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Zusammenfassung

Im Rahmen der Prüfung „Bezirkshauptmannschaften, Amtsgebäude“ wurden im Wesentlichen stichprobenweise die laufenden Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie die Dienstwohnungsentschädigungen und die Betriebskostenersätze bei einzelnen Dienststellen betrachtet.

Grundsätzlich konnte festgestellt werden, dass die Vertrags- und Zahlungsabwicklungen ordnungsgemäß erfolgen, jedoch auf folgende Punkte hinzuweisen ist:

  • Bei Nutzungsvereinbarungen ist auf eine korrekte und vollständige Vertragsabwicklung zu achten, wobei v.a. auch eine effiziente Zahlungskontrolle sicherzustellen ist und Verbuchungen derart zu erfolgen haben, dass die tatsächlichen Gegebenheiten erkennbar und nachvollziehbar dargestellt werden.
  • Objekte, deren Vermietung keine wirtschaftlichen Vorteile bringt und die mit dem Amtsbetrieb auch nicht einmal in einem indirekten Zusammenhang stehen, sollten nach Möglichkeit veräußert werden. Leer stehende Dienstwohnungen sollten Gewinn bringend verwendet oder verwertet werden.
  • Bestimmten Bediensteten könnte als Ersatz für eine Dienstwohnung ein finanzieller Ausgleich gewährt werden.

Die NÖ Landesregierung sagte – ausgenommen zum letztgenannten Punkt – zu, entsprechende Veranlassungen zu treffen. Die Stellungnahme der NÖ Landesregierung zum letzten Punkt konnte nicht zur Kenntnis genommen werden, da der Zusammenhang dieser mit dem Vorschlag des LRH nicht ersichtlich war.

Zusammenfassung

Der NÖ Schul- und Kindergartenfonds ist ein Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit und hat im Wesentlichen die Aufgabe, die Gemeinden und Gemeindeverbände bei Schul- und Kindergartenbauten (Neu- und Umbauten) durch die Gewährung von Förderungsmitteln zu unterstützen.

Der Fonds finanziert sich aus eigenen Mitteln wie z.B. Darlehensaufnahmen und Darlehensrückflüssen aus gegebenen Fondsdarlehen. Darüber hinaus erhält der Fonds Landesbeiträge und finanzielle Mittel aus Bedarfszuweisungen.

Der Jahresabschluss 1999 wurde als „Istdarstellung“ zwar korrekt erstellt, wird aber nicht den Ansprüchen gerecht, die an einen aussagekräftigen Jahresabschluss zu stellen sind, da er insbesondere kein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Fonds vermittelt.

Der Fonds verfügt auf Grund künftiger Zahlungsverpflichtungen nur über einen geringen finanziellen Spielraum und hätte im Jahresabschluss 1999 ein negatives Nettostammvermögen von S 620.059.350,00 ausweisen müssen.

Der LRH weist darauf hin, dass beim Fonds ein Konsolidierungsbedarf gegeben ist.

Im Sinne der vom Landtag von NÖ beschlossenen Resolution vom 7. Juni 1990 wurde die Fondsgeschäftsführung aufgefordert, Sorge zu tragen, dass die Jahresabschlüsse des Fonds in Hinkunft von beeideten Wirtschaftsprüfern auf ihre Richtigkeit geprüft werden.
Hinsichtlich der Voranschlagserstellung wurde der Fonds darauf hingewiesen, die Grundsätze der VRV zu beachten.

Das Gesetz über den NÖ Schul- und Kindergartenfonds wurde in mehreren Fällen nicht beachtet. Darüber hinaus wurde empfohlen, das Gesetz in einigen Punkten aus Gründen der Klarheit und Rechtssicherheit zu ergänzen bzw. abzuändern.
Bei der Geldbewirtschaftung wurden Einsparungspotentiale erkannt und empfohlen, diese auch zu realisieren.

Bei der Vergabe finanzieller Dienstleistungen wurde die ausnahmslose Beachtung des NÖ Vergabegesetzes eingefordert.
Die Aufgabenstellung der Gruppe Hochbau im Zusammenhang mit der Förderungstätigkeit des Fonds ist hinsichtlich Rahmenbedingungen und Kostentragung klar zu definieren.

Die stichprobenweise Prüfung der Förderungsabwicklung ergab, dass richtlinienkonform vorgegangen wurde. Betreffend die Anerkennung von Zusatzkosten bei Umbaumaßnahmen wurde eine Überarbeitung der Förderungsrichtlinien empfohlen.

