Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht „Landesklinikum Krems" ergab, dass 20 der 24 Empfehlungen ganz oder teilweise umgesetzt wurden. Insgesamt lag ein Umsetzungsgrad von rund 77 Prozent vor.

Der für die Planung der Gesundheitsversorgung in Niederösterreich erforderliche Regionale Strukturplan Gesundheit wurde Ende 2010 beschlossen. Ein Landeskrankenanstaltenplan lag noch nicht vor.

Die Neusystemisierung des Bettenstands im Landesklinikum Krems erfolgte im Juli 2011.

Der Deckungsgrad des Landesklinikums verbesserte sich von 2007 bis 2010 um 2,6 Prozentpunkte. Laut Hochrechnung wurden für 2011 weitere Steigerungen erwartet. Zudem konnten am Institut für Präventiv- und angewandte Sportmedizin zusätzliche Leistungserlöse erzielt werden. Die Abgangsdeckung für das Institut aus ordentlichen Mitteln des Klinikums reduzierte sich von 2008 auf 2010 um rund 25 Prozent (rund 50.000 Euro).

Von 2007 bis 2010 reduzierten sich die Krankenstandstage des nicht medizinischen Personals. Auch der Mangel an Fachärzten konnte in diesem Zeitraum teilweise behoben werden. Die Empfehlung des Landesrechnungshofs, Dienstposten des gehobenen Diensts für Gesundheits- und Krankenpflege in Pflegehelferdienstposten umzuwandeln, wurde im Dienstpostenplan 2011 berücksichtigt.

Weiters wurden eine Arzneimittelkommission etabliert, die Arzneimittelvorräte der Abteilungen überprüft, Stellenbeschreibungen für den  Pflege- und Verwaltungsdienst erarbeitet und Gangbetten reduziert.

Die Erarbeitung von Stellenbeschreibungen für den ärztlichen Dienst und die gesetzeskonforme Bestellung der Mitglieder der Kinderschutzgruppe waren noch nicht umgesetzt. Weiters waren Verbesserungen des betrieblichen Brandschutzes im Bereich von Fluchtwegen und ein Konzept für die Innenrevision der NÖ Landeskliniken-Holding zu erarbeiten. Die Ausschreibung der Fremdleistungen im Bereich der Wäscheversorgung wurde dem Landesrechnungshof für 2012 in Aussicht gestellt.

Die NÖ Landesregierung teilte im Dezember 2011 in ihrer Stellungnahme zur Nachkontrolle mit, dass die noch offenen Empfehlungen in Bezug auf den betrieblichen Brandschutz und die ordnungsgemäße Bestellung der Mitglieder der Kinderschutzgruppe umgesetzt werden. Weiters erfolgte die Mitteilung, dass bereits ein Konzept für die Innenrevision der NÖ Landeskliniken-Holding ausgearbeitet wurde. Die Verordnung eines Landeskrankenanstaltenplanes wird erst nach dem Inkrafttreten einer Novelle des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes bzw. einer erforderlichen Novellierung des NÖ Krankenanstaltengesetzes erfolgen.

 

Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof führte eine Nachkontrolle zum Bericht 5/2009 „NÖ Kinder- und Jugend-Betreuungszentrum Reichenauerhof" durch.

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle hatten die Abteilung Jugendwohlfahrt GS6 und die Abteilung Krankenanstalten und Landesheime GS7 bereits sieben von acht und damit rund 90 Prozent der Empfehlungen aus diesem Bericht umgesetzt.

Mit der jährlichen Aufsicht über die Landesjugendheime und der Schaffung von vier Krisenzentren wurde die Qualität der Jugendwohlfahrt erhöht. Die Stellenbeschreibungen sowie die Vereinfachung der SAP-Anwendung „Materialwirtschaft und Küche" für Kleinküchen brachten organisatorische Verbesserungen.

Die genauere Kalkulation der Betreuungssätze verbesserte das Betriebsergebnis 2010 des NÖ Kinder- und Jugend-Betreuungszentrums Reichenauerhof um rund 50.000 Euro. Der Verkauf eines Dienstkraftwagens ersparte weitere Kosten.

