

An dem ca. 200 Jahre alten Schulgebäude der NÖ Landwirtschaftlichen Fachschule Gießhübl traten Risse auf, die durch Setzungen des Untergrundes hervorgerufen worden sind. Diese und weitere anstehende Sanierungsarbeiten sowie die nicht mehr den schulischen Anforderungen entsprechenden Räumlichkeiten erforderten einen Zu- und Umbau des Gebäudes.
Darüber hinaus standen auch Sanierungsarbeiten an den Lehrwerkstätten der Tischlerei und Forstwirtschaft sowie die Adaptierung des Internates und der Neubau einer Einstellhalle an, die ebenfalls dringend durchgeführt werden mussten.
Weiters wurden zusätzliche Räumlichkeiten geschaffen, wodurch die Landwirtschaftliche Fachschule für ökologische Land- und Hauswirtschaft von Haag nach Gießhübl verlegt und das alte Schulobjekt in Haag veräußert werden konnte.
Die in den Jahren 1999 bis 2003 realisierten Sanierungsarbeiten sowie der Neubau der Einstellhalle entsprechen; die Bauherrenvorgaben wurden gut umgesetzt und der Ensemblecharakter der Schulanlage erhalten.
Bei den Bauabwicklungen ist es jedoch zu Mängeln gekommen:
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Beanstandungen Rechnung zu tragen.
Im öffentlichen NÖ Landeskrankenhaus Grimmenstein – Hochegg haben in den letzten Jahren gravierende Strukturänderungen stattgefunden:
Im Zusammenhang mit den Strukturveränderungen hat der LRH empfohlen, die sanitätsbehördlichen Verfahren rascher abzuschließen und die Anstaltsordnung entsprechend zu überarbeiten.
Die wirtschaftliche Entwicklung des Krankenhauses im untersuchten Zeitraum war positiv, was insbesondere auf eine Steigerung der Leistungserträge zurückzuführen ist. Im ersten Halbjahr 2003 wurde eine überproportionale Steigerung beim Sachaufwand festgestellt. Dieser ist durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Der LRH hat in diesem Zusammenhang angeregt, die Instrumente des Controllings im Krankenhaus auszubauen.
Die Entwicklung des Personalstandes war auf Grund der Veränderung der Versorgungsstruktur sehr dynamisch, wobei ein Trend zu höher qualifiziertem Personal gegeben war. Im Bereich des diplomierten Pflegepersonals kam es auf Grund der Änderung des Versorgungsauftrages für die Neurologie zu Verzögerungen bei der Besetzung der benötigten Dienstposten. Der erhöhte Personalbedarf konnte nur teilweise durch Umschichtungen aus dem Bereich der Pulmologie abgedeckt werden.
Für Maßnahmen der Qualitätssicherung wurde im Krankenhaus im Jahr 2003 eine interdisziplinär besetzte Projektgruppe eingerichtet. Eine Kommission für Qualitätssicherung gemäß NÖ KAG wurde vom Rechtsträger mittlerweile eingesetzt.
Eine Überprüfung von Teilbereichen der Ver- und Entsorgung hat gezeigt, dass Grimmenstein die höchsten Kosten aller NÖ Krankenhäuser für die Speisenversorgung aufweist. Auch die Wäscheversorgung zeigt für Grimmenstein im Vergleich mit anderen Häusern ein ungünstiges Ergebnis. Vom NÖ Landesrechnungshof wurden geeignete Maßnahmen zur Kostenreduzierung gefordert.
Die Überprüfung der Gebäudereinigung, die ausschließlich durch eigenes Personal erfolgt, hat ein positives Ergebnis gezeigt: Grimmenstein weist bei ausgezeichneter Qualität die günstigsten Kosten aller Landeskrankenhäuser auf.
Betriebsinterne Revisionseinrichtungen wurden bisher in den NÖ Landeskrankenhäusern nicht eingerichtet. Der LRH hat daher verlangt, eine effektive und effiziente Innenrevision für die NÖ Landeskrankenhäuser aufzubauen.