Die NÖ Landesregierung hat im Zuge der Stellungnahme grundsätzlich zugesagt, geeignete Maßnahmen im Sinne der vom Landesrechnungshof getroffenen Feststellungen und Anregungen zu setzen. Dennoch konnten nicht alle Punkte der Stellungnahme zur Kenntnis genommen werden, da die Beantwortung nicht oder nur teilweise auf die entsprechenden Kritikpunkte eingegangen ist.

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Der „Waldviertler Kulturförderungsverein“ hat sich in den vergangenen Jahren unter der Bezeichnung „Waldviertel Akademie“ etabliert und zählt heute mit seinen Aktivitäten, den Kulturstammtischen, seinen Symposien und der Internationalen Sommerschule zu einem der profiliertesten Kulturträger des Waldviertels.

Das Projekt „Inculbord“ – Industrie-Kultur im österreichisch–tschechischen Grenzraum – diente der Erforschung, Pflege und Aktivierung des regionalen, kulturellen Erbes und wurde als Voraussetzung für die kulturelle, soziale und wirtschaftliche Belebung dieser Region angesehen.

Die Jahre der Projektträgerschaft von „Inculbord“ standen im Zeichen zusätzlicher finanzieller Mittel, welche der Projektrealisierung als auch dem Aufbau der notwendigen Infrastruktur dienten.

Die ursprünglichen Wurzeln von „Inculbord“ lagen in einem bereits 1992 begonnenen Projekt, welches seitens der Bundesländer Oberösterreich und Niederösterreich sowie dem Europarat finanziell unterstützt wurde. 1996 beantragte der Kulturförderungsverein die finanzielle Unterstützung des Projektes „Inculbord“ im Rahmen des EU-Programms Interegg II Österreich–Tschechien sowohl beim Land NÖ als auch beim Bundeskanzleramt. Thematisch wurden die seitens des Kulturförderungsvereines bereits traditionell veranstalteten Kulturstammtische, Symposien und auch die Internationale Sommerschule in das Projekt integriert und um Ausstellungsprojekte wie „Grenze und Nachbarschaft“ ergänzt.

Die NÖ Landesregierung hat 1997 per Beschluss die Absicht erklärt, dem Waldviertler Kulturförderungsverein in den Jahren 1997-1999 für das Projekt „Inculbord“ Kulturförderungsmittel des Landes NÖ und EFRE-Mittel der EU-Gemeinschaftsinitiative Interreg II, Österreich-Tschechien, geben zu wollen.

Da es sich erstmalig um ein auch seitens der EU gefördertes Kulturprojekt handelte, bedurfte es der Anpassung administrativer Notwendigkeiten. Dieser nicht immer friktionsfreie Anpassungsprozess erfolgte im Rahmen der seitens der Abteilung Kultur und Wissenschaft durchgeführten Überprüfungen. Sowohl eine stärkere Akzentuierung des Programms und der Inhalte als auch verstärkt strukturierte Abrechnungen wurden erreicht.

Letztendlich musste der ursprüngliche Finanzierungszeitraum erstreckt werden, um die Verhältnismäßigkeit der Förderungen zwischen nationalen und EU-Mitteln gewährleisten zu können und das Gesamtprojekt zufrieden stellend beenden zu können.

Die Empfehlungen des LRH hinsichtlich der rechtlich und finanziell notwendigen Neuorientierung wurden vom Waldviertler Kulturförderungsverein bereits aufgegriffen, umgesetzt oder deren Realisierung in Angriff genommen. Seitens des Landes wurde die Empfehlung des LRH, künftig mit dem Kulturförderungsverein einen Fördervertrag abzuschließen, ebenfalls aufgegriffen. Der LRH vertritt die Ansicht, dass nur die optimale Nutzung finanzieller Ressourcen verbunden mit einer Straffung infrastruktureller Gegebenheiten sowie gemeinsame Ziele in Hinblick auf „Kultur im Waldviertel“ langfristig den Bestand und die Tätigkeit vorhandener regionaler Kulturinitiativen sicherstellen wird können.

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Die Dr. Josef Hyrtl 'sche Waisenstiftung beruht auf den Stiftbriefen vom 27. August 1888 und vom 20. Dezember 1890. Ihr gesamtes Vermögen stammte aus Zuwendungen des Prof. Dr. Josef Hyrtl, welcher im Jahre 1894 verstarb.

