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Die erfolgreiche Rezertifizierung als effektiver Anwender des CAF, des Common Assessment Framework, bestätigt den Landesrechnungshof in seinem Streben nach exzellenter Qualität.

Der CAF ist der gemeinsame Rahmen zur Qualitätsbewertung von öffentlichen Stellen in der Europäischen Union und beruht auf dem Exzellenz Modell der Europäischen Stiftung für Qualitätsmanagement. Dieses Qualitätssystem für den öffentlichen Sektor sieht eine Zertifizierung durch das jeweilige CAF-Zentrum der Mitgliedstaaten vor.

In Österreich sind dafür der Bundesminister für öffentlichen Dienst, Vizekanzler Werner Kogler, und das heimische CAF-Zentrum unter der Leitung von Geschäftsführer Thomas Prorok zuständig, das im KDZ-Zentrum für Verwaltungsforschung angesiedelt ist.
Eine Zertifizierung als „Effektiver CAF Anwender“ besagt, dass Organisationen hervorragende Ergebnisse erzielen, wenn ihre Führung geeignete Strategien und Partnerschaften entwickelt, Personal und Ressourcen effizient einsetzt und optimale Prozesse sicherstellt.
Im Jahr 2019 wurden 83 Prozent der Empfehlungen des Landesrechnungshofes Niederösterreich von den überprüften Stellen umgesetzt. Dies zeigt, dass der Landesrechnungshof bei seinen Kontrollen in höchstem Maß kunden- und praxisorientiert vorgeht. Er erzielt dadurch für die Bürgerinnen und Bürger die besten Wirkungen, spart Steuergeld und trägt zur Weiterentwicklung der Landesdienststellen und Landesunternehmen bei. Der Landesrechnungshof und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Europäische Auszeichnung mit dem CAF-Gütesiegel in höchstem Ausmaß verdient, erklärt Prorok.
Voraussetzungen für die Zertifizierung sind interne und externe Qualitätsbewertungen der Organisation, der Prozesse, der Leistungen und Wirkungen mit entsprechenden Ergebnissen, Maßnahmen zu deren Umsetzung und für deren Verbesserung sowie die Ausrichtung auf die acht Grundsätze der Exzellenz und eine Überprüfung durch externe CAF-Experten, die das KDZ als österreichisches CAF-Zentrum entsendet.
Der Landesrechnungshof Niederösterreich hat sein Qualitätsmanagement im Jahr 2014 auf den CAF umgestellt und wurde am 10. März 2016 als erster Rechnungshof überhaupt mit diesem Qualitätszertifikat ausgezeichnet. Er arbeitete dabei mit dem Landesrechnungshof Steiermark eng zusammen. Diese beiden Landesrechnungshöfe blieben bislang die einzigen Rechnungshöfe, die das CAF-Gütesiegel erhielten und die Rezertifizierung schafften.
Eine verdiente Anerkennung für die Arbeit und den Einsatz aller Kolleginnen und Kollegen, wie der Obmann der Dienststellen-Personalvertretung im Landesrechnungshof Niederösterreich Reinhold Horsky feststellt. Denn Prüfarbeit ist Teamarbeit!

Wer prüft den Landesrechnungshof?