Das vom Landesrechnungshof empfohlene wissenschaftlich fundierte, landesweite Konzept für den Bereich der Jugendwohlfahrt mit einer entsprechenden Bedarfsplanung wurde jedoch nicht erstellt. Damit fehlte weiterhin eine wesentliche Grundlage für die Planung und Steuerung der Jugendwohlfahrt und für die Umsetzung des rund 59 Millionen Euro umfassenden Um- und Ausbauprogramms 2008 bis 2015 für die Landesjugendheime in Niederösterreich.

Die Nachkontrolle betraf auch vier Empfehlungen aus dem Bericht 10/2007 „NÖ Kinder- und Jugend-Betreuungszentrum Matzen", die im Hinblick auf geplante Änderungen des Jugendwohlfahrtsgesetzes 1989 des Bundes nicht umgesetzt worden waren. Der Landesrechnungshof empfahl nicht mehr länger auf die Änderung des Bundesgesetzes zu warten. Wie von ihm angeregt sollte

  • die erforderliche Personalausstattung für Einrichtungen der vollen Erziehung in der NÖ Heimverordnung klargestellt,
  • die Vorschrift „Volle Erziehung, Heim", hinsichtlich der Angebote der vollen Erziehung ergänzt,
  • die teilstationäre Betreuung als Maßnahme der vollen Erziehung mit der entsprechenden Kostenbeteiligung durchgeführt und
  • der Begriff „auf Dauer wirtschaftlicher" aus dem NÖ Jugendwohlfahrtgesetz definiert werden.

Die NÖ Landesregierung teilte Ende November 2011 in ihrer Stellungnahme mit, dass auf Basis des Kommunalgipfelbeschlusses vom 18. Oktober 2011 nunmehr die wichtigen Grundlagen vorliegen um gezielt an den notwendigen Konzepten zu arbeiten. Unter anderem wird das Ausbauprogramm der NÖ Landesjugendheime 2008 bis 2015 in den nächsten Wochen einer Adaptierung unterzogen werden. Insgesamt sollen im Bereich der NÖ Landesjugendheime und der Heime privater Rechtsträger rund 100 Heimplätze reduziert werden. Damit sollen eine nachhaltige Entlastung des stationären Jugendheimbudgets erwirkt und gleichzeitig Budgetmittel für den kostengünstigeren ambulanten Bereich freigemacht werden.

 

Zusammenfassung

Das Land NÖ ist Mitglied der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK). Der Landesrechnungshof überprüfte die Gebarung der ÖROK, die im Jahr 1971 von Bund, Ländern, Städtebund und Gemeindebund gegründet wurde. Die ÖROK kam mit den Beiträgen ihrer Mitglieder und ihren sonstigen Einnahmen – im Jahr 2010 rund 1,57 Millionen Euro – aus.

Die NÖ Landesregierung und die Geschäftsführung der ÖROK sagten zu, den Empfehlungen des Landesrechnungshofs nachzukommen.

Eine zentrale Aufgabe der ÖROK ist die Erarbeitung des Österreichischen Raumentwicklungskonzeptes, die etwa alle zehn Jahre erfolgt. Das aktuelle Österreichische Raumentwicklungskonzept 2001 (ÖREK 2001) erschien im Jahr 2002. Weitere Leistungen der ÖROK sind unter anderem:

  • Berichte über raumbezogene Tätigkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden (Raumordnungsbericht)
  • ÖROK-Empfehlungen
  • Atlas zur räumlichen Entwicklung Österreichs

Die Aufgaben der ÖROK besorgen die so genannte Stellvertreterkommission, die Unterausschüsse und die Geschäftsstelle, die Ende 2010 mit den beiden Geschäftsführern 13 Mitarbeiter hatte.

Seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union bildet die ÖROK in der europäischen Regional- und Raumentwicklungspolitik eine wichtige Schnittstelle zwischen innerstaatlicher und europäischer Ebene.

Bei der ÖROK wurden seit dem Jahr 2001 von verschiedenen Stellen insgesamt 27 Überprüfungen durchgeführt. Die Geschäftsführung wurde aufgrund der jährlichen Prüfung des Rechnungsabschlusses entlastet. Eine Bund, Länder und Gemeinden übergreifende Gesamtsicht bot sich daraus nicht. Daher hatte der Landesrechnungshof empfohlen, in der Stellvertreterkommission auf eine gesamthafte Gebarungskontrolle und Berichterstattung an den Nationalrat und die Landtage hinzuwirken.