Der Zweck der Stiftung besteht darin, sozial schwache Halb- oder Vollwaisenkinder, die die österr. Staatsbürgerschaft besitzen und ihren ordentlichen Wohnsitz in einer NÖ Gemeinde haben, zu unterstützen. Bewerber aus der Gemeinde Mödling oder Umgebung sind zu bevorzugen.

Im geprüften Zeitraum 1995 bis 1999 wurden die Reinerträge nach Abzug der Aufwendungen im überwiegenden Ausmaß für Unterstützungsleistungen an anspruchsberechtigte Kinder verwendet. Es wurden in diesem Zeitraum insgesamt S 3.981.500,00 an Stiftungsleistungen ausgeschüttet, womit insgesamt 890 Kinder unterstützt werden konnten.

Die Stiftung wird von der NÖ Landesregierung verwaltet und nach außen vertreten. Der LRH empfahl, die Unterschriftsermächtigung des Leiters der Abteilung Stiftungsverwaltung schriftlich festzulegen.

Das Stammvermögen der Stiftung besteht aus dem beweglichen Vermögen in Form von Wertpapieren und dem unbeweglichen Vermögen in Form von Liegenschaften.

Hinsichtlich der Verzinsung der auf Sparbuchkonten veranlagten Finanzmittel des Umlaufvermögens empfahl der LRH, diese laufend zu optimieren und einen Teil der jederzeit verfügbaren Mittel in die jeweils ertragreichste Anlageform umzuschichten.

Der LRH empfahl die Erstellung jährlicher Gesamtrechnungsabschlüsse der Stiftung, aus denen die gesamten Vermögenswerte sowie die gesamten Erträge und Aufwendungen eines Rechnungsjahres ersichtlich sind.

Die Stiftung verfügt über drei Liegenschaften in Mödling und eine Liegenschaft in Perchtoldsdorf.

Bezüglich einer Stiftungsliegenschaft wurde empfohlen, Überlegungen hinsichtlich der zukünftigen Nutzung und Erhaltung der Liegenschaft sowie deren Finanzierung einzuleiten.

Die Liegenschaft in Perchtoldsdorf war bis 31. August 2000 ununterbrochen vermietet. Nach Übergabe der Liegenschaft an die Stiftung Ende Oktober 2000 wurden notwendige Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt und ein Realitätenvermittlungsunternehmen mit der Neuvermietung beauftragt. Bis April 2001 ist es jedoch noch nicht gelungen, einen geeigneten Nachmieter zu finden. In Bezug auf die Sicherheit der Kapitalveranlagung sowie deren Ertragskraft stellte diese Liegenschaft eine für die Stiftung vorteilhafte Kapitalanlage dar.
Die NÖ Landesregierung hat zum Ergebnis der Überprüfung Stellung genommen und zugesagt, den aufgezeigten Empfehlungen in Hinkunft Rechnung zu tragen und Maßnahmen zu ergreifen, um festgestellte Fehler zukünftig zu vermeiden.

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Der NÖ LRH hat in sein Prüfprogramm 2000 ein Projekt aus dem Bereich "Gewässerregulierung und Hochwasserschutz" aufgenommen. Als Auswahlkriterien waren festgelegt: möglichst aktuelles Bauvorhaben, das weitgehend als Firmenauftrag abgewickelt und großteils bereits abgerechnet war. Am Beginn der Erhebungen wurde das Bauprojekt "Donauhochwasserschutz Ardagger Markt, Sanierung 1999" für die Prüfung ausgewählt.

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Die Baurechtsaktion des Landes NÖ wurde im Jahr 1982 als Raumordnungsmaßnahme eingerichtet, um der Abwanderung aus wirtschaftlich benachteiligten Regionen in die Ballungsgebiete entgegenzuwirken. Im Rahmen der Aktion werden seither vom Land NÖ Baugrundstücke in bestimmten Gebieten angekauft und förderungswürdigen Personen unter festgelegten Bedingungen zur Errichtung eines eigenen Wohnhauses zur Verfügung gestellt.

Der Ankauf sowie die Vergabe der Grundstücke erfolgt seit dem Bestehen der Aktion auf der Grundlage von durch die NÖ Landesregierung beschlossenen Richtlinien, die im Laufe der Jahre mehrmals angepasst wurden. Die derzeit gültigen Richtlinien werden in einigen Punkten als nicht optimal angesehen. So sollten vor allem einige Bestimmungen, die im Zusammenhang mit den eigenen Einnahmen der Baurechtsaktion stehen, neu überdacht werden. Weiters wurde durch den Landtag von NÖ in zwei Resolutionsanträgen die Ausdehnung und Änderung der Baurechtsaktion gefordert. Die Richtlinien sind daher unter Berücksichtigung der vom Landtag von NÖ beschlossenen Resolutionsanträge so rasch wie möglich zu überarbeiten bzw. neu zu gestalten.