Als Folge des Krankenhausneubaues standen zum Prüfungszeitpunkt vier Gebäudekomplexe im Bereich des Krankenhausareals leer, ein Verwertungs- bzw. Nutzungskonzept ist zu erstellen.
Im Krankenhausgebäude ist ein Landes-Pensionisten- und Pflegeheim mit 34 Pflegeplätzen untergebracht, wobei Bestrebungen bestehen, dieses aufzulassen. Der NÖ Landesrechnungshof hat empfohlen, umgehend die Situation zu untersuchen und gegebenenfalls ein Konzept mit klaren Zeitvorgaben zu erstellen und umzusetzen.
Seitens der NÖ Landesregierung wurde im Wesentlichen zugesagt, geeignete Maßnahmen im Sinne der vom NÖ Landesrechnungshof getroffenen Feststellungen und Anregungen zu setzen.
Ziel der Prüfung war es, einen Überblick über Anschaffung und Einsatz informationstechnologischer Einrichtungen (ohne Telekommunikationseinrichtungen) im Bereich der NÖ Landesberufsschulen zu vermitteln.
Die Überprüfung wurde vorrangig bei den einzelnen Landesberufsschulen vor Ort sowie beim Gewerblichen Berufsschulrat, dem die Besorgung der dem Land als gesetzlichem Schulerhalter für die lehrgangsmäßigen Berufsschulen zukommenden Aufgaben obliegt, vorgenommen.
Obwohl positiv anzumerken ist, dass grundsätzlich alle Landesberufsschulen über eine gute IT–Ausstattung verfügen, wurden seitens des NÖ Landesrechnungshofes Empfehlungen hinsichtlich
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Beanstandungen und Empfehlungen Rechnung zu tragen.
Mit dem Zweck, die Erhaltung und Gestaltung von gemeinsamen, grenzüberschreitenden Erholungsgebieten und -einrichtungen für die NÖ und die Wiener Bevölkerung zu sichern, wurde von den Bundesländern NÖ und Wien im Jahr 1974 der „Verein NÖ - Wien, gemeinsame Erholungsräume“ gegründet. Der Verein dient der besseren Zusammenarbeit und Koordination der beiden Bundesländer zur Erreichung des Vereinszweckes und zur finanziellen Förderung von Projekten.
Im Laufe der Jahre wurden zusätzliche Aufgaben, wie beispielsweise Maßnahmen zum Schutze des Wienerwaldes auf Grundlage der Wienerwalddeklaration 1987, in das Tätigkeitsgebiet des Vereines aufgenommen und die Vereinsstatuten entsprechend geändert. Durch die Neufassung der Wienerwalddeklaration und die Abwicklung der Vorarbeiten für den „Biosphärenpark Wienerwald“ im Bereich des Vereines ist eine neuerliche Anpassung der Statuten erforderlich.
Die für den Vereinsbetrieb und die Projektförderung notwendigen Mittel werden fast ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge der beiden Bundesländer aufgebracht. In den letzten Jahren wurden die Mitgliedsbeiträge durch die beiden Länder unregelmäßig einbezahlt. Um die Einhaltung der vom Verein eingegangenen Zahlungsverpflichtungen bzw. Förderungszusagen auch künftig nicht zu gefährden, wurde die termingerechte Einzahlung der Mitgliedsbeiträge entsprechend den gemeinsam gefassten Beschlüssen gefordert. Weiters wurde empfohlen, die Förderungszusagen zeitlich zu befristen. Mittel, die nicht innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens in Anspruch genommen werden, könnten dann für realisierungsreife Projekte neu vergeben werden.