Diese Empfehlung wurde aufgegriffen. Außerdem wurde laut Stellungnahme der NÖ Landesregierung zugesagt, den Mitgliedsbeitrag, wie vom Landesrechnungshof angeregt, auch bei Ausgabenbindungen im Sinn der Geschäftsordnung der ÖROK zu begleichen.

 

Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof hat eine Nachkontrolle zum Bericht 3/2009 „Landwirtschaftliche Fachschule Mistelbach" durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle waren von 19 Empfehlungen aus diesem Bericht elf ganz und vier teilweise umgesetzt bzw. werden umgesetzt. Vier Empfehlungen waren noch nicht umgesetzt.
Von der Abteilung Landwirtschaftliche Bildung und von der Landwirtschaftlichen Fachschule Mistelbach wurden bereits rund 80 Prozent der Empfehlungen ganz bzw. teilweise umgesetzt oder werden umgesetzt. Dadurch wurden Verbesserungen bei den Organisationsgrundlagen, den Führungsinstrumenten, der Kostenrechnung, der Dokumentation und bei Pachtverträgen sowie vertraglichen Vereinbarungen erzielt. Die Brandschutzpläne der Landwirtschaftlichen Fachschule Mistelbach wurden überarbeitet und ergänzt. Die Abteilung Landeshochbau koordinierte die Erstellung von Plänen für die landwirtschaftlichen Schulen, was im überprüften Fall rund 15.000 Euro ersparte.

Der Verkauf oder Tausch der nicht benötigten Grundstücke und die thermische Sanierung der Außenfassade des Schul- und Internatsgebäudes werden umgesetzt. Die Mängel im Bereich Bedienstetenschutz wurden großteils behoben. Bei einigen Mängeln erfolgte dies aus budgetären Gründen in Eigenregie provisorisch bzw. wurde eine nachhaltige Behebung aufgeschoben. Die Kostenrechnung sollte insbesondere in der Abteilung Landwirtschaftliche Bildung noch verstärkt als Steuerungselement eingesetzt werden.
Mangels Budgetmittel wurden die desolaten Räumlichkeiten im Vierkanthof nicht saniert und die nicht mehr benötigten Teile des Schülerheims nicht in Unterrichts- bzw. Seminarräume umgewandelt. Die zugesagte Prüfung bzw. Kündigung der Versicherungsverträge, die unter den Grundsatz der Nichtversicherung fallen, unterblieb. Der Landesrechnungshof hielt seine diesbezüglichen Empfehlungen aufrecht. Für die teilweise Fremdreinigung des Schulgebäudes wurde kein neuer Reinigungsvertrag abgeschlossen, weil geplant ist, im Jahr 2012 die Fremdreinigung auf Eigenreinigung umzustellen.
Die NÖ Landesregierung teilte Ende September 2011 in ihrer Stellungnahme mit, dass die beiden offenen baulichen Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen aus budgetären Gründen noch nicht umgesetzt werden konnten. Außerdem wird getrachtet, die nicht mehr benötigten Internatszimmer einer anderen Nutzung zuzuführen.
Die Feuer- und Sturmschadenversicherung kann laut Mitteilung der NÖ Landesregierung auf Grund der hohen Rabattrückzahlungen nicht vor dem vertraglichen Auslaufen Ende 2012 gekündigt werden.
Die Umstellung auf Eigenreinigung soll mit dem Dienstpostenplan 2012 erfolgen.
Der Landesrechnungshof erwartet, dass die Schäden, welche eine Gefahr für das Gebäude und für die Nutzer darstellen, behoben werden und der Grundsatz der Nichtversicherung am Ende der zehnjährigen Laufzeit der Feuer- und Sturmschadenversicherung im Jahr 2012 beachtet wird.

 

Zusammenfassung

Der Landesrechnungshof hat eine Nachkontrolle zum Bericht 9/2009 „Landesberufsschule Theresienfeld" durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle waren von 23 Empfehlungen aus diesem Bericht 21 ganz umgesetzt bzw. in Umsetzung begriffen. Zwei Empfehlungen wurden nicht umgesetzt.
Vom Gewerblichen Berufsschulrat für NÖ und von der Landesberufsschule Theresienfeld wurden bereits mehr als 90 Prozent der Empfehlungen umgesetzt oder sind in Umsetzung begriffen. Dadurch wurden Verbesserungen bei den Organisationsgrundlagen sowie Führungsinstrumenten, der Besetzung der Lehrerdienstposten, der energetischen Gebäudesituation, im Beschaffungswesen und der internen Kontrolle im Rechnungswesen erzielt.