Das Auditorenduo bestehend aus Elisabeth Freiberger (Land Steiermark) und Johannes Fahrenberger (Bundesministerium für Finanzen) stellte den Landesrechnungshof auf den Prüfstand, befragte Mitarbeitende sowie Entscheidungsträger aus Politik, Verwaltung und Landesunternehmen. Nach dem umfassenden Audit Anfang 2020 attestierten die Expertin und der Experte des CAF–Zentrums, dass der Landesrechnungshof die Qualitätskriterien und Grundsätze der Exzellenz in hohem Maß erfüllt. Wegen Corona wurde die Verleihung auf September verlegt und nun – trotz Sicherheitskonzept (beschränkte Anzahl an Teilnehmenden, Abstände, zugewiesene Sitzplätze, Lüftung, Hygiene, Testungen) – abgesagt, um jegliches Ansteckungsrisiko zu vermeiden.
Die Absage tut dem Erfolg des gesamten Teams jedoch keinen Abbruch, sondern zeigt, dass wir unsere gesellschaftliche Verantwortung auch außerhalb von Prüfung und Beratung wahrnehmen, betont die Landesrechnungshofdirektorin Edith Goldeband.
Der Landesrechnungshof legt bei sich dieselben Maßstäbe an wie bei seinen „Prüfungskunden“. Qualität erfordert kontinuierliche Verbesserungen, weil sich das wirtschaftliche, rechtliche, soziale und technische Umfeld ständig und mitunter abrupt ändert. Was gestern noch zweckmäßig war, kann morgen schon unzweckmäßig sein, so Goldeband.
Landtagspräsident Karl Wilfing gratulierte dem Team seines Kontrollorgans zur neuerlichen Auszeichnung. Damit ist die Frage „Wer prüft die Prüfenden?“ beantwortet sowie die Kunden- und Serviceorientierung unter Beweis gestellt. Diese zeichnet die Landesverwaltung, die Landesunternehmen und die Finanzkontrolle in Niederösterreich aus, wie auch Kundenbefragungen bestätigen.
So beurteilten die Mitglieder des Landtags die Arbeit ihres Kontrollorgans mit sehr gut (64%) oder gut (36%), 95% vertraten die Ansicht, dass diese insgesamt Verbesserungen für das Land bringt. Die Prüfungskunden bewerteten den Landesrechnungshof ähnlich gut, wobei 96% die Prüfungsergebnisse mit sehr gut (26%) oder eher gut (70%) für ihre Organisation bewerteten.

Arbeiten und kontrollieren nach dem Prinzip „Optimieren nicht Skandalisieren!“
Auch Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner ließ es sich nicht nehmen, dem gesamten Landesrechnungshof-Team zur klaren Ausrichtung auf Optimierung und damit zur neuerlichen Auszeichnung dieser Arbeitsweise mit dem Qualitätszertifikat der Europäischen Union zu gratulieren.

Vizekanzler Kogler und Landtagspräsident Wilfing überreichen Landesrechnungshofdirektorin Goldeband das Qualitätszertifikat
Landeshauptfrau Mikl-Leitner und Landtagspräsident Wilfing gratulieren Landesrechnungshofdirektorin Goldeband zur Auszeichnung

Im August und September 2020 brachte der Landesrechnungshof seine Berichte über die Nachkontrolle zu den Einmietungen in den NÖ Universitäts- und Landeskliniken, das System der Denkmalpflegeförderung sowie über seine Tätigkeiten im Jahr 2019 ein. Die Corona Pandemie vermag weder die Finanzkontrolle noch die Berichterstattung zu stoppen.

Die Nachkontrolle ergab, dass die Empfehlungen zu den Einmietungen in den Kliniken bereits zu 83 Prozent umgesetzt und damit drei Millionen Euro mehr als im Vergleichsjahr 2015 eingenommen wurden. Wegen der Gründung der NÖ Landesgesundheitsagentur war unter anderem das empfohlene Gesamtkonzept für die Bewirtschaftung der Dienstwohnungen aufgeschoben worden.

Die Denkmalpflegeförderung des Landes NÖ ergänzte die Bundeszuschüsse, die sonstigen Förderungen (Regionalförderung, Bedarfszuweisungen), die Eigenmittel sowie die Drittmittel (Spenden) und trugen zum Schutz des kulturellen Erbes bei, der an sich dem Bund oblag. Der Bund förderte zwischen fünf und 35 Prozent und das Land NÖ zwischen zehn bis 25 Prozent der denkmalspezifischen Projektkosten. Neben der Erhaltung des kulturellen Erbes löste die Förderung regionale Beschäftigungseffekte aus. Eine Broschüre vermittelte die Bedeutung des kulturellen Erbes. Die Richtlinien für die Kulturförderung aus dem Jahr 2006 sollten angepasst werden.

In eigener Sache berichtete der Landesrechnungshof über Leistungen, Wirkungen und Entwicklungen im Jahr 2019. In diesem Jahr standen Organisation, Prozesse und Leistungen auf den Prüfstand externer Auditoren, um neuerlich das Qualitätszertifikat der Europäischen Union namens „Effektiver CAF-Anwender“ zu erlangen. Diese Auszeichnung wird Organisationen auf drei Jahre verliehen, welche die Anforderungen des Common Assessment Framework und die acht Grundsätze der Exzellenz erfüllen. Die Rezertifizierung des Landesrechnungshofs musste wegen Corona in den Herbst 2020 verschoben werden.