Durch das Zusammentreffen einer verstärkten Inanspruchnahme der Baurechtsaktion und der Ankäufe einiger Großgrundflächen kam es ab dem Jahr 1998 zu einem Finanzmittelengpass, wodurch vielfach längere Wartezeiten für die Baurechtswerber entstanden. Zur Bedeckung des erhöhten Finanzmittelbedarfes wurde im Jahr 1999 ein rückzahlbarer Betrag von 50,0 Mio S vom Wohnungsförderungsbudget zur Baurechtsaktion übertragen. Die Übertragung erfolgte auf der Grundlage einer zwischen den zuständigen Regierungsmitgliedern abgeschlossenen Vereinbarung. Der LRH vertritt hierzu die Ansicht, dass für die Übertragung der Budgetmittel – wie in der Vereinbarung auch vorgesehen – formell ein Beschluss des Landtages von NÖ erforderlich gewesen wäre.

Eine Anpassung der in der Vereinbarung vorgesehenen Zinsen an die Verzinsung der bestehenden Rücklagen der Wohnungsförderung wurde angeregt.

Neben Einzelgrundstücken, die nur über Antrag von Baurechtswerbern angekauft werden, wurden durch das Land NÖ auch Großgrundflächen erworben, zu Baugrundstücken gestaltet und an förderungswürdige Personen vergeben. Die Administration der Förderung wurde in beiden Bereichen stichprobenartig überprüft, wobei in allen Fällen eine den Richtlinien entsprechende Vorgangsweise festgestellt wurde.

Bei einigen Großgrundstücken konnten noch nicht alle Bauparzellen vergeben werden. Dies ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass versucht wurde, das Ziel der Raumordnung hinsichtlich eines geringen Flächenverbrauches zu realisieren. Dadurch sind gewisse Einschränkungen bei der Bauführung gegeben. In diesem Zusammenhang wurde ein Verbesserung der Förderungsbedingungen für Großgrundparzellen vorgeschlagen. Jene Grundflächen, für die trotzdem keine Interessenten gefunden werden können, sollten nach einem gewissen Zeitraum wieder veräußert werden.

Die Stellungnahme der NÖ Landesregierung zur Übertragung der Wohnbauförderungsmittel zur Baurechtsaktion konnte nicht zur Kenntnis genommen werden und der LRH bleibt bei seiner formellen Kritik. Zu allen anderen Ergebnispunkten hat die NÖ Landesregierung zugesagt, den Beanstandungen und Empfehlungen Rechnung zu tragen.

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Seit der Übernahme des allgemeinen öffentlichen NÖ Landeskrankenhauses Mödling durch das Land NÖ im Jahr 1956 wird das Krankenhaus laufend erweitert bzw. umgebaut. Trotz der dafür aufgewendeten beträchtlichen finanziellen Mittel konnte weder eine optimale Betriebsablauforganisation noch ein zeitgemäßer Standard im Hotelbereich geschaffen werden.

Im Zuge der über eine Neustrukturierung des Krankenhauswesens in Niederösterreich geführten Diskussion wurde im September 1998 beim „Südgipfel“ für das Krankenhaus Mödling eine Kooperation mit dem Krankenhaus Baden vorgeschlagen. Obwohl noch im September 1998 mit den Vorarbeiten zur Umsetzung dieser Kooperation begonnen und in der Folge eine externe Beratungsfirma eingebunden wurde, konnte bisher kein Ergebnis erzielt werden. Die Ursachen für das Scheitern liegen insbesondere in

  • unklaren und teilweise widersprüchlichen Zielvorgaben,
  • mangelnder Einbindung von strategisch wichtigen Partnern und
  • schlechter Zeitplanung.

Es wird erwartet, dass die Kooperation der beiden Krankenhäuser Mödling und Baden umfassend und zügig verwirklicht wird. Da diese Kooperation unmittelbare Auswirkungen auf die bauliche Weiterentwicklung des Krankenhaus Mödling hat, ist bis dahin ein Planungs- und Baustopp zu verhängen.