Weiters wurden alle Empfehlungen im Bereich des Brand- und Bedienstetenschutzes umgesetzt. Einige Empfehlungen wie die grundbücherliche Einverleibung von Dienstbarkeiten, der volle Ausbau der Schulsozialarbeit, Vereinfachungen im Rechnungswesen und Verbesserungen in der IT-Betreuung sind in Umsetzung begriffen.
Die Beiträge des ehemaligen NÖ Berufsschulbaufonds für das Schuljahr 2005/2006 sind noch ihrer widmungsgemäßen Verwendung zuzuführen. Der Lern- und Arbeitsmittelbeitrag beträgt seit 40 Jahren pro Lehrling und Lehrgang 7,27 Euro. Die Einhebung der Lern- und Arbeitsmittelbeiträge ist nach dem NÖ Pflichtschulgesetz vorzunehmen.
Die NÖ Landesregierung teilte im September 2011 in ihrer Stellungnahme mit, dass die Beiträge des ehemaligen NÖ Berufschulbaufonds beginnend mit dem Rechnungsjahr 2011 bis 2013 der widmungsgemäßen Verwendung zugeführt werden. Weiters wird die Einholung der für die Neufestsetzung des Lern- und Arbeitsmittelsbeitrags erforderlichen Beschlüsse nach den Vorgaben des NÖ Pflichtschulgesetzes angestrebt.

 

Zusammenfassung 

Der Landesrechungshof überprüfte die externen Beratungsleistungen, die das Amt der NÖ Landesregierung in den Jahren 2008 bis 2010 in Anspruch nahm. Der Bericht gibt dazu einen Überblick und zeigt anhand von generellen Empfehlungen Möglichkeiten zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit auf. Außerdem enthält der Bericht die Anfang November 2011 nicht zeitgerecht  abgegebene Stellungnahme. 
In ihrer Stellungnahme sagte die NÖ Landesregierung zu, eine Arbeitsgruppe einzusetzen und deren abschließenden Bericht als Entscheidungsgrundlage für allfällige weitere Schritte heranzuziehen sowie die Rechts- und Beratungskosten gemäß den geltenden Richtlinien zu verrechnen.
Der Landesrechnungshof erwartet, dass vor allem seine unmittelbar anwendbaren, generellen Empfehlungen bei der Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen in Sinn einer besten Praxis beachtet werden und die Arbeitsgruppe weitere Verbesserungen zügig umsetzt.

Gebarungsumfang

Beratungskosten wurden unzureichend budgetiert und unterschiedlich verrechnet. In den Rechnungsabschlüssen 2008 bis 2010 waren dafür insgesamt rund 24,1 Millionen Euro ausgewiesen, wovon nur rund 15,6 Millionen Euro veranschlagt waren.  Abweichungen ergaben sich auch zu den vom Landesrechnungshof durchgeführten Erhebungen mit Fragebogen, wonach Kosten von rund 13,6 Millionen Euro für externe Beratungen anfielen. Ein einheitliches Begriffsverständnis fehlte.

Generelle Empfehlungen

Die Inanspruchnahme externer Berater kann durchaus wirtschaftlich und zweckmäßig sein, wenn bestimmte Voraussetzungen und ein entsprechendes Kosten-Nutzen-Verhältnis vorliegen. Die dafür erforderlichen Vorgangsweisen sollten in einer Richtlinie (Checkliste, Vertragsmuster) zusammengefasst werden.
Für regelmäßig erforderliches Fachwissen sollten im NÖ Landesdienst ausreichend eigene Fachleute vorhanden sein, auch um die Beratungsqualität sicherzustellen.
Die Auswahl von Beratern hat grundsätzlich nach einem Verfahren mit mehreren Bietern im wirtschaftlichen Wettbewerb und nachvollziehbar zu erfolgen. Das setzt voraus, dass die zu erbringende Leistung ausreichend bestimmt ist.
Die Beratungsleistung und das Honorar sind in Verträgen schriftlich festzulegen. Die Angemessenheit der Honorare ist nicht nur aufgrund von Erfahrungswerten, sondern insbesondere auch aufgrund von Vergleichsangeboten, Honorarrichtlinien oder Durchschnittswerten nach Stunden- oder Tagessätzen zu beurteilen.
Änderungen der vereinbarten Leistung oder zusätzlicher Beratungsbedarf sind nachvollziehbar zu begründen und schriftlich festzuhalten.
Die Abrechnungen sind zu kontrollieren, wobei die erbrachten Beratungsleistungen durch entsprechende Aufzeichnungen und Belege nachzuweisen sind. Die Ergebnisse der Beratung sind nach den im Beratungsvertrag festgelegten Merkmalen und Erfolgskriterien zu evaluieren und evident zu halten. Dafür sollte eine Beratungsevidenz erstellt werden. Die externe Beratung sollte einen Informations- und Wissenstransfer zum NÖ Landesdienst bewirken.