Das Vereinspersonal ist fast ausschließlich bei der Schloss Laxenburg BetriebsgesmbH angestellt und ein Kostenanteil wird refundiert. Beim Verein selbst werden sämtliche Personal-, Sach- und Förderungsausgaben zwei Verrechnungskreisen zugeordnet. Die Refundierung der Personalkosten sowie die vereinsinterne Kostenaufteilung erfolgen seit Jahren nach feststehenden Aufteilungsschlüsseln. Im Hinblick auf die anzustrebende Kostenwahrheit wurde eine Überprüfung der Aufteilungsschlüssel angeregt. Weiters wurde die Notwendigkeit der internen Kostenaufteilung allgemein in Frage gestellt.
Seit Beginn des Jahres 2003 werden die Vorarbeiten für den „Biosphärenpark Wienerwald“ im Rahmen des Vereines durchgeführt. Die Übertragung der Vorarbeiten an den Verein ist erfolgt, ohne die notwendigen finanziellen Rahmenbedingungen im Voranschlag 2003 des Vereines zu schaffen und auch die Kompetenzen des neu angestellten Leiters des Biosphärenparkmanagers innerhalb des Vereines wurden nicht im erforderlichen Ausmaß definiert. Noch während der Prüfung wurde der Voranschlag von der Mitgliederversammlung des Vereines geändert, die Vorarbeiten für den Biosphärenpark entsprechend budgetiert und die Geschäftsführung des Vereines mit der schriftlichen Ausarbeitung einer Kompetenzfestlegung beauftragt. Die Geschäftsführung wurde aufgefordert, dem Auftrag der Mitgliederversammlung so rasch wie möglich nachzukommen.
Von der Geschäftsführung des Vereines wurde ein Teil der getroffenen Anregungen bereits in Angriff genommen bzw. umgesetzt und sie hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, auch die übrigen Empfehlungen bei der weiteren Vereinsarbeit zu berücksichtigen.
Die NÖ Landesberufsschule in Zistersdorf befand sich ursprünglich im Schloss Zistersdorf, in dem nunmehr das an die NÖ Landesberufsschule angeschlossene Schülerheim untergebracht ist. Die Schule selbst befindet sich nun in Zubauten an dieses Schloss. Auf Grund der Finanzierungsformen der verschiedenen Baumaßnahmen sind sowohl die Schule als auch das Schülerheim im grundbücherlichen Eigentum der Hypo Niederösterreich – Immobilienleasinggesellschaft mbH.
Die wirtschaftliche Führung des Schülerheimes ist der Landesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker übertragen. Im Schuljahr 2002/2003 wurde die NÖ Landesberufsschule Zistersdorf von 918 Schülern besucht; 847 Schüler besuchten das angeschlossene Schülerheim.
Durch die enge Zusammenarbeit des Lehrerkollegiums mit Handwerk und Industrie wurde bzw. wird die Bedeutung der NÖ Landesberufsschule immer wieder hervorgehoben; dadurch entwickelt sich die Schule zu einem Kompetenzzentrum für die in der Schule unterrichteten Berufe, was auch zu Kontakten mit Schülern und Lehrern aus dem benachbarten Ausland führt. Hierin ist der Hauptgrund dafür zu sehen, dass es gelang, für den Ankauf von Laborgeräten in Zusammenhang mit dem nunmehr abgeschlossenen Neu- und Zubau Mittel des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) zu erlangen.
Die im Bericht aufscheinenden Ergebnisse betreffen durchwegs formale Feststellungen; soweit dies in ihrem Einflussbereich liegt, hat die NÖ Landesregierung zugesagt, Maß- nahmen im Sinne der dargelegten Kritik des NÖ Landesrechnungshofes zu treffen.
Die RIZ – Regionale Innovationszentren in NÖ Holding GesmbH – ist eine Gesellschaft des privaten Rechts, an der das Land NÖ einen Anteil von 55 % und die Eco Plus, Niederösterreichs Regionale Entwicklungsagentur GesmbH einen Anteil von 45 % des Stammkapitals übernommen haben. Die Holding hat sich an vier Regionalgesellschaften mit einem Anteil von jeweils 51 % des Stammkapitals beteiligt, die restlichen Anteile werden von den jeweiligen Standortgemeinden und allenfalls bestehenden RIZ–Fördervereinen gehalten.