Wirtschaftliche Entwicklung

Die wirtschaftliche Entwicklung des Krankenhauses ist seit 1999 durch eine aufgehende Schere zwischen Aufwand und Ertrag gekennzeichnet. Die Ursachen dafür liegen u.a. darin, dass

  • das Budget auf unrealistischen Plandaten aufbaut,
  • keine ausreichende Analyse der Zwischenergebnisse durchgeführt wurde sowie
  • die einzelnen Leistungsstellen zwar informiert wurden, eine zielorientierte Kommunikation über die Daten jedoch nicht erfolgte.

In Hinkunft ist daher auf eine genauere überwachung der Budget- und Leistungsdaten zu achten. Aus den daraus gewonnenen Daten sind einerseits realistische Plandaten und andererseits Gegensteuerungsmaßnahmen abzuleiten. Die Abteilung Sanitätsrecht und Krankenanstalten hat ihrer Kontrollaufgabe verstärkt nachzukommen.

Organisation und Führung

Im Krankenhaus werden moderne Führungsinstrumentarien, die für die Führung eines derart großen und komplexen Dienstleistungsunternehmens – Jahresumsatz rund 600 Mio S, rund 640 Mitarbeiter, Anteil Personalaufwand rund 59 % – unabdingbar sind, nur sehr beschränkt angewendet. In der Anstaltsleitung als der obersten Führungsebene des Krankenhauses erfolgte keine befriedigende Zusammenarbeit.

Der LRH erwartet daher, dass auf Grundlage der für die Landesverwaltung geltenden Führungsrichtlinien und der Anstaltsordnung entsprechende Managementinstrumente rasch installiert werden. Insbesondere ist der in der Anstaltsordnung festgelegte Grundsatz der klaren Trennung zwischen strategischem und operativem Bereich unter Beachtung des Prinzips der Deckung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auch in der Praxis umzusetzen.

Generell ist zur Führung der Landeskrankenanstalten festzuhalten, dass auf Grund der geänderten Finanzierungsstruktur auch das Land NÖ seine Rechtsträgerinteressen verstärkt wahrnehmen muss. Dazu wird es notwendig sein, die Organisation der Eigentümervertretung neu zu regeln.

Medizinische Qualitätssicherung

Am Aufbau einer organisierten medizinischen Qualitätssicherung wird erst seit November 1999 gearbeitet. Es wird erwartet, dass die Bemühungen verstärkt fortgesetzt werden und zu konkreten Ergebnissen führen.

Akademie für höhere Fortbildung in der Pflege
In einem Gebäude des Krankenhauses ist die Akademie für höhere Fortbildung in der Pflege untergebracht. Die bestehende finanzielle Verflechtung der Akademie mit dem Krankenhaus hat die erwarteten Vorteile nicht gebracht.

Es wird daher angeregt, die Akademie als eigenen Wirtschaftkörper im Rahmen der NÖ Landesakademie einzurichten.

Wäscheversorgung und Gebäudereinigung, Nachkontrolle

Die Nachkontrolle hat ergeben, dass sowohl die Wäscheversorgung als auch die Gebäudereinigung neu ausgeschrieben wurden. Die Vergabeverfahren standen kurz vor dem Abschluss. Auf Grund der nunmehr erfolgten zweckmäßigen, wirtschaftlichen und richtlinienkonformen Vorgangsweise wird ein jährliches Einsparungspotential von voraussichtlich rund 12 Mio S erwartet.

Durch die sehr späte Umsetzung der von der Finanzkontrolle in den betreffenden Berichten geforderten Maßnahmen ist dem Land NÖ ein beträchtlicher finanzieller Mehraufwand entstanden.

Stellungnahme der NÖ Landesregierung
Die NÖ Landesregierung hat grundsätzlich zugesagt, geeignete Maßnahmen im Sinne der vom Landesrechnungshof getroffenen Feststellungen und Anregungen zu setzen. Dennoch konnten nicht alle Punkte der Stellungnahme zur Kenntnis genommen werden, da die Beantwortung nicht oder nur teilweise auf die entsprechenden Kritikpunkte eingegangen ist.

Insbesondere wird erwartet, dass vor Inangriffnahme einer weiteren Zielplanung die strategischen Entscheidungen über die Zukunft des a.ö. LKH Mödling - basierend auf dem Versorgungsauftrag im Zusammenhang mit der geplanten Kooperation mit dem a.ö. Krankenhaus Baden - getroffen werden.

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Die rechtliche Grundlage für die Förderung von Festspielen bilden das NÖ Kulturförderungsgesetz 1996 sowie das NÖ Kultur- und Sportschillinggesetz.

