundesamt GmbH eine Quantifizierung der Wirkung auf die Feinstaubbelastung nicht möglich war.

Weiters stellte sich die Umsetzung der Empfehlungen wie folgt dar:

  • Die Vertragsbestimmungen für externe Dienstleister (Frächter) wurden  angepasst, um deren Interesse am Winterdienst zu erhöhen.
  • Die Führungskräfte verfügten nun über adäquate Leserechte im Programm „Salzlagermanagement", damit sie ihren Controlling- und Kontrollaufgaben nachkommen können. Außerdem wurde eine stichprobenweise Überprüfung der Rufbereitschaftsanträge der Straßenmeistereien aufgrund der Witterung angeordnet.
  • Nach einer Evaluierung der Winterdienstregelungen wurden die Ausnahmen, bei denen Kraftfahrzeugbeifahrer eingesetzt werden dürfen, reduziert. Die neue Vorschrift trat bereits für die Winterdienst-Periode 2011/2012 in Kraft.
  • Drei neue Dienstzeitmodelle verbesserten die überlangen Lenk- und Dienstzeiten des eigenen Personals im Winterdienst. Eine Verordnung über die Nachtschwerarbeit für Landesbedienstete wurde jedoch mangels Regelung für Bundesbedienstete nicht erlassen. Die Lenkzeiten der externen Winterdienstfahrer werden bei den Ausschreibungen bzw. der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen sein.
  • Um die Ladevorgänge für Streugut zu optimieren, wurden vermehrt auch Kraftfahrer als Staplerfahrer geschult und bei den neuen Streuguthallen Ladekräne eingebaut.
  • Die Kosten der Brückenmeistereien wurden in der Winterdienst-Statistik 2010/2011 bereits berücksichtigt.
  • Die Gruppe Straße beabsichtigt, eine Software für die „Leistungserfassung Neu" entwickeln zu lassen. Damit sollen die datentechnischen Voraussetzungen geschaffen werden, sämtliche Sachausgaben in die Straßenbetriebs- und Winterdienst-Bilanz einzubeziehen. Zur Software-Entwicklung wurden Rahmenvereinbarungen gemäß Bundesvergabe­gesetz 2006 ausgeschrieben und abgeschlossen.
  • Für die Personalausstattung der Straßenmeistereien wurde ein anforderungsorientierter Ressourcenschlüssel angewendet. An einem entsprechenden Ressourcenschlüssel für die Zuteilung von Maschinen und Geräten an die einzelnen Straßenmeistereien wurde gearbeitet.
  • Die Praxis der Naturalvergütungen in Form von Streusplittlieferungen für Winterdienstleistungen für Gemeinden wurde beibehalten. Ab dem Winterdienst 2011/2012 sollen diese jedoch in der Landesverrechnung und in der gruppeninternen Kostenrechnung dargestellt werden. Die Gruppe Straße sagte zu, die neue Vorgangsweise in die Vorschrift „Winterdienst, Abwicklung" aufzunehmen.
  • Die Voranschlagsstellen für Landesstraßen L und B wurden nicht zusammengefasst. Die Gruppe Straße hat eine partielle Zusammenfassung jedoch neuerlich zugesagt.

Die NÖ Landesregierung teilte in ihrer Stellungnahme vom Jänner 2012 mit, dass sie auch deshalb keine Bestimmungen für die Nachtschwerarbeit erarbeiten ließ, weil dafür im Landesdienst - mangels Tätigkeiten von mit besonderen Gefahren oder mit erheblichen körperlichen oder geistigen Anspannungen verbundener regelmäßiger Nachtarbeit - kein Anwendungsbereich bestand. Zur Verwendung von hochwertigem Hartsplitt verwies die NÖ Landesregierung auf eine ergänzende Beurteilung durch die Daten aus der Luftgüteüberwachung des Landes an straßennahen Stationen. Da dort nach der Einführung dieser Maßnahme die Überschreitungen des zulässigen Grenzwertes deutlich zurückgingen und erst wieder 2010 und 2011 ein leichter Anstieg verzeichnet wurde, erschien die Relevanz und Zweckmäßigkeit der Hartsplittverwendung nachgewiesen. Die Voranschlagsstellen für Landesstraßen L und Landesstraßen B sollen ab dem Voranschlag 2013 zusammengefasst werden, wobei jedoch für den Um- und Ausbau weiterhin eine getrennte Darstellung erforderlich sein wird.