Stellungnahme der NÖ Landesregierung:
Beratungsleistungen werden aus verschiedenen Fachrichtungen und in unterschiedlicher Ausprägung benötigt (z.B. aus den Gebieten Recht, Technik, Wirtschaftsprüfung, Finanzen, Informationstechnologie, Soziologie, etc.). Das vom Landesrechungshof festgestellte fehlende „einheitliche Begriffsverständnis" hat seine Ursache schon im Fehlen einer eindeutigen Begriffsdefinition im einleitenden Fragebogen des Prüfungsgegenstandes.

Gegenäußerung des Landesrechnungshofs Niederösterreich:
In seinem Fragebogen bzw. in seinem Bericht hat der Landesrechnungshof die geltende Definition verwendet und mit  Beispielen näher erläutert, welche für die Verrechnung der Rechts- und Beratungsleistungen gemäß dem Kontenplan des Landes NÖ anzuwenden war und der  laut den Zusagen  der  NÖ Landesregierung zu Ergebnis 10 und Ergebnis 11 hinkünftig auch entsprochen werden soll.

 

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht „Landesklinikum Thermenregion Neunkirchen" ergab, dass 16 der 22 und damit über 72 Prozent der Empfehlungen ganz oder teilweise umgesetzt wurden.

Das Landesklinikum Neunkirchen wurde, wie vom Landesrechnungshof empfohlen, sanitätsbehördlich überprüft. Die Behebung der festgestellten baulichen und sicherheitstechnischen Mängel befand sich in Umsetzung oder war bereits erledigt. Mit Planungen für den Neubau des Landesklinikums Neunkirchen wurde begonnen, die Inbetriebnahme des Neubaus war für Mitte 2015 geplant.

Der Deckungsgrad  verbesserte sich um rund vier Prozentpunkte auf rund 89 Prozent. Eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung des Landesklinikums Neunkirchen kann durch die Umsetzung des regionalen Versorgungsplanes, eine Kooperation mit dem Landesklinikum Wiener Neustadt sowie den Neubau mit optimalen Arbeitsbedingungen weiter gefördert werden.

Hohe krankheitsbedingte Fehlzeiten im Bereich des nicht medizinischen Personals und eine hohe Fluktuationsrate beim ärztlichen Dienst konnten reduziert werden. Das Personalcontrolling war durch Monatsberichte und durch den Einsatz einer Balanced Scorecard gegeben.

Organisatorische Maßnahmen, wie beispielsweise eine Neupositionierung der Stabstelle für Qualitätsmanagement und Risikomanagement, die Ausstattung des Hygieneteams mit erforderlichen Ressourcen oder Ausbildungsmaßnahmen im Bereich der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege, wurden entsprechend den Empfehlungen des Landesrechnungshofs umgesetzt.

Im Bereich der Pflege waren Leiterstellen noch nicht besetzt. Reorganisationsmaßnahmen, eine Evaluation des Dienstpostenplans der Hebammen und der Einsatz von Stations- bzw. Abteilungshelfern waren hier noch vorzunehmen.

Schließlich fehlten Stellenbeschreibungen für den ärztlichen Dienst und im Bereich der Verwaltung. Auch periodische Mitarbeitergespräche im kaufmännischen Bereich wurden nicht angewendet.

Die NÖ Landesregierung teilte im September 2011 in ihrer Stellungnahme zur Nachkontrolle mit, dass die noch offenen Empfehlungen in Bezug auf Nachbesetzungen im Bereich der Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe nach Maßgabe vorhandener qualifizierter Bewerber und einer Evaluation des Personalbedarfs umgesetzt werden sollen. Außerdem werden die Ergebnisse des Pilotprojekts „Zukunft Pflege NÖ" zur strukturellen Neuorganisation des Pflegebereichs einfließen. 