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Auf Einladung des Direktors des Kärntner Landesrechnungshofs, Günter Bauer, tagten die österreichischen Rechnungshöfe im Kärntner Landhaus.

Der Präsident des Kärntner Landtags, Reinhard Rohr, führte die Kontrollorgane persönlich durch die historischen Räume und die aktuelle „Kolik Ausstellung“.  Die Präsidentin des Rechnungshofs, die Direktorinnen und Direktoren der Landesrechnungshöfe sowie der Direktor des Stadtrechnungshofs Wien besprachen die Auswirkungen der Coronapandemie auf das Prüfungswesen, die Umstellung auf digitales Prüfen sowie die Weiterführung des gemeinsamen Universitätslehrgangs Public Auditing und des MBA Programms Public Auditing, das darauf aufbauen soll.

Weitere Themen waren die Überprüfung von  Covidhilfen sowie der Eröffnungsbilanzen nach der Voranschlags- und Rechnungsabschluss Verordnung 2015, die ab dem Rechnungsjahr 2020 gilt.

Die Konferenz war – wie bereits in den Vorjahren – wieder perfekt organisiert und für alle Teilnehmenden eine Bereicherung. Auch Landeshauptmann Peter Kaiser nützte die Gelegenheit zu einem Erfahrungsaustausch mit den Spitzen der Finanzkontrolle.

Der Landesrechnungshof hat zum Entwurf des Rechnungsabschlusses 2019 Stellung genommen, ob dieser dem Voranschlag sowie den Aufträgen und Ermächtigungen des NÖ Landtags entspricht. Diese Stellungnahme bildet einen Teil des Rechnungsabschlusses, der in der Regel im Rahmen der so genannten Budgetlandtage behandelt und beschlossen wird. Am 18. Juni 2020 hat der NÖ Landtag den vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie erstellten Voranschlag als Basisbudget für das Jahr 2021, den Rechnungsabschluss 2019 samt Stellungnahme des Landesrechnungshofs und verschiedene weitere Abschluss- und Jahresberichte debattiert und beschlossen. Die Stellungnahme des Landesrechnungshofs erfuhr dabei eine einstimmige Annahme durch alle Mitglieder des NÖ Landtags und damit ein Zeichen höchster Anerkennung für die Prüfungsarbeit seines Kontrollorgans.

Vollständigkeit und niedrigere Abgänge, aber höhere Finanzschulden

Die Stellungnahme bescheinigte, dass die Verrechnungskonten zum 31. Dezember 2019 ausgeglichen, Kassenbestand, Kassenbericht und Kontenstände der Bankkonten keine Abweichungen aufwiesen. Das zeigte eine vollständige wertmäßige Erfassung und die daraus abzuleitende Vollständigkeit der Gebarung im Rechnungsjahr 2019. Das NÖ Budgetprogramm und die darin enthaltenen Vorgaben des Österreichischen Stabilitätspakts 2012 konnten eingehalten oder übertroffen werden. Das Maastricht-Ergebnis war um rund 185 Millionen Euro besser als vorgegeben. Auch der Abgang des Landeshaushalts fiel um rund 122 Millionen Euro niedriger aus als im Vorjahr und um rund 60 Millionen Euro niedriger als veranschlagt. Die Haftungsobergrenze war zu über 73 Prozent ausgeschöpft. Die Finanzschulden lagen um rund zehn Millionen Euro über dem Voranschlag und rund 92 Millionen Euro über dem NÖ Budgetprogramm. Das Risiko aus Finanzschulden in fremder Währung erhöhte sich im Jahr 2019 um rund 32 Millionen Euro und betrug Ende Dezember 2019 rund 361 Millionen Euro, was auf Wertberichtigungen zurückzuführen war. Der öffentliche Schuldenstand nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung (Kernhaushalt, außerbudgetäre Einheiten und Landeskammern) sank im Vergleich zum Jahr 2018 um rund 63 Millionen Euro, wobei der Österreichische Stabilitätspakt 2012 eine Steigerung von 3,3 Prozent zugelassen hätte.