Der Landesrechnungshof erinnerte an das Landes-Vertragsbediensten­gesetz, wonach die Landesregierung für Nachtarbeit durch Verordnung zu bestimmen hat, welche Tätigkeiten mit besonderen Gefahren oder einer erheblichen körperlichen oder geistigen Anspannung verbunden sind (Nachtschwerarbeit).
Die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Verwendung von Hartsplitt war für ihn weiterhin nicht nachvollziehbar, weil die Luftgütemessstellen nur die Feinstaubmengen messen, nicht jedoch die Zusammensetzung. Nicht nachvollziehbar blieb schließlich, warum für den Um- und Ausbau weiterhin getrennte Voranschlagsstellen für Landesstraßen L und Landesstraßen B erforderlich sein werden.

 

Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof überprüfte den Datenschutz und die Informationssicherheit bei der NÖ Landeskliniken-Holding. Dazu wurden zehn NÖ Landeskliniken, je zwei pro Region, ausgewählt.
Ziel war, weitere Möglichkeiten zur Vereinheitlichung der Infrastruktur für Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Verbesserungen für die Personalplanung aufzuzeigen. Außerdem sollten allfällige Sicherheitslücken erkannt und Vorschläge zur Behebung erarbeitet werden.

In ihrer Stellungnahme sagte die NÖ Landesregierung die Umsetzung aller 16 Empfehlungen zu. In der NÖ Landeskliniken-Holding werden demnach eine unternehmensweite Risikoanalyse und eine umfassende Sicherheitspolitik etabliert. Außerdem wird die heterogene IKT-Landschaft schrittweise weiter konsolidiert. Erhebliche Einsparungen konnten demnach bereits bei den Lizenzmodellen realisiert werden.
Um Datenschutz und Informationssicherheit gewährleisten zu können, sind technische, fachliche sowie dienstrechtliche Grundlagen und Maßnahmen erforderlich.
Positiv festgestellt wurde, dass die NÖ Landeskliniken-Holding eine Risikoanalyse für einzelne Bereiche erstellt hatte und in Projekten daran arbeitete, die inhomogene Hard- und Softwarelandschaft zu konsolidieren.

 
Risikoanalyse und Sicherheitspolitik

Die Risikoanalyse und die Projekte bezogen sich schwerpunktmäßig auf die Informations- und Kommunikationstechnologie und umfassten nicht alle Vermögenswerte und Geschäftsbereiche. Daher waren die Risiken für die gesamte NÖ Landeskliniken-Holding zu bewerten und daraus eine unternehmensweite Sicherheitspolitik mit erforderlichen Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.

Personalbedarf

Dabei war zu beachten, dass die Personalhoheit für die Bediensteten der NÖ Landeskliniken beim Amt der NÖ Landesregierung verblieb, während die Angelegenheiten der Informations- und Kommunikationstechnologie der NÖ Landeskliniken-Holding übertragen wurden.

Personalausstattung

Die personelle Ausstattung mit Mitarbeitern für Informations- und Kommunikationstechnologie an den 27 Standorten betrug 2 bis 18,5 Vollzeitäquivalente und war damit sehr unterschiedlich. Diese Mitarbeiter hatten gemäß ihrer Stellenbeschreibungen die sichere elektronische Datenverarbeitung zu gewährleisten. Ihre Aufgaben waren teilweise umfassend „für alles zu­ständig" und teilweise sehr detailliert festgelegt.

Konsolidierung

Die Konsolidierung der Hard- und Softwarelandschaft war weiter voranzutreiben. Dafür waren jedoch deren Vermögenswerte (Hard- und Software, Daten) vollständig zu erfassen und auf dem aktuellen Stand zu halten. So kann auch der Personalbedarf besser ermittelt und der Sach- und Personalaufwand, zum Beispiel für Lizenzen, Aus- und Weiterbildung oder Betreuung der Nutzer, verringert werden. In diesem Zusammenhang sollten für die Mitarbeiter im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie auch standardisierte Stellenbeschreibungen und ein verbindliches Aus- und Weiterbildungskonzept erstellt werden.
Außerdem waren die Dokumentationen der Hard- und Softwarelandschaft, der Infrastruktur und der Berechtigungsvergaben zu standardisieren.

Sicherheitsrisiken

Sicherheitsrisiken bestanden in Serverräumen, in denen leicht brennbare Materialen (zB Papier) gelagert, flüssigkeitsführende Leitungen verlegt oder wie in einem Fall die zwei zentralen Netzwerkverteilerpunkte (CORE-Switches) im selben Raum aufgebaut waren.
Auch bei der Vergabe von Berechtigungen für das Zugreifen ins und das Arbeiten im Netzwerk sowie der Datenrücksicherung von den Sicherungsbändern erwartete der Landesrechnungshof noch Verbesserungen. Ein hohes Risiko stellten so genannte Gruppenuser dar, die für mehrere Benutzer angelegt wurden, sodass nicht nachvollzogen werden konnte, wer Änderungen in Systemen und Datenbanken durchführte.