Zusammenfassung

Das Landesklinikum Mostviertel Amstetten wird vom Land Niederösterreich als Schwerpunktkrankenanstalt mit 366 Betten und 998 Mitarbeitern geführt. Im Jahr 2010 versorgten diese 22.382 stationäre Patienten (Aufnahmen) und 44.746 ambulante Fälle.
Das Landesklinikum Mostviertel Amstetten erwirtschaftete im Jahr 2010 einen Überschuss von 449.912 Euro. Weitere organisatorische und wirtschaftliche Verbesserungen waren noch möglich. Der Bericht des Landesrechnungshofs enthält dazu konkrete Kennzahlen und Empfehlungen für die Betriebsführung.
Die NÖ Landesregierung sagte in ihrer Stellungnahme vom September 2011 im Wesentlichen zu, die 26 Empfehlungen des Berichts umzusetzen. Der Landesrechnungshof erwartet dazu, dass auch abteilungs- und berufsgruppenspezifische Personalfluktuationsraten erhoben werden und über Handlungsalternativen (Eigen- oder Fremdreinigung) auf der Grundlage von Wirtschaftlichkeitsberechnungen entschieden wird.

Wirtschaftliche Entwicklung

Die Aufwände erhöhten sich von 2007 bis 2010 um über elf Prozent, wobei die Leasingfinanzierungen und der zentrale Einkauf die Kosten dämpften. Die Erträge stiegen hingegen um rund 20 Prozent. Dies war auf höhere Leistungen und Bewertungen sowie Mehreinnahmen aus sonstigen Strukturmitteln (ambulante Onkologie) zurückzuführen.

Auslastung

Im Jahr 2010 betrug die Auslastung nach Belagstagen bereits rund 80 Prozent. Dabei wurden um zehn Prozent mehr ambulante Leistungen und um rund vier Prozent mehr Operationen durchgeführt als im Jahr 2007. Die Räume für die Tagesklinik mit elf Betten wurden nicht in Betrieb genommen. Die nicht ausgelasteten stationären Betten sollten verstärkt genutzt oder abgebaut werden. Tagesklinische Leistungen sind vermehrt anzubieten.

Personal

Im Jahr 2010 beschäftigte das Landesklinikum 145,89 Ärzte, 525,54 Mitarbeiter des medizinischen und 212,92 Mitarbeiter des nicht medizinischen Personals. Von 2007 bis 2009 wurden die Dienstposten, um 40,5 Stellen erhöht. Davon entfielen unter anderem vier neue Stellen auf Ärzte, fünf auf den gehobenen Gesundheits- und Krankenpflegedienst und 12,5 Stellen auf das Verwaltungs- und Betriebspersonal. Der Dienstpostenplan 2009 wurde für die Jahre 2010 und 2011 fortgeschrieben. Unterdessen bestand für alle NÖ Landeskliniken ein Arzt-Bedarfsberechnungs-Modell.
Im Jahr 2010 waren 8,77 Stellen des ärztlichen Diensts nicht besetzt. Der Dienstpostenplan ist im Hinblick auf den Versorgungsauftrag und die Auslastung zu evaluieren.
Außerdem ist den krankheitsbedingten Fehlzeiten des nicht medizinischen Personals (105,57 Stunden pro Vollzeitäquivalent) entgegen zu wirken.

Facharztordination und selbständiges Ambulatorium

Im Landesklinikum Mostviertel Amstetten wurden eine Facharztordination und ein selbständiges Ambulatorium für Magnetresonanztomographie geführt, das der Leiter des Instituts für Radiologie betrieb. Das Landesklinikum erhielt dafür einen Bestandzins.
Die gesetzliche kostenmäßige Trennung zwischen Krankenanstalt und Ordination erfolgte nicht. Für die Berechnung und Kontrolle des vereinbarten Bestandzinses fehlte die Aufstellung der Bruttoumsätze der Ordination.
Auch die Leistungsdokumentation des Ambulatoriums wurde nicht zur Berechnung und Kontrolle des Nutzungsentgelts herangezogen.