Da der Eco Plus-Anteil des Stammkapitals vom Land NÖ aus Regionalisierungsmitteln aufgebracht wurde, hat das Land NÖ das Stammkapital zur Gänze finanziert, obwohl es nur einen Anteil von 55 % des Stammkapitals hält. Auf Grund der nicht vorhandenen Synergien zwischen Eco Plus und RIZ–Holding sowie aus wirtschaftlicher Sicht erachtet der LRH diese Vorgangsweise für das Land NÖ als unzweckmäßig.
Der LRH empfahl, die im Jahr 1998 beschlossene Geschäftsordnung für die Geschäftsführung zu aktualisieren und die den Geschäftsführern übertragenen Aufgabenbereiche eindeutig festzulegen.
Der Gegenstand der RIZ und ihrer Regionalgesellschaften ist laut Gesellschaftsvertrag die Planung, Errichtung und der Betrieb von Regionalen Innovationszentren samt deren Zweigniederlassungen. Entsprechend diesem Unternehmenszweck betreiben die Regionalgesellschaften an einer Reihe von Standorten in Niederösterreich Innovationszentren. Der LRH vermisste jedoch konkrete Zielvorgaben der Gesellschafter sowie strategische Konzepte, welche Unternehmen in welcher Weise in den Zentren gefördert werden sollen.
In einigen Zentren wurden ungewöhnlich lange Mietdauern einiger eingemieteter Unternehmen sowie teilweise eine geringe Fluktuation der Mieter festgestellt. Entsprechend der Philosophie der Regionalen Innovationszentren als Impulsgeber für Unternehmensgründungen wurde empfohlen, die Mietzeiträume zu begrenzen und die Jungunternehmer beim Umstieg vom Gründerzentrum in geeignete Betriebsräumlichkeiten zu unterstützen. Weiters wäre der Auswahl der anzusiedelnden Unternehmen, hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit den von der Geschäftsführung selbst definierten Zentrumsschwerpunkten größeres Augenmerk zu schenken.
Der LRH empfahl der Geschäftsführung hinsichtlich der Innovationszentren Bucklige Welt/Ransdorf und Piestingtal/Gutenstein Überlegungen anzustellen, um eine sinnvolle und wirtschaftlichere Führung sicherzustellen bzw. alternative Nutzungsmöglichkeiten dieser Standorte ins Auge zu fassen.
Der Betrieb des von der RIZ NÖ–Nord in Krems errichteten und betriebenen Innovationszentrums, bei dem auf Grund seiner Ausrichtung und seiner speziellen Ausstattung der Forschungs- und Entwicklungsbereich auf den Gebieten Biomedizin und Biotechnologie im Vordergrund steht und das daher eher als Technologiezentrum anzusehen ist, wurde vom LRH nicht als primäre Aufgabe der Gesellschaft angesehen. Der LRH empfahl, dieses Zentrum an einen geeigneten Rechtsträger zu übertragen und ein Innovations- und Gründerzentrum im Zuständigkeitsbereich der RIZ NÖ–Nord zu errichten.
Die Jahresabschlüsse der Regionalgesellschaften wurden – im Gegensatz zu jenen der RIZ– Holding – ohne vorherige Abschlussprüfung der Generalversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Da infolge Auflösung der Beiräte auch die diesen Organen obliegende Kontroll- und Überwachungsfunktion entfiel, regte der LRH die jährliche Prüfung der Jahresabschlüsse der Regionalgesellschaften durch einen von der Generalversammlung zu bestellenden Abschlussprüfer an.
Die Führung eines Innovationszentrums ist als wirtschaftsfördernde Maßnahme anzusehen und kann deshalb nicht Gewinn bringend sein. Trotzdem forderte der LRH die Geschäftsführung auf, der Erlös– und Kostenentwicklung in den Zentren Augenmerk zu schenken und besonders bei kleinen und schlecht ausgelasteten Standorten Maßnahmen zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit zu ergreifen.