In Zukunft bei guter Konjunktur Corona-Schulden abbauen und Reserven für Krisen aufbauen

Die rückläufige Entwicklung des Eigenkapitals von rund minus 322 Millionen Euro oder 17 Prozent zeigte, dass die angestrebte nachhaltige Konsolidierung des Landeshaushalts weiterhin strukturelle Maßnahmen erfordert. Hinzu kommen nun die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie (Mehrausgaben für Hilfen bei Mindereinnahmen aus Ertragsanteilen), die den eingeschlagenen Konsolidierungskurs unterbrechen und verlängern werden. Die rollierende Anpassung der Konsolidierungskurse und der Anstieg der Finanzschulden hatten dazu geführt, dass in der Vergangenheit mögliche Reserven für Krisenzeiten bei guter Konjunktur nicht aufgebaut werden konnten. Daher müssen nach der Überwindung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie Erträge und Aufwendungen unter Berücksichtigung der eingegangenen Verpflichtungen wieder in Einklang gebracht werden, um nachhaltig stabile Finanzen zu erreichen.

Der NÖ Landtag folgte den Anträgen des Rechnungshof-Ausschusses und nahm in seiner Sitzung am 27. Mai 2020 fünf Berichte des Landesrechnungshofs zu unterschiedlichen Themen zur Kenntnis.

In der Debatte würdigten Mitglieder des Hohen Hauses die Arbeit ihres Kontrollorgans und die Leistungen der überprüften Stellen, die auch der Landesrechnungshof in seinen ausgewogenen Berichten anerkennt. Diese bieten dem Landtag objektive Grundlagen für seine Verhandlungen, in denen insbesondere auch die Hinweise auf mögliche Verbesserungen von allen Seiten und Perspektiven diskutiert werden.

  • Der Bericht 1/2020 über die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in den NÖ Landes- und Universitätskliniken wies auf mögliche Einsparungen von zwei Millionen Euro bei den Endkosten für stationäre Betten und Tagesklinikplätzen, auf Versorgungslücken, längere Wartezeiten bei geringer Auslastung aus personellen Gründen sowie auf fehlende Bedarfsprüfungen und Versorgungsaufträge hin.
  • Die Nachkontrolle beim NÖ Landesfeuerwehrverband (Bericht 2/2020) ergab einen Umsetzungsgrad von 77 Prozent der Empfehlungen und schärfte das Kostenbewusstsein, wobei der Verband in seiner Stellungnahme weitere Umsetzungsmaßnahmen zusagte, denen der Landesrechnungshof bei einer Folgeprüfung nachgehen wird.
  • Der Bericht 3/2020 über die NÖ Energie- und Umweltagentur anerkannte deren Beiträge zur Erreichung der NÖ Klima- und Energieziele, sah jedoch die Aufteilung in eine eigennützige und in eine gemeinnützige Gesellschaft kritisch.
  • Der Bericht 4/2020 über die NÖ Kulturwirtschaft GesmbH. (NÖKU) empfahl, die Kulturbetriebe weiter zu optimieren, um die geringen Eigendeckungsgrade bei steigenden Aufwendungen halten oder verbessern zu können. Dabei sollten in Zusammenarbeit mit der Kulturabteilung und der Finanzabteilung des Landes Finanzierungskosten für Verbindlichkeiten vermieden werden.
  • Der Bericht 5/2020 über die NÖ Baurechtsaktion wies auf die seit Jahren rückläufige Inanspruchnahme hin. Daher bestanden Anfang 2020 Rücklagen von 14 Millionen Euro, was dem Vierzehnfachen der jährlichen Ausgaben entsprach. Wegen der engen Verbindung mit der NÖ Wohnungsförderung war die Aktion in der bestehenden Form zu hinterfragen. Ein diesbezüglicher Resolutionsantrag zur Attraktivierung der Baurechtsaktion fand die Zustimmung von vier Fraktionen.

Der Rechnungshof-Ausschuss befasste sich am 30. April 2020 mit den Landesrechnungshofberichten über die NÖ Kulturwirtschaft GesmbH. (NÖKU), die NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH, die Psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in den NÖ Landes- und Universitätskliniken sowie über die Nachkontrolle beim NÖ Landesfeuerwehrverband.

Außerdem standen das vorläufige Prüfungsprogramm 2020/21 sowie der Voranschlag und der Dienstpostenplan des Landesrechnungshofs für das Jahr 2021 auf der Tagesordnung. Der Rechnungshof-Ausschuss verabschiedete den Voranschlag und die Berichte einstimmig in den NÖ Landtag und fragte nach, wie die Bekämpfung der Covid-19-Pandemie im Prüfungsprogramm berücksichtigt wird.