Organisation

Als Grundlage für den Versorgungsauftrag hat die NÖ Landesregierung einen Landeskrankenanstaltenplan zu erlassen. Die Anstaltsordnung sowie die Brandschutz- und Evakuierungsordnung sind zu aktualisieren. Außerdem sind noch Mängel aus der sanitären Aufsicht vom September 2007 zu beheben.
Im ärztlichen, kaufmännischen und im Pflegebereich fehlten Stellenbeschreibungen. Eine Arzneimittelkommission, eine Qualitätssicherungskommission und eine Kinderschutzgruppe waren eingerichtet. Außerdem bestanden ein Hygieneteam sowie eine Stabstelle für Risiko- und Qualitätsmanagement.
Die Innenrevision der NÖ Landeskliniken-Holding ist für alle Landeskliniken eingerichtet und verfügt insgesamt über 2,5 Stellen. Sie sollte mit den anderen Aufsichts-, Revisons- und Kontrolleinrichtungen zusammenarbeiten.

Küchenwirtschaft

Vor einer Erneuerung der Küche war die Möglichkeit einer Mitversorgung durch die Anstaltsküche des Landesklinikums Amstetten-Mauer zu untersuchen. Wegen der gestiegenen Kosten pro Tagesportion sind Maßnahmen zur Erhöhung des Deckungsbeitrags zu prüfen.
Fleisch- und Wurstwaren und andere Lebensmittel sind durch den zentralen Einkauf des Landesklinikums Mostviertel Amstetten nach den vergabegesetzlichen Bestimmungen möglichst wirtschaftlich zu beschaffen.

Gebäudereinigung und Wäscheversorgung

Die Gebäudereinigung erfolgte zur Gänze mit hauseigenem Personal. Die Gesamtkosten beliefen sich dafür im Jahr 2010 auf rund 2,3 Millionen Euro. Daher ist die Wirtschaftlichkeit einer Eigen- oder Fremdreinigung bzw. einer Mischform der beiden Betriebsformen zu berechnen. Die Fremdleistungen für die Wäschereinigung waren zeitgerecht nach den vergaberechtlichen Bestimmungen auszuschreiben.

Fuhrpark

Der Fuhrpark umfasste fünf Kraftfahrzeuge und einen Motorroller, die im Dienstbetrieb nicht ausgelastet waren. Ein Fahrzeug wurde überwiegend für Privatfahrten von Bediensteten genutzt. Das von einer Pharmafirma im Rahmen eines Projekts zur Verfügung gestellte Fahrzeug ist zurückzustellen, weil das Projekt nicht realisiert wurde.

Versicherungen

Das Landesklinikum Mostviertel Amstetten zahlte im Jahr 2010 für verschiedene Versicherungen Prämien von insgesamt rund 325.000 Euro. Das Land Niederösterreich besitzt ausreichendes Vermögen, um Schadensfälle abzudecken. Der Aufbau eines Deckungsvermögens durch Versicherungen, insbesondere durch eine KFZ-Kaskoversicherung, eine KFZ-Rechtsschutz­versicherung, eine Unfall-Insassenversicherung, eine Allgefahrendeckung mit einem geringem Selbstbehalt sowie einer Haftpflichtversicherung ohne Selbstbehalt war daher weder wirtschaftlich noch zweckmäßig.
Die NÖ Landeskliniken-Holding hat die Dienstanweisung „Versicherungen in der NÖ Landesverwaltung, Richtlinien" anzuwenden.

 

Zusammenfassung

Die Nachkontrolle zum Bericht „Brückenbau, Großbrücken-Planung" ergab, dass 13 der 15 Empfehlungen des Landesrechnungshofs ganz oder großteils entsprochen wurde.

Bei der Straßen- und Brückenplanung wichen die veranschlagten von den tatsächlichen Ausgaben noch stark ab, wobei die Mehr- bzw. Minderausgaben innerhalb der deckungsfähigen Ansätze der Gruppe Straße ausgeglichen wurden. Der Voranschlag sollte jedoch möglichst realistisch erstellt werden. Auch das projektorientierte Dokumentationssystem ist noch fertig zu stellen.

Das Verkehrs-Raumordnungsprogramm aus dem Jahr 1975 wurde von der NÖ Landesregierung aufgehoben.