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den in ihre Kompetenz fallenden Empfehlungen des NÖ Landesrechnungshofes zu entsprechen.
Die Stellungnahme der Geschäftsführung der RIZ–Holding brachte insbesondere hinsichtlich des Themenkreises „Führung der Regionalen Innovationszentren“ Auffassungsunterschiede zu den Anregungen des NÖ Landesrechnungshofes zu Tage. Zugesagt wurde hingegen, den Forderungen des NÖ Landesrechnungshofes nach besonderer Beachtung der Wirtschaftlichkeit der Innovationszentren in Hinkunft nachzukommen.
Die Prüfung der Aus- und Weiterbildung von NÖ Landesbediensteten erfolgte auf Grund eines mit mehreren Bundesländern abgestimmten Prüfungskonzeptes. Wesentlich dabei war auch die Ermittlung von Kennzahlen, die einen Ländervergleich ermöglichen sollen, wobei aber allen Beteiligten bewusst war, dass ein Vergleich – wegen der teilweise sehr verschiedenen Strukturen in den einzelnen Ländern – nur bedingt möglich ist.
Die Entwicklung der Aus- und Weiterbildung im Land NÖ führte in der Praxis zu einem Zustand, der in organisatorischer und finanzieller Hinsicht als teilweise unbefriedigend sowie nicht zweckentsprechend bezeichnet werden kann und auch nicht mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmt.
Zur Sicherstellung einer effektiven und effizienten Aus- und Weiterbildung empfiehlt der Landesrechnungshof unter Einhaltung des rechtlichen Rahmens eine organisatorische Konzentration sowie zusätzlich auch noch die Erstellung von grundsätzlichen Konzepten für die Bildungsarbeit und die Personalentwicklung bzw. das Personalmanagement.
Das Seminarangebot für NÖ Landesbedienstete wird vom Landesrechnungshof durchaus positiv gesehen, wobei trotzdem auf Verbesserungsmöglichkeiten in den Ausbildungssystemen, den Seminarangeboten und deren Erstellung hingewiesen wird. In einem engen Zusammenhang damit steht die Bildungsarbeit als verantwortungsbewusst wahrzunehmende Führungsaufgabe (Mitarbeitergespräch, Bildungsbedarfserhebung).
Hauptanliegen des Landesrechnungshofes ist jedenfalls, dass die NÖ Landesakademie ihrem gesetzlichen Auftrag zur Aus- und Weiterbildung von NÖ Landesbediensteten nachkommt und dadurch eine Verbesserung im Vergleich zur jetzigen Situation eintritt und auch Einsparungen erzielt werden.
Für NÖ wurde eine Bildungszeit pro Mitarbeiter und Jahr in der Höhe von 12,73 Stunden ermittelt. Diese Zahl ergibt sich ausschließlich aus dem Besuch von Seminaren, die von der Abteilung Landesamtsdirektion/Aus- und Weiterbildung des Amtes der NÖ Landesregierung sowie von der NÖ Landesakademie durchgeführt wurden. Andere Bildungsmaßnahmen (wie zB externe Seminare, Selbststudium usw.) sind darin nicht berücksichtigt.
Die NÖ Landesregierung und die NÖ Landesakademie haben zugesagt, den Großteil der Empfehlungen des Landesrechnungshofes umzusetzen. In einigen Bereichen haben sie Bedenken im Hinblick auf die Umsetzung der Empfehlungen geäußert, die der Landesrechnungshof jedoch nicht zur Gänze teilen kann.
Im Rahmen der zentralen und dezentralen Kassengebarung des Landes NÖ wurde im Rechnungsjahr 2002 insgesamt ein Umsatz von rund € 31.700 Mio abgewickelt.