Die NÖ Kulturwirtschaft GesmbH., Bericht 4/2020

Die NÖ Kulturwirtschaft GesmbH wies im Jahr 2018 eine Bilanzsumme von rund 140 Millionen Euro und zeichnete sich durch eine Professionalisierung und eine Ökonomisierung der Betriebsführung aus. Sie strebte Eigendeckungsgrade von 16 Prozent für Ausstellungsbetriebe und 25 Prozent für Veranstaltungsbetriebe an. Mit der Anzahl der Kulturbetriebe stieg die Landesförderung stetig auf über 60 Millionen Euro. Davon wurde eine Risikoreserve von 8,26 Millionen Euro gebildet, mit der auch coronabedingte Einnahmenausfälle bedeckt werden können.

NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH und NÖ Energie- und Umweltagentur Betriebs-GmbH, Bericht 3/2020

Die gemeinnützige NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH vermittelte erfolgreich eine ressourcenschonende und nachhaltige Lebensführung an Bevölkerung, Betriebe und Gemeinden in Sachen Energie, Klima, Umwelt, Natur, Mobilität und Kulinarik. Sie finanzierte sich in den Jahre 2015 bis 2018 zu durchschnittlich 90 Prozent aus dem Gesellschafterzuschuss des Landes von 5,68 Millionen Euro. Daher war mit dem Finanzamt zu klären, ob aus steuerlichen Gründen weiterhin eine eigennützige Betriebsgesellschaft aufrechterhalten werden muss oder der damit verbundene Verwaltungsaufwand von immerhin einem Vollzeitäquivalent jährlich eingespart beziehungsweise in Beratung und Projekte investiert werden kann.

Psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in den NÖ Landes- und Universitätskliniken, Bericht 1/2020

An den NÖ Landes- und Universitätskliniken Mauer, Baden-Mödling (Hinterbrühl) und Tulln bestanden drei Abteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie mit dislozierten Tageskliniken (Waidhofen an der Thaya, Wiener Neustadt, Mistelbach). Im Jahr 2017 kostete der Betrieb der insgesamt 72 stationären Betten und 22 Tagesklinikplätze 18,7 Millionen Euro, wobei Endkosten je Belagstag von 760,00 Euro (Mauer) und 947,00 Euro (Hinterbrühl) anfielen. Die Abteilungen in Hinterbrühl und in Tulln hätten bei durchschnittlichen Endkosten je Belagstag in drei Jahren rund zwei Millionen Euro einsparen können. Die Mitversorgung des Nord-Burgenlands beanspruchte 15 Betten im Gegenwert von drei Millionen Euro pro Jahr.
Am Beispiel der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen zeigte sich, dass standortbezogene Versorgungsaufträge weiterhin fehlten, um eine bedarfsgerechte, leistungsfähige sowie eine abgestimmte ambulante, tagesklinische und stationäre Versorgung in allen Bereichen herzustellen.

Mehr Aufsicht und Kostenbewusstsein im NÖ Landesfeuerwehrverband, Nachkontrolle, Bericht 2/2020

Der NÖ Landesfeuerwehrverband kam im Jahr 2018 mit sechs Prozent weniger Einnahmen (18,70 Millionen Euro) und neun Prozent weniger Ausgaben (17,75 Millionen Euro) aus als im Vergleichsjahr 2015, in dem Rücklagen aufgelöst wurden. Dennoch konnte er seine Rücklagen um 2,44 Millionen Euro auf 12,87 Millionen Euro erhöhen. Diese Entwicklung sollte das Land bei den Finanzierungsbeiträgen für den Verband berücksichtigen, zumal die Umsatzsteuerrückvergütung den Landeshaushalt belastet. Vorbericht, Nachkontrolle und Aufsichtstätigkeiten der Fachabteilung des Landes bewirkten einerseits, dass der Verband seine organisatorischen, rechtlichen und strategischen Grundlagen und sein Kostenbewusstsein verbesserte. Andererseits zeigten Verluste bei der Atemschutzwerkstätte von über 400.000,00 Euro die Notwendigkeit, dass die Gebarungsaufsicht des Landes fortgeführt werden muss, um die auch im NÖ Feuerwehrgesetz 2015 verankerten Grundsätze der Richtigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit in allen Bereichen sicherzustellen.