Das von der NÖ Landesregierung bestellte Gutachtergremium für Darstellende Kunst widmet sich im Rahmen seiner Tätigkeit sowohl der Beurteilung der einzelnen Subventionsansuchen, als auch der Entwicklung notwendiger Rahmenbedingungen sowie der Schaffung effizienter und zeitgemäßer Strukturen im Bereich der Darstellenden Kunst.

Bereits seit 1995 hat der Beirat für Darstellende Kunst empfohlen, Fördervereinbarungen mit dem Ziel mittelfristiger finanzieller Planungssicherheit sowohl für die Förderungsnehmer als auch für das Land als Subventionsgeber abzuschließen.

Diesen Zielsetzungen folgend wurden durch die NÖ Landesregierung erstmals mehrjährige Förderverträge abgeschlossen, denen in der Folge eine wichtige Vorbildfunktion im Bereich der Kulturverwaltung des Landes und darüber hinaus zukam.

Der Landesrechnungshof empfahl, künftig die Termine zur Vorlage der geprüften Jahresabrechnung zu kürzen und in die Förderverträge keine Bestimmungen über allfällige Folgeverträge aufzunehmen, um den zukünftigen Gestaltungsspielraum nicht einzuengen.

Grundsätzlich wurde eine weitere Differenzierung zwischen Fördervereinbarungen und Geschäftsbesorgungsverträgen als notwendig angesehen.

Im Zuge der Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Förderungsmittel wurde die Notwendigkeit der Anforderung zusätzlicher Unterlagen zur Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Förderungsmittel festgestellt.

Das im Rahmen einer österreichweiten Kooperation sowohl seitens des Bundes als auch der Bundesländer finanzierte Projekt „connecting-the-p.arts“ (Datenbank über alle Daten der Darstellenden Kunst serviceorientierter und technischer Natur) soll nach dessen Abschluss und Begutachtung im Landesbereich publik gemacht werden.

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme die Anregungen des Landesrechnungshofes aufgegriffen und deren praktische Umsetzung zugesagt.

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Moderne Informationstechnologien (IT) sind bereits fixer Bestandteil des täglichen Lebens. Die Ausbildung der Jugend auf diesem Sektor ist daher von besonderer Wichtigkeit. Deshalb ist in den landwirtschaftlichen Fach- und Berufsschulen Niederösterreichs – wie in vielen anderen Schulen – der EDV-Unterricht seit längerer Zeit im Lehrplan enthalten. Auch in der Verwaltung, im Lehr- und Versuchsbetrieb sowie in den Labors der Schulen hat der IT-Einsatz Eingang gefunden und wird laufend intensiviert.

Prüfgegenstand war der Ankauf von IT-Ausstattungen für Unterricht und Verwaltung sowie der Einsatz der angeschafften IT-Komponenten in der Praxis bei den 17 öffentlichen landwirtschaftlichen Fach-, 2 Berufsschulen und 3 Exposituren landwirtschaftlicher Fachschulen in NÖ. Die landwirtschaftliche Fachschule in Hochstraß wurde in die Prüfung nicht miteinbezogen, da sie eine Privatschule ist.

Prüfungsziel war – ohne auf eine detaillierte Darstellung der Situation bei den einzelnen landwirtschaftlichen Schulen in NÖ einzugehen - einen Gesamtüberblick darüber zu geben, wie der Stand und Einsatz informationstechnologischer Einrichtungen in diesem Sektor der Landesverwaltung ist. Zu diesem Zweck wurden Erhebungen bei den Schulen gepflogen, und auch die für die landwirtschaftlichen Fach- und Berufsschulen zuständige Abteilung für Landwirtschaftliche Bildung und Weinwirtschaft (LF2) sowie die Abteilung Landesamtsdirektion - Informationstechnologie (LAD1-IT) kontaktiert.

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Das Land NÖ ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 2851 KG Neunkirchen mit dem Grundstück Nr. 1598/2 in 2620 Neunkirchen, Triesterstraße 67, auf der sich die NÖ Landesberufsschule für Metalltechnik (in der Folge kurz Schule genannt) befindet und das Laborgebäude errichtet wurde.

Der Firma Immorent-Immobilienleasing GesmbH in 1060 Wien, Windmühlgasse 22-24, wurde darauf ein Bestandsrecht bis 31. Dezember 2017 eingeräumt und in Folge ein Baubeauftragungsvertrag zwischen der Leasinggesellschaft als Bauherrn und dem Bundesland NÖ als Baubeauftragten bzw. Bevollmächtigten (vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung V/3 - Berufsschulen) abgeschlossen.