Der überwiegende Teil des Geldverkehrs erfolgt bargeldlos über Bankinstitute. Die Girokonten der nachgeordneten Dienststellen sind, wie in einigen Berichten des LRH empfohlen, zum Großteil bereits über Cash-Pooling-Systeme an die zentrale Kassengebarung angebunden und somit eine weitgehende Zentralisierung der liquiden Geldmittel des Landes NÖ herbeigeführt. Der bedeutendste noch nicht umgestellte Bereich sind die Sozialabteilungen der vier Städte mit eigenem Statut. Hier kann eine Einbindung jedoch nur im Verhandlungswege erreicht werden.
Bargeldgeschäfte werden hauptsächlich in jenen Bereichen abgewickelt, wo ein direkter Kontakt zum Bürger besteht. Im Sinne einer kundenorientierten Verwaltung wurden in den letzten Jahren vermehrt Möglichkeiten für moderne Zahlungsmittel wie Bankomatkarten geschaffen, die den Bargeldanteil weiter verringern. Insbesondere bei den Verlagsstellen im Bereich des Amtes der NÖ Landesregierung ist auf eine ordnungsgemäße Aufbewahrung der Bargelder im Rahmen der durch die Verrechungsvorschriften vorgegebenen Höchstgrenzen zu achten. Generell ist die Notwendigkeit von Barkassen bzw. Sondergebarungen, die außerhalb der Cash-Pooling-Systeme abgewickelt werden, laufend zu überprüfen und auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren.
Bezüglich der eingesetzten Instrumente der Gebarungssicherheit konnten im Zuge der stichprobenartigen Überprüfungen keine Mängel festgestellt werden. Ebenso ergaben die ebenfalls stichprobenartig durchgeführten Kassenkontrollen keine Beanstandungen. Die Prüfungsabläufe der Buchhaltungsabteilung Revision sind auf die neuen Voraussetzungen (zB elektronische Kontrollmöglichkeiten) abzustimmen.
Das Cash-Management des Landes NÖ wird von der Abteilung Finanzen wahrgenommen. Für das operative Geschäft ist in der Landesbuchhaltung mit der Buchhaltungsabteilung Zahlungsverkehr eine eigene Organisationseinheit eingerichtet. Grundlage für die Sicherstellung der täglichen geldmäßigen Liquidität des Landes NÖ bildet eine entsprechende Planung, in der Erfahrungswerte vergangener Rechnungsjahre und aktuelle Informationen verarbeitet werden. Monatliche Abstimmungsgespräche und wöchentliche Kassenberichte stellen den laufenden Informationsfluss zwischen der Buchhaltungsabteilung Zahlungsverkehr und der Abteilung Finanzen sicher. Die Zinssätze zur Abdeckung von kurzfristigen Liquiditätslücken bewegten sich im Rechnungsjahr 2002 im Rahmen der entsprechenden Leitzinssätze. Kurzfristige geldmäßige Liquiditätsüberschüsse werden auf höher verzinste Call-Geldveranlagungen oder Termingelder übertragen. Durch eine verstärkte Nutzung der Fristsetzung sollte künftig eine Optimierung der Zahlungsziele auch bei der Masse der Anweisungen erreicht werden.
Im Bereich der Informationstechnologie sieht der LRH folgende Entwicklungspotentiale:
Bei der Neuausschreibung von Cash-Pooling-Systemen sind die bisher gewonnenen Erfahrungswerte entsprechend umzusetzen. Grundsätzlich ist verstärkt auf eine formal korrekte Abwicklung von Vergabeverfahren zu achten.
Die Verrechnung der Geldverkehrsspesen im Rahmen der Cash-Pooling-Systeme sollte wie die Verzinsung zentralisiert werden. Mit diesem Schritt könnte auch das bestehende Kontrolldefizit in diesem Bereich behoben werden. Die Abfragemöglichkeiten der Telebanking- bzw. Internetbanking-Systeme sind entsprechend zu nutzen und somit der mit Geldverkehrsspesen verbundene Bezug von Kontoauszügen einzustellen.
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, geeignete Maßnahmen im Sinne der vom LRH getroffenen Anregungen und Feststellungen zu setzen.