 

Der Landesrechnungshof hat alle gebotenen Maßnahmen ergriffen, um dem NÖ Landtag auch unter den außergewöhnlichen Umständen zur Überwindung der COVID-19-Pandemie eine wirksame Finanzkontrolle bieten zu können. Andere und sich selbst vor Ansteckung zu bewahren, ist dabei oberste Verpflichtung.

Alle Regelungen für den Landesdienst gelten daher sinngemäß auch für den Prüfungsdienst, der grundsätzlich von zu Hause aus digital abgewickelt wird. Anwesenheiten im Landesrechnungshof beschränken sich auf die Direktorin und die von ihr bestimmten Mitglieder (Stellvertretung, Direktion und Kanzlei, Prüfungsteams) und auf das notwendige Ausmaß, zum Beispiel um die Stellungnahme zum Entwurf des Rechnungsabschlusses oder anliegende Berichte fertigzustellen.

Überprüfungen wurden unterbrochen oder werden umgeplant. Analysen, Erhebungen und Termine mit überprüften Stellen erfolgen elektronisch (Datenbanken, ELAK, Videokonferenzen, E-Mail) oder telefonisch, immer mit voller Rücksichtnahme auf die schwierige Situation und die besonderen Belastungen bei den überprüften Stellen, die mit der Bewältigung der Pandemie oder der Abmilderung ihrer Folgen in Niederösterreich befasst sind.

Der Landesrechnungshof baut soweit möglich Urlaube und Plusstunden ab und übt seinen Kontrollauftrag mit dem notwendigen Augenmaß aus. Auf diese Weise liefert er dem NÖ Landtag weiterhin Stellungnahmen und Berichte mit Hinweisen auf mögliche Minderausgaben oder Mehreinnahmen sowie auf vorhandene Reserven, wie in den aktuellen Berichten. Er wird schrittweise in den Normalbetrieb zurückkehren und die vorbereiteten Prüfungspläne dann zügig umsetzen.

Der Landesrechnungshof dankt allen, die an vorderster Front an der Überwindung der Coronapandemie sowie deren vielfältigen Folgen arbeiten und wünscht dazu weiterhin viel Erfolg, Kraft und Zuversicht.

 

Die Landesverwaltung und alle Landeseinrichtungen wurden auf Covid-19 Notbetrieb umgestellt. Daher schränkt auch der Landesrechnungshof seine Prüfungstätigkeit an Ort und Stelle ein und storniert  alle vereinbarten Termine. Die Arbeiten und Erhebungen an laufenden Projekten werden - mit Rücksichtnahme auf die geprüften Stellen - so weit als möglich elektronisch fortgeführt. Der Landesrechnungshof ist weiterhin telefonisch und mit E-Mail erreichbar.

Der Landesrechnungshof wünscht allen zur Bewältigung dieser beruflich und familiär schwierigen Situation viel Zuversicht und Kraft und ist davon überzeugt, dass wir gemeinsam diese Herausforderung bestmöglich meistern werden.

In einem Inhouse-Seminar am 13. Februar 2020 setzten sich die Prüferinnen und Prüfer des Landesrechnungshofs sowie der Stadtrechnungshofdirektor der Landeshauptstadt St. Pölten intensiv mit dem Bundesvergabegesetz im Licht der öffentlichen Verwaltung und öffentlichen Wirtschaft auseinander. Als Vortragende konnte der Landesrechnungshof zwei anerkannte Experten des Vergabewesens gewinnen. Dr.Claudia Fuchs vom Institut für Rechtwissenschaften der Universität für Bodenkultur und Dr. Thomas Ziniel vom Verfassungsgerichtshof präsentierten die Grundlagen und das System des Bundesvergabegesetzes unter Berücksichtigung der wesentlichen Änderungen der Novelle des Jahres 2018.

Ein intensiver Erfahrungsaustausch und Diskussionsprozess rundeten die spannende und interessante Veranstaltung ab. Ein gelungener Weiterbildungstag im NÖ Landesrechnungshof, der die Prüferinnen und Prüfer auf den aktuellen Stand der äußerst komplexen Vergabematerie brachte.