Die Gruppe Straße und die Abteilung Brückenbau ST5 haben bereits rund 90 Prozent der Empfehlungen umgesetzt und damit strukturelle Verbesserungen bewirkt, weil Aufgaben und Zuständigkeiten geklärt, Vergaberegeln für die Gruppe Straße neu gefasst, die Abwicklung von Straßen- und Brückenbauvorhaben mit einer eigenen Dienstanweisung vereinheitlicht und ein Internes Kontrollsystem eingerichtet wurden. Lediglich die Bestellermächtigungen sind noch in die Durchführungsbestimmungen aufzunehmen. Schließlich ist die Dienstanweisung für „Straßen- und Brückenbauvorhaben" noch weiter an die für „Hochbauvorhaben" anzugleichen, um einheitliche Vorgangsweisen innerhalb des NÖ Landesdienstes sicherzustellen.

Seit 1. Februar 2011 ist die Abteilung Brückenbau ST5 wieder für den gesamten Brückenbaubereich zuständig. Die Übertragung einzelner Brückenbau-Aufgaben an die Straßenbauabteilungen wurde neu festgelegt. Bereits seit 1. Juli 2010 sind die Angelegenheiten der Straßenbauabteilungen festgelegt worden.

Auch die Empfehlungen zu den Bau- und Dienstleistungsaufträgen für die Großbrücken-Planung wurden bereits großteils umgesetzt. Bei den Vergabeverfahren sind noch die Unterscheidung der Dienstleistungsarten sowie die siebentägige Stillhaltefrist im Ablauf des Verhandlungsverfahrens im Unterschwellenbereich vorzusehen.

 

Zusammenfassung

Die NÖ Landessonderschule Allentsteig ist eine von fünf Landessonderschulen. Sie wurde als Sondererziehungsschule für erziehungsschwierige und verhaltensauffällige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf geführt und war im Gebäude des NÖ Landesjugendheims Allentsteig untergebracht.

Die NÖ Landesregierung sagte im August 2011 in ihrer Stellungnahme zum vorläufigen Überprüfungsergebnis vom Juni 2011 zu, alle elf Empfehlungen des Landesrechnungshofes umzusetzen. Die Vorläufige Verrechnungs- und Zahlungsordnung wurde in Bezug auf den elektronischen Zahlungsverkehr (Telebanking) und die Belegprüfungen bereits geändert.

Aufgabe der Schule war es, den besonderen Erziehungsbedürfnissen der Schüler durch geeignete Fördermaßnahmen zu entsprechen, mit dem Ziel, die Eingliederung in die Gesellschaft zu schaffen. Dafür standen insgesamt 21,5 Dienstposten, davon 19,5 Lehrerplanstellen, zur Verfügung.

Die Schülerzahlen schwankten während des Schuljahrs durch laufende Zu- und Abgänge. Im Schuljahr 2010/2011 besuchten bis März 2011 78 Schüler die Schule. Die Aufnahme eines Schülers an der NÖ Landessonderschule Allentsteig erfolgte dann, wenn sein Verhalten im Regelschulwesen nicht mehr tragbar war.

Auf die NÖ Landessonderschule Allentsteig entfielen bei einem Anteil von rund 15,3 % der Gesamtschülerzahlen rund 9,3 % der Gesamtausgaben der fünf Landessonderschulen. Das war großteils darauf zurückzuführen, dass ein halber Dienstposten für einen Therapiehelfer nicht besetzt war und der Personalaufwand für eine Verwaltungskraft der NÖ Landessonderschule Allentsteig nicht verrechnet wurde.

Der Schulleiter hatte für einen ordnungsgemäßen Gebarungsvollzug zu sorgen. Dafür war der Kreis der Zeichnungsberechtigten für das Konto zu erweitern sowie die Verwahrung und Verwendung der TAN-Nummern sicher zu regeln.

Im Zuge einer Belegprüfung wurden Mängel festgestellt. Daher waren die Prüfungsrichtlinien der Abteilung Finanzen F1, Buchhaltung-Revision zu evaluieren und zu ergänzen.

Die Notwendigkeit eines Busses für Schulzwecke war nicht nachvollziehbar. Vor der Anschaffung eines neuen schuleigenen Kraftfahrzeugs ist eine Bedarfs- und Wirtschaftlichkeitsberechnung durchzuführen.

Weitere Anregungen betrafen die Ausarbeitung einer eigenen Vorschrift über die Leitung und den Betrieb der Landessonderschulen sowie die Veranschlagung und Verrechnung der Investitionen und des laufenden Betriebs auf jeweils einem Teilabschnitt für alle Landessonderschulen gemeinsam.