Die durchgeführte Nachkontrolle betraf die Ergebnisse der im Jahr 1998 erfolgten Überprüfung der Ausgaben bei den Teilabschnitten 1/52702 „Abfallwirtschaftsgesetz“ und 1/52703 „Abfallwirtschaftsgesetz (ZG)“ bzw. der Einnahmen beim Teilabschnitt 2/52703 „Abfallwirtschaftsgesetz (ZG)“. Dabei wurde die Umsetzung von konkreten Maßnahmen im rechtlichen sowie im organisatorischen und finanziellen Bereich sowie deren Auswirkungen überprüft.
Gemäß § 7 NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992 hat das Land NÖ zur Umsetzung der im Gesetz vorgegebenen Ziele und Grundsätze Anreize in Form von Förderungen anzubieten. Die Förderungsrichtlinien wurden entsprechend der Anregung des LRH überarbeitet. Bei der Neufassung der Richtlinien wurden die empfohlenen Klarstellungen getroffen sowie Erfahrungswerte aus der laufenden Förderungsabwicklung berücksichtigt.
Im Rahmen der Förderungsaktion wird vornehmlich die Errichtung und Ausstattung von Altstoffsammelzentren und Altstoffsammelinseln gefördert. Gemessen am Jahr 1996 wurde im Jahr 2001 eine um 32,3% höhere Altstoffmenge gesammelt. Die Gesamtjahresabfallmenge ist im gleichen Zeitraum um 18,7% angewachsen. Der feststellbare Anstieg bei den gesammelten Altstoffmengen ist sicherlich auch durch die den Förderungswerbern zur Verfügung gestellten Mittel erreicht worden.
Bei der im Jahr 1998 durchgeführten Kontrolle wurde festgestellt, dass bei der Veranschlagung und Verrechnung der Förderungsausgaben sowie der vom Land vereinnahmten Strafgelder die Verrechnungsvorschriften vielfach nicht eingehalten wurden. Der vom LRH geübten Kritik wurde in einigen Punkten Rechnung getragen. Teilweise erfolgt die Gebarungsabwicklung jedoch nach wie vor nicht vorschriftsmäßig. Für die Zukunft wurde nochmals, für die gesamte Gebarung in diesem Bereich, eine den Vorschriften entsprechende Verrechnung gefordert.
Der festgestellte zu hohe administrative Aufwand bei der Abwicklung der einzelnen Förderungsfälle wurde durch geeignete, organisatorische Maßnahmen vermindert. Dadurch konnte eine Verkürzung der Bearbeitungszeiten bei den Förderungsfällen erreicht werden. Trotzdem wird vom LRH die Meinung vertreten, dass noch Möglichkeiten für eine weitere Vereinfachung der Förderungsabwicklung bestehen. In diesem Zusammenhang wurden entsprechende Überlegungen zu einer weiteren Senkung der Verwaltungskosten angeregt.
Im Rahmen einer stichprobenmäßigen Kontrolle verschiedener Förderungsfälle wurden in einem Fall die Überprüfung der Verwendungsnachweise durch die Fachabteilung kritisiert sowie bei einem anderen Fall Mängel bei der Einhaltung der Richtlinien bei der Förderungsgewährung festgestellt.
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, allen getroffenen Empfehlungen und Beanstandungen Rechnung zu tragen.
Das Objekt der Maler– und Anstreicherwerkstätte der NÖ Landesberufsschule Lilienfeld besteht seit 1969.
Anstehende Sanierungsarbeiten und die nicht mehr den schulischen Anforderungen entsprechenden Räumlichkeiten erforderten einen Zu– und Umbau des Gebäudes.
Im Zuge dieser Arbeiten wurden die Bauherrenvorgaben gut umgesetzt und darauf geachtet, dass der Ensemblecharakter der Schulanlage erhalten blieb. Darüber hinaus wurde auch den Kriterien der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit entsprochen.
Bei den Bauabwicklungen ist es jedoch zu Mängeln gekommen:
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme zugesagt, den Beanstandungen und Empfehlungen Rechnung zu tragen.